EBM 2008 - KV RLP
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© Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 2007<br />
<strong>EBM</strong>-Änderungen zum 01.01.<strong>2008</strong> – Allgemeine Bestimmungen<br />
2.1.4 Berichtspflicht<br />
Klarstellende Formulierung zum „zweiten GOP-Block“ in der<br />
Nr. 2.1.4:<br />
Bei Berechnung der nachfolgenden Gebührenordnungspositionen ist<br />
die Übermittlung mindestens einer Befundkopie an den Hausarzt<br />
Abrechungsvoraussetzung:<br />
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