24.04.2013 Aufrufe

Publ grossbottwar Issue kw45 Page 1 - Gemeinde Großbottwar

Publ grossbottwar Issue kw45 Page 1 - Gemeinde Großbottwar

Publ grossbottwar Issue kw45 Page 1 - Gemeinde Großbottwar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8<br />

führungszeitraum beträgt 8 1 /2 Jahre, somit bis 31.12.2019.<br />

Ziel von Stadt und KE, nach der im März 2011 erfolgten Programmaufnahme<br />

in das LSP, war ein umgehender Einstieg in<br />

die konkrete Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Zuge der<br />

Sanierungsdurchführung und hierzu der Satzungsbeschluss<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

nach der Sommerpause 2011.<br />

Das im Neuaufnahmeantrag dargestellte Maßnahmenkonzept<br />

war bereits auf breite Zustimmung im <strong>Gemeinde</strong>rat und auch<br />

beim Regierungspräsidium Stuttgart gestoßen. So konnte von<br />

der KE eine unter Zeit- und Kostengesichtspunkten konzentrierte<br />

Vorbereitende Untersuchung durchgeführt werden. Die<br />

Erkenntnisse sind in das Maßnahmen- und Neuordnungskonzept<br />

eingearbeitet. Dieses musste soweit notwendig und erforderlich<br />

angepasst werden (insbes. Maßnahmenplan/Kostenund<br />

Finanzierungsübersicht).<br />

Sanierungsbezogene Vorschläge des Planungsbüros m-quadrat,<br />

die jüngst im Rahmen der Konzeption "Flächen gewinnen<br />

durch Innenentwicklung" für die Ortsmitte formuliert und verabschiedet<br />

wurden, werden berücksichtigt. Das Neuordnungsund<br />

Maßnahmenkonzept bildet die Grundlage für die Sanierungsdurchführung.<br />

Zusammenfassend hat die KE als Ergebnis der Vorbereitenden<br />

Untersuchungen festgestellt, dass die Ortsmitte von Winzerhausen<br />

erhebliche städtebauliche Missstände und Sanierungsbedarf<br />

aufweist. Es ist dringender Erneuerungsbedarf gegeben.<br />

Zur Beteiligung und umfassenden Information der Bewohner<br />

und Grundstückseigentümer über die Ziele und Verfahrensabläufe<br />

im künftigen Sanierungsgebiet hat die Stadt <strong>Großbottwar</strong><br />

am 15.07.2011 eine Bürgerinformationsveranstaltung in der<br />

Kelter Winzerhausen durchgeführt. In diesem Rahmen wurde<br />

auch eine Fragebogenaktion zur Erhebung konkreter Mitwirkungsbereitschaft<br />

der privaten Grundstücks- und Gebäudeeigentümer<br />

(auf freiwilliger Basis) gestartet. Einzelne positive<br />

Rückmeldungen liegen bereits vor. Anregungen aus der Anhörung<br />

der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB werden<br />

im künftigen Verfahren berücksichtigt.<br />

Mit Hilfe der nun bewilligten finanziellen Unterstützung des Landes<br />

Baden-Württemberg und der festgestellten positiven Mitwirkungsbereitschaft<br />

der Gebäudeeigentümer kann im Sanierungsgebiet<br />

eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden.<br />

Festlegung der Bewilligungsrichtlinien für die Förderung<br />

von Privatmaßnahmen<br />

Um den aus der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

resultierenden Finanzierungsbedarf einzugrenzen, aber die künftige<br />

Förderung privater Baumaßnahmen möglichst breit zu streuen<br />

sowie dabei im Einzelfall gerecht und zielgerichtet zu gestalten,<br />

sollen ergänzend zu den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes<br />

kommunale Bewilligungsrichtlinien gefasst werden.<br />

Der vom Land für die Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte Winzerhausen"<br />

