Publ grossbottwar Issue kw45 Page 1 - Gemeinde Großbottwar
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führungszeitraum beträgt 8 1 /2 Jahre, somit bis 31.12.2019.<br />
Ziel von Stadt und KE, nach der im März 2011 erfolgten Programmaufnahme<br />
in das LSP, war ein umgehender Einstieg in<br />
die konkrete Umsetzung von Einzelmaßnahmen im Zuge der<br />
Sanierungsdurchführung und hierzu der Satzungsbeschluss<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
nach der Sommerpause 2011.<br />
Das im Neuaufnahmeantrag dargestellte Maßnahmenkonzept<br />
war bereits auf breite Zustimmung im <strong>Gemeinde</strong>rat und auch<br />
beim Regierungspräsidium Stuttgart gestoßen. So konnte von<br />
der KE eine unter Zeit- und Kostengesichtspunkten konzentrierte<br />
Vorbereitende Untersuchung durchgeführt werden. Die<br />
Erkenntnisse sind in das Maßnahmen- und Neuordnungskonzept<br />
eingearbeitet. Dieses musste soweit notwendig und erforderlich<br />
angepasst werden (insbes. Maßnahmenplan/Kostenund<br />
Finanzierungsübersicht).<br />
Sanierungsbezogene Vorschläge des Planungsbüros m-quadrat,<br />
die jüngst im Rahmen der Konzeption "Flächen gewinnen<br />
durch Innenentwicklung" für die Ortsmitte formuliert und verabschiedet<br />
wurden, werden berücksichtigt. Das Neuordnungsund<br />
Maßnahmenkonzept bildet die Grundlage für die Sanierungsdurchführung.<br />
Zusammenfassend hat die KE als Ergebnis der Vorbereitenden<br />
Untersuchungen festgestellt, dass die Ortsmitte von Winzerhausen<br />
erhebliche städtebauliche Missstände und Sanierungsbedarf<br />
aufweist. Es ist dringender Erneuerungsbedarf gegeben.<br />
Zur Beteiligung und umfassenden Information der Bewohner<br />
und Grundstückseigentümer über die Ziele und Verfahrensabläufe<br />
im künftigen Sanierungsgebiet hat die Stadt <strong>Großbottwar</strong><br />
am 15.07.2011 eine Bürgerinformationsveranstaltung in der<br />
Kelter Winzerhausen durchgeführt. In diesem Rahmen wurde<br />
auch eine Fragebogenaktion zur Erhebung konkreter Mitwirkungsbereitschaft<br />
der privaten Grundstücks- und Gebäudeeigentümer<br />
(auf freiwilliger Basis) gestartet. Einzelne positive<br />
Rückmeldungen liegen bereits vor. Anregungen aus der Anhörung<br />
der Träger öffentlicher Belange gem. § 139 BauGB werden<br />
im künftigen Verfahren berücksichtigt.<br />
Mit Hilfe der nun bewilligten finanziellen Unterstützung des Landes<br />
Baden-Württemberg und der festgestellten positiven Mitwirkungsbereitschaft<br />
der Gebäudeeigentümer kann im Sanierungsgebiet<br />
eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden.<br />
Festlegung der Bewilligungsrichtlinien für die Förderung<br />
von Privatmaßnahmen<br />
Um den aus der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
resultierenden Finanzierungsbedarf einzugrenzen, aber die künftige<br />
Förderung privater Baumaßnahmen möglichst breit zu streuen<br />
sowie dabei im Einzelfall gerecht und zielgerichtet zu gestalten,<br />
sollen ergänzend zu den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes<br />
kommunale Bewilligungsrichtlinien gefasst werden.<br />
Der vom Land für die Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte Winzerhausen"<br />
bewilligte Förderrahmen von 1,067 Mio. E, gegenüber<br />
dem beantragten Bedarf von 2,25 Mio. E , bedeutet, dass auch<br />
bei Priorisierung der privaten Modernisierungsförderung durch<br />
die Stadt die verfügbaren Zuschussmittel knapp sind.<br />
Kernpunkt ist die Festlegung des Fördersatzes von 30% und<br />
des maximalen Regelzuschusses (Förderhöchstbetrag) von<br />
40.000 E pro Gebäude bei der Bezuschussung von "umfassenden<br />
Modernisierungen" in dem dennoch relativ groß gefassten<br />
Sanierungsgebiet. Dies betrifft die klassischen Regelfälle, bei<br />
denen Eigentümer mit hohem Aufwand ein vollständiges Modernisierungspaket,<br />
wie z. B. neue Heizung, Wärmedämmung<br />
an Fassade und Dach, neue Fenster und Innenmodernisierung<br />
durchführen werden. Hinsichtlich Materialien und Gestaltung<br />
wird die Ausführung detailliert mit der Stadt abgestimmt und<br />
führt zu einer deutlichen städtebaulichen Verbesserungdes Gebäudes<br />
und zu einer Aufwertung des Ortsbildes.<br />
Daneben kann es Einzelfälle geben, bei denen zwar eine städtebauliche<br />
und funktionale Aufwertung des Gebäudes erreicht,<br />
aber nicht alle möglichen und wünschenswerten Maßnahmen<br />
am Gebäude vom Eigentümer umgesetzt werden (sog. "Teilmodernisierung"),<br />
oder bei denen aufgrund schon früher vorgenommener<br />
Teilmodernisierung des Gebäudes nur noch eine<br />
sog. "Restmodernisierung" zur Umsetzung kommt. Für diese<br />
Maßnahmen beträgt der Fördersatz der Stadt 20% und der<br />
