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Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl

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<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr.12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 4. Dezember 2012<br />

- öffentlicher Teil -<br />

im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Markt</strong>l Seite 82<br />

_________________________________________________________________________________________<br />

Öffentlich<br />

Tagesordnung:<br />

1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 11/2012 vom 30.10.2012<br />

2. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Abwägung der Stellungnahmen<br />

3. Bericht des Bürgermeisters<br />

4. Bauplanvorlagen<br />

5. Nachtragshaushalt 2012: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung<br />

6. Konzessionsabgabe<br />

7. TBM: Beteiligungsberichte 2010 und 2011<br />

8. Zuschussantrag Deutscher Kinderschutzbund<br />

9. Entschlammung Löschweiher Mehltheurer<br />

10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />

Tagesordnungspunkte<br />

Beschluss Nr. 102/2012 einstimmig<br />

Genehmigung der Tagesordnung ohne Ergänzung<br />

Ergänzung Tagesordnung:<br />

10a: Gehsteig AÖ 15 – Innhornweg,<br />

10b: Innhornweg Beleuchtung<br />

10c: Ortstafel Leonberg<br />

1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 11/2012 vom 30.10.2012<br />

Die <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong> Nr. 11/2012 vom 30.10.2012 wurde mit<br />

der Ladung zur <strong>Sitzung</strong> an <strong>die</strong> Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderats zugestellt.<br />

Beschluss Nr. 103/2012 einstimmig<br />

Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> Nr. 11/2012 vom 30.10.2012 ohne Einwendungen.<br />

2. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Abwägung der Stellungnahmen<br />

Zu <strong>die</strong>sem Punkt begrüßt Bgm. Gschwendtner Frau Kellhuber von der Jocham + Kellhuber Landschaftsarchitektur.<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat in der <strong>Sitzung</strong> vom 17.07.2012 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan<br />

Nr. 8a „Gries Ost“ aufzustellen.<br />

Für <strong>die</strong> beschlossene Aufstellung wurde in der Zeit vom 08.08.2012 bis 10.09.2012 <strong>die</strong> frühzeitige<br />

Bürgerbeteiligung durchgeführt.<br />

Die Träger öffentlicher Belange wurden um Kenntnisnahme und Stellungnahme ersucht.


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 83<br />

Folgende Stellungnahmen bedürfen einer Abwägung durch den <strong>Markt</strong>gemeinderat:<br />

Frau Kellhuber erläutert <strong>die</strong> Anregungen<br />

Cornelia Kübler<br />

Regierung von<br />

Oberbayern<br />

SG 24.1 Raumordnung,<br />

Landes- und<br />

Regionalplanung<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

Vorhaben<br />

Durch <strong>die</strong> vorliegende Planung soll im südlichen Bereich<br />

von <strong>Markt</strong>l eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der<br />

Geltungsbereich umfasst rund 6.500 m².<br />

Flächennutzungsplan<br />

Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als<br />

Grünfläche dargestellt. Im Rahmen der Neuaufstellung des<br />

Flächennutzungsplanes soll <strong>die</strong> Fläche als Wohnbaufläche<br />

dargestellt werden. Das Verfahren zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung<br />

liegt uns noch nicht vor.<br />

Folgende Erfordernisse der Raumordnung sind für das<br />

Vorhaben einschlägig:<br />

Nachhaltige Siedlungsentwicklung<br />

Bei einer Neuausweisung von Bauflächen sind <strong>die</strong> Ziele A I<br />

2.4 sowie B VI 1.1 des Landesentwicklungsprogramms<br />

Bayern (LEP) einschlägig. Hiernach sollen zur Verringerung<br />

des Flächenverbrauchs vorrangig <strong>die</strong> vorhandenen Potentiale<br />

(Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und<br />

leerstehende Bausubstanz) genutzt werden (vgl. auch Regionalplan<br />

der Region Südostoberbayern, RP 18 B II 1 G).<br />

Aufgrund der geringfügigen Bauflächenerweiterung kann <strong>die</strong><br />

Planung mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung<br />

in Einklang gebracht werden. Im Rahmen<br />

der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung sind jedoch <strong>die</strong><br />

vorhandenen Reserveflächen innerhalb bestehender und<br />

ausgewiesener Siedlungsgebiete dem Flächenbedarf für<br />

beabsichtigte Neuausweisungen gegen<strong>über</strong>zustellen.<br />

Wasserwirtschaft<br />

Das Plangebiet befindet sich nach dem Regionalplan Südostoberbayern<br />

(RP 18) am Rande eines Überschwemmungsgebietes<br />

(vgl. Karte 2 des RP 18). Nach dem Landesentwicklungsprogramm<br />

Bayern ist es von besonderer Bedeutung,<br />

Überschwemmungsgebiete von konkurrierenden<br />

Nutzungen, insbesondere von Bebauung freizuhalten (LEP<br />

B I 3.3.1.1 G). Gemäß Ziel des Regionalplans sind <strong>die</strong> natürlichen<br />

Überschwemmungsgebiete zu erhalten. In dem<br />

Maße wie solche Gebiete in Anspruch genommen werden,<br />

ist auf gleicher Planungsebene bei entsprechendem Hochwasserschutz<br />

für Ersatz zu sorgen (RP 18 B IV 5.3. Z).<br />

Nachdem <strong>die</strong> Überschwemmungsgebiete in der Darstellung<br />

o.g. Karte lediglich hinweisenden Charakter haben und der<br />

genaue Grenzverlauf in jedem Einzelfall zu prüfen ist, empfehlen<br />

wir eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt,<br />

um den Belangen der Wasserwirtschaft gerecht zu werden.<br />

Zudem befindet sich das Plangebiet nach dem Informations<strong>die</strong>nst<br />

<strong>über</strong>schwemmungsgefährdeter Gebiete (IÜG) in<br />

einem wassersensiblen Bereich. Wir bitten um Abstimmung<br />

mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein.<br />

Natur und Landschaft<br />

Das Plangebiet befindet sich nach dem Regionalplan der<br />

Region Südostoberbayern im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet<br />

(Nr. 39). In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten<br />

kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />

besonderes Gewicht zu. Die Charakteristik<br />

der Landschaft und ihrer Teilbereiche soll erhalten werden.<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der<br />

Neuaufstellung entsprechend geändert.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Flächenbilanzierung wird im Rahmen<br />

der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />

vollzogen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Das Wasserwirtschaftsamt wird beteiligt.<br />

Die Stellungnahme liegt vor.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Untere Naturschutzbehörde wird beteiligt.<br />

Die Stellungnahme liegt vor.


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 84<br />

Bayerisches Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Referat G 23<br />

Dr. Gregor<br />

Schlicksbier<br />

LRA Altötting, SG 51<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

Größere Eingriffe in das Landschaftsgefüge sollen vermieden<br />

werden, wenn sie <strong>die</strong> ökologische Bilanz deutlich verschlechtern<br />

(RP 18 B I 3.1 Z). Dadurch sollen einzelne Teilbereiche<br />

ohne größere Veränderungen erhalten und in<br />

ihrem charakteristischen Landschaftsbild gesichert werden.<br />

Auch ergeben sich infolgedessen Beschränkungen für mögliche<br />

Erweiterungen sowie hohe Anforderungen an <strong>die</strong> Einbindung<br />

in <strong>die</strong> Landschaft. Wir bitten daher um Abstimmung<br />

mit der unteren Naturschutzbehörde.<br />

Zusammenfassung<br />

Die o.g. Planung steht aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde<br />

den Erfordernissen der Raumordnung nicht<br />

grundsätzlich entgegen. Wir bitten um Abstimmung mit dem<br />

Wasserwirtschaftsamt sowie der unteren Naturschutzbehör-<br />

de.<br />

Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />

Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen <strong>die</strong><br />

oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege<br />

kein Einwand. Wir weisen jedoch daraufhin, dass eventuell<br />

zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an<br />

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder <strong>die</strong><br />

Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2<br />

DSchG unterliegen.<br />

Art. 8 Abs. l DSchG:<br />

Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, <strong>die</strong>s unverzüglich<br />

der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt<br />

für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet<br />

sind auch der Eigentümer und der Besitzer des<br />

Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der<br />

Arbeiten, <strong>die</strong> zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines<br />

der Verpflichteten befreit <strong>die</strong> übrigen. Nimmt der Finder<br />

an den Arbeiten, <strong>die</strong> zu dem Fund geführt haben, aufgrund<br />

eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an<br />

den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.<br />

Art. 8 Abs. 2 DSchG:<br />

Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis<br />

zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert<br />

zu belassen, wenn nicht <strong>die</strong> Untere Denkmalschutzbehörde<br />

<strong>die</strong> Gegenstände vorher freigibt oder <strong>die</strong> Fortsetzung der<br />

Arbeiten gestattet.<br />

Sachgebiet 52 (Hochbau):<br />

1. Die Ermöglichung verschiedenster Dachformen (Satteldach,<br />

Pultdach, Walmdach, Zeltdach, Flachdach) in Verbindung<br />

mit unterschiedlichen, in Abhängigkeit von der<br />

Dachform geregelten Dachneigungen von faktisch<br />

0 - 35° ist aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht als<br />

sehr bedenklich zu beurteilen, weil <strong>die</strong>s zu einer erheblichen<br />

Unruhe im Siedlungsbild führt und dadurch <strong>die</strong> an sich wünschenswerte<br />

Entstehung eines homogenen, in sich zusammengehörigen<br />

Baugebietes nicht mehr in ausreichendem<br />

Maße gewährleistet werden kann. Dabei sind auch <strong>die</strong> bisherige<br />

im Umfeld vorhandene Bebauung sowie <strong>die</strong> Ortsrandlage<br />

zu berücksichtigen.<br />

Auch dürfte es teilweise schwierig sein, städtebauliche oder<br />

gestalterische Gründe für <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser Weise getroffenen<br />

Festsetzungen anzuführen. So wäre es wohl kaum begründbar,<br />

warum beispielsweise ein Gebäude mit zwei<br />

gegenläufigen, firstseitig aneinander gesetzten Pultdächern<br />

und einer Dachneigung von 28° (Satteldächer dürfen nach<br />

der vorgesehenen Regelung eine Dachneigung von bis zu<br />

35° haben) oder ein Satteldach mit 10° Dachneigung (wie<br />

für Pultdächer erlaubt) nicht mehr zulässig sein soll.<br />

Es wird daher als notwendig erachtet, <strong>die</strong> zulässigen Dachformen<br />

erheblich einzuschränken (z.B. auf Satteldächer und<br />

ggf. noch Walm-, Zelt- sowie firstseitig gegeneinandergestellte<br />

Pultdächer) und <strong>die</strong> Bandbreite zulässiger Dachnei-<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: 13:1<br />

Da in vergleichbaren Siedlungsgebieten in <strong>Markt</strong>l<br />

bereits <strong>die</strong> zulässigen Dachformen (außer Flachdach)<br />

im Bestand vertreten sind, und der <strong>Markt</strong>rat<br />

den Bauherrn für <strong>die</strong>ses Baugebiet <strong>die</strong> größtmögliche<br />

Freiheit ermöglichen will, wird eine großzügige<br />

Regelung vorgesehen.<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l will Hausgestaltungen zulassen,<br />

<strong>die</strong> der zeitlichen Entwicklung Rechnung tragen.<br />

Diese Freiheit soll vor allem Anreiz für <strong>die</strong> Ansiedelung<br />

junger Familien sein.<br />

Baukörper mit Flach- bzw. Pultdächern tragen zur<br />

Kostendämmung bei, da sich der umbaute Raum<br />

reduziert. Somit können in der Regel <strong>die</strong> Baukosten<br />

verringert werden. Ebenso ergeben sich bei<br />

<strong>die</strong>sen Dachformen energetische Vorteile, da<br />

weniger Volumen beheizt werden muß.<br />

Da <strong>die</strong> 5 Bauparzellen am Rand eines größeren<br />

Siedlungsgebiets kaum von größeren Straßen<br />

einsehbar sind, ist eine erhebliche Unruhe im<br />

wahrnehmbaren Siedlungsbild nicht zu erwarten.<br />

Zudem sind <strong>die</strong> Dachneigungen in Abhängigkeit<br />

von Dachformen festgesetzt, so dass sicherge-


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 85<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

gungen wesentlich enger zu fassen sowie eine zum vorhandenen<br />

Ortsbild passende Mindestdachneigung vorzugeben<br />

und <strong>die</strong>se Regelungen einheitlich für alle Dachformen gelten<br />

zu lassen (Vorgeschlagene Dachneigung: 22 – 32°).<br />

2. Ebenso sollte im Interesse des Siedlungsbildes <strong>die</strong> Farbpalette<br />

der Dachdeckungen eingeschränkt werden.<br />

Um einerseits eine harmonische “Einfügung“ künftiger Dächer<br />

in <strong>die</strong> bestehende Bebauung zu gewährleisten und<br />

andererseits aber auch zu ermöglichen, dass im Falle einer<br />

Aufbringung von Solaranlagen eine farblich dazu passende<br />

Dachdeckung gewählt werden kann, wird im Interesse eines<br />

möglichst intakten Landschaftsbildes dringend empfohlen,<br />

<strong>die</strong> zulässigen Dachfarben auf „ziegelrot“, „rotbraun“ und<br />

ggf. „graubraun“ zu beschränken. Die Farbe „anthrazit“<br />

sollte dagegen – auch unter Berücksichtigung der Wirkung<br />

in den Außenbereich – nicht zugelassen werden.<br />

3. Bei der Festsetzung zur Grundflächenzahl und zur Geschoßflächenzahl<br />

wird <strong>die</strong> Anbringung eines ergänzenden<br />

Hinweises auf § 19 bzw. § 20 BauNVO empfohlen.<br />

4. Bei der Zeichenerklärung sollte unter Punkt 5.3 klargestellt<br />

werden, dass es sich hier um eine öffentliche bzw.<br />

öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt (Zugang zum<br />

Spielplatz).<br />

5. In Festsetzung II. 1.2 müsste <strong>die</strong> Gültigkeit des Art. 6<br />

Abs. 5 Satz 1 BayBO konkret angeordnet werden (vgl. Art. 6<br />

Abs. 5 Satz 3 BayBO).<br />

6. Aufgeständerte Solaranlagen auf Dächern sollten ausschließlich<br />

bei Flachdächern sowie ggf. bei extrem flach<br />

geneigten Pultdächern (Vorschlag bis zu max. 5° Dachneigung),<br />

sofern <strong>die</strong>se Dachformen trotz der in Punkt 1 geäußerten<br />

Bedenken weiterhin möglich sein sollten, zugelassen<br />

werden.<br />

7. Bei den unter den Hinweisen genannten reduzierten<br />

Grenzabständen sollte klargestellt werden, dass <strong>die</strong>se nur<br />

bis zu einer Gehölzhöhe von 2 m gelten.<br />

8. Der letzte Satz des Punktes „IV. Hinweise“ müsste wohl<br />

mit dem Wort „Vor“ anstatt „Der“ beginnen.<br />

9. Die in den letzten drei Sätzen der Hinweise zur „Wasserwirtschaft“<br />

enthaltenen Forderungen stellen letztlich auch<br />

„Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen“ dar, <strong>die</strong><br />

