Abwasserbeseitigungsabgabensatzung - Stadt Laatzen
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Kleinsiedlungs-, Wochenendhaus- und Campingplatzgebiete 0,2<br />
Wohn-, Dorf-, Misch- und Ferienhausgebiete 0,4<br />
Gewerbe-, Industrie- und Sondergebiete i.S. von § 11 BauNVO 0,8<br />
Kerngebiete 1,0<br />
c) für Sport- und Festplätze sowie für selbständige Garagen- und<br />
Einstellplatzgrundstücke 1,0<br />
d) für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB), Grundstücke, für die durch<br />
Bebauungsplan landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt ist, und bei<br />
Friedhofsgrundstücken und Schwimmbädern 0,2<br />
e) für Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB), bei denen durch Planfeststellung<br />
eine der baulichen Nutzung vergleichbare Nutzung zugelassen ist 1,0<br />
f) Die Gebietseinordnung gemäß lit. b) richtet sich für Grundstücke,<br />
aa) die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, nach der Festsetzung im<br />
Bebauungsplan,<br />
bb) die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles liegen (§ 34 BauGB),<br />
nach der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung.<br />
4. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich einer Satzung nach § 4 Abs. 4 und § 7<br />
BauGB-MaßnahmenG liegen, sind zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften<br />
entsprechend anzuwenden, wie sie bestehen für<br />
a) Bebauungsplangebiete, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige<br />
Nutzungsmaß getroffen sind;<br />
b) die im Zusammenhang bebauten Ortsteile, wenn die Satzung keine Bestimmungen<br />
über das zulässige Nutzungsmaß enthält, wobei dann einheitlich die Grundflächenzahl<br />
von 0,4 gilt.<br />
§ 6<br />
Beitragssatz<br />
1. Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen<br />
betragen bei der<br />
a) Schmutzwasserbeseitigung 3,13 €/m²,<br />
b) Niederschlagswasserbeseitigung 7,10 €/m².<br />
2. Die Beitragssätze für die Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung<br />
der zentralen Abwasseranlagen werden im Einzelfall unter Angabe des Abgabentatbestandes<br />
in einer besonderen Satzung festgelegt.