Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14. September 2010<br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Markt</strong>l Seite 71<br />
Zur <strong>Sitzung</strong> sind anwesend: 1.Bgm Gschwendtner<br />
und <strong>die</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder (12)<br />
Frész Josef, Heimerl-Sejpka Jutta, Hofenauer Wolfgang, Grabmeier Manfred,<br />
Hüttinger Johann, Neumayr Peter, Obermeier Ludwig, Schneidermeier<br />
Walter, Schreder Ludwig, Sprüderer Maria, Stadler Roland, Völker Günter<br />
Es fehlen entschuldigt: Baumgartner Max, Schwarzfischer Klaus,<br />
Weiter anwesend:<br />
Die Beschlussfähigkeit wurde vom Bürgermeister zu Beginn der <strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung<br />
festgestellt.<br />
Vorsitzender: 1. Bgm Gschwendtner Schriftführer: Biebl<br />
_________________________________________________________________________________________<br />
Öffentlich<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 7/2010 vom 13.7.2010<br />
2. Bericht des Bürgermeisters<br />
3. Bauplanvorlagen<br />
4. Zweckvereinbarung Gemeinden <strong>Markt</strong>l und Zeilarn wegen Abwasserentsorgung Anwesen<br />
Aigner, Gerling 44 1/5<br />
5. Neukalkulation der Friedhofsgebühren<br />
6. Zuschussanträge: DONUM VITAE Altötting, Dt. Kinderschutzbund Burghausen-Altötting<br />
7. Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag für Franz-Xaver-Gruber-Schule Burghausen<br />
8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />
Beschluss Nr. 96/2010: einstimmig (13 : 0)<br />
Genehmigung der Tagesordnung mit Ergänzungen<br />
Top 7. ö.T: Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag für Franz-Xaver-Gruber-Schule Burghausen<br />
7. n.ö.T.: Friedhof <strong>Markt</strong>l: Bestattungsvertrag Forstenpointner -Anpassung 2010-<br />
Tagesordnungspunkte<br />
1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 7/2010 vom 13.7.2010<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong>en Nr. 7/2010 vom 13.7.2010 wurde mit der<br />
Ladung zur <strong>Sitzung</strong> zugestellt.<br />
Beschluss Nr. 97/2010: einstimmig<br />
Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 7/2010 vom 13.7.2010 ohne Einwendungen.<br />
2. Bericht des Bürgermeisters
Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.9.2010 –öffentlich- Seite 72<br />
2.1. Modellvorhaben „Ort schafft Mitte―<br />
Die betroffenen Haus- und Grundeigentümer im Bereich des <strong>Markt</strong>platzes/Poststraße mit Gebäudeleerständen<br />
wurden am Dienstag, 7. September im Rathaus <strong>Markt</strong>l zum neuen Modellvorhaben der<br />
Obersten Baubehörde in Bayern „Ort schafft Mitte― informiert. Bürgermeister Hubert<br />
Gschwendtner und Architekt Michael Leidl vom Planungsbüro arc-architekten in Bad Birnbach<br />
erläuterten <strong>die</strong> Bedingungen für Projektvorschläge, <strong>die</strong> bis 20. September 2010 einzureichen sind.<br />
Die Städtebauförderung in Bayern plant ein Modellvorhaben, das sich an bayerische Städte, Märkte<br />
und Gemeinden wendet, <strong>die</strong> dazu beitragen, innerörtliche Leerstände zu beseitigen und regionale<br />
Potenziale zu stärken. Sinn <strong>die</strong>ser Maßnahme ist, gemeinsam mit Immobilieneigentümern und Gewerbetreibenden<br />
