Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren - Knappschaft
Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren - Knappschaft
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Was leistet die <strong>Knappschaft</strong>?<br />
Wir übernehmen bei ambulanten <strong>Vorsorgeleistungen</strong><br />
folgende Leistungen:<br />
die vertragskurärztliche Behandlung,<br />
die vom Kurarzt verordneten Kur-, Arznei- und Verbandmittel<br />
abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen<br />
Zuzahlung.<br />
Darüber hinaus leisten wir deutlich mehr, als gesetzlich<br />
vorgeschrieben ist: Zur Abgeltung aller sonstigen Kosten,<br />
zum Beispiel für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und<br />
Fahrkosten, zahlen wir einen kalendertäglichen Zuschuss von<br />
bis zu 13 Euro. Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der<br />
kalendertägliche Zuschuss bis zu 21 Euro. Kleinkinder sind<br />
Kinder, die das erste Lebensjahr, aber noch nicht das sechste<br />
Lebensjahr vollendet haben.<br />
Was versteht man unter Kompaktkuren?<br />
Eine besondere Form stellt die „<strong>Ambulante</strong> Vorsorgeleistung<br />
in Kompaktform“, dar (nachfolgend Kompaktkur<br />
genannt). Sie kommt in Betracht, wenn gegenüber den oben<br />
genannten ambulanten <strong>Vorsorgeleistungen</strong> eine engere<br />
krankheitsgruppenspezifische Ausrichtung erforderlich ist und<br />
voraussichtlich gleichzeitig eine größere Therapiedichte zur<br />
Erreichung des Behandlungszieles benötigt wird.