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Satzung - HEK

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c) die Fahrkosten für den Zu- und Abgang vom Bahnhof oder Flugplatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,<br />

einer Taxe oder eines Zubringers gegen Nachweis,<br />

d) bei Benutzung privater Kraftwagen die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des<br />

Bundesreisekostengesetzes.<br />

e) Nebenkosten im Zusammenhang mit der Reise gegen Nachweis, z.B. Gepäckbeförderung und -<br />

aufbewahrung, Post-, Telegramm- oder Fernsprechgebühren, Park- und Garagengebühren.<br />

2. Pauschale Auslagenerstattung für den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates<br />

§ 41 Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)<br />

Die dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden entstehenden notwendigen baren Auslagen<br />

(Post-, Telegramm- oder Fernsprechgebühren, auch von und nach Hamburg, örtliche Fahrgelder am Sitz<br />

der Kasse und an anderen Orten im Rahmen der Tätigkeit, Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung), werden<br />

durch einen Pauschbetrag abgegolten<br />

a) für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates monatlich 64 EUR,<br />

b) für den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates monatlich 39 EUR,<br />

3. Pauschbeträge für Zeitaufwand § 41 Abs. 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)<br />

1 - Für jeden Kalendertag, an dem Sitzungen stattfinden, wird ein Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe<br />

von 62 EUR gezahlt. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, wird der Pauschbetrag nur einmal gezahlt.<br />

2 - Daneben erhalten für ihre Tätigkeit außerhalb von Sitzungen monatlich<br />

a) der Vorsitzende des Verwaltungsrates das 8-fache,<br />

b) der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates das 6-fache.<br />

des in Absatz 1 Satz 1 genannten Betrages.<br />

3 - Bei außergewöhnlicher Inanspruchnahme kann anderen Organmitgliedern ein Pauschbetrag für Zeitaufwand<br />

für ihre Tätigkeit außerhalb von Sitzungen nach Maßgabe der Empfehlungsvereinbarung *) (Abschnitt<br />

B II 2) in Höhe von 62 EUR gewährt werden.<br />

*) Empfehlungsvereinbarung der im Arbeitskreis „Selbstverwaltung“ vertretenen Gewerkschaften Deutscher<br />

Gewerkschaftsbund und Deutsche Angestellten-Gewerkschaft sowie der Bundesvereinigung der<br />

Deutschen Arbeitgeberverbände in der jeweils geltenden Fassung.<br />

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