24 Bewertung altlastverdächtiger Flächen XUMA-Bewertung
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<strong>XUMA</strong>-<strong>Bewertung</strong><br />
Die Schutzfunktion bzw. Filterwirkung der ungesättigten Zone hängt von vielen Faktoren ab,<br />
u.a. von der Lagerungsdichte, der Korngrößenverteilung, der Porosität, dem Gehalt an organischer<br />
Substanz, dem pH-Wert und der Kationenaustauschkapazität. Die verschiedenen Schadstoffe<br />
zeigen im Untergrund unterschiedliches Migrations-, Sorptions- und Abbauverhalten,<br />
das häufig wenig bekannt ist<br />
Diese vielfältigen und komplexen Einflüsse auf das Rückhaltevermögen der ungesättigten<br />
Zone können bei der Beurteilung nicht im einzelnen berücksichtigt werden. Da jedoch ein<br />
genereller Zusammenhang zwischen der Durchlässigkeit der ungesättigten Zone und ihrem<br />
Rückhaltevermögen besteht, läßt sich die Durchlässigkeit hilfsweise als pauschales Entscheidungskriterium<br />
heranziehen.<br />
Die Mächtigkeit und Durchlässigkeit der am wenigsten durchlässigen Schicht wird zur Beurteilung<br />
herangezogen, da sie die Sickergeschwindigkeit maßgeblich bestimmt. Aus dieser<br />
Kombination wird der mII abgeleitet. Lokale Besonderheiten der Durchlässigkeitsverhältnisse,<br />
z.B. aufgrund von tektonischen Störungen oder oberflächennaher Gebirgsauflockerung, sowie<br />
des Rückhaltevermögens, z.B. hohe Gehalte des Gesteins an organischer Substanz, können im<br />
Einzelfall über Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. Sind keine oder nur ungenügende<br />
Kenntnisse über den Aufbau der ungesättigten Zone vorhanden, so muß die ungesättigte Zone<br />
als ganzes 7 betrachtet werden.<br />
4.3 Wirkung auf das Schutzgut mIII<br />
Die Kontaminationswirkung der Schadstoffe auf das Grundwasser wird anhand der Verdünnungsmöglichkeit<br />
des Grundwasserleiters beurteilt, entsprechend der „einzelfallbezogenen<br />
Mindestanforderung“ der VwV über Orientierungswerte (siehe Fußnote 3 in Kap. 1). Zum<br />
Schutz von Grundwasser vor Schadstoffeinträgen aus kontaminiertem Boden/Ablagerungsgut<br />
ist dort u.a. die folgende Immissionsbegrenzung festgelegt: "In genutzten oder nutzungswürdigen<br />
Grundwasservorkommen dürfen durch die Zulassung von Schadstoffemissionen keine<br />
höheren Schadstoffkonzentrationen als die P-W-Werte auftreten (tiefengemittelt über den direkt<br />
betroffenen Grundwasserleiter)". Damit wird der Grundwasserstrom im unmittelbaren<br />
Abstrom des Gefahrenherdes zu einer wichtigen Beurteilungsgröße. Bei einem geringen<br />
Grundwasserstrom ist die vorhandene Verdünnungsmöglichkeit schnell ausgeschöpft. Ein<br />
großer Grundwasserstrom "verträgt etwas mehr“; allerdings wird die zulässige Inanspruchnahme<br />
der Verdünnungsmöglichkeit in der VwV durch die Emissionsbegrenzung limitiert.<br />
Der Bearbeiter erstellt für die Verhältnisse im unmittelbaren Abstrom des Gefahrenherdes ein<br />
hydrogeologisches Arbeitsmodell entsprechend dem Leitfaden Erkundungsstrategie Grundwasser<br />
(siehe Fußnote 4 in Kap. 1) . Dabei sind die Parameter Grundwassermächtigkeit,<br />
Durchlässigkeitsbeiwert und Grundwassergefälle zu ermitteln, aus denen der breitenspezifische<br />
Grundwasserstrom errechnet werden kann. Die Klassifizierung des Grundwasserstroms<br />
in vier Klassen führt schließlich zum mIII -Wert.<br />
7 Bei der Betrachtung ist nicht der Flurabstand des Grundwassers (Abstand Geländeoberkante - Grundwasseroberfläche) zu sehen, sondern<br />
bei Altablagerungen der Abstand des tiefsten Punktes der Ablagerungsbasis und bei Altstandorten der Abstand des tiefsten bekannten bzw.<br />
vermuteten Kontaminationspunktes (vgl. mI bei Altstandorten) von der Grundwasseroberfläche.<br />
Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg Seite 12