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Informationen zur Gewerbeanmeldung - Gemeinde Langerwehe

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Allgemeines:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />

Gewerbe- & Ordnungsamt<br />

<strong>Gewerbeanmeldung</strong><br />

<strong>Gewerbeanmeldung</strong><br />

<strong>Gewerbeanmeldung</strong><br />

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer<br />

unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies dem zuständigen Gewerbeamt gleichzeitig anzeigen.<br />

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit, trotzdem sind an bestimmte Tätigkeiten<br />

besondere Zulassungsvoraussetzungen gebunden:<br />

– der Betrieb eines Reisegewerbes<br />

– der Betrieb einer Spielhalle<br />

– das Zurschaustellen von Personen<br />

– Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoffen etc.<br />

– der Betrieb von Schankwirtschaften<br />

– der Betrieb von Taxiunternehmen<br />

– der Betrieb von Fahrschulen<br />

– Maklertätigkeiten<br />

– Versicherungsvermittler<br />

– Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe<br />

– Tätigkeiten im Handwerk<br />

– u. a.<br />

Die hierfür jeweils notwendigen Zulassungsvoraussetzungen werden nicht nur ausschließlich von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> überprüft, sondern ebenso<br />

– vom Kreis Düren – Gewerbeaufsichtsamt<br />

– der IHK<br />

– der Handwerkskammer<br />

– evtl. dem Finanzamt<br />

Außerdem besteht jeder Gewerbebetrieb aus einer eigenen Rechtsform.<br />

Werden Sie lediglich nebenberuflich und in kleinem Rahmen tätig, so werden Sie sich wahrscheinlich<br />

für ein Einzelunternehmen entscheiden. Weitere Möglichkeiten von Rechtsformen sind u. a.<br />

– Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />

– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />

– Aktiengesellschaft (AG)<br />

– Limited (Ltd.)<br />

– Unternehmergesellschaft (sog. Mini-GmbH, UG)<br />

Welche dieser Rechtsformen zu Ihrem Gewerbebetrieb primär in steuer- und haftungsrechtlicher<br />

Hinsicht passend ist, sollten Sie vor der <strong>Gewerbeanmeldung</strong> abschließend klären.


Vorsprache:<br />

Zur Antragstellung ist die Vorsprache entweder des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person<br />

notwendig. Im Fall der Vorsprache eines Bevollmächtigten muss neben einem gültigen Ausweisdokument<br />

auch eine schriftliche Vollmacht vorliegen.<br />

Das Ausweisdokument des Gewerbetreibenden muss in jedem Fall entweder im Original oder als Kopie<br />

vorliegen.<br />

benötigte Unterlagen:<br />

• gültiges Ausweisdokument<br />

• bei juristischen Personen:<br />

• Auszug aus dem Handelsregister<br />

• bei Gründung einer juristischen Person:<br />

• Gesellschaftervertrag<br />

• bei handwerklichen Betrieben:<br />

• Handwerkskarte bzw.<br />

• Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer<br />

• bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten:<br />

• Kopie der Erlaubnis<br />

Hinweise:<br />

Bei Vorlage der benötigten Unterlagen wird die <strong>Gewerbeanmeldung</strong> grundsätzlich sofort bei<br />

Vorsprache vorgenommen.<br />

Rechtsgrundlage:<br />

§ 14 Gewerbeordnung<br />

Gebühren:<br />

20,00 € zu zahlen bei Anmeldung<br />

zuständige Stelle:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />

Gewerbe- und Ordnungsamt<br />

Zimmer 4<br />

Herr Rösler<br />

02423 / 409 135<br />

vroesler@langerwehe.de<br />

Internet:<br />

– www.finanzamt-dueren.de<br />

– www.gewerbeanmeldung.nrw.de<br />

– www.gruenderregion.de<br />

– www.ihk.de

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