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Regeln und Gesetze der Mini

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<strong>Regeln</strong> <strong>und</strong> <strong>Gesetze</strong> <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>stadt<br />

1. Der Start<br />

• Zu Beginn <strong>der</strong> HelferInnenstadt bekommst du im Rathaus deinen Ausweis. Damit wirst du<br />

zu einem offiziellen Bürger bzw. einer offiziellen Bürgerin <strong>der</strong> HelferInnenstadt.<br />

• Dein Ausweis ist ein persönliches Dokument, für das du selbst verantwortlich bist.<br />

• Bei Verlust fällt eine Gebühr für den Ersatzausweis an.<br />

• Mit dem Ausweis erhältst du einen Gutschein für dein Startgeld in Höhe von 5 Tacken.<br />

Damit musst du zur Bank gehen, bei <strong>der</strong> du es ausbezahlt bekommst.<br />

2. Arbeit <strong>und</strong> Geld verdienen<br />

• Die Arbeitsplätze werden in <strong>der</strong> Agentur für Arbeit vergeben.<br />

• Sobald du eine Arbeitskarte erhalten hast, gehst du zur angegebenen Einrichtung <strong>und</strong><br />

nimmst deine Beschäftigung auf. Die Arbeitszeit beträgt mindestens eine halbe St<strong>und</strong>e <strong>und</strong><br />

maximal 1,5 St<strong>und</strong>en am Stück.<br />

• Nach Beendigung <strong>der</strong> Arbeit erhältst du bei <strong>der</strong> Agentur für Arbeit gegen Abgabe deiner<br />

Arbeitskarte einen Lohnzettel, den du in <strong>der</strong> Bank gegen Bargeld einlösen kannst.<br />

• Lohnzettel, die älter als 10 min sind, verlieren ihre Gültigkeit.<br />

• Der Lohn ist bei allen Arbeiten gleich <strong>und</strong> beträgt 6 Tacken pro halbe St<strong>und</strong>e.<br />

• 2 Tacken pro halbe St<strong>und</strong>e Lohn gehen als Steuer in die Stadtkasse.<br />

3. Betriebe <strong>und</strong> Selbstständigkeit<br />

• Je<strong>der</strong> Betrieb hat bei <strong>der</strong> Bank ein Konto mit einem Startkapital. Dieses Geld darf nur zur<br />

Zahlung von Löhnen <strong>und</strong> Materialien innerhalb des entsprechenden Betriebes verwendet<br />

werden.<br />

• Wenn du ein eigenes Geschäft o<strong>der</strong> Dienstleistungsunternehmen eröffnen willst, musst du<br />

deinen Betrieb beim Rathaus anmelden.<br />

• Alle, die sich selbstständig machen möchten, erhalten je nach Bedarf einen einmaligen<br />

Zuschuss als Startkapital bei <strong>der</strong> Bank.<br />

• Unabhängig von deinem Verdienst musst du pro gearbeitete halbe St<strong>und</strong>e 2 Tacken Steuern<br />

zahlen.<br />

4. Arbeitslosigkeit<br />

• Wenn du keine <strong>der</strong> angebotenen Arbeitsstellen machen möchtest, kannst du nach Abschluss<br />

einer persönlichen Berufsberatung bei <strong>der</strong> Agentur für Arbeit ein Arbeitslosengeld<br />

beantragen.<br />

• Das Arbeitslosengeld beträgt 3 Tacken pro halbe St<strong>und</strong>e, von denen du 1 Tacken als Steuer<br />

in die Stadtkasse zahlst.<br />

• Das Arbeitslosengeld musst du jede halbe St<strong>und</strong>e neu beantragen.<br />

5. Bürgermeister/in<br />

• Die HelferInnenstadt hat eine Bürgermeisterin o<strong>der</strong> einen Bürgermeister, <strong>der</strong> die Regierung<br />

übernimmt.<br />

• Als BürgermeisterIn kümmerst du dich um die Belange <strong>der</strong> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger,<br />

entscheidest bei Streitfällen <strong>und</strong> bist für die Planung <strong>und</strong> Durchführung <strong>der</strong><br />

Bürgerversammlung verantwortlich. Diese kann je<strong>der</strong>zeit von dir einberufen werden.<br />

• In deiner Zeit als BürgermeisterIn kannst du keinen an<strong>der</strong>en Beruf ausüben.<br />

• Bei <strong>der</strong> Ausübung deiner Tätigkeit kannst du die Mitarbeiter des Rathauses um Hilfe bitten.


