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EBM 2008 - KV RLP

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© Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz 2007<br />

<strong>EBM</strong>-Änderungen zum 01.01.<strong>2008</strong> – Allgemeine Bestimmungen<br />

5.3 Aufhebung von Nebeneinanderberechnungsausschlüssen<br />

Die Nebeneinanderberechnungsausschlüsse der GOP des Abschnitts<br />

31.2 neben den GOP des Abschnitts 31.5.3 bzw. der GOP des<br />

Abschnitts 36.2 neben den GOP des Abschnitts 36.5.3 beziehen sich<br />

nur auf die Erbringung der operativen Leistungen und der Anästhesie<br />

durch denselben Vertragsarzt.<br />

Bei Erbringung der GOP durch Vertragsärzte verschiedener<br />

Fachgruppen findet dieser Ausschluss, auch in (Teil-)<br />

Berufsausübungs-gemeinschaften, Arztpraxen mit angestellten Ärzten<br />

und Medizinischen Versorgungszentren von Anästhesiologen mit<br />

operativ tätigen Vertragsärzten, keine Anwendung.<br />

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