Gewerbegebiet Nördlich Heideweg" (Südlich ... - Henstedt-Ulzburg
Gewerbegebiet Nördlich Heideweg" (Südlich ... - Henstedt-Ulzburg
Gewerbegebiet Nördlich Heideweg" (Südlich ... - Henstedt-Ulzburg
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Quelle: http://www.<strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>.de Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
der<br />
Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />
Bebauungsplan 126 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Nördlich</strong> Heideweg" (<strong>Südlich</strong> Autobahnzubringer)<br />
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2<br />
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Gebietsbezeichnung<br />
südlich des Autobahnzubringers<br />
nördlich des Heideweges<br />
westlich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 123 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
Westlich Große<br />
Heidkoppel“ (Verlängerung<br />
der Lise-Meitner-<br />
Straße)<br />
östlich des Bebauungsplanes<br />
Nr. 127 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
Langes Stück“<br />
(Östlich Autohof)<br />
im Ortsteil <strong>Ulzburg</strong><br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />
20.03.2007 beschlossen, für das vorgenannte Gebiet den Bebauungsplan Nr. 126 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />
<strong>Nördlich</strong> Heideweg" (<strong>Südlich</strong> Autobahnzubringer) aufzustellen und den<br />
entsprechenden Entwurf sowie die Begründung öffentlich auszulegen.<br />
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Quelle: http://www.<strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>.de Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:<br />
• Ausweisung von Gewerbeflächen für die Ansiedlung großflächiger Betriebe<br />
• Abarbeitung der Umweltbelange<br />
• Weiterführung des Erschließungskonzeptes für das <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Ulzburg</strong>-Nord<br />
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />
wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom<br />
24.02.2011 bis zum 24.03.2011<br />
die Gelegenheit gegeben, die Planungsvorschläge im Rathaus in 24558 <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>,<br />
Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. Obergeschosses während der Öffnungszeiten<br />
einzusehen. Sie hat die Möglichkeit, über die allgemeinen Ziele und Zwecke und<br />
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Auskunft zu erhalten (öffentliche<br />
Unterrichtung) und diese zu erörtern. Eigene Überlegungen dazu können innerhalb des<br />
genannten Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift<br />
vorgebracht werden.<br />
<strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>, den 17.02.2011<br />
Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Torsten Thormählen<br />
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