6. Wahlen<br />

• Gewählt wird in einem geheimen Wahlgang.<br />

• SiegerIn ist <strong>der</strong>/ die mit den meisten Stimmen<br />

7. BürgerInnenbegehren<br />

• JedeR BürgerIn kann je<strong>der</strong>zeit ein BürgerInnenbegehren initiieren, um den/die<br />

Bürgermeister/in mit sofortiger Wirkung abzuwählen.<br />

• Das Begehren muss in schriftlicher Form <strong>der</strong> Verwaltung vorliegen <strong>und</strong> kann dort von<br />

BefürworterInnen unterschrieben werden.<br />

• Das Bürgerbegehren ist erfolgreich, wenn 2/3 <strong>der</strong> stimmberechtigten BürgerInnen<br />

unterschrieben haben.<br />

• In diesem Fall muss sofort eine außerordentliche BürgerInnenversammlung<br />

einberufen werden, in <strong>der</strong> über das Amt des/<strong>der</strong> Bürgermeistern abgestimmt wird.<br />

Die Durchführung dieser Versammlung übernimmt die Spielleitung.<br />

8. BürgerInnenversammlung<br />

• Sie ist für alle verpflichtend <strong>und</strong> kann je<strong>der</strong>zeit von dem/<strong>der</strong> BürgermeisterIn einberufen<br />

werden<br />

• Hier besteht die Möglichkeit geltende <strong>Regeln</strong> bekannt zu geben, neue <strong>Regeln</strong> zu<br />

beschließen o<strong>der</strong> bestehende <strong>Regeln</strong> per Mehrheitsbeschluss zu verän<strong>der</strong>n.<br />

• Der/die BürgermeisterIn leitet die Versammlung <strong>und</strong> entscheidet über die Vorgehensweise<br />

innerhalb <strong>der</strong> Versammlung.<br />

• In <strong>der</strong> Zeit, in <strong>der</strong> keine BürgermeisterIn im Amt ist, übernimmt die Spielleitung die Leitung<br />

<strong>der</strong> Versammlung.<br />

9. Allgemeine Pflichten <strong>der</strong> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

• Der Müll wird in unserer Kin<strong>der</strong>stadt getrennt <strong>und</strong> gehört in die dafür vorgesehenen<br />

Abfallbehälter.<br />

• Streitigkeiten werden ohne Anwendung von Gewalt gelöst.<br />

• Verstöße gegen die Kin<strong>der</strong>stadtgesetze können von dem/<strong>der</strong> BürgermeisterIn <strong>und</strong> dem<br />

Ordnungsamt geahndet werden.<br />

• Bei unlösbaren Konflikten entscheidet die Spielleitung.


Gr<strong>und</strong>gesetz <strong>der</strong> HelferInnenstadt<br />

Die HelferInnenstadt wünscht allen Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern einen schönen Aufenthalt.<br />

Damit sich jede <strong>und</strong> je<strong>der</strong> in unserer Stadt wohl fühlen kann, ist es notwendig, dass folgende<br />

Gr<strong>und</strong>regeln von allen eingehalten werden:<br />

§ 1 Die Würde <strong>der</strong> Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger ist unantastbar.<br />

§ 2 Jungen <strong>und</strong> Mädchen haben in <strong>der</strong> HelferInnenstadt die gleichen Rechte.<br />

§ 3 Jede Bürgerin <strong>und</strong> je<strong>der</strong> Bürger verhält sich so, dass es dem Leben in <strong>der</strong> Stadt nicht schadet.<br />

Dazu gehört, dass alle rücksichtsvoll miteinan<strong>der</strong> umgehen <strong>und</strong> die Einrichtungen <strong>der</strong> Stadt<br />

sorgsam behandeln. Alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger sind für die Ordnung in <strong>der</strong> Stadt gemeinsam<br />

verantwortlich.

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