Satzung - HEK
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5 – Umlagebeitragssätze<br />
(1) Die Umlagebeitragssätze U1 betragen<br />
• im Basis-Tarif: mit einem Erstattungssatz von 50 v.H.: 1,7 v.H.;<br />
• beim allgemeinen Erstattungssatz von 70 v.H.: 2,2 v.H. und<br />
• beim erhöhten Erstattungssatz von 80 v.H.: 2,9 v.H..<br />
(2) Der Umlagebeitragssatz U2 beträgt 0,45 v.H..<br />
6 -Haushaltsplan und Rechnungsabschluss<br />
Der Vorstand stellt den Haushaltsplan auf, die Feststellung des Haushaltsplanes obliegt dem Verwaltungsrat. Er<br />
nimmt die Jahresrechnung ab und beschließt über die Entlastung.<br />
7 - Widerspruchsausschuss<br />
Der Widerspruchsausschuss der <strong>HEK</strong> nimmt in Angelegenheiten der Umlageverfahren die Aufgaben des Widerspruchsausschusses<br />
als Widerspruchsstelle nach § 85 Sozialgerichtsgesetz wahr. Sitz des Widerspruchsauschusses<br />
ist Hamburg.<br />
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