Mitteilungsblatt 03/2013 - Karlstadt
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2 Nummer 3<br />
Samstag, 30. März <strong>2013</strong> KARL TADT<br />
STADT KARLSTADT<br />
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Vermessungsamt Lohr a. Main<br />
Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der<br />
Entscheidung der Umlegung „Wurzgrund“<br />
Gemarkung <strong>Karlstadt</strong>, Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />
Bekanntmachung des Vermessungsamts Lohr a. Main vom 6. März <strong>2013</strong><br />
Gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils<br />
geltenden Fassung, gibt das Vermessungsamt Lohr a. Main, Erthalstr.<br />
1, 97816 Lohr a. Main bekannt, dass die Vorwegnahme der Entscheidung<br />
vom 25. Februar <strong>2013</strong> der Umlegung „Wurzgrund“ am<br />
4. März <strong>2013</strong><br />
unanfechtbar geworden ist.<br />
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs.1 BauGB der bisherige<br />
Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung<br />
vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung<br />
schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten<br />
Flurstücke ein.<br />
Die in der Vorwegnahme der Entscheidung festgesetzten Geldleistungen<br />
sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt <strong>Karlstadt</strong> ist Gläubigerin<br />
und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der<br />
Zahlungen gesondert regeln.<br />
Das Vermessungsamt Lohr a. Main wird die Berichtigung des Grundbuchs<br />
veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters<br />
durchführen.<br />
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs liegt die Vorwegnahme der Entscheidung<br />
in <strong>Karlstadt</strong>, Zum Helfenstein 2, Rathaus, Zimmer 2.02,<br />
2. Obergeschoss, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.<br />
Die Einsicht in die Vorwegnahme der Entscheidung ist jedem gestattet,<br />
der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen die Festsetzungen der Vorwegnahme der Entscheidung kann innerhalb<br />
eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben<br />
werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsamt Lohr a. Main, Erthalstr.<br />
1, 97816 Lohr a. Main schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />
Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener<br />
Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche<br />
Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Vermessungsamt<br />
Lohr a. Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a. Main schriftlich oder<br />
zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht<br />
Würzburg, Kammer für Baulandsachen, Ottostr. 5, 97070 Würzburg.<br />
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von<br />
drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer<br />
wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten<br />
ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den<br />
er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten<br />
wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die<br />
Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung<br />
des Antrags dienen.<br />
Albin Diener<br />
Vermessungsamtmann<br />
Sitzungstermine<br />
Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse<br />
finden im Sitzungssaal des Rathauthauses, Zum Helfenstein 2, statt:<br />
Dienstag, 9. April, 16.00 Uhr Jugend-, Kultur-, Sport-, Senioren- und<br />
Schulausschuss<br />
Dienstag, 16. April, 16.00 Uhr Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss<br />
Dienstag, 23. April, 16.00 Uhr Werksausschuss<br />
Donnerstag, 25. April, 19.00 Uhr Stadtrat<br />
Donnerstag, 2. Mai, 19.30 Uhr Schützenheim Rohrbach Bürgerversammlung<br />
Versteigerung von Fundgegenständen<br />
Am Samstag, 20. April <strong>2013</strong> findet um 9.30 Uhr eine öffentliche Versteigerung<br />
von Fundgegenständen statt. Versteigerungsort ist der städtische<br />
Bauhof, Johann-Schöner-Straße 57 in <strong>Karlstadt</strong>.<br />
Die Versteigerung ist öffentlich und für Jedermann zugänglich. Es werden<br />
Fundsachen (Fahrräder, Kleidungsstücke und sonstige Gebrauchsgegenstände)<br />
versteigert, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen<br />
ist. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssumme<br />
ist sofort in bar zu entrichten.<br />
Jährliche Überprüfung der Standsicherheit von<br />
Grabmälern auf den Friedhöfen im Stadtgebiet <strong>Karlstadt</strong><br />
ab dem 02. April <strong>2013</strong><br />
Die Stadt <strong>Karlstadt</strong> muss im Rahmen ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht<br />
einmal jährlich alle Grabsteine in den städtischen Friedhöfen<br />
auf ihre Standsicherheit hin überprüfen. Diese Überprüfung soll<br />
evtl. Unfallgefahren durch nicht mehr sicher stehende Grabsteine für<br />
die Friedhofsbesucher und –nutzer wirksam begegnen und tragischen<br />
Unfällen vorbeugen.<br />
Gem. den einschlägigen Vorschriften sind Grabmale, da sie der Witterung<br />
und anderen Einwirkungen das ganze Jahr über ausgesetzt sind,<br />
mindestens einmal im Jahr – nach der Frostperiode – vom Friedhofsträger<br />
auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Bei der Überprüfung der<br />
Standfestigkeit der Grabmale muss der Grabstein einem vorgegebenen<br />
Prüfdruck standhalten.<br />
Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale erfolgt durch die<br />
Stadt <strong>Karlstadt</strong> nunmehr seit einigen Jahren mit dem sog. „Kipptester“.<br />
Der „Kipptester“ bzw. die eingesetzte Technik garantiert eine genaue,<br />
wie auch nachvollziehbare Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine<br />
entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Sofern Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein durch die Mitarbeiter<br />
des städtischen Bauhofes mit einem gelben Hinweisaufkleber<br />
versehen. Zusätzlich wird der Grabnutzungsberechtigte von der Fried-<br />
IMPRESSUM<br />
Amtliches <strong>Mitteilungsblatt</strong> der Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil des <strong>Mitteilungsblatt</strong>es<br />
der Stadt <strong>Karlstadt</strong> ist 1. Bürgermeister Dr. Paul<br />
Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt<br />
der jeweilige Auftraggeber.<br />
Das nächste <strong>Mitteilungsblatt</strong> erscheint am Samstag, 4. Mai <strong>2013</strong><br />
Redaktionsschluss: Dienstag, 23.4.<strong>2013</strong>, 8.00 Uhr<br />
Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Karlstadt</strong>, Zum Helfenstein 2, 97753 <strong>Karlstadt</strong>,<br />
Tel. 0 93 53/79 02-44, E-Mail: winkler.kornelia@karlstadt.de<br />
Einsendungen von Meldungen bitte an buergerinfo@karlstadt.de<br />
Internet: www.karlstadt.de<br />
Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 11<strong>03</strong>,<br />
74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90