Satzung - HEK
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c) die Fahrkosten für den Zu- und Abgang vom Bahnhof oder Flugplatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,<br />
einer Taxe oder eines Zubringers gegen Nachweis,<br />
d) bei Benutzung privater Kraftwagen die Wegstreckenentschädigung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 des<br />
Bundesreisekostengesetzes.<br />
e) Nebenkosten im Zusammenhang mit der Reise gegen Nachweis, z.B. Gepäckbeförderung und -<br />
aufbewahrung, Post-, Telegramm- oder Fernsprechgebühren, Park- und Garagengebühren.<br />
2. Pauschale Auslagenerstattung für den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates<br />
§ 41 Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)<br />
Die dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden entstehenden notwendigen baren Auslagen<br />
(Post-, Telegramm- oder Fernsprechgebühren, auch von und nach Hamburg, örtliche Fahrgelder am Sitz<br />
der Kasse und an anderen Orten im Rahmen der Tätigkeit, Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung), werden<br />
durch einen Pauschbetrag abgegolten<br />
a) für den Vorsitzenden des Verwaltungsrates monatlich 64 EUR,<br />
b) für den stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates monatlich 39 EUR,<br />
3. Pauschbeträge für Zeitaufwand § 41 Abs. 3 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV)<br />
1 - Für jeden Kalendertag, an dem Sitzungen stattfinden, wird ein Pauschbetrag für Zeitaufwand in Höhe<br />
von 62 EUR gezahlt. Finden an einem Tag mehrere Sitzungen statt, wird der Pauschbetrag nur einmal gezahlt.<br />
2 - Daneben erhalten für ihre Tätigkeit außerhalb von Sitzungen monatlich<br />
a) der Vorsitzende des Verwaltungsrates das 8-fache,<br />
b) der stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates das 6-fache.<br />
des in Absatz 1 Satz 1 genannten Betrages.<br />
3 - Bei außergewöhnlicher Inanspruchnahme kann anderen Organmitgliedern ein Pauschbetrag für Zeitaufwand<br />
für ihre Tätigkeit außerhalb von Sitzungen nach Maßgabe der Empfehlungsvereinbarung *) (Abschnitt<br />
B II 2) in Höhe von 62 EUR gewährt werden.<br />
*) Empfehlungsvereinbarung der im Arbeitskreis „Selbstverwaltung“ vertretenen Gewerkschaften Deutscher<br />
Gewerkschaftsbund und Deutsche Angestellten-Gewerkschaft sowie der Bundesvereinigung der<br />
Deutschen Arbeitgeberverbände in der jeweils geltenden Fassung.<br />
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