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Mitteilungsblatt 03/2013 - Karlstadt

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2 Nummer 3<br />

Samstag, 30. März <strong>2013</strong> KARL TADT<br />

STADT KARLSTADT<br />

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Vermessungsamt Lohr a. Main<br />

Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der<br />

Entscheidung der Umlegung „Wurzgrund“<br />

Gemarkung <strong>Karlstadt</strong>, Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />

Bekanntmachung des Vermessungsamts Lohr a. Main vom 6. März <strong>2013</strong><br />

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils<br />

geltenden Fassung, gibt das Vermessungsamt Lohr a. Main, Erthalstr.<br />

1, 97816 Lohr a. Main bekannt, dass die Vorwegnahme der Entscheidung<br />

vom 25. Februar <strong>2013</strong> der Umlegung „Wurzgrund“ am<br />

4. März <strong>2013</strong><br />

unanfechtbar geworden ist.<br />

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 Abs.1 BauGB der bisherige<br />

Rechtszustand durch den in der Vorwegnahme der Entscheidung<br />

vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung<br />

schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten<br />

Flurstücke ein.<br />

Die in der Vorwegnahme der Entscheidung festgesetzten Geldleistungen<br />

sind nunmehr zur Zahlung fällig. Die Stadt <strong>Karlstadt</strong> ist Gläubigerin<br />

und Schuldnerin der Geldleistungen und wird die Abwicklung der<br />

Zahlungen gesondert regeln.<br />

Das Vermessungsamt Lohr a. Main wird die Berichtigung des Grundbuchs<br />

veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters<br />

durchführen.<br />

Bis zur Berichtigung des Grundbuchs liegt die Vorwegnahme der Entscheidung<br />

in <strong>Karlstadt</strong>, Zum Helfenstein 2, Rathaus, Zimmer 2.02,<br />

2. Obergeschoss, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.<br />

Die Einsicht in die Vorwegnahme der Entscheidung ist jedem gestattet,<br />

der ein berechtigtes Interesse darlegt.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen die Festsetzungen der Vorwegnahme der Entscheidung kann innerhalb<br />

eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben<br />

werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungsamt Lohr a. Main, Erthalstr.<br />

1, 97816 Lohr a. Main schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.<br />

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener<br />

Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche<br />

Entscheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Vermessungsamt<br />

Lohr a. Main, Erthalstr. 1, 97816 Lohr a. Main schriftlich oder<br />

zur Niederschrift einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht<br />

Würzburg, Kammer für Baulandsachen, Ottostr. 5, 97070 Würzburg.<br />

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von<br />

drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, außer<br />

wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist geboten<br />

ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen den<br />

er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt angefochten<br />

wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die<br />

Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur Rechtfertigung<br />

des Antrags dienen.<br />

Albin Diener<br />

Vermessungsamtmann<br />

Sitzungstermine<br />

Die nächsten öffentlichen Sitzungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse<br />

finden im Sitzungssaal des Rathauthauses, Zum Helfenstein 2, statt:<br />

Dienstag, 9. April, 16.00 Uhr Jugend-, Kultur-, Sport-, Senioren- und<br />

Schulausschuss<br />

Dienstag, 16. April, 16.00 Uhr Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss<br />

Dienstag, 23. April, 16.00 Uhr Werksausschuss<br />

Donnerstag, 25. April, 19.00 Uhr Stadtrat<br />

Donnerstag, 2. Mai, 19.30 Uhr Schützenheim Rohrbach Bürgerversammlung<br />

Versteigerung von Fundgegenständen<br />

Am Samstag, 20. April <strong>2013</strong> findet um 9.30 Uhr eine öffentliche Versteigerung<br />

von Fundgegenständen statt. Versteigerungsort ist der städtische<br />

Bauhof, Johann-Schöner-Straße 57 in <strong>Karlstadt</strong>.<br />

Die Versteigerung ist öffentlich und für Jedermann zugänglich. Es werden<br />

Fundsachen (Fahrräder, Kleidungsstücke und sonstige Gebrauchsgegenstände)<br />

versteigert, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen<br />

ist. Den Zuschlag erhält der Meistbietende. Die Steigerungssumme<br />

ist sofort in bar zu entrichten.<br />

Jährliche Überprüfung der Standsicherheit von<br />

Grabmälern auf den Friedhöfen im Stadtgebiet <strong>Karlstadt</strong><br />

ab dem 02. April <strong>2013</strong><br />

Die Stadt <strong>Karlstadt</strong> muss im Rahmen ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht<br />

einmal jährlich alle Grabsteine in den städtischen Friedhöfen<br />

auf ihre Standsicherheit hin überprüfen. Diese Überprüfung soll<br />

evtl. Unfallgefahren durch nicht mehr sicher stehende Grabsteine für<br />

die Friedhofsbesucher und –nutzer wirksam begegnen und tragischen<br />

Unfällen vorbeugen.<br />

Gem. den einschlägigen Vorschriften sind Grabmale, da sie der Witterung<br />

und anderen Einwirkungen das ganze Jahr über ausgesetzt sind,<br />

mindestens einmal im Jahr – nach der Frostperiode – vom Friedhofsträger<br />

auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Bei der Überprüfung der<br />

Standfestigkeit der Grabmale muss der Grabstein einem vorgegebenen<br />

Prüfdruck standhalten.<br />

Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale erfolgt durch die<br />

Stadt <strong>Karlstadt</strong> nunmehr seit einigen Jahren mit dem sog. „Kipptester“.<br />

Der „Kipptester“ bzw. die eingesetzte Technik garantiert eine genaue,<br />

wie auch nachvollziehbare Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine<br />

entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Sofern Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein durch die Mitarbeiter<br />

des städtischen Bauhofes mit einem gelben Hinweisaufkleber<br />

versehen. Zusätzlich wird der Grabnutzungsberechtigte von der Fried-<br />

IMPRESSUM<br />

Amtliches <strong>Mitteilungsblatt</strong> der Stadt <strong>Karlstadt</strong><br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil des <strong>Mitteilungsblatt</strong>es<br />

der Stadt <strong>Karlstadt</strong> ist 1. Bürgermeister Dr. Paul<br />

Kruck oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Inhalt<br />

der jeweilige Auftraggeber.<br />

Das nächste <strong>Mitteilungsblatt</strong> erscheint am Samstag, 4. Mai <strong>2013</strong><br />

Redaktionsschluss: Dienstag, 23.4.<strong>2013</strong>, 8.00 Uhr<br />

Herausgeber: Stadtverwaltung <strong>Karlstadt</strong>, Zum Helfenstein 2, 97753 <strong>Karlstadt</strong>,<br />

Tel. 0 93 53/79 02-44, E-Mail: winkler.kornelia@karlstadt.de<br />

Einsendungen von Meldungen bitte an buergerinfo@karlstadt.de<br />

Internet: www.karlstadt.de<br />

Druck und Verlag: Krieger-Verlag GmbH, Blaufelden, Postfach 11<strong>03</strong>,<br />

74568 Blaufelden, Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90

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