25.04.2013 Aufrufe

Satzung - HEK

Satzung - HEK

Satzung - HEK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

5 – Umlagebeitragssätze<br />

(1) Die Umlagebeitragssätze U1 betragen<br />

• im Basis-Tarif: mit einem Erstattungssatz von 50 v.H.: 1,7 v.H.;<br />

• beim allgemeinen Erstattungssatz von 70 v.H.: 2,2 v.H. und<br />

• beim erhöhten Erstattungssatz von 80 v.H.: 2,9 v.H..<br />

(2) Der Umlagebeitragssatz U2 beträgt 0,45 v.H..<br />

6 -Haushaltsplan und Rechnungsabschluss<br />

Der Vorstand stellt den Haushaltsplan auf, die Feststellung des Haushaltsplanes obliegt dem Verwaltungsrat. Er<br />

nimmt die Jahresrechnung ab und beschließt über die Entlastung.<br />

7 - Widerspruchsausschuss<br />

Der Widerspruchsausschuss der <strong>HEK</strong> nimmt in Angelegenheiten der Umlageverfahren die Aufgaben des Widerspruchsausschusses<br />

als Widerspruchsstelle nach § 85 Sozialgerichtsgesetz wahr. Sitz des Widerspruchsauschusses<br />

ist Hamburg.<br />

34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!