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Meinung zur Durchführung von Drogentests in Schulen und am ...

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PPG/Ethics(2010)1_de 6<br />

Diese Feststellung sollte nicht erstaunen, stellt doch die Weltges<strong>und</strong>heitsorganisation WHO<br />

seit 2002 fest, dass auf Schadensm<strong>in</strong>imierung ausgerichtete Präventionsmethoden bessere<br />

Resultate erzielen als auf Abst<strong>in</strong>enz zielende, <strong>und</strong> dies n<strong>am</strong>entlich beim Alkoholkonsum 7 .<br />

2. <strong>Drogentests</strong> <strong>am</strong> Arbeitsplatz<br />

E<strong>in</strong>e exzessive Menge <strong>von</strong> Alkohol oder <strong>von</strong> jeder anderer psychoaktiver Substanz kann<br />

Bewusstse<strong>in</strong> trüben <strong>und</strong> die Arbeitsfähigkeit <strong>von</strong> Arbeitnehmenden unbestritten stark<br />

bee<strong>in</strong>trächtigen. Je nach Arbeit könnte die <strong>Durchführung</strong> <strong>von</strong> Drogen- <strong>und</strong> Alkoholtests für<br />

die Sicherheit der Arbeitnehmer<strong>in</strong> oder des Arbeitnehmers selbst oder <strong>von</strong> Dritten somit<br />

s<strong>in</strong>nvoll ersche<strong>in</strong>en.<br />

Die Plattform für Ethikfragen <strong>und</strong> Berufsstandards stellt aber fest, dass auch viele andere<br />

Faktoren das Bewusstse<strong>in</strong> <strong>von</strong> Arbeitnehmenden trüben können. Arbeitnehmende mit<br />

gefährlichen Aufgaben zu ihrem <strong>und</strong> zum Schutz Dritter unter Berufung auf das<br />

Vorsorgepr<strong>in</strong>zip nur auf psychoaktive Substanzen zu prüfen, sche<strong>in</strong>t somit ungenügend. Um<br />

die Arbeitnehmenden selbst <strong>und</strong> Dritte vor möglichen Schäden zu schützen, wäre nach<br />

Ansicht der Plattform <strong>in</strong> gewissen Sparten (z.B. Piloten, Lastwagenlenker, Zugsführer oder<br />

Führer <strong>von</strong> schweren Masch<strong>in</strong>en wie Kränen usw.) die Arbeit so zu organisieren, dass<br />

Kollegen oder Vorgesetzte bei der Arbeitsaufnahme feststellen können, wenn jemand an<br />

e<strong>in</strong>em Tag nicht <strong>in</strong> optimaler Verfassung für die Ausübung se<strong>in</strong>er Arbeit ist.<br />

Die Ethikplattform stellt fest, dass <strong>in</strong> den meisten europäischen Ländern ke<strong>in</strong>e Def<strong>in</strong>itionen<br />

solcher «Hoch-Risiko-Arbeiten» bestehen 8 . Sie schlägt vor, dass diese „Hoch-Risiko-<br />

Arbeiten“ zum Schutz <strong>von</strong> Arbeitgebern, Arbeitnehmenden <strong>und</strong> betroffenen Dritten klar<br />

def<strong>in</strong>iert werden sollten. Sie stellt zudem fest, dass es <strong>in</strong> diesem Bereich mit Ausnahme der<br />

Piloten (<strong>und</strong> auch nur beim Alkoholkonsum) ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternationale Regelung <strong>zur</strong> Beurteilung<br />

der momentanen Arbeitseignung an e<strong>in</strong>em bestimmten Tag <strong>von</strong> Arbeitnehmenden gibt.<br />

Nach Ansicht der Ethikplattform sollte e<strong>in</strong> Arbeitnehmer bei Zweifeln bezüglich se<strong>in</strong>er momentanen<br />

Arbeitsfähigkeit durch e<strong>in</strong>en Arbeitsmediz<strong>in</strong>er beurteilt werden. Die Gründe für die<br />

Arbeitsunfähigkeit, die der Arzt feststellt, müssen vertraulich se<strong>in</strong>. Während die<br />

Ethikplattform <strong>in</strong> Betracht zieht, dass das Vorsorgepr<strong>in</strong>zip bei Zweifeln an der<br />

Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmenden, welche Arbeit auch immer er ausführt, die<br />

Überweisung an e<strong>in</strong>en Arbeitsmediz<strong>in</strong>er immer gerechtfertigt ist, plädiert sie nicht weniger für<br />

die Aufrechterhaltung der Privatsphäre gegenüber allen nicht ans Berufsgeheimnis<br />

geb<strong>und</strong>enen Dritten.<br />

Die Ethikplattform bedauert <strong>in</strong> diesem Zus<strong>am</strong>menhang, dass <strong>in</strong> der arbeitsmediz<strong>in</strong>ischen<br />

Gesetzgebung den Arbeitnehmenden das Recht auf Vertraulichkeit der Resultate<br />

arbeitsmediz<strong>in</strong>ischer Untersuchungen nicht <strong>in</strong> alle europäischen Staaten garantiert wird (vgl.<br />

4).<br />

7<br />

Vgl. WHO. Review ‘Prevention of Psychoactive Substance Use. A Selected Review of What Works <strong>in</strong> the Area<br />

of Prevention’. Genf. 2002, S. 42.<br />

8<br />

Vgl. Beiträge <strong>von</strong> Behrouz Shahandeh <strong>und</strong> Tom Mellish an der Fachtagung der Pompidou-Gruppe «Ethics and<br />

drug use», Februar 2003, S. 25 <strong>und</strong> 33.

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