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Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren - Knappschaft

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Wie beantrage ich eine ambulante<br />

Vorsorgeleistung?<br />

Am Anfang steht das Gespräch mit dem Arzt.<br />

Wenn nach Ansicht Ihres behandelnden Arztes die<br />

medizinische Behandlung an Ihrem Wohnort zur Sicherung<br />

des Behandlungsziels nicht ausreicht, können ambulante<br />

<strong>Vorsorgeleistungen</strong> in anerkannten Kurorten in Betracht<br />

kommen. Der Gesetzgeber hat in diesem Zusammenhang<br />

festgelegt, dass entsprechende Kurverordnungen vor<br />

ihrer Genehmigung durch die Kasse durch den ärztlichen<br />

Beratungsdienst zu überprüfen sind. Diese Aufgabe nimmt bei<br />

der <strong>Knappschaft</strong> der Sozialmedizinische Dienst wahr.<br />

Die Beantragung ist einfach. Sie erhalten von uns die<br />

notwendigen Unterlagen. Wir beraten Sie auch gerne bei<br />

weiteren Rückfragen, z. B. ob es sich bei dem von Ihnen<br />

ausgewählten Ort um einen anerkannten Kurort handelt.<br />

Scheuen Sie also nicht uns anzurufen, bevor Sie ungewollt auf<br />

Kosten sitzen bleiben!

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