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Außengastronomie auf Privatgrundstücken - Gemeinde Langerwehe

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Allgemeines:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />

Gewerbe- & Ordnungsamt<br />

<strong>Außengastronomie</strong> <strong>Außengastronomie</strong> <strong>auf</strong> <strong>auf</strong> <strong>Privatgrundstücken</strong><br />

<strong>Privatgrundstücken</strong><br />

Sofern Sie als Betreiber einer Gaststätte <strong>auf</strong> einem Privatgrundstück eine <strong>Außengastronomie</strong> mit<br />

Ausschank alkoholischer Getränke betreiben möchten, sind hierfür nahezu die selben Erlaubnisse<br />

notwendig, wie für den Betrieb einer normalen Gaststätte mit Alkoholausschank.<br />

Sofern die <strong>Außengastronomie</strong> bislang nicht genehmigt wurde, so ist hierfür ein gänzlich neuer Antrag<br />

zu stellen, bei welchem auch Ihre Zuverlässigkeit als Gastwirt erneut geprüft werden muss.<br />

Vorsprache:<br />

Zur Antragstellung ist die Vorsprache entweder des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person<br />

notwendig. Im Fall der Vorsprache eines Bevollmächtigten muss neben einem gültigen Ausweisdokument<br />

auch eine schriftliche Vollmacht vorliegen.<br />

benötigte Unterlagen:<br />

• Antrag <strong>auf</strong> Erteilung der Gaststättenerlaubnis<br />

• Lageplan und Grundrisszeichnung der Außenfläche<br />

• ggf. unterschriebener Pachtvertrag<br />

• aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wohnort-Finanzamtes<br />

– zuständig für den Kreis Düren ist das Finanzamt Düren, Goethestr. 7, 52349 Düren<br />

• aktuelles Führungszeugnis<br />

– zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes<br />

• aktuelles Auszug aus dem Gewerbezentralregister<br />

– zu beantragen beim Meldeamt des Wohnortes<br />

Hinweise:<br />

Die Bearbeitung Ihres Antrages nimmt ca. 2 bis 3 Wochen in Anspruch.<br />

Wird die Gaststätte von einem Stellvertreter betrieben, der bereits eine Stellvertretererlaubnis<br />

erhalten hat, so ist dessen Erlaubnis nicht erneut zu beantragen. Ggf. ist dessen Zuverlässigkeit<br />

jedoch erneut zu prüfen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Gaststättengesetz und Gewerbeordnung


Gebühren:<br />

Die Gebühren für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis berechnen sich nach der Größe der zu<br />

konzessionierenden Außenfläche:<br />

ab 20 qm 150,00 €<br />

bis 30 qm 200,00 €<br />

bis 40 qm 275,00 €<br />

bis 50 qm 350,00 €<br />

bis 60 qm 500,00 €<br />

bis 70 qm 550,00 €<br />

bis 80 qm 650,00 €<br />

bis 90 qm 725,00 €<br />

bis 100 qm 800,00 €<br />

bis 150 qm 1.125,00 €<br />

bis 200 qm 1.550,00 €<br />

bis 250 qm 1.800,00 €<br />

bis 300 qm 2.125,00 €<br />

bis 350 qm 2.500,00 €<br />

über 350 qm 3.000,00 €<br />

zuständige Stelle:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />

Gewerbe- und Ordnungsamt<br />

Zimmer 4<br />

Herr Rösler<br />

02423 / 409 135<br />

vroesler@langerwehe.de<br />

Internet:<br />

– www.finanzamt-dueren.de<br />

– www.gewerbeanmeldung.nrw.de<br />

– www.gruenderregion.de<br />

– www.ihk.de

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