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Bund Naturschutz, Kreisgruppe, Kempten, Oberallgäu

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Den Parkplatz Bühl Ost lehnen wir ab, weil er über die Störung der Wanderung juveniler<br />

Amphibien den Bestand gefährdet und und in landschaftlich sensibler Lage positioniert ist.<br />

Zudem ist mit der fraglichen Entwicklung des Alpseebades ein als Grund angegebener<br />

Bedarf langfristig nicht gesichert. Laut FNP-Änderung und Bebauungsplan für das<br />

Buddhismuszentrum besteht nach Meinung der Stadt kein Bedarf. Damit fällt auch die<br />

zweite Begründung für diesen Parkplatz weg.<br />

Weiteres<br />

Wir schlagen vor, die Möglichkeiten zu nutzen, die "Konzentrationszonen" gemäß § 35<br />

Abs. 3 Satz 2 BauGB bieten. Durch eine solche Darstellung wird eine Steuerung der<br />

Zulässigkeit privilegierter Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB (z.B. Mobilfunk, evtl.<br />

weitere Nutzungen) im Außenbereich bewirkt, da diese Vorhaben dann an anderer Stelle<br />

als der dargestellten in der Regel unzulässig sind.<br />

Zitierte Quellen sind bei uns verfügbar.<br />

In Erwartung Ihrer Rückäußerung<br />

mit den besten Grüßen<br />

Björn Reichelt Dr. Rolf Grebenstein<br />

für die Kreisguppe des BN für die Ortsgruppe des BN<br />

SteBN,FNP-Im.doc

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