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24 Bewertung altlastverdächtiger Flächen XUMA-Bewertung

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<strong>XUMA</strong>-<strong>Bewertung</strong><br />

Die Schutzfunktion bzw. Filterwirkung der ungesättigten Zone hängt von vielen Faktoren ab,<br />

u.a. von der Lagerungsdichte, der Korngrößenverteilung, der Porosität, dem Gehalt an organischer<br />

Substanz, dem pH-Wert und der Kationenaustauschkapazität. Die verschiedenen Schadstoffe<br />

zeigen im Untergrund unterschiedliches Migrations-, Sorptions- und Abbauverhalten,<br />

das häufig wenig bekannt ist<br />

Diese vielfältigen und komplexen Einflüsse auf das Rückhaltevermögen der ungesättigten<br />

Zone können bei der Beurteilung nicht im einzelnen berücksichtigt werden. Da jedoch ein<br />

genereller Zusammenhang zwischen der Durchlässigkeit der ungesättigten Zone und ihrem<br />

Rückhaltevermögen besteht, läßt sich die Durchlässigkeit hilfsweise als pauschales Entscheidungskriterium<br />

heranziehen.<br />

Die Mächtigkeit und Durchlässigkeit der am wenigsten durchlässigen Schicht wird zur Beurteilung<br />

herangezogen, da sie die Sickergeschwindigkeit maßgeblich bestimmt. Aus dieser<br />

Kombination wird der mII abgeleitet. Lokale Besonderheiten der Durchlässigkeitsverhältnisse,<br />

z.B. aufgrund von tektonischen Störungen oder oberflächennaher Gebirgsauflockerung, sowie<br />

des Rückhaltevermögens, z.B. hohe Gehalte des Gesteins an organischer Substanz, können im<br />

Einzelfall über Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Sind keine oder nur ungenügende<br />

Kenntnisse über den Aufbau der ungesättigten Zone vorhanden, so muß die ungesättigte Zone<br />

als ganzes 7 betrachtet werden.<br />

4.3 Wirkung auf das Schutzgut mIII<br />

Die Kontaminationswirkung der Schadstoffe auf das Grundwasser wird anhand der Verdünnungsmöglichkeit<br />

des Grundwasserleiters beurteilt, entsprechend der „einzelfallbezogenen<br />

Mindestanforderung“ der VwV über Orientierungswerte (siehe Fußnote 3 in Kap. 1). Zum<br />

Schutz von Grundwasser vor Schadstoffeinträgen aus kontaminiertem Boden/Ablagerungsgut<br />

ist dort u.a. die folgende Immissionsbegrenzung festgelegt: "In genutzten oder nutzungswürdigen<br />

Grundwasservorkommen dürfen durch die Zulassung von Schadstoffemissionen keine<br />

höheren Schadstoffkonzentrationen als die P-W-Werte auftreten (tiefengemittelt über den direkt<br />

betroffenen Grundwasserleiter)". Damit wird der Grundwasserstrom im unmittelbaren<br />

Abstrom des Gefahrenherdes zu einer wichtigen Beurteilungsgröße. Bei einem geringen<br />

Grundwasserstrom ist die vorhandene Verdünnungsmöglichkeit schnell ausgeschöpft. Ein<br />

großer Grundwasserstrom "verträgt etwas mehr“; allerdings wird die zulässige Inanspruchnahme<br />

der Verdünnungsmöglichkeit in der VwV durch die Emissionsbegrenzung limitiert.<br />

Der Bearbeiter erstellt für die Verhältnisse im unmittelbaren Abstrom des Gefahrenherdes ein<br />

hydrogeologisches Arbeitsmodell entsprechend dem Leitfaden Erkundungsstrategie Grundwasser<br />

(siehe Fußnote 4 in Kap. 1) . Dabei sind die Parameter Grundwassermächtigkeit,<br />

Durchlässigkeitsbeiwert und Grundwassergefälle zu ermitteln, aus denen der breitenspezifische<br />

Grundwasserstrom errechnet werden kann. Die Klassifizierung des Grundwasserstroms<br />

in vier Klassen führt schließlich zum mIII -Wert.<br />

7 Bei der Betrachtung ist nicht der Flurabstand des Grundwassers (Abstand Geländeoberkante - Grundwasseroberfläche) zu sehen, sondern<br />

bei Altablagerungen der Abstand des tiefsten Punktes der Ablagerungsbasis und bei Altstandorten der Abstand des tiefsten bekannten bzw.<br />

vermuteten Kontaminationspunktes (vgl. mI bei Altstandorten) von der Grundwasseroberfläche.<br />

Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Seite 12

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