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EBM 2008 - KV RLP

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© Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 2007<br />

<strong>EBM</strong>-Änderungen zum 01.01.<strong>2008</strong> – Allgemeine Bestimmungen<br />

2.1.4 Berichtspflicht<br />

Klarstellende Formulierung zum „zweiten GOP-Block“ in der<br />

Nr. 2.1.4:<br />

Bei Berechnung der nachfolgenden Gebührenordnungspositionen ist<br />

die Übermittlung mindestens einer Befundkopie an den Hausarzt<br />

Abrechungsvoraussetzung:<br />

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