dann aber als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />

aufgenommen werden sollten.<br />

Sachgebiet 53 (Landschaftspflege, Grünordnung und<br />

Gartenbau):<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

stellt ist, dass symmetrisch geneigte Dächer eine<br />

Dachneigung zwischen 20 – 35 ° aufweisen.<br />

In folgenden Punkten wird der Anregung entsprochen:<br />

Die zulässige Spannbreite bei Sattel-, Walm und<br />

Zeltdächern wird von 20 – 35 ° auf 22 – 32 °<br />

verringert.<br />

Damit wird <strong>die</strong> Eindeutigkeit der städtebaulichen<br />

Zielsetzung, <strong>die</strong>se Dachformen mit einer Dachneigung<br />

von<br />

22 - 32°, jedoch auch deutlich davon abgesetzt<br />

Pult- und Flachdächer zuzulassen, verdeutlicht.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Da es keine städtebauliche Begründung gibt,<br />

gerade unter dem Aspekt der Solaranlagen auf<br />

den Dächern (erwünscht; in der Farbwirkung<br />

anthrazit – schwarz), anthrazit auszuschließen,<br />

wird <strong>die</strong> Festsetzung so belassen. Ziel ist es<br />

Dächer in der Farbe blau, aus städtebaulichen<br />

Gründen (fehlende Einfügbarkeit) auszuschließen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird ergänzt.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Zeichenerklärung wird ergänzt um „öffentlich<br />

gewidmete Verkehrsfläche“<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Festsetzung wird ergänzt.<br />

Beschluss: 12:2<br />

Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass<br />

eine Aufständerung bei Flach- und Pultdächern<br />

bis zu einer Dachneigung von maximal 5° erlaubt<br />

wird.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird entsprechend ergänzt.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Satz wird entsprechend korrigiert.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

In den Festsetzungen dürfen Garagenzufahrten<br />

und Stellplätze nur mit einem wasserdurchlässigen<br />

Belag versehen werden. Deshalb wird der<br />

letzte Satz bei den Hinweisen gestrichen. Der<br />

Verweis auf <strong>die</strong> Verordnung kann nicht festgesetzt<br />

werden, <strong>die</strong>se ist zu beachten. Der Bau von<br />

Zisternen kann in einer städtebaulichen Satzung<br />

nicht bindend festgesetzt werden.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Unter Punkt 2 der textlichen Festsetzungen zur


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 86<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

Obwohl unter Punkt 2.0 der textlichen Festsetzungen zur<br />

Grünordnung <strong>die</strong> Verwendung von Nadelgehölzen generell<br />

untersagt wird, wird unter Punkt 4.0 nur <strong>die</strong> Pflanzung von<br />

„landschaftsfremden hochwüchsigen Baumarten mit bizarren<br />

Wuchsformen und auffälliger Laub- und Nadelfärbung<br />

wie Edeltannen oder Edelfichten, Zypressen, Thujen usw.“<br />

verboten. Hier ist eine einheitliche Festlegung erforderlich.<br />

Außerdem sollte sich das Pflanzverbot von landschaftsfremden<br />

und bizarren Wuchsformen auch auf Großsträucher<br />

beziehen, nicht nur auf hochwüchsige Baumarten.<br />

Im Bereich des geplanten Kinderspielplatzes wäre ein Verbot<br />

von hochgiftigen Pflanzen notwendig.<br />

Unter Hinweise, Grenzabstände ist zu vervollständigen,<br />

dass sich der Grenzabstand von mindestens 0,5 Metern auf<br />

Gehölze bezieht, <strong>die</strong> maximal eine Höhe von 2,00 Metern<br />

erreichen.<br />

Immissionsschutzgesetz:<br />

Durch das Vorhaben sind keine negativen Einwirkungen auf<br />

<strong>die</strong> Nachbarschaft zu erwarten.<br />

Hinweis: Bei Kinderspielplätzen bleiben lediglich emotionale<br />

Äußerungen der Kinder ungeachtet. Lärm z. B. durch Spielgeräte<br />

(Ball-, Skatergeräusche) liegen im Anwendungsbereich<br />

der Anforderungen des Schallschutzes.<br />

Rechtsgrundlagen: §§ 1, 2, 50 BImSchG<br />

Naturschutzfachliche Stellungnahme:<br />

Ausgleichsflächenberechnung:<br />

Um den Faktor 0,3 aus naturschutzfachlicher Sicht zu rechtfertigen,<br />

dürfen für <strong>die</strong> Eingrünungsfläche im Osten des<br />

Baugebietes keine Ziergehölze verwendet werden, sondern<br />

nur heimische Gehölze gem. der Pflanzliste des Bebauungsplanes.<br />

Ähnliches gilt für <strong>die</strong> textliche Festsetzung (III.2.0) des Bebauungsplanes.<br />

Um als Minimierung berücksichtigt werden<br />

zu können, müssen <strong>die</strong> festgelegten Pflanzungen aus Arten<br />

der Pflanzliste des Bebauungsplanes zusammengesetzt<br />

sein.<br />

Um <strong>die</strong> volle ökologische Wirksamkeit der Eingrünung<br />

(I.8.1) zu erreichen, muss <strong>die</strong> geplante Pflanzung außerhalb<br />

einer ev. Einzäunung liegen.<br />

Um <strong>die</strong> Umsetzung der Maßnahmen zur Ein- und<br />

Durchgrünung zu sichern, wird der Gemeinde empfohlen,<br />

mit den jeweiligen Grundstücksbesitzern einen städtebaulichen<br />

Vertrag abzuschließen, da bei einer nicht erfolgten<br />

Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine Nachbilanzierung<br />

des Ausgleichs notwendig würde.<br />

Auch <strong>die</strong> Umsetzung der Eingrünung durch <strong>die</strong> Gemeinde in<br />

Vorleistung mit anschließender Umlage der Unkosten auf<br />

den Baulandpreis wäre denkbar.<br />

Da zu der geplanten Ausgleichsfläche kaum Angaben vor-<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Grünordnung wird für <strong>die</strong> textliche Mindestbepflanzung<br />

pro Bauparzelle <strong>die</strong> ersatzweise Verwendung<br />

von Nadelgehölzen untersagt. Ein generelles<br />

Verbot der Pflanzung von Nadelgehölzen<br />

kann bei der Formulierung unter <strong>die</strong>sem Punkt<br />

nicht abgeleitet werden. Selbstverständlich dürfen<br />

heimische Nadelbäume zusätzlich zu der<br />

geforderten Mindestbepflanzung gepflanzt werden.<br />

Unter Punkt 4 wird ein generelles Verbot der<br />

Pflanzung von „fremdländischen und/oder in<br />

ihrem Wuchscharakter landschaftsfremden Laub-<br />

und Nadelbäumen“ festgesetzt.<br />

Nachdem Großsträucher nicht <strong>die</strong> städtebauliche<br />

Dimension besitzen, wie Bäume, erscheint es<br />

nicht angemessen, das Verbot auch auf<br />

Großstäucher auszudehnen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Es wird ein Punkt unter den textlichen Festsetzung<br />

zur Grünordnung ergänzt, der ein Verbot<br />

von hochgiftigen Pflanzen im Kinderspielbereich<br />

festsetzt.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird ergänzt.<br />

