Außengastronomie auf Privatgrundstücken - Gemeinde Langerwehe
Außengastronomie auf Privatgrundstücken - Gemeinde Langerwehe
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Allgemeines:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />
Gewerbe- & Ordnungsamt<br />
<strong>Außengastronomie</strong> <strong>Außengastronomie</strong> <strong>auf</strong> <strong>auf</strong> <strong>Privatgrundstücken</strong><br />
<strong>Privatgrundstücken</strong><br />
Sofern Sie als Betreiber einer Gaststätte <strong>auf</strong> einem Privatgrundstück eine <strong>Außengastronomie</strong> mit<br />
Ausschank alkoholischer Getränke betreiben möchten, sind hierfür nahezu die selben Erlaubnisse<br />
notwendig, wie für den Betrieb einer normalen Gaststätte mit Alkoholausschank.<br />
Sofern die <strong>Außengastronomie</strong> bislang nicht genehmigt wurde, so ist hierfür ein gänzlich neuer Antrag<br />
zu stellen, bei welchem auch Ihre Zuverlässigkeit als Gastwirt erneut geprüft werden muss.<br />
Vorsprache:<br />
Zur Antragstellung ist die Vorsprache entweder des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person<br />
notwendig. Im Fall der Vorsprache eines Bevollmächtigten muss neben einem gültigen Ausweisdokument<br />
auch eine schriftliche Vollmacht vorliegen.<br />
benötigte Unterlagen:<br />
• Antrag <strong>auf</strong> Erteilung der Gaststättenerlaubnis<br />
• Lageplan und Grundrisszeichnung der Außenfläche<br />
• ggf. unterschriebener Pachtvertrag<br />
• aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnort-Finanzamtes<br />
– zuständig für den Kreis Düren ist das Finanzamt Düren, Goethestr. 7, 52349 Düren<br />
• aktuelles Führungszeugnis<br />
– zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes<br />
• aktuelles Auszug aus dem Gewerbezentralregister<br />
– zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes<br />
Hinweise:<br />
Die Bearbeitung Ihres Antrages nimmt ca. 2 bis 3 Wochen in Anspruch.<br />
Wird die Gaststätte von einem Stellvertreter betrieben, der bereits eine Stellvertretererlaubnis<br />
erhalten hat, so ist dessen Erlaubnis nicht erneut zu beantragen. Ggf. ist dessen Zuverlässigkeit<br />
jedoch erneut zu prüfen.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Gaststättengesetz und Gewerbeordnung
Gebühren:<br />
Die Gebühren für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis berechnen sich nach der Größe der zu<br />
konzessionierenden Außenfläche:<br />
ab 20 qm 150,00 €<br />
bis 30 qm 200,00 €<br />
bis 40 qm 275,00 €<br />
bis 50 qm 350,00 €<br />
bis 60 qm 500,00 €<br />
bis 70 qm 550,00 €<br />
bis 80 qm 650,00 €<br />
bis 90 qm 725,00 €<br />
bis 100 qm 800,00 €<br />
bis 150 qm 1.125,00 €<br />
bis 200 qm 1.550,00 €<br />
bis 250 qm 1.800,00 €<br />
bis 300 qm 2.125,00 €<br />
bis 350 qm 2.500,00 €<br />
über 350 qm 3.000,00 €<br />
zuständige Stelle:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />
Gewerbe- und Ordnungsamt<br />
Zimmer 4<br />
Herr Rösler<br />
02423 / 409 135<br />
vroesler@langerwehe.de<br />
Internet:<br />
– www.finanzamt-dueren.de<br />
– www.gewerbeanmeldung.nrw.de<br />
– www.gruenderregion.de<br />
– www.ihk.de