EBM 2008 - KV RLP
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© Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 2007<br />
<strong>EBM</strong>-Änderungen zum 01.01.<strong>2008</strong> – Allgemeine Bestimmungen<br />
5.3 Aufhebung von Nebeneinanderberechnungsausschlüssen<br />
Die Nebeneinanderberechnungsausschlüsse der GOP des Abschnitts<br />
31.2 neben den GOP des Abschnitts 31.5.3 bzw. der GOP des<br />
Abschnitts 36.2 neben den GOP des Abschnitts 36.5.3 beziehen sich<br />
nur auf die Erbringung der operativen Leistungen und der Anästhesie<br />
durch denselben Vertragsarzt.<br />
Bei Erbringung der GOP durch Vertragsärzte verschiedener<br />
Fachgruppen findet dieser Ausschluss, auch in (Teil-)<br />
Berufsausübungs-gemeinschaften, Arztpraxen mit angestellten Ärzten<br />
und Medizinischen Versorgungszentren von Anästhesiologen mit<br />
operativ tätigen Vertragsärzten, keine Anwendung.<br />
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