Wird zur Kenntnis genommen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Für <strong>die</strong> Eingrünung im Osten wird <strong>die</strong> Verwendung<br />

von Ziergehölzen ausgeschlossen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Nachdem <strong>die</strong> Eingrünung eine Minimierungsmaßnahme<br />

darstellt und keine Ausgleichsfläche<br />

wird dem Verbot der Einzäunung nicht stattgegeben.<br />

Eingrünungsmaßnahmen auf dem Baugrundstück<br />

zur Minimierung entsprechen nicht<br />

dem Status einer Ausgleichsfläche und gelten<br />

auch bei der Zugehörigkeit zum Garten als anrechenbare<br />

Minimierungsmaßnahme trotz der üblichen<br />

Garteneinzäunung.<br />

Beschluss: einstimmig


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 87<br />

Bayer. Bauernverband<br />

Geschäftsstelle<br />

Mühl-dorf/Altötting<br />

e.on Bayern<br />

EBY-NCEfB<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

handen sind, kann hierzu noch nicht Stellung genommen<br />

werden.<br />

Gesundheitswesen:<br />

In der Pflanzliste sind u. a. Faulbaum und Pfaffenhütchen<br />

empfohlen. Diese Sträucher sind als giftig bzw. teilweise<br />

giftig anzusehen.<br />

Entsprechend der Bekanntmachung einer Liste giftiger<br />

Pflanzenarten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit vom 17.4.2000 (veröffentlicht<br />

im Bundesanzeiger v. 06.05.2000, Jahrgang 52, Nr. 86, S.<br />

8517) wird davor gewarnt, <strong>die</strong>se Sträucher an Plätzen anzupflanzen,<br />

<strong>die</strong> Kindern – hier wegen des Wohngebiets - als<br />

Aufenthalts- oder Spielort <strong>die</strong>nen.<br />

Das Pfaffenhütchen enthält in allen Teilen der Pflanze,<br />

besonders im Samen, Alkaloidevonin, sowie in kleinen<br />

Mengen das herzwirksame Evomonosid. Insbesondere<br />

wenn Kinder <strong>die</strong> verlockend aussehenden Früchte essen,<br />

kann es zu Übelkeit, Reizung von Magen und Darm, teilweise<br />

verbunden mit blutigem Durchfall, kommen. Ferner treten<br />

Kreislaufstörungen und auch Krämpfe auf. Als tödliche Dosis<br />

gelten 30 bis 40 Früchte. Schädigungen können auch an<br />

Leber und Niere auftreten. Beim Faulbaum sind alle Pflanzenbestandteile<br />

giftig, vor allem durch das enthaltende<br />

Glucofrangulin. In der Rinde befinden sich giftige Glycoside,<br />

Gerbstoffe und Saponine. Beim Verzehr von Pflanzenbestandteilen<br />

kann es zu Unwohlsein mit Übelkeit, Brechreiz,<br />

Bauchschmerzen und evtl. blutigem Durchfall kommen.<br />

Deshalb sollten Faulbaum und Pfaffenhütchen aus der<br />

Pflanzliste gestrichen oder zumindest nicht empfohlen werden.<br />

Der Bayer. Bauernverband als Träger öffentl. Belange und<br />

Interessenvertretung der bayer. Bauern gibt hiermit zu o.g.<br />

Planung folgende Stellungnahme ab:<br />

Gegen <strong>die</strong> Planung bestehen unsererseits keine Bedenken.<br />

Es wird jedoch angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass<br />

<strong>die</strong> Immissionen wie Staub, Lärm und Gerüche, <strong>die</strong> bei der<br />

Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen unvermeidlich entstehen, entschädigungslos<br />

zu dulden sind.<br />

Außerdem ist bei der Eingrünungsbepflanzung (5m breiter<br />

Grünstreifen) auf der Ostseite des Plangebiets ein ausreichender<br />

Grenzabstand einzuhalten, damit <strong>die</strong> anschließenden<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht durch <strong>über</strong>hängende<br />

Äste und einzudringende Wurzeln, sowie durch<br />

Schattenwurf beeinträchtigt werden. Bei Sträuchern sollen<br />

mindestens 2 m Grenzabstand, bei Bäumen mind. 4 m<br />

eingehalten werden.<br />

Zu o.g. Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Hinweisen möchten wir auf unsere bereits im Geltungsbereich<br />

vorhandenen Anlagen (siehe beiliegende Planunterlagen).<br />

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen<br />

Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, <strong>die</strong><br />

Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt<br />

werden. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt<br />

bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links der<br />

Trassenachse.<br />

Wir weisen darauf hin, dass <strong>die</strong> Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen<br />

von Bepflanzungen freizuhalten sind, da<br />

sonst <strong>die</strong> Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt<br />

werden. Bäume und tifwurzelnde Sträucher<br />

dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu<br />

einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.<br />

Wird <strong>die</strong>ser Abstand unterschritten, so sind im Einver-<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Im weiteren Verfahren wird <strong>die</strong> Ausgleichsfläche<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Faulbaum und Pfaffenhütchen werden aus der<br />

Pflanzenliste entfernt.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird aufgenommen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Grenzabstände werden unter den Hinweisen<br />

bereits aufgeführt.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 88<br />

Dt. Telekom Technik<br />

GmbH<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

nehmen mit der E.On Bayern AG geeignete Schutzmaßnahmen<br />

durchzuführen. Die elektrische Erschließung der<br />

kommenden Bebauung lässt sich voraussichtlich aus unseren<br />

bestehenden Trafostationen <strong>Markt</strong>l 5 und 16 durchführen.<br />

Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes<br />

sind Niederspannungskabel und Verteilerschränke erforderlich.<br />

Für <strong>die</strong> Unterbringung <strong>die</strong>ser Anlagenteile in den öffentlichen<br />

Flächen sind <strong>die</strong> einschlägigen DIN-Vorschriften DIN<br />

1998 zu beachten. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur<br />

in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder<br />

Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.<br />

Damit <strong>die</strong> Kabelverlegearbeiten mit dem Beginn der Baumaßnahme<br />

koordiniert werden können, bitten wir Sie, Herrn<br />

Stephan Pomper unter der Telefonnr. 08721/980-483 mind.<br />

3 Monate voher zu verständigen.<br />

Hinweis: In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für<br />

Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer<br />

einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel<br />

mit der E.On Bayern AG abgeschlossen hat. Sollte kein<br />

Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der<br />

E.ONBay.AG vorliegen, sind wir von der Dokumentation<br />

und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.<br />

Wir bedanken uns für <strong>die</strong> Beteiligung am Verfahren. Sollten<br />

Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.<br />

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgd. Telekom genannt)-<br />

als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />

i.S.v.§ 68 Abs. 1 TKG – hat <strong>die</strong> Dt. Telekom Technik GmbH<br />

beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der<br />

Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />

Dritter entgegenzunmehmen und dementsprechend <strong>die</strong><br />

erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g.<br />

Planung nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Im Bereich entlang der Griesstraße befinden sich Telekommunikationslinien<br />

der Telekom, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> geplanten<br />

Baumaßnahmen möglicher weise berührt werden. Wir bitten<br />

Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten,<br />

dass <strong>die</strong>se Linien nicht verändert weden müssen bzw. beschädigt<br />

werden.<br />

Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Baugebietes<br />

durch <strong>die</strong> Telekom ist <strong>die</strong> Verlegung neuer Telekommunikationslinien<br />

im Plangebiet und außerhalb des<br />

Plangebietes einer Prüfung vorbehalten.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen<br />

Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes<br />

durch <strong>die</strong> Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile<br />

einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen<br />

daher folgendes sicherzustellen,<br />

- dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes<br />

im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche<br />

und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege<br />

möglich ist,<br />

-dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung<br />

der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen<br />

wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen<br />

für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger<br />

erfolgt.<br />

-Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass <strong>die</strong>ser<br />

für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und<br />

mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom<br />

abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung,<br />

Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw.<br />

rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme<br />

wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.<br />

- Eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur<br />

außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 89<br />

Amt f. Ernährung,<br />

Landwirtschaft u.<br />

Forsten Töging a.<br />

Inn<br />

Wasserzweckverband<br />

Inn Salzach<br />

Verbund Innkraftwerke<br />

GmbH<br />

Wasserwirtschaftsamt<br />

Traunstein<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

erfogen.<br />

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende<br />

Trassen mit einer Leitungszone für <strong>die</strong> Unterbringung<br />

der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich<br />

geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt <strong>über</strong> Baumstandorte<br />

und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“<br />

der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989 –s. hier u.a. Abs. 3 – zu beachten. Wir<br />

bitten sicherzustellen, dass durch <strong>die</strong> Baumpflanzungen der<br />

