Update - Das Magazin für Datenaustausch im Gesundheitswesen
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ELENA/JobCard-Verfahren:<br />
<strong>Das</strong> Ende des Papiers<br />
Die Bundesregierung hat am 21. August 2002 beschlossen, <strong>für</strong> alle<br />
Arbeitnehmer eine Signaturkarte („JobCard“) einzuführen, mit deren<br />
Hilfe die Verwaltungen auf Beschäftigungszeiten, die Höhe von<br />
Entgeltzahlungen sowie Angaben zur Auflösung des Beschäftigungs-<br />
verhältnisses elektronisch zugreifen können. <strong>Das</strong> Bundesministerium<br />
Zentrale Speicherung senkt Kosten<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist seitdem Träger des Projektes<br />
„JobCard“ und hat die Spitzenverbände der Krankenkassen – vertreten<br />
durch die ITSG – mit der Durchführung des Projektes beauftragt. Seit<br />
Herbst 2002 wurde in einem Modellversuch – Projekt JobCard Stufe 1<br />
– die zentrale Speicherung der Arbeitnehmerdaten beispielhaft an<br />
Arbeitsbescheinigungen unter Beteiligung der Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit<br />
entwickelt und in der Praxis erprobt. In dem sich unmittelbar daran<br />
anschließenden Projekt JobCard Stufe 2 wurde das Verfahren auf die<br />
häufigsten Verdienstbescheinigungen ausgedehnt. Dem Projekt „Job-<br />
Card“ liegt das Ziel zugrunde, die Daten sämtlicher Verdienstbescheini-<br />
gungen <strong>für</strong> alle Arbeitnehmer in einer Datenstelle vorzuhalten. Im Leis-<br />
tungsfall kann die jeweils berechtigte Behörde auf diese Entgeltdaten<br />
unmittelbar zugreifen, so dass Bearbeitung und Bewilligung durch die<br />
Übernahme der elektronischen Daten schneller erfolgen können. Für die<br />
Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Entlastung, da sie von der<br />
Ausstellung der Arbeits- und Verdienstbescheinigungen in Papierform<br />
befreit werden können. Verwaltung und Wirtschaft sind mit dem Vor-<br />
haben grundsätzlich einverstanden, da sie die zentrale Speicherung von<br />
Arbeitnehmerdaten zum Abbau bürokratischer Belastungen wünschen.<br />
Sie sehen in dem Vorhaben den Einstieg in dieses Verfahren.<br />
<strong>Das</strong> etablierte elektronische <strong>Datenaustausch</strong>verfahren der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung (GKV) ist Träger <strong>für</strong> unterschiedliche Meldungen<br />
und Nachweise, die von den Arbeitgebern seit dem 1. Januar 2006<br />
ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Die GKV hat eine umfas-<br />
sende Vorarbeit geleistet und <strong>für</strong> die Verfahren eine funktionierende<br />
organisatorische und technische Infrastruktur aufgebaut. Diese Erfah-<br />
rungen wurden in das Modellvorhaben eingebracht. Die ITSG hat <strong>im</strong> Auf-<br />
trag der Spitzenverbände der Krankenkassen mit einer Expertengruppe<br />
(beteiligt unter anderem: Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales,<br />
Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit,<br />
Bundesbeauftragter <strong>für</strong> den Datenschutz, Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit in<br />
der Informationstechnik, Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit, Rentenver-<br />
sicherung, Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> wirtschaftliche Verwaltung<br />
und die Spitzenverbände der Krankenkassen) die Anforderungen<br />
an einen Modellbetrieb und das nachfolgende Praxisverfahren erarbeitet<br />
sowie die technischen und organisatorischen Richtlinien erstellt. Im<br />
Modellbetrieb wurde der theoretische Ansatz praktisch geprüft und der<br />
Nachweis erbracht, dass die angestrebten Verfahren praxistauglich sind.<br />
Von Beginn an wurde die gesamte Infrastruktur <strong>für</strong> den Modellbetrieb<br />
der drei Ausbaustufen <strong>im</strong> Rechenzentrum der ITSG betrieben und admi-<br />
nistriert. „In der aktuellen Ausbaustufe haben wir zusätzlich Aufgaben<br />
in den Bereichen Spezifikationen und Realisierung übernommen“, sagt<br />
Thorsten Merz von der ITSG. Gemeinsam mit seinem Kollegen Andreas<br />
Meier arbeitet er an Prozessbeschreibungen und Schnittstellenspezifi-<br />
kationen. Die Projektstufe III wird <strong>im</strong> Frühjahr 2007 beendet. Die ITSG<br />
schließt damit vorerst die<br />
fachlichen Arbeiten erfolg-<br />
reich ab. Der Beweis <strong>für</strong> die<br />
Funktionalität wurde auch <strong>im</strong> praktischen Betrieb erbracht. Weitere<br />
Ausbaustufen sind geplant. Es liegt nun an der Gesetzgebung, den Weg<br />
zur Umsetzung in die Praxis zu ebnen. <strong>Das</strong> BMWi hat in der Konsequenz<br />
<strong>im</strong> Herbst 2006 ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das sich aus-<br />
schließlich auf den Stand bezieht, der mit dem Projekt JobCard Stufe 2<br />
erarbeitet und verifiziert wurde. Mit dem Gesetz zur Einführung des<br />
elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) ist der Zeitplan verbun-<br />
den, dass ab dem 1. Januar 2009 der Regelbetrieb mit der Aufnahme der<br />
Daten beginnt und ab 2011 sollen dann die <strong>für</strong> die relevanten Beschei-<br />
nigungen erforderlichen Daten von den leistungsgewährenden Stellen<br />
abgerufen werden. <strong>Das</strong> Gesetz soll bis Sommer 2007 verabschiedet<br />
werden. • https://stufe3.projekt-jobcard.de<br />
<strong>Das</strong> Verfahren ist praxistauglich<br />
I T S G : u p d a t e<br />
aktuell 3