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EBM 2008 - KV RLP

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© Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 2007<br />

<strong>EBM</strong>-Änderungen zum 01.01.<strong>2008</strong> – Anpassungen an das VÄndG<br />

Beispiel: Praxis mit mehreren Betriebsstätten<br />

eine BSNR,<br />

je weiterem Praxisort eine NBSNR<br />

je in dieser Arztpraxis tätigem Arzt eine LANR<br />

Kennzeichnung der Leistungen mit LANR und BSNR bzw. NBSNR<br />

Abrechnung<br />

Es wird je Betriebsstätte eine einzelne Abrechnungsdatei eingereicht. Die<br />

Zusammenführung erfolgt durch die <strong>KV</strong><br />

oder<br />

es wird eine zusammengefasste Abrechnungsdatei über mehrere<br />

Tätigkeitsorte einer Arztpraxis bei der <strong>KV</strong> eingereicht.<br />

Aus Haftungsgründen gegen den Softwarehersteller dürfen in der Arztpraxis<br />

keine Abrechnungsdaten zu einer Datei zusammengeführt werden, die mit<br />

verschiedenen Systemen erfasst und erstellt wurden.<br />

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