Bau, <strong>die</strong> Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

nicht behindert werden.<br />

Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen von Seiten des<br />

Amtes für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Töging<br />

keine grundsätzlichen Einwände.<br />

Es wird gebeten in den Bebauungsplan den Hinweis aufzunehmen,<br />

dass <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />

der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

auftretenden Immissionen in Form von Geruch, Staub und<br />

Lärm zu dulden sind.<br />

Seitens des Zweckverbandes bestehen keine Einwände zur<br />

Aufstellung des o.g. Bebauungsplans.<br />

Nach interner Prüfung des o.g. Sachverhalts dürfen wir<br />

Ihnen mitteilen, dass wir gegen den o.g. Bebauungsplan<br />

keine Bedenken haben. Für Fragen stehen wir gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Abwasserentsorgung<br />

Schmutzwasser:<br />

Nach Nr. 5.4.1-Schmutzwasser-der Begründung zum Bebauungsplanentwurf<br />

ist <strong>die</strong> abwassertechnische Erschließung<br />

des geplanten Wohnbaugebietes gesichert. Die Leistungsfähigkeit<br />

der Mischwasserbehandlungsanlagen ist<br />

hierbei vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu prüfen.<br />

Niederschlagswasser:<br />

Mit den Festlegungen zur Niederschlagswasserentsorgung<br />

besteht Einverständnis. Die Eignung des Untergrundes zur<br />

Versickerung nach den Regeln der Technik ist im Rahmen<br />

der Bauleitplanung durch <strong>die</strong> <strong>Markt</strong>gemeinde zu erkunden.<br />

Inwiefern <strong>die</strong> Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />

(NWFreiV v. 1.Okt. 2008) sowie <strong>die</strong> „Technischen Regeln<br />

zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser<br />

in das Grundwasser“-TRENGW (AllMBlNr.<br />

1/2009 S. 4) vom 17.Dez. 2008 hier Anwendung findet ist<br />

vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu <strong>über</strong>prüfen.<br />

Für genehmigungspflichtige Einleitungen weisen wir darauf<br />

hin, dass – zur Bewertung des Verschmutzungspotentials –<br />

<strong>die</strong> „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“<br />

des DWA Merkblattes M 153 zu beachten sind.<br />

Wasserversorgung<br />

Entsprechend der Ausführungen in der Begründung zum<br />

Bebauungsplan (s. Nr. 5.3 – Wasserversorgung) ist <strong>die</strong><br />

Trinkwasserversorgung mit dem Anschluss an das zentrale<br />

Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes Inn-Salzach-<br />

Gruppe gesichert. Der Versorgungsträger ist zu dem Vorhaben<br />

zu hören. Die Leistungsfähigkeit der Anlagen ist eigenverantwortlich<br />

zu prüfen.<br />

Wasserschutzgebietsbelange werden durch <strong>die</strong> Änderungen<br />

nicht berührt.<br />

Oberflächengewässer und Grundwasser<br />

Im Norden an das Bebauungsplangebiet 8a Gries Ost angrenzend<br />

befindet sich ein Bach. Inwiefern hieraus eine<br />

potentielle Überschwemmungsgefahr resultiert, ist uns nicht<br />

bekannt.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich das Bebauungsplangebiet<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird aufgenommen.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Informationen zu Oberflächengewässer und<br />

zum Grundwasser werden als Hinweis im Bebauungsplan<br />

aufgenommen.


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 90<br />

Christl u. Hans-Peter<br />

Waldhör<br />

Schopperstr. 11<br />

84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

im eingedeichten Bereich hinter den Stauhaltungsdämmen<br />

der Innstaustufe Stammham befindet. Über Grundwasserstände<br />

liegen uns keine Erkenntnisse vor.<br />

Altlasten und altlastenverdächtige Flächen<br />

Im Planungsbereich sind keine Altlasten bekannt.<br />

Sollten während der Baumaßnahme dennoch Bodenauffälligkeiten<br />

angetroffen werden, <strong>die</strong> auf eine Altlast o.ä. hinweisen,<br />

sind das Landratsamt Altötting und das Wasserwirtschaftsamt<br />

zu verständigen.<br />

Hinweis<br />

Das Landratsamt Altötting, Sachgebiet Wasserrecht und<br />

Sachgebiet Baurecht sowie das Gesundheitsamt am Landratsamt<br />

haben jeweils einen Abdruck des Schreibens erhalten.<br />

Ich bin aus folgenden Gründen mit der Bebauungsplanaufstellung<br />

Nr. 8a „Gries Ost „ nicht einverstanden<br />

Es gibt noch keine offizielle Auskunft dar<strong>über</strong>, wer für <strong>die</strong><br />

Erschließungskosten aufkommt. Sollen Altanlieger für etwas<br />

zahlen, was sie nicht brauchen und gar nicht wollen?<br />

Fällt der Baumbestand entlang des Binnengrabens dem<br />

Bau der Straße zum Opfer?<br />

In welcher Bauweise werden <strong>die</strong> Häuser zugelassen?<br />

Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, womöglich Reihenhäuser?<br />

Ein neues Baugebiet soll ausschließlich auf dem Grund und<br />

Boden des Eigentümers geplant und erschlossen werden.<br />

Damit trägt er allein <strong>die</strong> Kosten. Das ist im vorliegenden<br />

Plan nicht der Fall, weil ein langes Stück der Einbahnstraße<br />

auf Gemeindegrund geplant ist. Somit zahlen alle <strong>Markt</strong>ler<br />

Bürger <strong>die</strong>ses Teilstück der Straße.<br />

Auf Wunsch eines Einzelnen wird <strong>die</strong>ser Feldweg, der jahrzehntelang<br />

als Wander- und Radweg genützt wurde und für<br />

den Verkehr gesperrt war, zu einer normalen Straße.<br />

Dieser bestehende Feldweg könnte als Ausgleichsfläche<br />

genützt werden, wenn er nicht zur Straße ausgebaut würde.<br />

Eine Engstelle mit 3,50 m ist für Transport- und Räumfahrzeuge<br />

kaum passierbar.<br />

Beim Bau alternativer Straßenführungen (z.B. Bau einer<br />

Stichstraße) verliert <strong>die</strong> Gemeinde weniger Platz.<br />

Es wird viel weniger Grünfläche versiegelt.<br />

Ein Bau, z.B. einer Stichstraße mit Wendehammer, kommt<br />

der Gemeinde im Unterhalt viel billiger als <strong>die</strong> geplante<br />

Einbahnstraße. Die jetzige Lösung kommt dem Bau von<br />

zwei Straßen gleich.<br />

Kanal für Straßenabwässer, Gehsteige, Einfassungen, Begrünung<br />

der Straßenränder, alles muss mehrfach gerechnet<br />

werden. Dies gilt vor allem für künftige Pflege und Unterhalt.<br />

Der Winter<strong>die</strong>nst muss doppelte Wege räumen.<br />

Für 5-8 Bauparzellen gibt es im Gemeindegebiet genügend<br />

Beispiele für sinnvollere Erschließungen:<br />

z.B.: Seidl-Ainöderstr., Nepomukstraße in Bergham.<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Auf Grund der Planung werden keine Bäume<br />

gefällt. Die grabenbegleitenden Gehölze befinden<br />

sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans.<br />

Durch <strong>die</strong> Ausweisung des Gebiets sind<br />

keine Gehölze von Rodung betroffen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Es werden nur Einfamilienhäuser und Doppelhäuser<br />

zugelassen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l wird mit dem Erschließungsträger<br />

einen Erschließungsvertrag abschließen, in<br />

dem festgesetzt wird, dass sämtliche Erschließungskosten<br />

auch auf Gemeindegrund vom<br />

Vorhabensträger zu zahlen sind.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die geplante Erschließungsstraße für ein kleines<br />

Baugebiet ist weiterhin für Wanderer und Radfahrer<br />

geeignet.<br />

Ein Feldweg ist als Ausgleichsfläche nicht geeignet,<br />

außer <strong>die</strong> Erschließungsfunktion würde vollkommen<br />

aufgelassen und <strong>die</strong> Fläche würde ökologisch<br />

aufgewertet und ausschließlich der Natur<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Eine Engstelle in einer Breite von 3,5 m ist für<br />

jedes Räum- und Streufahrzeug und LKW-<br />

Verkehr ausreichend breit dimensioniert.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Beim Bau einer Stichstraße ist ein Wendehammer<br />

erforderlich, der deutlich mehr Platz in Anspruch<br />

nehmen<br />

würde.


Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 91<br />

Kabel Deutschland<br />

Vertrieb + Service<br />

GmbH<br />

Südwestpark 15 *<br />

90449 Nürnberg<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

Im Baugebiet nördlich der Bahn, am Bruckberg, wurde für<br />

sechs Bauparzellen eine Stichstraße mit Wendehammer<br />

erst kürzlich beschlossen. Um nur einige zu nennen.<br />

Für eine zukunftsfähige Gesamtlösung im Bebauungsgebiet<br />

8a“Grieß Ost“ müsste der vorhandene Plan um eine Häuserreihe<br />

nach Osten erweitert werden. Damit entstünden<br />

völlig neue Entscheidungskriterien für eine Erschließung<br />

und würde eine optimale Straßenführung erlauben.<br />

Siehe Anlage mit Handskizze.<br />

Der Gemeinde blieben im Verhältnis eine Menge künftiger<br />

Unterhaltskosten erspart.<br />

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 07.08.12.<br />

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen<br />

unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden<br />

Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass<br />

unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu<br />

sichern sind, nicht <strong>über</strong>baut und vorhandene Überdeckungen<br />

nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung<br />

unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden,<br />

benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren<br />

Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen<br />

sowie <strong>die</strong> notwendigen Arbeiten durchführen zu können.<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsbeschluss Nr. 104/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt den Abwägungen wie vorgetragen zu. Nach Billigung des Entwurfes,<br />

in dem <strong>die</strong> abgewogenen Stellungnahmen bereits eingearbeitet sind, ist <strong>die</strong> Bürgerbeteiligung<br />

nach §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

2a. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Billigung des Entwurfes<br />

Die behandelten Anregungen und Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und<br />

des Vorentwurfes wurden in den aufzustellenden Bebauungsplan eingearbeitet. Die Änderungen<br />

wurden von Frau Kellhuber erläutert<br />

Billigungsbeschluss Nr. 105/2012 einstimmig<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8a „Gries Ost“<br />

des Architekturbüros Kellhuber vom 04.12.2012 in der vorgelegten Form, mit Begründung und<br />

Umweltbericht, sowie Lageplan für Ausgleichsfläche, vorbehaltlich der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages,<br />

zu.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, <strong>die</strong> Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB durchzuführen.<br />

3. Bericht des Bürgermeisters<br />

3.1. Innbrücke <strong>Markt</strong>l Einmündung Kr AÖ 16 in Kr AÖ 22<br />

Bgm. Gschwendtner gibt seine E-Mail an Polizei, Landrat, Straßenbauamt und Landratsamt wegen<br />

der starken Sichtbehinderung bei der Einmündung der Kr AÖ 16 in <strong>die</strong> Kr AÖ 22, bekannt.<br />

Weiters wird auf <strong>die</strong> Risse und Asphaltschäden auf dem Rad- bzw. Gehweg <strong>über</strong> <strong>die</strong> Brücke hingewiesen.


<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 92<br />

Nochmals weist er daraufhin, dass das Ortsschild <strong>Markt</strong>l oberhalb des Berghamer Berges bei der<br />

Einmündung der Kr AÖ 24 bzw. gegen<strong>über</strong> an der Einmündung Gewerbegebiet angebracht werden<br />

soll. Außerdem wird angefragt, ob <strong>die</strong> Spundwände noch entfernt werden.<br />

Antwort Danzl: Die Frage der Spundwände ist noch nicht abschließend geklärt. Nach derzeitiger<br />

Einschätzung wird aber eine nochmalige Sperre der Innbrücke nicht erforderlich werden, weil eine<br />

anderweitige Lösung gefunden werden muss.<br />

MGr Schneidermeier erhielt einige Beschwerden wegen der schlechten Erkennbarkeit der Verkehrsinsel.<br />

Er weist darauf hin, dass <strong>die</strong>se extra so gebaut wurden wegen den Schwerlasttransporten.<br />

Bgm. Gschwendtner sagte, dass <strong>die</strong> Erkennbarkeit nach Anbringung der Straßenmarkierung<br />

besser werden sollte.<br />

Mgr Neumayr weist auf <strong>die</strong> schlechte bzw. nicht vorhandene Absicherung auf der Berghamer Seite<br />

der Brücke. Gerade in der Frostperiode könnte es hier zu Unfällen kommen.<br />

3.2. Wasserleitung Gries<br />

Im Zuge des Brückenneubaus musste <strong>die</strong> bestehende Abwasserdruckleitung neu verlegt werden<br />

und eine neue Trinkwasserleitung als Notverbund von der Berghamer Seite angeschlossen werden.<br />

Die Leitung im Bereich der neuen Brücke verlegte <strong>die</strong> Fa. Bauer Krandsberg im Auftrag des Straßenbauamtes.<br />

An <strong>die</strong>sen Auftrag hängte sich <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Markt</strong>l mit den Anschlussarbeiten außerhalb der Brücke<br />

an. Bisher konnten aber noch keine konkreten Auftragssummen genannt werden, da es sich bei<br />

den Leistungen um reine Regiearbeiten handelt.<br />

Die folgende Aufstellung zeigt jetzt auf welche Leistungen zu welchem Kosten ausgeführt werden<br />

mussten.<br />

Zusätzlich kam <strong>die</strong> Erneuerung der Wasserleitung unter der Kreisstraße AÖ 22 zwischen<br />

Unterbräugasse und Gries mit einem zusätzlichen Zählerschacht hinzu.<br />

Folgende Leistungen und Kosten wurden ausgeführt.<br />

Abwasserdruckleitung<br />

Pos.1 Abwasserdruckleitung in Behelfslage außer Betrieb nehmen,<br />

Vorbereitung für Verschub, Abwasserdruckleitung<br />

von Innbrücke Endlage bis Anschlussschacht DN 1000 in<br />

Förgengasse komplett neu erstellen in HD PE DN 150,<br />

Abwasserdruckleitung aus HD PE DN 150 auf<br />

Berghamerseite von Innbrücke Endlage bis Zusammenschluss<br />

neu erstellen<br />

netto 42.312,40 €<br />

Pos.2 Umbau Abwasser isoliert durch Wiederlager in Endlage netto, 4.980,00 €<br />

Trinkwasserleitung<br />

47.292,40 €<br />

+MWST 8.985,55 €<br />

56.277,95 €<br />

Pos.1 Trinkwasserleitung aus HD PE DN 150 von Innbrücke Endlage<br />

bis Kreuzung Unterbräugasse erstellen<br />

netto, 24.205,00 €<br />

Pos.2 Trinkwasserleitung von Burghauserstraße <strong>über</strong> Böschung bis<br />

