27.04.2013 Aufrufe

Bund Naturschutz, Kreisgruppe, Kempten, Oberallgäu

Bund Naturschutz, Kreisgruppe, Kempten, Oberallgäu

Bund Naturschutz, Kreisgruppe, Kempten, Oberallgäu

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

.<br />

<strong>Bund</strong> <strong>Naturschutz</strong><br />

Björn Reichelt Dr. Rolf Grebenstein<br />

Buchwaldstr. 11 Hugofelsweg 4<br />

87509 Immenstadt 87509 Immenstadt<br />

Telefon 08323-9945582 Telefon 08323-2323<br />

Stadtbauamt Immenstadt<br />

Herr Umseher<br />

Rathaus<br />

Immenstadt<br />

Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Immenstadt<br />

Sehr geehrter Herr Umseher,<br />

13.2.2011<br />

wir danken für die eingeräumte Fristverlängerung und nehmen zur Änderung des FNP wie<br />

folgt in einzelnen Punkten Stellung.<br />

Verkehr<br />

Einer Aussage zum Verkehr im Leitbild der Stadt Immenstadt ist uneingeschränkt<br />

zuzustimmen: dass nämlich „die Kostenbelastung durch steigende Umweltvorgaben und<br />

Verknappung des Erdöls... weiter steigen wird. Dem ist in der Verkehrsplanung...<br />

Rechnung zu tragen.“ Wenn aber die Nachhaltigkeit festgemacht wird an „höchstmögliche(r)<br />

Mobilität für motorisierte und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer“, dann ist<br />

das ein Widerspruch zu nachhaltigem Handeln und lässt den notwendigen<br />

Gestaltungswillen vermissen. Klima und Energieverknappung fordern dazu heraus,<br />

Maßnahmen zu ergreifen, die den Individualverkehr bremsen. Im Text wird vage der<br />

Umstieg auf Rad oder ÖPNV genannt, aber offensichtlich nicht erkannt, dass die<br />

genannte „höchstmögliche Mobilität für motorisierte Verkehrsteilnehmer“ dagegen<br />

konkurriert. BauGB § 1 (6) 9 fordert eine auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr<br />

ausgerichtete städtebauliche Entwicklung.<br />

„Derzeit laufen nicht nur auf regionaler Ebene intensive Bemühungen, das Allgäu mit<br />

einem leistungsfähigen Regionalbahnangebot zu vernetzen. Die Möglichkeit einer<br />

Bahnhaltestelle im Bereich der Fa. Bosch ist zu prüfen“(Leitbild der Stadt Immenstadt).<br />

Wir begrüßen das Projekt und sind zu Mitarbeit bereit. Wir schlagen vor, auch in Stein,<br />

Bühl und Ratholz Flächen für eine eventuelle Bahnhaltestelle einzuplanen.<br />

SteBN,FNP-Im.doc


Stadtentwicklung<br />

Es ist bemerkenswert, dass die „rasante städtische Entwicklung mit hohem<br />

Flächenverbrauch“ in den vergangenen Jahren ohne Bevölkerungswachstum zustande<br />

kam. Wir erinnern daran, dass wir an anderer Stelle kritisch zu der abzusehenden<br />

weiteren Zersiedelung Stellung genommen haben. Sie zwingt zu weiterem<br />

Individualverkehr. Hierzu fordert § 1 (6) 7. e) BauGB die Berücksichtigung der Belange<br />

des Umweltschutzes ..., insbesondere der Vermeidung von Emissionen, hier durch<br />

Verkehrsinduktion, und § 1 (6) 9 die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der<br />

Mobilität der Bevölkerung, einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs und des<br />

nicht motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen mit einer auf Vermeidung und<br />

Verringerung von Verkehr ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung. Ähnlich auch das<br />

1 LEP . . Es ist auch ein Szenario denkbar, dass mit weiterer Energieverknappung das<br />

Wohnen in den versprengten Ortsteilen wirtschaftlich problematisch wird und Wertverluste<br />

von Gebäuden zu realisieren sind (Immobilienkompass, Capital,06/201022-34).<br />

Die Annahme in 6.3.3.2, dass eine Grundversorgung in Knottenried, Diepolz, Akams,<br />

