Bund Naturschutz, Kreisgruppe, Kempten, Oberallgäu
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Den Parkplatz Bühl Ost lehnen wir ab, weil er über die Störung der Wanderung juveniler<br />
Amphibien den Bestand gefährdet und und in landschaftlich sensibler Lage positioniert ist.<br />
Zudem ist mit der fraglichen Entwicklung des Alpseebades ein als Grund angegebener<br />
Bedarf langfristig nicht gesichert. Laut FNP-Änderung und Bebauungsplan für das<br />
Buddhismuszentrum besteht nach Meinung der Stadt kein Bedarf. Damit fällt auch die<br />
zweite Begründung für diesen Parkplatz weg.<br />
Weiteres<br />
Wir schlagen vor, die Möglichkeiten zu nutzen, die "Konzentrationszonen" gemäß § 35<br />
Abs. 3 Satz 2 BauGB bieten. Durch eine solche Darstellung wird eine Steuerung der<br />
Zulässigkeit privilegierter Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB (z.B. Mobilfunk, evtl.<br />
weitere Nutzungen) im Außenbereich bewirkt, da diese Vorhaben dann an anderer Stelle<br />
als der dargestellten in der Regel unzulässig sind.<br />
Zitierte Quellen sind bei uns verfügbar.<br />
In Erwartung Ihrer Rückäußerung<br />
mit den besten Grüßen<br />
Björn Reichelt Dr. Rolf Grebenstein<br />
für die Kreisguppe des BN für die Ortsgruppe des BN<br />
SteBN,FNP-Im.doc