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Update - Das Magazin für Datenaustausch im Gesundheitswesen

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ELENA/JobCard-Verfahren:<br />

<strong>Das</strong> Ende des Papiers<br />

Die Bundesregierung hat am 21. August 2002 beschlossen, <strong>für</strong> alle<br />

Arbeitnehmer eine Signaturkarte („JobCard“) einzuführen, mit deren<br />

Hilfe die Verwaltungen auf Beschäftigungszeiten, die Höhe von<br />

Entgeltzahlungen sowie Angaben zur Auflösung des Beschäftigungs-<br />

verhältnisses elektronisch zugreifen können. <strong>Das</strong> Bundesministerium<br />

Zentrale Speicherung senkt Kosten<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist seitdem Träger des Projektes<br />

„JobCard“ und hat die Spitzenverbände der Krankenkassen – vertreten<br />

durch die ITSG – mit der Durchführung des Projektes beauftragt. Seit<br />

Herbst 2002 wurde in einem Modellversuch – Projekt JobCard Stufe 1<br />

– die zentrale Speicherung der Arbeitnehmerdaten beispielhaft an<br />

Arbeitsbescheinigungen unter Beteiligung der Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit<br />

entwickelt und in der Praxis erprobt. In dem sich unmittelbar daran<br />

anschließenden Projekt JobCard Stufe 2 wurde das Verfahren auf die<br />

häufigsten Verdienstbescheinigungen ausgedehnt. Dem Projekt „Job-<br />

Card“ liegt das Ziel zugrunde, die Daten sämtlicher Verdienstbescheini-<br />

gungen <strong>für</strong> alle Arbeitnehmer in einer Datenstelle vorzuhalten. Im Leis-<br />

tungsfall kann die jeweils berechtigte Behörde auf diese Entgeltdaten<br />

unmittelbar zugreifen, so dass Bearbeitung und Bewilligung durch die<br />

Übernahme der elektronischen Daten schneller erfolgen können. Für die<br />

Unternehmen bedeutet dies eine erhebliche Entlastung, da sie von der<br />

Ausstellung der Arbeits- und Verdienstbescheinigungen in Papierform<br />

befreit werden können. Verwaltung und Wirtschaft sind mit dem Vor-<br />

haben grundsätzlich einverstanden, da sie die zentrale Speicherung von<br />

Arbeitnehmerdaten zum Abbau bürokratischer Belastungen wünschen.<br />

Sie sehen in dem Vorhaben den Einstieg in dieses Verfahren.<br />

<strong>Das</strong> etablierte elektronische <strong>Datenaustausch</strong>verfahren der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) ist Träger <strong>für</strong> unterschiedliche Meldungen<br />

und Nachweise, die von den Arbeitgebern seit dem 1. Januar 2006<br />

ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Die GKV hat eine umfas-<br />

sende Vorarbeit geleistet und <strong>für</strong> die Verfahren eine funktionierende<br />

organisatorische und technische Infrastruktur aufgebaut. Diese Erfah-<br />

rungen wurden in das Modellvorhaben eingebracht. Die ITSG hat <strong>im</strong> Auf-<br />

trag der Spitzenverbände der Krankenkassen mit einer Expertengruppe<br />

(beteiligt unter anderem: Bundesministerium <strong>für</strong> Arbeit und Soziales,<br />

Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium <strong>für</strong> Gesundheit,<br />

Bundesbeauftragter <strong>für</strong> den Datenschutz, Bundesamt <strong>für</strong> Sicherheit in<br />

der Informationstechnik, Bundesanstalt <strong>für</strong> Arbeit, Rentenver-<br />

sicherung, Arbeitsgemeinschaft <strong>für</strong> wirtschaftliche Verwaltung<br />

und die Spitzenverbände der Krankenkassen) die Anforderungen<br />

an einen Modellbetrieb und das nachfolgende Praxisverfahren erarbeitet<br />

sowie die technischen und organisatorischen Richtlinien erstellt. Im<br />

Modellbetrieb wurde der theoretische Ansatz praktisch geprüft und der<br />

Nachweis erbracht, dass die angestrebten Verfahren praxistauglich sind.<br />

Von Beginn an wurde die gesamte Infrastruktur <strong>für</strong> den Modellbetrieb<br />

der drei Ausbaustufen <strong>im</strong> Rechenzentrum der ITSG betrieben und admi-<br />

nistriert. „In der aktuellen Ausbaustufe haben wir zusätzlich Aufgaben<br />

in den Bereichen Spezifikationen und Realisierung übernommen“, sagt<br />

Thorsten Merz von der ITSG. Gemeinsam mit seinem Kollegen Andreas<br />

Meier arbeitet er an Prozessbeschreibungen und Schnittstellenspezifi-<br />

kationen. Die Projektstufe III wird <strong>im</strong> Frühjahr 2007 beendet. Die ITSG<br />

schließt damit vorerst die<br />

fachlichen Arbeiten erfolg-<br />

reich ab. Der Beweis <strong>für</strong> die<br />

Funktionalität wurde auch <strong>im</strong> praktischen Betrieb erbracht. Weitere<br />

Ausbaustufen sind geplant. Es liegt nun an der Gesetzgebung, den Weg<br />

zur Umsetzung in die Praxis zu ebnen. <strong>Das</strong> BMWi hat in der Konsequenz<br />

<strong>im</strong> Herbst 2006 ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das sich aus-<br />

schließlich auf den Stand bezieht, der mit dem Projekt JobCard Stufe 2<br />

erarbeitet und verifiziert wurde. Mit dem Gesetz zur Einführung des<br />

elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) ist der Zeitplan verbun-<br />

den, dass ab dem 1. Januar 2009 der Regelbetrieb mit der Aufnahme der<br />

Daten beginnt und ab 2011 sollen dann die <strong>für</strong> die relevanten Beschei-<br />

nigungen erforderlichen Daten von den leistungsgewährenden Stellen<br />

abgerufen werden. <strong>Das</strong> Gesetz soll bis Sommer 2007 verabschiedet<br />

werden. • https://stufe3.projekt-jobcard.de<br />

<strong>Das</strong> Verfahren ist praxistauglich<br />

I T S G : u p d a t e<br />

aktuell 3

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