bewilligte Förderrahmen von 1,067 Mio. E, gegenüber<br />

dem beantragten Bedarf von 2,25 Mio. E , bedeutet, dass auch<br />

bei Priorisierung der privaten Modernisierungsförderung durch<br />

die Stadt die verfügbaren Zuschussmittel knapp sind.<br />

Kernpunkt ist die Festlegung des Fördersatzes von 30% und<br />

des maximalen Regelzuschusses (Förderhöchstbetrag) von<br />

40.000 E pro Gebäude bei der Bezuschussung von "umfassenden<br />

Modernisierungen" in dem dennoch relativ groß gefassten<br />

Sanierungsgebiet. Dies betrifft die klassischen Regelfälle, bei<br />

denen Eigentümer mit hohem Aufwand ein vollständiges Modernisierungspaket,<br />

wie z. B. neue Heizung, Wärmedämmung<br />

an Fassade und Dach, neue Fenster und Innenmodernisierung<br />

durchführen werden. Hinsichtlich Materialien und Gestaltung<br />

wird die Ausführung detailliert mit der Stadt abgestimmt und<br />

führt zu einer deutlichen städtebaulichen Verbesserungdes Gebäudes<br />

und zu einer Aufwertung des Ortsbildes.<br />

Daneben kann es Einzelfälle geben, bei denen zwar eine städtebauliche<br />

und funktionale Aufwertung des Gebäudes erreicht,<br />

aber nicht alle möglichen und wünschenswerten Maßnahmen<br />

am Gebäude vom Eigentümer umgesetzt werden (sog. "Teilmodernisierung"),<br />

oder bei denen aufgrund schon früher vorgenommener<br />

Teilmodernisierung des Gebäudes nur noch eine<br />

sog. "Restmodernisierung" zur Umsetzung kommt. Für diese<br />

Maßnahmen beträgt der Fördersatz der Stadt 20% und der<br />

maximale Regelzuschuss (Förderhöchstbetrag) 25.000 E.<br />

Damit ist eine Staffelung der Förderung und ein zusätzlicher<br />

Stadt<strong>Großbottwar</strong><br />

Donnerstag, 10. November 2011<br />

Anreiz für die Gebäudeeigentümer gegeben, in eine tatsächlich<br />

umfassende Modernisierung des Gebäudes einzusteigen.<br />

Geregelt wird in den kommunalen Förderrichtlinien auch die seit<br />

2007 vom Land ermöglichte Bezuschussung der Neuschaffung<br />

von Wohnraum durch Ausbau- oder Umnutzungsmaßnahmen<br />

im Gebäudebestand. Diese Aktivierung von Wohnraumpotenzialen<br />

ist auch ein zentrales Sanierungsziel der Stadt in der<br />

Ortsmitte von Winzerhausen. Analog zur Modernisierungsförderung<br />

beträgt hier der Fördersatz 30% und der Förderhöchstbetrag<br />

40.000 E für große Wohneinheiten ab 90m2 .<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat behält sich grundsätzlich das Recht vor, in<br />

besonders gelagerten Ausnahmefällen per Einzelfallbeschluss<br />

eine abweichende Förderung festzulegen.<br />

Herr Neuser (KE) erläuterte in der Sitzung den Sachverhalt. Er<br />

schlug ergänzend vor, für die Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte<br />

Winzerhausen" einen Informationsflyer zu erstellen. Dies habe<br />

sich bei anderen Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit<br />

bewährt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm das von der KE als Ergebnis der Vorbereitenden<br />

Untersuchungen dargestellte Maßnahmen- und Neuordnungskonzept<br />

für die Sanierungsdurchführung zustimmend<br />

zur Kenntnis.<br />

Er beschloss weiter:<br />

Die Sanierung "Ortsmitte Winzerhausen" wird entsprechend §<br />

142 Abs. 4 BauGB nach dem vereinfachten Verfahren unter<br />

Ausschluss der Vorschriften des 3. Abschnittes des 1. Teils des<br />

Besonderen Städtebaurechts (§§ 152-156/156 a BauGB)<br />

durchgeführt.<br />

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />

"Ortsmitte Winzerhausen" wird beschlossen. Die Abgrenzung<br />

des Sanierungsgebietes ist gegenüber dem Einleitungsbeschluss<br />

der Vorbereitenden Untersuchungen maßvoll verkleinert.<br />

Es werden Bewilligungsrichtlinien der Stadt <strong>Großbottwar</strong> für die<br />

Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortsmitte<br />

Winzerhausen" beschlossen.<br />

Bürgermeister Zimmermann schloss den Punkt mit einem<br />

nochmaligem Dank an das Land Baden-Württemberg, dass die<br />

Fördermittel zur Verfügung stellt.<br />

Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über dieförmliche<br />

Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Winzerhausen"<br />

im Mitteilungsblatt vom 27.10.2011 wird verwiesen.<br />

Benutzungsordnung für die städtischen Liegenschaften<br />

Für die städtischen Liegenschaften liegen zum Teil sehr alte<br />

Benutzungsordnungen vor. Diese sind der aktuellen Rechtssprechung<br />

und Gesetzeslage anzupassen.<br />

Weiterhin wurden mit dem Neubau der Mensa sowie der Sanierung<br />

der Kelter Winzerhausen zwei weitere städtische Liegenschaften<br />

geschaffen, die einer Regelung der Benutzung durch<br />

eine Benutzungsordnung bedürfen. Dies ist immer dann der<br />

Fall, wenn Liegenschaften durch mehrere Nutzer genutzt werden<br />

und als Nutzungsarten Veranstaltungen, Proben oder Ähnliches<br />

vorgesehen sind.<br />

Die Verwaltung schlug deshalb vor, eine gemeinsame Benutzungs-<br />

und Gebührenordnung für alle städtischen Liegenschaften<br />

in einer einheitlichen Benutzungsordnung zu regeln. Dabei<br />

sind die Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung entsprechend<br />

zu berücksichtigen.<br />

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011<br />

über den Entwurf der Benutzungsordnung beraten und empfahl<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat, ein Hundeverbot in die Benutzungsordnung<br />

aufzunehmen.In§6sollfolgenderAbsatz(11)eingeführtwerden:<br />

"Nicht erlaubt ist es, Hunde zu Veranstaltungen mitzubringen".<br />

Von Seiten des Verwaltungsausschuss wurde weiter empfohlen,<br />

sämtliche Entgelte für alle städtischen Einrichtungen zu<br />

prüfen und bis zum 01.07.2012 neu festzulegen. Dem stimmte<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat zu.<br />

Der Ortschaftsrat Winzerhausen hat sich in seiner Sitzung am<br />

10.10.2011 mit dem Entwurf der Benutzungsordnung in Bezug<br />

auf die Kelter Winzerhausen beschäftigt. Der Ortschaftsrat Winzerhausen<br />

bat den <strong>Gemeinde</strong>rat, den dritten Absatz in § 2 Nr.<br />

5 (Kelter Winzerhausen) wie folgt zu formulieren: "Über besondere<br />

Veranstaltungen entscheidet die Stadtverwaltung, im<br />

Zweifelsfall der Ortschaftsrat Winzerhausen".<br />

Bürgermeister Zimmermann und Stadtkämmerer Fleig erläuterten<br />

die ausführliche Vorlage.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!