Förgengasse neu in HD PE DN 100 erstellen incl.<br />

Hauptschieberkreuz in Burghauserstraße<br />

netto, 4.800,00 €<br />

Pos.3 Wasserzählerschacht in Förgengasse incl. Zusammenschluss netto, 4.980,00 €


<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 93<br />

mit GG DN 80 in 2,30 m Tiefe am Gehwegrand (somit ist der<br />

Rohrbruch außer Betrieb)<br />

Pos.4 Trinkwasserleitung auf Berghamerseite von Innbrücke Endlage<br />

bis einschließlich neuen Wasserzählerschacht in HD PE DN<br />

150<br />

Pos.5 Entlüfterschacht DN 1000 als Sonderanfertigung in<br />

Burghauserstraße<br />

netto, 10.220,00 €<br />

netto, 2.160,00 €<br />

46.365,00 €<br />

+MWST 8.809,35 €<br />

55.174,35 €<br />

3.3. Einladung Gemäldeausstellung Riedel Fritz<br />

Der Heimatbund <strong>Markt</strong>l lädt den Gemeinderat herzlich zur Eröffnung der Gemäldeausstellung von<br />

Fritz Riedel sen. am Freitag, 07.12.2012 um 19:00 Uhr im Heimatmuseum ein<br />

4. Bauplanvorlagen<br />

4.1 Bauantrag Stolze Isabel, Mangassen 43, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag, Stolze Isabel, Mangassen 43, 84533 <strong>Markt</strong>,<br />

genommen. Das Bauvorhaben umfasst den Einbau einer Betriebswohnung in eine Gewerbehalle,<br />

84533 <strong>Markt</strong>l, Mangassen 43, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 622 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 12.10.2010, BV.Nr. 2010/0560 wurde <strong>die</strong> Genehmigung<br />

zur Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Reithalle mit Heu- und Strohlager in eine<br />

gewerbliche Reithalle, erteilt<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 4, BauGB<br />

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />

Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist <strong>die</strong> Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen.<br />

Bei der Behandlung der häuslichen Abwässer sind <strong>die</strong> „technischen Regeln für den Bau und Betrieb<br />

von Kleinkläranlagen“ (TRKleinkläranlagen) zu beachten:<br />

Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig<br />

unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „technischen<br />

Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />

“TRENGW (AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84) vom 07.02.2000 sind dabei zu beachten.<br />

Die punktuelle Versickerung von Regenwasser <strong>über</strong> einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen<br />

zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.<br />

Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />

Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />

zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />

Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />

Beschluss Nr. 106/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />

4.2 Bauantrag Wenger Daniela, Schallhub 84 1/3, 84367 Zeilarn<br />

Bgm. Gschwendtner gibt bekannt, dass der Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes im Gewerbegebiet<br />

bei der Gemeinde eingereicht wurde. Dieser wird im Freistellungsverfahren durch <strong>die</strong><br />

Gemeinde genehmigt.<br />

5. Nachtragshaushalt 2012: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung


<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 94<br />

Bürgermeister Gschwendtner erläutert in einem Überblick den Nachtragshaushalt 2012, der den<br />

Mitgliedern des <strong>Markt</strong>gemeinderates mit der Einladung zur <strong>Sitzung</strong> zugestellt wurde.<br />

Es erging folgender<br />

Beschluss Nr. 107/2012 einstimmig<br />

Der Nachtragshaushaltsplan 2012 und <strong>die</strong> Nachtragshaushaltssatzung 2012 – dokumentiert in den<br />

Anlagen 1 und 2 zur <strong>Sitzung</strong>sniederschrift - werden genehmigt.<br />

6. Konzessionsabgabe<br />

Die Konzessionsabgabe wird nach wie vor nicht voll ausgeschöpft. Landwirtschaftliche Tarifvertragskunden<br />

mit einem Verbrauch von jährlich mehr als 5.000 kWh (Verbrauch <strong>über</strong> Sockelbetrag)<br />

werden von der Konzessionsabgabe freigestellt. Damit verzichtet der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l auf ihm zustehende<br />

Einnahmen. Es ist angesichts der angespannten Haushaltslage zu <strong>über</strong>prüfen, ob <strong>die</strong>se Kunden<br />

auch weiterhin freigestellt werden sollen. Die Gemeinde erhält von nicht freigestellten Kunden<br />

1,32 Ct./kWh.<br />

Bgm. Gschwendtner gibt Vergleichszahlen mit den anderen Landkreisgemeinden bekannt. Die<br />

Gemeinden Pleiskirchen, Haiming und Unterneukirchen erheben <strong>die</strong> volle Konzessionsabgabe, alle<br />

anderen Gemeinden erheben <strong>die</strong> Konzessionsabgaben in unterschiedlicher Höhe von 0,00 Ct bis<br />

1,32 Ct je kWh. Die Gemeinde Stammham erhebt 1,0 Ct je kWh. In <strong>Markt</strong>l gibt es rund 50 Landwirte<br />

mit KA-Ermäßigung<br />

In der Diskussion wurde u.a. angesprochen, dass <strong>die</strong> Landwirte durch <strong>die</strong> Hochspannungsmasten<br />

und Leitungen benachteiligt sind. Sie erhalten keine laufenden Leistungen dafür sondern wurden<br />

mit einer einmaligen Entschädigung abgefunden.<br />

Andererseits wird auf <strong>die</strong> volle Erhebung der Abgabe auch bei einkommensschwachen Personen<br />

hingewiesen.<br />

Beschluss Nr.: 108/2012 13:2<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wenn möglich ab 01.01.2013,<br />

auch von den bisher ermäßigten landwirtschaftlichen Tarifkunden mit einem Verbrauch von jährlich<br />

mehr als 5.000 kWh (Verbrauch <strong>über</strong> Sockelbetrag) eine Konzessionsabgabe in Höhe von 1,0<br />

Ct je kWh für den Verbrauch <strong>über</strong> dem Sockelbetrag zu erheben.<br />

7. TBM: Beteiligungsberichte 2010 und 2011<br />

Bgm. Gschwendtner gibt <strong>die</strong> Beteiligungsberichte der TBM von 2010 und 2011 dem <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />

bekannt.<br />

8. Zuschussantrag Deutscher Kinderschutzbund<br />

Der Deutsche Kinderschutzbund Burghausen beantragt mit Schreiben vom 02.11.2012 <strong>die</strong> Gewährung<br />

eines Zuschusses für das Jahr 2012. Bisher wurden jährlich 100 € gewährt.<br />

Beschluss Nr. 109/2012: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund für 2012 wie im Vorjahr einen Zuschuss<br />

von 100 €.


<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 95<br />

9. Entschlammung Löschweiher Mehltheurer<br />

Im Jahr 2010 führte <strong>die</strong> E.ON eine Spülbohrung von Queng zum Trafo in Mehlteurer durch.<br />

Nachdem <strong>die</strong>se Bohrung nicht exakt ausgeführt werden konnte, und das Bohrgestänge im bestehenden<br />

Löschweiher austrat, entleerte sich der Weiher <strong>über</strong> <strong>die</strong>se Bohrung.<br />

Diese Bohrung wurde nach vielen Expertengesprächen abgedichtet, und der Weiher füllte sich<br />

wieder.<br />

Heuer im Sommer war der Weiher wieder leer, was vermuten ließ, dass <strong>die</strong> abgedichtete Bohrung<br />

wieder undicht geworden ist.<br />

Die E.ON. hat jetzt das Bohrloch gesucht, und herausgefunden, dass das undichte Bohrloch tatsächlich<br />

<strong>die</strong> Ursache für das nochmalige Auslaufen des Weihers war. Die E.ON lässt nun <strong>die</strong>se<br />

Bohrung durch eine Fachfirma nochmal abdichten, und zwar dauerhaft, so Aussage der E.ON.<br />

Da der Löschweiher das letzte Mal im Jahr 2007 entschlammt wurde, war es notwendig, heuer<br />

wieder zu entschlammen und zwar bevor <strong>die</strong> Abdichtung ausgeführt wird.<br />