Zaumberg und Eckarts erfolgreich angestrebt werden kann, ist utopisch. Weder Kindergarten<br />

noch Schule noch Laden für den täglichen Bedarf sind dort realisierbar. Diese Ortsteile<br />

sind keine nach LEP B VI 1.1 und BauGB geeigneten Siedlungseinheiten. Eine<br />

Weiterentwicklung hier ist Zersiedelung. Die Ortsteile mit Ausnahme von Stein, Bühl und<br />

Rauhenzell werden auch nach Ausweitung eine Größe haben, die zur Isolation von Kindern,<br />

Alten und Behinderten führt, wenn sie vor Ort keine Mitmenschen ihrer Altersklasse<br />

finden. Entsprechend fordert LEP bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere zu<br />

berücksichtigen: die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen ... sowie<br />

die Bevölkerungsentwicklung,... insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen,<br />

alten und behinderten Menschen. Die werden in Ortsteilen und Weilern langfristig nicht zu<br />

befriedigen sein.<br />

Auch unter übergeordneten Gesichtspunkten (CO2, Klima, Flächenverbrauch für<br />

Straßenbau, Ressourcen) verbietet sich Entwicklung dort, wo Kindergarten, und -Krippe,<br />

Laden, ausreichend dichter ÖPNV... fehlen. Somit widerspricht die Planung auch dem Ziel<br />

A I 2.1 des LEP, der eine Vernetzung der „Belange der Ökologie, Ökonomie und des<br />

Sozialwesens“ verlangt.<br />

Dezentrale Siedlungsformen fordern Infrastruktur, die zum Teil jetzt schon nicht oder mit<br />

Schwierigkeiten zu erstellen oder zu unterhalten ist (schnelles Internet, Straßenreparatur,<br />

Kanal, Wasser, Schulbus...). Der demografische Wandel wird die Probleme verstärken.<br />

„Der Sanierungsbedarf ist jedoch so groß, dass die folgenden Haushalte weiterhin erheblich<br />

belastet werden müssen.“ (Leitbild der Stadt Immenstadt) Deswegen erheben wir<br />

Einspruch gegen abgelegene Mischgebiete in Akams, Diepolz, Zaumberg und Knottenried<br />

Es fehlen alle notwendigen Hinweise auf Ressourcen-<br />

und Flächenschonung, Flächenrecycling,<br />

Leerstandsmanagement, verdichtete Bauformen, Nachverdichtung... , wie sie<br />

1 Dazu fordert LEP, die Belange des Personen- und Güterverkehrs und der Mobilität der<br />

Bevölkerung im FNP zu berücksichtigen, einschließlich des öffentlichen<br />

Personennahverkehrs und des nicht motorisierten Verkehrs, unter besonderer<br />

Berücksichtigung einer auf Vermeidung und Verringerung von Verkehr ausgerichteten<br />

städtebaulichen Entwicklung,<br />

SteBN,FNP-Im.doc


BauGB, § 1 und 1a , LEP u.a. Ziel VI 1.1 1 und Regionalplan 1.2 (Z)1.5(G) fordern oder<br />

auch vorschreiben. BauGB § 5 sieht dazu ein Werkzeug vor, im Flächennutzungsplan<br />

insbesondere „Flächen nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung“ darzustellen:<br />

Immenstadt realisiert hier nicht sein eigenes Leitbild: “Für den Wohnungsbau sollen zuerst<br />

die innerstädtischen Flächen mit untergenutzter oder nicht mehr genutzter Bausubstanz<br />

reaktiviert werden, parallel dazu können die Wohngebiete maßvoll nachverdichtet und neu<br />

ausgewiesen werden.“ Hierzu regen wir an, ein Konzept gegen den Leerstand in Rieder<br />

zu erarbeiten.<br />

Wohnbau<br />

Als Anhaltspunkt für die Ermittlung des Flächenbedarfs im Sektor Wohnen wird hinsichtlich der<br />

Bevölkerungsentwicklung als ausschlaggebender Faktor unter Berücksichtigung der oben genannten<br />

Faktoren von einer Entwicklung von 1,8 % Wachstum bis zum Jahr 2028 ausgegangen. „Allerdings<br />

reicht die Spannbreite der Veränderungen in Prozent von -2,5 % bis unter +2,5 %. Für die<br />

Gebietseinheit Immenstadt liegen zwei Werte vor: Der berechnete Wert der Bertelsmann-Stiftung<br />

(Zeitraum 2006-2025) liegt bei einem Wachstum von1,6 %, der Wert auf Basis des Bayerischen<br />

