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Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren - Knappschaft

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Was leistet die <strong>Knappschaft</strong>?<br />

Wir übernehmen bei ambulanten <strong>Vorsorgeleistungen</strong><br />

folgende Leistungen:<br />

die vertragskurärztliche Behandlung,<br />

die vom Kurarzt verordneten Kur-, Arznei- und Verbandmittel<br />

abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Zuzahlung.<br />

Darüber hinaus leisten wir deutlich mehr, als gesetzlich<br />

vorgeschrieben ist: Zur Abgeltung aller sonstigen Kosten,<br />

zum Beispiel für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und<br />

Fahrkosten, zahlen wir einen kalendertäglichen Zuschuss von<br />

bis zu 13 Euro. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der<br />

kalendertägliche Zuschuss bis zu 21 Euro. Kleinkinder sind<br />

Kinder, die das erste Lebensjahr, aber noch nicht das sechste<br />

Lebensjahr vollendet haben.<br />

Was versteht man unter Kompaktkuren?<br />

Eine besondere Form stellt die „<strong>Ambulante</strong> Vorsorgeleistung<br />

in Kompaktform“, dar (nachfolgend Kompaktkur<br />

genannt). Sie kommt in Betracht, wenn gegenüber den oben<br />

genannten ambulanten <strong>Vorsorgeleistungen</strong> eine engere<br />

krankheitsgruppenspezifische Ausrichtung erforderlich ist und<br />

voraussichtlich gleichzeitig eine größere Therapiedichte zur<br />

Erreichung des Behandlungszieles benötigt wird.

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