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Gewerbegebiet Nördlich Heideweg" (Südlich ... - Henstedt-Ulzburg

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Quelle: http://www.<strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>.de Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der<br />

Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />

Bebauungsplan 126 „<strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Nördlich</strong> Heideweg" (<strong>Südlich</strong> Autobahnzubringer)<br />

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2<br />

Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Gebietsbezeichnung<br />

südlich des Autobahnzubringers<br />

nördlich des Heideweges<br />

westlich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 123 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />

Westlich Große<br />

Heidkoppel“ (Verlängerung<br />

der Lise-Meitner-<br />

Straße)<br />

östlich des Bebauungsplanes<br />

Nr. 127 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />

Langes Stück“<br />

(Östlich Autohof)<br />

im Ortsteil <strong>Ulzburg</strong><br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />

20.03.2007 beschlossen, für das vorgenannte Gebiet den Bebauungsplan Nr. 126 „<strong>Gewerbegebiet</strong><br />

<strong>Nördlich</strong> Heideweg" (<strong>Südlich</strong> Autobahnzubringer) aufzustellen und den<br />

entsprechenden Entwurf sowie die Begründung öffentlich auszulegen.<br />

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Quelle: http://www.<strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>.de Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:<br />

• Ausweisung von Gewerbeflächen für die Ansiedlung großflächiger Betriebe<br />

• Abarbeitung der Umweltbelange<br />

• Weiterführung des Erschließungskonzeptes für das <strong>Gewerbegebiet</strong> <strong>Ulzburg</strong>-Nord<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB<br />

wird der Öffentlichkeit in der Zeit vom<br />

24.02.2011 bis zum 24.03.2011<br />

die Gelegenheit gegeben, die Planungsvorschläge im Rathaus in 24558 <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>,<br />

Rathausplatz 1, im Flurbereich des 3. Obergeschosses während der Öffnungszeiten<br />

einzusehen. Sie hat die Möglichkeit, über die allgemeinen Ziele und Zwecke und<br />

die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen Auskunft zu erhalten (öffentliche<br />

Unterrichtung) und diese zu erörtern. Eigene Überlegungen dazu können innerhalb des<br />

genannten Zeitraumes schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift<br />

vorgebracht werden.<br />

<strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong>, den 17.02.2011<br />

Gemeinde <strong>Henstedt</strong>-<strong>Ulzburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Torsten Thormählen<br />

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