Landesamtes für Statistik für den Zeitraum 2008-2025 bei einem Wachstum von 1,8 %.“(7.1.1.5)<br />

(Hierzu siehe auch die Begründung unter Gewerbe- und Industrieflächen unten) Angesichts<br />

stagnierenden Bevölkerungsentwicklung wäre die Null-Prognose oder allenfalls ein gemittelter<br />

Wert aus den angegebenen Zahlen (0,85) plausibler. Denn „seit diesem Zeitraum (2000)<br />

pendelt die Bevölkerungsentwicklung zwischen leichten Zu- und Abnahmen (Jahr 2008: -7<br />

pro 1.000 Einwohner und Jahr)“ (5.1.4.3).<br />

Gewerbe- und Industrieflächen<br />

Die Grundlage für die Berechnung der Gewerbe- und Industrieflächen nach GIFPRO<br />

bildet der Jahresdurchschnittswert der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten<br />

vergangener Jahre und kommt so zu dem errechneten Bedarf. Sie lässt den<br />

demographisch vorgegebenen Rückgang der Zahl der Bewohner im erwerbsfähigen Alter<br />

unberücksichtigt. Änderungen der Bevölkerungsentwicklung (Stichwort demographischer<br />

Wandel), wirken sich unmittelbar auf den Flächenbedarf aus (Text 4.2.2.1) . Lag 1970 der<br />

Anteil der unter 30-Jährigen noch bei 42,3 %, sind es heute nur noch 31,8 %. Hierbei hat<br />

insbesondere der Anteil der unter 15 -Jährigen von 23,4 % auf 14,4 % abgenommen.<br />

Dafür hat der Anteil der über 65-Jährigen von 14,4 % auf 21,6 % zugenommen. Zudem ist<br />

die Bilanz für Bildungswanderungen (Zu- und Fortzüge der 18-24 Jährigen) mit -16,8 Pers.<br />

je 1.000 Einwohner vergleichsweise hoch negativ (Text 5.1.4.2 und 3). Der Rückgang der<br />

Grundschüler um 13,4%, der Hauptschüler um 10,9% und der Schulanfänger um 15,5%<br />

von 2007 auf 2010 (AZ 2010, Nr. 212) wird auf die Zahl der Arbeitsplätze durchschlagen.<br />

Die Berechnung des Flächenbedarfs ist daher anzupassen. Der steigende Pendlersaldo<br />

(Beschäftigte am Arbeitsort abzüglich Beschäftigter am Wohnort), der zwischen 2003 und<br />

2007 von 1.859 auf 2.448 Beschäftigte zugenommen hat zeigt, dass Immenstadt grundsätzlich<br />

über ein ausreichendes Arbeitsplatzangebot für die ortsansässige Bevölkerung<br />

verfügt. Eine Umfrage unter den Firmen der Alpsee-Grüntenregion ergab einen kurz-,<br />

mittel- und langfristigen Bedarf an Gewerbeflächen von 15 ha. Zur Verfügung stehen hier<br />

1 Ziel B VI 1.1:„Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden sollen<br />

vorrangig – die vorhandenen Potentiale (Baulandreserven, Nachverdichtung,<br />

Brachflächen und leerstehende Bausubstanz) in den Siedlungsgebieten genutzt und -<br />

flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden.“<br />

SteBN,FNP-Im.doc


84 ha. (AZ vom 11.5.2010). Angesichts 35,7 ha aktuell genutzter Gewerbeflächen in<br />

Immenstadt scheint die Verdopplung mit 37,3 ha im FNP ausgewiesenen Gewerbe- plus<br />

Misch-Flächen mehr als überzogen. Wir legen dagegen Widerspruch ein.<br />

Angesichts der engen Verflechtung – des gemeinsamen Mittelzentrums - mit der Stadt<br />

Sonthofen ist die in „Leitlinien, -ziele“ angesprochene „interkommunale<br />

Zusammenarbeit ...(Stichwort: Kontrollierte und zielgerechte Baulandausweisung)“<br />

dringend notwendig, aber in der Planung nicht verfolgt.<br />

Die Überausweisung sowohl bei Wohn- wie Gewerbeflächen steht im Widerspruch zu den<br />

in 7.1.1.1 genannten Zielen der Stadt. 1 Wir fordern Korrektur.<br />

Natur und Landschaft<br />

Schade, dass Immenstadt Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur<br />

