EBM 2008 - KV RLP
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© Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 2007<br />
<strong>EBM</strong>-Änderungen zum 01.01.<strong>2008</strong> – Allgemeine Bestimmungen<br />
Genehmigungspflichtige Leistungen<br />
Ärztliche Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden, welche wegen der<br />
Anforderungen an ihre Ausführung oder wegen der Neuheit des<br />
Verfahrens besonderer Kenntnisse u. Erfahrungen (Fachkunde) sowie<br />
einer besonderen Praxisausstattung oder weiterer Anforderungen an<br />
die Strukturqualität bedürfen, können in der vertragsärztlichen<br />
Versorgung nur ausgeführt und abgerechnet werden, wenn der Arzt die<br />
vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.<br />
Ohne Genehmigung keine Abrechnung<br />
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