<strong>die</strong> Ortsmitte neu zu beleben. Es sollen konkrete Handlungsschwerpunkte vor Ort<br />
bewertet und problemorientierte Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden. Die Modellprojekte<br />
werden in einem wettbewerbsähnichen Verfahren unter Mitwirkung des Bayerischen Städtetags<br />
und des Bayerischen Gemeindetags ausgewählt.<br />
Die anwesenden Haus- und Grundeigentümer konnten sich für keine bestimmten Projektvorschläge<br />
entscheiden. Es bestand auch keine Bereitschaft ein finanzielles Risiko einzugehen. Als Gründe<br />
wurden <strong>die</strong> relativ kurze Zeitdauer von 3 Jahren angeführt, in denen eine Planung und eventuelle<br />
Umsetzung von Projekten erforderlich wäre. Bürgermeister Gschwendtner bedauerte, dass <strong>die</strong><br />
Chance nicht ergriffen wurde und meinte aber, dass sicherlich noch öfter Möglichkeiten von Fördermaßnahmen<br />
angeboten werden.<br />
2.2. Errichtung des Basisstandorts <strong>Markt</strong>lberg für den Digitalfunk der BOS<br />
Mit Datum vom 27.7.2010 erließ <strong>die</strong> Regierung von Oberbayern den Bescheid zur Errichtung einer<br />
Basisstation für den Digitalfunk der BOS in Bayern auf dem Grundstück Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg,<br />
Fl.Nr. 800. Bgm Gschwendtner gibt den Bescheid zur Kenntnis.<br />
2.3. Straßenbeleuchtung: Schadensbehebung 2009<br />
Mit Schreiben vom 20.7.2010 teilte <strong>die</strong> EON Bayern mit, dass das Schadensaufkommen im Bereich<br />
der Gemeinde <strong>Markt</strong>l 3.484,00 Euro betrug bei insgesamt 4 Schädigungsfällen. Die Kosten wurden<br />
den Schädigern in Rechnung gestellt.<br />
2.4. Ministrantentag in Rom<br />
Die Ministranten bedankten sich mit einer Bildpostkarte aus Rom für den von der Gemeinde gewährten<br />
Zuschuss für <strong>die</strong> Romfahrt.<br />
2.5. Flohkiste <strong>Markt</strong>l<br />
Der Deutsche Kinderschutzbund, Kreisverband Burghausen-Altötting e.V. teilte mit Schreiben vom<br />
11.9.2010 mit, dass das Defizit für den Abrechnungszeitraum September 2009 bis Juli 2010 258,68<br />
Euro beträgt. Nachdem nur zwei Anmeldungen für September 2010 vorliegen, muss <strong>die</strong> Flohkiste<br />
für das nächste Jahr geschlossen werden.<br />
3. Bauplanvorlagen<br />
3.1 Bauantrag Fa. Schwarz Außenwerbung GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 6, 78467 Konstanz<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag, Fa. Schwarz Außenwerbung GmbH, Gottlieb-Daimler-Str.<br />
6, 78467 Konstanz, genommen. Das Bauvorhaben umfasst <strong>die</strong> Errichtung von 3<br />
Plakatwerbetafeln für <strong>die</strong> wechselnde Produktwerbung, 84533 <strong>Markt</strong>l, Simbacher Str. 8a, auf dem<br />
Grundstück, Fl.Nr. 229/1 der Gemarkung <strong>Markt</strong>l. Die Nachbarunterschriften sind nicht aufgeführt.<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Nördlich der<br />
Antoniusstraße„ und widerspricht den Festsetzungen für <strong>die</strong> Errichtung von Werbeanlagen. Die<br />
Gesamthöhe der Anlagen von ca.4,30 m widerspricht den Angaben der Festsetzungen von 2,00 m<br />
Höhe und <strong>die</strong> Standorte gemäß den Festsetzungen werden nicht eingehalten werden.
Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.9.2010 –öffentlich- Seite 73<br />
Das für <strong>die</strong> städtebaulichen Belange zuständige Architekturbüro arc- Architekten, Bad Birnbach hat<br />
<strong>die</strong>sbezüglich eine Stellungnahme abgegeben, wonach der Bauantrag abzulehnen ist, weil er den<br />
städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes nicht entspricht.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat teilt <strong>die</strong> Auffassung des gemeindlichen Ortsplaners.<br />
Beschluss Nr. 98/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat spricht sich dafür aus, entsprechend der Empfehlung des Ortsplaners das<br />
Einvernehmen zur eingereichten Planung nicht zu erteilen, da <strong>die</strong>se den städtebaulichen Zielsetzungen<br />
des Bebauungsplans Nr. 15 „Nördlich der Antoniusstraße― nicht entspricht.<br />
3.2 Änderung des rechtskräftigen Teiles des Bebauungsplanes Nr. 8 „im Gries― für den Bereich der<br />
Grundstücke mit den Fl.Nr. 160,164 und 209/T<br />
Herr Roland Marchner, Nikolausstr. 2, 84533 <strong>Markt</strong>l, und Frau Susanne Zemmin, Immanuel-Kant-<br />
Str. 9, 84489 Burghausen beantragen mit Schreiben vom 10.9.2010 <strong>die</strong> Änderung des rechtskräftigen<br />
Teiles des Bebauungsplanes Nr. 8 „im Gries― für den Bereich mit den Fl.Nr. 160, 164 und<br />
209/T, zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Griesstraße 16c, Fl.Nr. 164 und 164/4 der Gemarkung<br />
<strong>Markt</strong>l. Dabei handelt es sich um ein Haus im sog. „Toskana― Stil mit Walmdach und einer<br />
Dachneigung von 18°, sowie 2 Vollgeschossen.<br />
Da im rechtskräftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 ausschließlich nur Satteldächer,<br />
bei zwei Vollgeschossen mit 25 – 35° Dachneigung festgesetzt sind, kann für <strong>die</strong>ses Bauvorhaben<br />
mit Walmdach keine Baugenehmigung erteilt werden. Möglich ist <strong>die</strong>s nur <strong>über</strong> eine Bebauungsplanänderung,<br />
bei der als Dachform das „Walmdach― zusätzlich festgesetzt werden.<br />
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erging folgender<br />
Beschluss Nr. 99/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat nimmt den Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Teiles des Bebauungsplanes<br />
Nr. 8 „im Gries― von Herrn Roland Marchner, Nikolausstr. 2, 84533 <strong>Markt</strong>l, und Frau Susanne<br />
Zemmin, Immanuel-Kant-Str. 9, 84489 Burghausen, zur Kenntnis. Das Gremium befürwortet<br />
<strong>die</strong> Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 zur Aufnahme von Festsetzungen, nach denen <strong>die</strong> Grundstücke<br />
zusätzlich zu den bereits festgesetzten Satteldächern auch mit Gebäuden mit Walmdächern<br />
bebaut werden können.<br />
3.3 Antrag auf Nutzungsänderung Stolze Isabel, Mangassen 43, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Antrag auf Nutzungsänderung von Stolze Isabel,<br />
Mangassen 43, 84533 <strong>Markt</strong>l, genommen. Das Bauvorhaben umfasst <strong>die</strong> Nutzungsänderung von<br />
land-<br />
wirtschaftlicher Pferdehaltung zur gewerblichen Pferdehaltung in 84533 <strong>Markt</strong>l, Mangassen 43 auf<br />
dem Grundstück Fl.Nr. 622 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg.<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Um den Betrieb der Reitanlage dauerhaft zu sichern,<br />
ist es notwendig <strong>die</strong> Anlage in einen gewerblichen Betrieb umzuwandeln, da eine Landwirtschaft<br />
nicht mehr besteht.<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 07.08.1996, BV. Nr. 523/1995 und mit<br />
Tekturbescheid vom 26.09.2000, BV.Nr. 465/2000 wurde <strong>die</strong> Genehmigung zur Errichtung einer<br />
Reithalle erteilt.<br />
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig aufgeführt.
Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.9.2010 –öffentlich- Seite 74<br />
Nach Kenntnisnahme des Antrags auf Nutzungsänderung und dessen Erläuterung durch Bürgermeister<br />
Gschwendtner ergingen folgende Beschlüsse:<br />
Beschluss 1 Nr. 100/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Nutzungsänderung von landwirtschaftlicher<br />
Pferdehaltung zur gewerblichen Pferdehaltung.<br />
Beschluss 2 Nr. 101/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt Bürgermeister Gschwendtner <strong>die</strong> Vollmacht für den einzureichenden<br />
Bauantrag der geplanten Reithalle das gemeindliche Einvernehmen in eigener Zuständigkeit als<br />
Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu erteilen.<br />
4. Zweckvereinbarung Gemeinden <strong>Markt</strong>l und Zeilarn wegen Abwasserentsorgung Anwesen<br />
Aigner, Gerling 44 1/5<br />
Das Anwesen Aigner, Gerling 44 1/5 wurde im Jahr 2008 an das Versorgungsnetz des ZV Wasserversorgung<br />
Rottal angeschlossen. Mit Beschluss Nr. 81/2009 (s. SN 10/2009 vom 17.22.2009 nöT.)<br />
wurde nach Aufforderung durch <strong>die</strong> Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Altötting der Abschluss<br />
einer entsprechenden Zweckvereinbarung zwischen dem <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l und dem Wasserversorger<br />
herbeigeführt .<br />
Der Eigentümer des Anwesens Gerling 44 1/5 ersuchte mittlerweile bei der Nachbargemeinde<br />
Zeilarn um Erlaubnis zum Anschluss seines Anwesens an deren Entwässerungseinrichtung. Der<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l ist aus geographischen Gründen nicht in der Lage, das Anwesen Gerling 44 1/5 in <strong>die</strong><br />
eigene Entwässerungseinrichtung einzubeziehen. Die Nachbargemeinde Zeilarn ist bereit, <strong>die</strong> Abwasserentsorgung<br />
des Anwesens zu <strong>über</strong>nehmen und bittet um Abschluss einer <strong>die</strong>sbezüglichen<br />
Zweckvereinbarung zwischen dem <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l und der Gemeinde Zeilarn. Bürgermeister<br />
Gschwendtner gibt den von der Gemeinde Zeilarn <strong>über</strong>mittelten Entwurf der Zweckvereinbarung<br />
vom 19.8.2010 zur Kenntnis. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Zweckvereinbarung obliegt<br />
dem Landratsamt Rottal-Inn.<br />
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts und des Entwurfs der Zweckvereinbarung erging folgender<br />
Beschluss Nr. 102/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem der Gemeinde<br />
Zeilarn zur Abwasserentsorgung des Anwesens Gerling 44 1/5 <strong>über</strong> <strong>die</strong> öffentliche Entwässerungseinrichtung<br />
der Gemeinde Zeilarn entsprechend dem vorliegenden Entwurf (s. Anlage 1 zur <strong>Sitzung</strong>sniederschrift<br />
9/2010) zu. Einwendungen wurden nicht erhoben<br />
5. Neukalkulation der Friedhofsgebühren<br />
Im Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l vom 28.7.2009<br />
wurde darauf hingewiesen, dass das jährliche Kostendefizit beim Friedhof <strong>Markt</strong>l ca. 5000 Euro<br />
beträgt (siehe SN Nr. 6/2009, Seite 62). Gleiches stellte <strong>die</strong> staatliche Rechnungsprüfungsstelle des<br />
Landratsamtes Altötting fest. Eine Neukalkulation war aufgrund dessen durchzuführen. Die letzte<br />
Anpassung der Friedhofsgebühren erfolgte im Jahr 1999.<br />
Verwaltungsleiter Biebl erläuterte <strong>die</strong> Kalkulationsgrundlagen und gab <strong>die</strong> neuen Friedhofsgebühren<br />
zur Kenntnis.
Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.9.2010 –öffentlich- Seite 75<br />
Ergebnis der Kalkulation:<br />
Grabplatzgebühren:<br />
Grabgebühren: bisher neu<br />
Kindergrab 8,00 € 9,00 €<br />
Einzelgrab 16,00 € 24,00 €<br />
Doppelgrab 21,00 € 30,00 €<br />
Familiengrab 26,00 € 40,00 €<br />
Urneneinzelgrab 16,00 € 18,00 €<br />
Urnenmehrfachgrab 21,00 € 24,00 €<br />
Gruft 41,00 € 48,00 €.<br />
Gebühr für <strong>die</strong> Nutzung des Leichenhauses 51,13 € 68,00 €<br />
Gebühr für <strong>die</strong> Friedhofsverwaltung 35,79 € 40,00 €<br />
Gebühr für <strong>die</strong> Umschreibung eines Grabnutzungsrechts 15,34 € 20,00 €<br />
Bestattungsgebühren:<br />
Diese werden nach der neuen Friedhofsgebührensatzung von der Gemeindeverwaltung nach den der<br />
Gemeinde vom beauftragten General<strong>über</strong>nehmer (Bestattungsinstitut Forstenpointner) in Rechnung<br />
gestellten Leistungen erhoben. Hierunter fallen <strong>die</strong> Grabarbeiten, Beisetzung, Grabdekoration, Leichenträger.<br />
Nach Kenntnisnahme der Neukalkulation der Friedhofsgebühren <strong>Markt</strong>l erging folgender<br />
Beschluss Nr. 103/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, ab dem Jahr 2011 <strong>die</strong> Friedhofsgebühren nach den von der Verwaltung<br />
ermittelten Beträgen festzusetzen. Die Friedhofsgebührensatzung ist entsprechend zu ändern.<br />
6. Zuschussanträge: DONUM VITAE Altötting, Dt. Kinderschutzbund Burghausen-Altötting<br />
6.1. Donum Vitae e.V. Altötting/Mühldorf<br />
Die staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen –Donum VITAE- ersucht mit<br />
Schreiben vom 12.7.2009 um eine finanzielle Zuwendung zur Finanzierung des Haushalts 2010. In<br />
den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurde von der Gemeinde <strong>Markt</strong>l jeweils ein Betrag von 100 Euro<br />
gewährt.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat befürwortet <strong>die</strong> Gewährung eines Zuschusses in der bisherigen Höhe.<br />
Beschluss Nr. 104/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gewährt DONUM VITAE Altötting wie im Vorjahr einen Zuschuss von 100 €.<br />
6.2. Deutscher Kinderschutzbund Burghausen<br />
Der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Burghausen-Altötting beantragt mit Schreiben vom<br />
13.8.2010 <strong>die</strong> Gewährung eines Zuschusses für das Jahr 2010. Bisher wurden jährlich 100 Euro<br />
gewährt.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat befürwortet <strong>die</strong> Gewährung eines Zuschusses in der bisherigen Höhe.<br />
Beschluss Nr. 105/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund für 2010 wie im Vorjahr einen Zuschuss<br />
von 100 Euro.
Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.9.2010 –öffentlich- Seite 76<br />
7. Öffentlich-rechtlicher Schulvertrag für Franz-Xaver-Gruber-Schule Burghausen<br />
Der Gemeinderat <strong>Markt</strong>l hat am 9. März 2010 mit Beschluss Nr. 3/2010 und der Gemeinderat<br />
Stammham am 22. April 2010 (Beschluss—Nr. 8) <strong>die</strong> Auflösung der Teilschule „Hauptschule<br />
<strong>Markt</strong>― gemäß Art. 32 Abs. 7 BayEUG beschlossen. Die ebenfalls an der Hauptschule <strong>Markt</strong>l beteiligten<br />
Gemeinden Julbach und Zeilarn, beide Landkreis Rottal-Inn, Regierungsbezirk Niederbayern,<br />
haben <strong>die</strong>ser Auflösung zugestimmt. Die Stadt Burghausen, der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l und <strong>die</strong> Gemeinde<br />
Stammham haben einvernehmlich den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Schulvertrags nach<br />
Art. 8 Abs. 4 BaySchFG beschlossen, damit entsteht kein Schulverband (Art. 9 Abs. 1 Satz 1, 2.<br />
Halbsatz BaySchFG). Dem Vertrag wurde seitens der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt<br />
Altötting, mit Bescheid vom 6.9.2010 <strong>die</strong> rechtsaufsichtliche Zustimmung erteilt. Die getroffenen<br />
Regelungen, auch im Hinblick auf Art. 8 Abs. 4 BaySchFG, entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.<br />