Entwicklung von Natur und Landschaft im Plan ausschließlich für den Fall des Bedarfs an<br />

Ausgleichsflächen vorsieht. Im Leitbild der Stadt Immenstadt Umwelt finden wir die<br />

Verbesserung des Schutzes der Naturräume im Zusammenhang mit dem Naturpark<br />

Nagelfluhkette. Wir erwarten weitere Maßnahme zur Verbesserung des Naturhaushalts<br />

In dem Zusammenhang begrüßen wir jedoch das anderenorts genannte Ziel, den<br />

Illergrünzug um das Brutscher- Gelände zu erweitern. Auch die naturschutzfachliche<br />

Entwicklung an West- und Nordufer des großen Alpsees sehen wir sehr positiv.<br />

Zur Entwicklung von Natur und Landschaft schlagen wir Weiteres vor:<br />

· den Bereich Stadtalpe als Naherholungszone einzurichten. Er ist bei der Bewertung als<br />

Wohngebiet IM-N nur als sehr bedingt geeignet eingestuft. Weitere<br />

naturschutzfachliche Aufwertung würden wir begrüßen.<br />

· Laut 5.2.8.2.liegen vom kleinen Alpsee bis „östlich der Bahn... artenreiche Nass-<br />

Standorte, der Kern ist als Flachmoor erhalten.“ Nach der UVS zur B308 ist auch das<br />

Feuchtgebiet westlich der Bahn hoch- bis höchstwertig und -empfindlich. Nachdem der<br />

Bereich nicht mehr für die B308 vorgehalten werden muss, sollte es LSG werden und<br />

damit die LSGs großer und kleiner Alpsee vernetzt werden. Das passt auch gut zur<br />

geplanten Funktion des Alpseehauses. (In der Liste der LSGs fehlt das LSG kleiner<br />

Alpsee.)<br />

· Des weiteren schlagen wir vor, das Gelände Weihergut mit den östlich angrenzenden<br />

Mooren, Dolinen... zum LSG zu entwickeln.<br />

Energie<br />

Wir sehen die Notwendigkeit, Flächen für zentrale Wärmeversorgung vorzusehen. Wenn<br />

keine eigenen Flächen gefunden werden können, kämen die Standorte Kunert und Monta<br />

in Frage.<br />

1 Ziel des Flächenutzungsplanes ist u.a. „eine deutliche Überausweisung... zu vermeiden.“<br />

Bestehende innerörtliche Flächenpotentiale zu nutzen, hat Vorrang vor einer Entwicklung<br />

in den Außenbereich hinein. Hierbei ist das Erfordernis nach § 1a Abs. 2 BauGB, mit<br />

Grund und Boden sparsam umzugehen, zu berücksichtigen.(7.1.1.1) Leitbild der Stadt<br />

Immenstadt: Ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen, insbesondere<br />

auch im Flächenverbrauch ist im Selbstverständnis verankert.<br />

SteBN,FNP-Im.doc


Rechtsgrundlagen<br />

Hier vermissen wir die im Bereich des gesamten Landkreises als internationales Recht<br />

verbindliche Alpenkonvention. Sie ist besonders bei Eingriffen in<br />

Landschaftsschutzgebiete zu beachten.<br />

Die einzelnen Flächen<br />

Dazu hatten wir 2010 Stellung bezogen. Soweit unseren Einwendungen nicht abgeholfen<br />

wurde, bleiben sie bestehen. Besonders einschneidend scheinen uns aber die Eingriffe im<br />

Bereich Bühl. Wir nehmen daher dazu erneut Stellung.<br />

"Bühl SO und Bühl-Nord"<br />

Text des Plans 5.1.16.2: „Der Bereich Bühl am Alpsee ist auf Grund seiner landschaftlich<br />

herausragenden Ausstattung ein wichtiges Erholungsgebiet (Naherholung und<br />

Tourismus), gleichzeitig aber auch ein bevorzugtes Wohngebiet. Eine weitere<br />

Erschließung des Gebietes mit Wohngebieten, Sonderbauflächen Tourismus und<br />

Verkehrsinfrastruktur ist landschaftlich problematisch.“ Angesichts der Pläne für vier<br />

touristische Investitionen im Osten des Großen Alpsees halten wir es für erforderlich, die<br />

Grenze der Belastbarkeit des Ostufers zu prüfen. Der Regionalplan 2.1.2.16 (G) fordert ja,<br />

die weitere touristische Erschließung ... möglichst auf die ... ökologisch noch belastbaren<br />