Diese Entschlammung geschah in der 48. KW 2012, durch <strong>die</strong> Fa. Alt-Neuöttinger Kieswerke. Die<br />

Kosten betragen ca. 1100 € Brutto.<br />

Generell sollte aber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten es mittel- oder langfristig gibt, <strong>die</strong><br />

Löschwasserversorgung in <strong>die</strong>sem Bereich sicher zu stellen, sollte es dauerhaft möglich sein, <strong>die</strong>se<br />

Bohrung abzudichten, und den Löschweiher zu erhalten.<br />

Beschluss Nr. 110/2012: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der Entschlammung des Löschweihers Mehltheurer zu.<br />

10. Anträge MGr Völker<br />

10a Gehweg Innhornweg zum Friedhof<br />

Antrag MGr Völker sagt, dass das schräge Überqueren der Kr AÖ 16 vom Friedhof kommend zum<br />

Innhornweg und umgekehrt schwierig ist. Eine Lösung wäre ein Gehweg im Innhornweg rechts am<br />

Marterl vorbei zum Informationsschild an der Einmündung der Schulstraße in <strong>die</strong> Kr AÖ 16 und<br />

eine Weiterführung des Gehweges bis zum Friedhofsparkplatz.<br />

Ein Ortstermin mit Gemeinderat, Polizei, Landratsamt und Fachleuten wird vereinbart.<br />

10b Beleuchtung Innhornweg<br />

Die Abzweigung von der Kr AÖ 16 in den Innhornweg (nähe Anwesen Peschl) ist nicht ausgeleuchtet.<br />

Er regt eine Verlängerung der Beleuchtung im Innhornweg um zwei Lampen an.<br />

Dies wird auch beim Ortstermin besichtigt.<br />

10c Ortsschild <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l Leonberg<br />

MGr Völker weist darauf hin, dass in Leonberg kein Ortsschild angebracht ist. Dort sollte ein Ortsschild<br />

z.B. mit der Aufschrift <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l Leonberg aufgestellt werden.<br />

In der Diskussion wurde angesprochen, dass es der Verkehrssicherheit <strong>die</strong>nen würde und es wurde<br />

vorgeschlagen <strong>die</strong>s auch beim Ortstermin zu besichtigen. Weiters soll geprüft werden ob und welches<br />

Ortsschild aufgestellt werden kann.<br />

Beschluss Nr. 111/2012: 12:3<br />

Wenn <strong>die</strong> Verkehrsbehörde zustimmt, wird ein Ortsschild angebracht.<br />

11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge


<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 96<br />

11.1 Antrag Jodlbauer zu den Straßenbäumen in der Bahnhofstr.<br />

Bgm. gibt das Schreiben des Herrn Jodlbauer zur Kenntnis. Herr Jodlbauer weist auf <strong>die</strong> Gefährlichkeit<br />

der großen Bäume in der Bahnhofstr. hin. Er hat Bedenken zur Standfestigkeit der Bäume<br />

durch <strong>die</strong> durchgeführten Bauarbeiten und auch wegen des schlechten Zustands der bereits gefällten<br />

Bäume.<br />

Vorschlag:<br />

Ein stark geschädigter Baum beim Zaun des Herrn Jodlbauer wird entfernt.<br />

Die anderen Bäume (ca. 10 Stück) in der Bahnhofstr. werden begutachtet mit Sichtprüfung – Kosten<br />

ca. 300 € insgesamt. Sollte eine genauere Prüfung notwendig werden, wird entschieden ob <strong>die</strong><br />

betroffenen Bäume entfernt werden oder ob eine eingehende Sichtprüfung mit Hilfe von Spezialgeräten<br />

durchgeführt werden soll.<br />

Beschluss Nr. 112/2012: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.<br />

11.2 Volksbegehren „Nein zu Stu<strong>die</strong>nbeiträgen in Bayern“<br />

MGr Baumgartner beantragt, dass während der Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Nein zu<br />

Stu<strong>die</strong>nbeiträgen in Bayern“ mindestens an 2 Tagen (Vorschlag: <strong>die</strong> beiden Dienstage) <strong>die</strong> Verwaltung<br />

bis 18:00 Uhr geöffnet sein soll. Dem wird zugestimmt. Geschäftsleiter Riedhofer erklärt weiterhin,<br />

dass beim letzten Volksbegehren vorgeschrieben war, an einem Abend bis 20:00 Uhr geöffnet<br />

zu haben und auch einmal am Wochenende.<br />

11.3 Lampen Robert-Koch-Str./Bahnhofstr.<br />

MGr Neumayr berichtet, dass in der Robert-Koch-Straße und der Bahnhofstraße <strong>die</strong> Lampen nicht<br />

funktionieren. Weiterhin teilt er mit, dass seit einiger Zeit vor dem Haus von Frau Seidenschwan<br />

Leuchtkörper liegen. Bgm. Gschwendtner erklärt, dass <strong>die</strong> E.ON beauftragt wird, <strong>die</strong> Lampen an<br />

der Holznerwiese so bald wie möglich freizuschalten. Außerdem wird der Bauhof beauftragt, <strong>die</strong><br />

am Boden liegenden Leuchtkörper zu beseitigen<br />

11.4 Hundekotbehälter<br />

MGr Schwarzfischer bittet um Aufstellung eines Hundekotbehälters im Oberen Gries. Dieser sollte<br />

gegen<strong>über</strong> von der Tankstelle Kobler aufgestellt werden. Zur Zeit sind alle vorhandenen Hundetoiletten<br />

aufgestellt und es müssten neue bestellt werden.<br />

11.5 Löcher in Kr AÖ 15 bei Friedhof<br />

MGr Völker berichtet, dass auf der Kr AÖ 15 im Bereich des Friedhofs Absenkungen in der Straße<br />

sind, welche zu großen Wasserpfützen führen. Durch <strong>die</strong> fahrenden Autos wird das Wasser in den<br />

Pfützen an <strong>die</strong> Mauern gespritzt. Bgm. Gschwendtner erklärt, dass <strong>die</strong> Reparatur <strong>die</strong>ses Bereichs<br />

für 2013 vom Landkreis geplant ist.<br />

11.6 Straßenschäden Bahnhofstr.<br />

MGr Rusitschka weist auf <strong>die</strong> Straßenschäden in der Bahnhofstraße im Bereich des neuen Erschließungsgebiets<br />

Holznerwiese hin. Dort müssten dringend Ausbesserungsarbeiten durchgeführt<br />

werden. Bgm. Gschwendtner erklärt, dass bei einem Vollausbau <strong>die</strong>ses Teilstückes Straßenausbaubeiträge<br />

von den Anliegern zu erheben sind.<br />

11.7 Verkehrsmessung<br />

MGr Schneidermeier regt an, <strong>die</strong> gemeindliche Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich EDEKA<br />

aufzustellen.<br />

11.8 Piktogramm EDEKA


<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 97<br />

MGr’in Heimerl-Sejpka und MGr Neumayr berichten, dass das Fußgängerpiktogramm an der Verkehrsinsel<br />

beim EDEKA viel zu klein ist. Dieses sollte schon etwas deutlicher angebracht werden.<br />

11.9 Strommast Stammhamer Str.<br />

MGr Obermeier erkundigt sich, ob <strong>die</strong> Stromleitungen im Bereich des Grundstücks von Herrn<br />

Rupprecht, Pater-Fröhlich-Str. 4, auch abgebaut werden, nachdem <strong>die</strong> E.ON jetzt <strong>die</strong><br />

Kabelverlegearbeiten entlang der GV-Str. nach Stammham fertiggestellt hat.<br />

Bgm. Gschwendtner will <strong>die</strong>sbezüglich nachfragen.<br />

Gschwendtner Riedhofer<br />

1. Bürgermeister Schriftführer<br />

Ende: 21:00 Uhr

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