28.04.2013 Aufrufe

Aktualisierung der Fachkunde nach § 18 der RöV

Aktualisierung der Fachkunde nach § 18 der RöV

Aktualisierung der Fachkunde nach § 18 der RöV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>§</strong> 16 Abs. 1 und 2<br />

Vor Inbetriebnahme,<br />

Abnahmeprüfung<br />

Bei wesentlichen Än<strong>der</strong>ungen, welche die<br />

Bildqualität o<strong>der</strong> Strahlenexposition ungünstig<br />

beeinflussen<br />

Die Neuinbetriebnahme sowie Beendigung<br />

des Betriebes einer Röntgeneinrichtung ist<br />

unverzüglich bei <strong>der</strong> Ärztlichen Stelle<br />

Röntgen anzumelden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!