Räume zu konzentrieren. „Der Große Alpsee ist der wichtigste Erholungsschwerpunkt von<br />

Immenstadt. Der nach wie vor anhaltende touristische Erholungsdruck erfordert weitere<br />

Baulichkeiten und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, was beides mit<br />

Beeinträchtigungen der Landschaft verbunden ist.“(7.1.7.2) Hier ist zu erwarten, dass mit<br />

weiteren Baulichkeiten und ausgebauter Verkehrsinfrastruktur der bestehende<br />

„touristische Erholungsdruck“ zunimmt. Zudem handelt es sich bei den geplanten<br />

Projekten durchaus um quantitative Maßnahmen. Laut LEP: 1.2.6 (Z) soll sich dagegen<br />

„ein weiterer Ausbau der Erholungseinrichtungen vor allem auf eine qualitative<br />

Verbesserung bestehender Einrichtungen beschränken. Neue umweltbeeinträchtigende<br />

Erholungsnutzungen sollen vermieden, bestehende vermindert werden. “<br />

Nachdem anderenorts Umstände wie „widerspricht LEP-Ziel des Erhalts v. Natur/Landsch<br />

im Alpengebiet“(SF-N) und „Lage am Rand des landschaftlichen Vorbehaltsgebiet“(RZ-<br />

NO) oder „im Osten landschaftliches Vorbehaltsgebiet Nr.9“ (SF-S) zu Abwertung führen,<br />

fehlt hier die entsprechende abwertende Würdigung der Lage direkt am LSG und nahe<br />

am Alpsee. Der Aussage, dass Abrundung möglich ist, widersprechen die Tatsachen<br />

Campingplatz, LSG und Bahnlinie. Die Bewertung scheint daher willkürlich und geschönt.<br />

Wir erheben Einspruch gegen das Sondergebiet. Ein Teil der genannten Argumente<br />

treffen auch auf Bühl Nord zu. Insbesondere die geplante Umfahrung mit Neuverlärmung<br />

und Lärmschutzwall halten wir nicht für natur- und landschaftsverträglich, sodass wir auch<br />

gegen das Wohnbaubebiet Einspruch erheben.<br />

Beim Wohnbaugebiet ist im Übrigen, wie in anderen Flächen dieser Planung (ST-NW)<br />

durchgesetzt, der nötige Abstand zu dem bestehenden landwirtschaftlichen<br />

Haupterwerbsbetrieb zu wahren. Das Amt für Landwirtschaft fordert einen 120 m<br />

Abstandsstreifen zu den landwirtschaftlichen Emmissionsquellen von Vollerwerbshöfen. In<br />

anderen Gebieten dieser Planung führen Landwirtschaftliche Betriebe zu nachteiliger<br />

Bewertung oder gar (MAK-SW)zum Verzicht auf die Planung.<br />

SteBN,FNP-Im.doc


Den Parkplatz Bühl Ost lehnen wir ab, weil er über die Störung der Wanderung juveniler<br />

Amphibien den Bestand gefährdet und und in landschaftlich sensibler Lage positioniert ist.<br />

Zudem ist mit der fraglichen Entwicklung des Alpseebades ein als Grund angegebener<br />

Bedarf langfristig nicht gesichert. Laut FNP-Änderung und Bebauungsplan für das<br />

Buddhismuszentrum besteht nach Meinung der Stadt kein Bedarf. Damit fällt auch die<br />

zweite Begründung für diesen Parkplatz weg.<br />

Weiteres<br />

Wir schlagen vor, die Möglichkeiten zu nutzen, die "Konzentrationszonen" gemäß § 35<br />

Abs. 3 Satz 2 BauGB bieten. Durch eine solche Darstellung wird eine Steuerung der<br />

Zulässigkeit privilegierter Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2-6 BauGB (z.B. Mobilfunk, evtl.<br />

weitere Nutzungen) im Außenbereich bewirkt, da diese Vorhaben dann an anderer Stelle<br />

als der dargestellten in der Regel unzulässig sind.<br />

Zitierte Quellen sind bei uns verfügbar.<br />

In Erwartung Ihrer Rückäußerung<br />

mit den besten Grüßen<br />

Björn Reichelt Dr. Rolf Grebenstein<br />

für die Kreisguppe des BN für die Ortsgruppe des BN<br />

SteBN,FNP-Im.doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!