Informationen zur Gewerbeanmeldung - Gemeinde Langerwehe
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Allgemeines:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />
Gewerbe- & Ordnungsamt<br />
<strong>Gewerbeanmeldung</strong><br />
<strong>Gewerbeanmeldung</strong><br />
<strong>Gewerbeanmeldung</strong><br />
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer<br />
unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies dem zuständigen Gewerbeamt gleichzeitig anzeigen.<br />
Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit, trotzdem sind an bestimmte Tätigkeiten<br />
besondere Zulassungsvoraussetzungen gebunden:<br />
– der Betrieb eines Reisegewerbes<br />
– der Betrieb einer Spielhalle<br />
– das Zurschaustellen von Personen<br />
– Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoffen etc.<br />
– der Betrieb von Schankwirtschaften<br />
– der Betrieb von Taxiunternehmen<br />
– der Betrieb von Fahrschulen<br />
– Maklertätigkeiten<br />
– Versicherungsvermittler<br />
– Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe<br />
– Tätigkeiten im Handwerk<br />
– u. a.<br />
Die hierfür jeweils notwendigen Zulassungsvoraussetzungen werden nicht nur ausschließlich von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> überprüft, sondern ebenso<br />
– vom Kreis Düren – Gewerbeaufsichtsamt<br />
– der IHK<br />
– der Handwerkskammer<br />
– evtl. dem Finanzamt<br />
Außerdem besteht jeder Gewerbebetrieb aus einer eigenen Rechtsform.<br />
Werden Sie lediglich nebenberuflich und in kleinem Rahmen tätig, so werden Sie sich wahrscheinlich<br />
für ein Einzelunternehmen entscheiden. Weitere Möglichkeiten von Rechtsformen sind u. a.<br />
– Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)<br />
– Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)<br />
– Aktiengesellschaft (AG)<br />
– Limited (Ltd.)<br />
– Unternehmergesellschaft (sog. Mini-GmbH, UG)<br />
Welche dieser Rechtsformen zu Ihrem Gewerbebetrieb primär in steuer- und haftungsrechtlicher<br />
Hinsicht passend ist, sollten Sie vor der <strong>Gewerbeanmeldung</strong> abschließend klären.
Vorsprache:<br />
Zur Antragstellung ist die Vorsprache entweder des Antragstellers oder einer bevollmächtigten Person<br />
notwendig. Im Fall der Vorsprache eines Bevollmächtigten muss neben einem gültigen Ausweisdokument<br />
auch eine schriftliche Vollmacht vorliegen.<br />
Das Ausweisdokument des Gewerbetreibenden muss in jedem Fall entweder im Original oder als Kopie<br />
vorliegen.<br />
benötigte Unterlagen:<br />
• gültiges Ausweisdokument<br />
• bei juristischen Personen:<br />
• Auszug aus dem Handelsregister<br />
• bei Gründung einer juristischen Person:<br />
• Gesellschaftervertrag<br />
• bei handwerklichen Betrieben:<br />
• Handwerkskarte bzw.<br />
• Ausnahmegenehmigung der Handwerkskammer<br />
• bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten:<br />
• Kopie der Erlaubnis<br />
Hinweise:<br />
Bei Vorlage der benötigten Unterlagen wird die <strong>Gewerbeanmeldung</strong> grundsätzlich sofort bei<br />
Vorsprache vorgenommen.<br />
Rechtsgrundlage:<br />
§ 14 Gewerbeordnung<br />
Gebühren:<br />
20,00 € zu zahlen bei Anmeldung<br />
zuständige Stelle:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Langerwehe</strong><br />
Gewerbe- und Ordnungsamt<br />
Zimmer 4<br />
Herr Rösler<br />
02423 / 409 135<br />
vroesler@langerwehe.de<br />
Internet:<br />
– www.finanzamt-dueren.de<br />
– www.gewerbeanmeldung.nrw.de<br />
– www.gruenderregion.de<br />
– www.ihk.de