maximale Regelzuschuss (Förderhöchstbetrag) 25.000 E.<br />
Damit ist eine Staffelung der Förderung und ein zusätzlicher<br />
Stadt<strong>Großbottwar</strong><br />
Donnerstag, 10. November 2011<br />
Anreiz für die Gebäudeeigentümer gegeben, in eine tatsächlich<br />
umfassende Modernisierung des Gebäudes einzusteigen.<br />
Geregelt wird in den kommunalen Förderrichtlinien auch die seit<br />
2007 vom Land ermöglichte Bezuschussung der Neuschaffung<br />
von Wohnraum durch Ausbau- oder Umnutzungsmaßnahmen<br />
im Gebäudebestand. Diese Aktivierung von Wohnraumpotenzialen<br />
ist auch ein zentrales Sanierungsziel der Stadt in der<br />
Ortsmitte von Winzerhausen. Analog zur Modernisierungsförderung<br />
beträgt hier der Fördersatz 30% und der Förderhöchstbetrag<br />
40.000 E für große Wohneinheiten ab 90m2 .<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat behält sich grundsätzlich das Recht vor, in<br />
besonders gelagerten Ausnahmefällen per Einzelfallbeschluss<br />
eine abweichende Förderung festzulegen.<br />
Herr Neuser (KE) erläuterte in der Sitzung den Sachverhalt. Er<br />
schlug ergänzend vor, für die Sanierungsmaßnahme "Ortsmitte<br />
Winzerhausen" einen Informationsflyer zu erstellen. Dies habe<br />
sich bei anderen Sanierungsmaßnahmen in der Vergangenheit<br />
bewährt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat nahm das von der KE als Ergebnis der Vorbereitenden<br />
Untersuchungen dargestellte Maßnahmen- und Neuordnungskonzept<br />
für die Sanierungsdurchführung zustimmend<br />
zur Kenntnis.<br />
Er beschloss weiter:<br />
Die Sanierung "Ortsmitte Winzerhausen" wird entsprechend §<br />
142 Abs. 4 BauGB nach dem vereinfachten Verfahren unter<br />
Ausschluss der Vorschriften des 3. Abschnittes des 1. Teils des<br />
Besonderen Städtebaurechts (§§ 152-156/156 a BauGB)<br />
durchgeführt.<br />
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes<br />
"Ortsmitte Winzerhausen" wird beschlossen. Die Abgrenzung<br />
des Sanierungsgebietes ist gegenüber dem Einleitungsbeschluss<br />
der Vorbereitenden Untersuchungen maßvoll verkleinert.<br />
Es werden Bewilligungsrichtlinien der Stadt <strong>Großbottwar</strong> für die<br />
Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Ortsmitte<br />
Winzerhausen" beschlossen.<br />
Bürgermeister Zimmermann schloss den Punkt mit einem<br />
nochmaligem Dank an das Land Baden-Württemberg, dass die<br />
Fördermittel zur Verfügung stellt.<br />
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung über dieförmliche<br />
Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte Winzerhausen"<br />
im Mitteilungsblatt vom 27.10.2011 wird verwiesen.<br />
Benutzungsordnung für die städtischen Liegenschaften<br />
Für die städtischen Liegenschaften liegen zum Teil sehr alte<br />
Benutzungsordnungen vor. Diese sind der aktuellen Rechtssprechung<br />
und Gesetzeslage anzupassen.<br />
Weiterhin wurden mit dem Neubau der Mensa sowie der Sanierung<br />
der Kelter Winzerhausen zwei weitere städtische Liegenschaften<br />
geschaffen, die einer Regelung der Benutzung durch<br />
eine Benutzungsordnung bedürfen. Dies ist immer dann der<br />
Fall, wenn Liegenschaften durch mehrere Nutzer genutzt werden<br />
und als Nutzungsarten Veranstaltungen, Proben oder Ähnliches<br />
vorgesehen sind.<br />
Die Verwaltung schlug deshalb vor, eine gemeinsame Benutzungs-<br />
und Gebührenordnung für alle städtischen Liegenschaften<br />
in einer einheitlichen Benutzungsordnung zu regeln. Dabei<br />
sind die Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung entsprechend<br />
zu berücksichtigen.<br />
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2011<br />
über den Entwurf der Benutzungsordnung beraten und empfahl<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat, ein Hundeverbot in die Benutzungsordnung<br />
aufzunehmen.In§6sollfolgenderAbsatz(11)eingeführtwerden:<br />
"Nicht erlaubt ist es, Hunde zu Veranstaltungen mitzubringen".<br />
Von Seiten des Verwaltungsausschuss wurde weiter empfohlen,<br />
sämtliche Entgelte für alle städtischen Einrichtungen zu<br />
prüfen und bis zum 01.07.2012 neu festzulegen. Dem stimmte<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat zu.<br />
Der Ortschaftsrat Winzerhausen hat sich in seiner Sitzung am<br />
10.10.2011 mit dem Entwurf der Benutzungsordnung in Bezug<br />
auf die Kelter Winzerhausen beschäftigt. Der Ortschaftsrat Winzerhausen<br />
bat den <strong>Gemeinde</strong>rat, den dritten Absatz in § 2 Nr.<br />
5 (Kelter Winzerhausen) wie folgt zu formulieren: "Über besondere<br />
Veranstaltungen entscheidet die Stadtverwaltung, im<br />
Zweifelsfall der Ortschaftsrat Winzerhausen".<br />
Bürgermeister Zimmermann und Stadtkämmerer Fleig erläuterten<br />
die ausführliche Vorlage.