Die Gemeindegremien <strong>Markt</strong>l und Stammham werden gebeten, jeweils den erforderlichen Zustimmungsbeschluss<br />
zu dem abgeschlossenen Vertrag herbeizuführen.<br />
Nach Kenntnisnahme des öffentlich-rechtlichen Schulvertrags für <strong>die</strong> Franz-Xaver-Gruber-Volksschule<br />
Burghausen (Hauptschule) und dessen Erläuterung durch Bürgermeister Gschwendtner<br />
erging folgender<br />
Beschluss Nr. 106/2010: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l hat Kenntnis vom Öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zwischen der<br />
Stadt Burghausen und den Gemeinden <strong>Markt</strong>l und Stammham vom 24. / 26. Juni 2010 und genehmigt<br />
<strong>die</strong>sen in allen Teilen. Einwendungen werden nicht erhoben. Der Schulvertrag ist Teil <strong>die</strong>ses<br />
Beschlusses (s. Anlage 2 zur <strong>Sitzung</strong>sniederschrift Nr. 9/2010).<br />
8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />
8.1. Innerörtliche Beschilderung für gewerbliche Zwecke<br />
MGr Frész teilt mit, dass Gewerbetreibende <strong>die</strong> unzureichende Beschilderung in <strong>Markt</strong>l beklagen.<br />
Insbesondere <strong>die</strong> Übernachtungsbetriebe fühlen sich benachteiligt.<br />
Bgm Gschwendtner weist darauf hin, dass seitens des <strong>Markt</strong>gemeinderates ein Schilderwald nicht<br />
gewollt war. Jedoch stehe er wie <strong>die</strong> Räte Hofenauer, Schneidermeier und Stadler einem Neuanlauf<br />
zur Aktualisierung der Beschilderung positiv gegen<strong>über</strong>, zumal sie förderlich für den örtlichen Tourismus<br />
sei. Der Gewerbeverein wird gebeten, ein Konzept vorzulegen.<br />
8.2. Zurückschneiden von Sträuchern und Hecken<br />
MGr Obermeier weist darauf hin, dass trotz seines früheren Hinweises <strong>die</strong> Bäume, Sträucher und<br />
Hecken im Bereich Schützing noch nicht zurückgeschnitten sind. Bgm Gschwendtner bestätigt <strong>die</strong>s<br />
auch für <strong>die</strong> Gemeindestraße nach Thalweg im Bereich des Schönholzes. Das gemeindliche Bauamt<br />
wird sich der Sache annehmen.<br />
8.3. Wasserversorgung Teilbereiche <strong>Markt</strong>lberg<br />
MGr Hüttinger erkundigt sich zum Sachstand hinsichtlich der Errichtung der Wasserversorgung in<br />
<strong>Markt</strong>lberg in den festgelegten Bereichen.<br />
Bgm Gschwendtner teilt mit, dass sich <strong>die</strong> Angelegenheit aufgrund einer Erkrankung des Planers<br />
verzögert habe. Nächste Woche werde er aktuelle Informationen erhalten.<br />
8.4. Schlachthof Alber Unterbräugasse<br />
MGr Völker teilt mit, dass mittlerweile das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig geworden<br />
sei, wonach in <strong>die</strong>sem Bereich des Ortes kein Schlachthaus errichtet werden darf, da es sich hier um<br />
ein Wohngebiet handle.
Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 9/2010<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.9.2010 –öffentlich- Seite 77<br />
8.5. Gemeindeverbindungsstraße nach Aiching<br />
MGr Völker übt Kritik an der Ausführung des Straßenbaus im Zuge der Instandsetzung der Straße.<br />
Die Gemeinde habe es versäumt, im Bereich der Bebauung des Gewerbegebietes Bergham <strong>die</strong> vorhandene<br />
Engstelle zu beseitigen. Im Falle einer weiteren Bebauung entlang der Straße sollte unbedingt<br />
eine großzügige Ausweichstelle eingeplant werden.<br />
8.6. Verkehrssituation im Bereich der Grundschule <strong>Markt</strong>l<br />
Zweiter Bürgermeister Stadler bittet darum, im Bereich des Eingangs der Grundschule, der sich<br />
nach Auflösung der Hauptschule nicht mehr an der Bruckbergstraße, sondern nun an der Schulstraße<br />
befinde, Maßnahmen für <strong>die</strong> Sicherheit der Schulkinder zu ergreifen.<br />
Bürgermeister Gschwendtner schlägt vor, <strong>die</strong>s im Rahmen der nächsten Verkehrsschau mit den<br />
Fachleuten der zuständigen Behörden – <strong>die</strong> Schulstraße ist in <strong>die</strong>sem Bereich eine Kreisstraße – zu<br />
erörtern.<br />
Ende: 20.15 Uhr<br />
Gschwendtner Biebl<br />
1. Bürgermeister Schriftführer