Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr.12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 4. Dezember 2012<br />
- öffentlicher Teil -<br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal des Rathauses <strong>Markt</strong>l Seite 82<br />
_________________________________________________________________________________________<br />
Öffentlich<br />
Tagesordnung:<br />
1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 11/2012 vom 30.10.2012<br />
2. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Abwägung der Stellungnahmen<br />
3. Bericht des Bürgermeisters<br />
4. Bauplanvorlagen<br />
5. Nachtragshaushalt 2012: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung<br />
6. Konzessionsabgabe<br />
7. TBM: Beteiligungsberichte 2010 und 2011<br />
8. Zuschussantrag Deutscher Kinderschutzbund<br />
9. Entschlammung Löschweiher Mehltheurer<br />
10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />
Tagesordnungspunkte<br />
Beschluss Nr. 102/2012 einstimmig<br />
Genehmigung der Tagesordnung ohne Ergänzung<br />
Ergänzung Tagesordnung:<br />
10a: Gehsteig AÖ 15 – Innhornweg,<br />
10b: Innhornweg Beleuchtung<br />
10c: Ortstafel Leonberg<br />
1. Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> 11/2012 vom 30.10.2012<br />
Die <strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> den öffentlichen Teil der <strong>Sitzung</strong> Nr. 11/2012 vom 30.10.2012 wurde mit<br />
der Ladung zur <strong>Sitzung</strong> an <strong>die</strong> Mitglieder des <strong>Markt</strong>gemeinderats zugestellt.<br />
Beschluss Nr. 103/2012 einstimmig<br />
Genehmigung der <strong>Niederschrift</strong> Nr. 11/2012 vom 30.10.2012 ohne Einwendungen.<br />
2. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Abwägung der Stellungnahmen<br />
Zu <strong>die</strong>sem Punkt begrüßt Bgm. Gschwendtner Frau Kellhuber von der Jocham + Kellhuber Landschaftsarchitektur.<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat in der <strong>Sitzung</strong> vom 17.07.2012 beschlossen, den qualifizierten Bebauungsplan<br />
Nr. 8a „Gries Ost“ aufzustellen.<br />
Für <strong>die</strong> beschlossene Aufstellung wurde in der Zeit vom 08.08.2012 bis 10.09.2012 <strong>die</strong> frühzeitige<br />
Bürgerbeteiligung durchgeführt.<br />
Die Träger öffentlicher Belange wurden um Kenntnisnahme und Stellungnahme ersucht.
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 83<br />
Folgende Stellungnahmen bedürfen einer Abwägung durch den <strong>Markt</strong>gemeinderat:<br />
Frau Kellhuber erläutert <strong>die</strong> Anregungen<br />
Cornelia Kübler<br />
Regierung von<br />
Oberbayern<br />
SG 24.1 Raumordnung,<br />
Landes- und<br />
Regionalplanung<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
Vorhaben<br />
Durch <strong>die</strong> vorliegende Planung soll im südlichen Bereich<br />
von <strong>Markt</strong>l eine Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Der<br />
Geltungsbereich umfasst rund 6.500 m².<br />
Flächennutzungsplan<br />
Das Plangebiet ist im wirksamen Flächennutzungsplan als<br />
Grünfläche dargestellt. Im Rahmen der Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes soll <strong>die</strong> Fläche als Wohnbaufläche<br />
dargestellt werden. Das Verfahren zur Flächennutzungsplan-Neuaufstellung<br />
liegt uns noch nicht vor.<br />
Folgende Erfordernisse der Raumordnung sind für das<br />
Vorhaben einschlägig:<br />
Nachhaltige Siedlungsentwicklung<br />
Bei einer Neuausweisung von Bauflächen sind <strong>die</strong> Ziele A I<br />
2.4 sowie B VI 1.1 des Landesentwicklungsprogramms<br />
Bayern (LEP) einschlägig. Hiernach sollen zur Verringerung<br />
des Flächenverbrauchs vorrangig <strong>die</strong> vorhandenen Potentiale<br />
(Baulandreserven, Nachverdichtung, Brachflächen und<br />
leerstehende Bausubstanz) genutzt werden (vgl. auch Regionalplan<br />
der Region Südostoberbayern, RP 18 B II 1 G).<br />
Aufgrund der geringfügigen Bauflächenerweiterung kann <strong>die</strong><br />
Planung mit den Erfordernissen einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung<br />
in Einklang gebracht werden. Im Rahmen<br />
der Flächennutzungsplan-Neuaufstellung sind jedoch <strong>die</strong><br />
vorhandenen Reserveflächen innerhalb bestehender und<br />
ausgewiesener Siedlungsgebiete dem Flächenbedarf für<br />
beabsichtigte Neuausweisungen gegen<strong>über</strong>zustellen.<br />
Wasserwirtschaft<br />
Das Plangebiet befindet sich nach dem Regionalplan Südostoberbayern<br />
(RP 18) am Rande eines Überschwemmungsgebietes<br />
(vgl. Karte 2 des RP 18). Nach dem Landesentwicklungsprogramm<br />
Bayern ist es von besonderer Bedeutung,<br />
Überschwemmungsgebiete von konkurrierenden<br />
Nutzungen, insbesondere von Bebauung freizuhalten (LEP<br />
B I 3.3.1.1 G). Gemäß Ziel des Regionalplans sind <strong>die</strong> natürlichen<br />
Überschwemmungsgebiete zu erhalten. In dem<br />
Maße wie solche Gebiete in Anspruch genommen werden,<br />
ist auf gleicher Planungsebene bei entsprechendem Hochwasserschutz<br />
für Ersatz zu sorgen (RP 18 B IV 5.3. Z).<br />
Nachdem <strong>die</strong> Überschwemmungsgebiete in der Darstellung<br />
o.g. Karte lediglich hinweisenden Charakter haben und der<br />
genaue Grenzverlauf in jedem Einzelfall zu prüfen ist, empfehlen<br />
wir eine Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt,<br />
um den Belangen der Wasserwirtschaft gerecht zu werden.<br />
Zudem befindet sich das Plangebiet nach dem Informations<strong>die</strong>nst<br />
<strong>über</strong>schwemmungsgefährdeter Gebiete (IÜG) in<br />
einem wassersensiblen Bereich. Wir bitten um Abstimmung<br />
mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein.<br />
Natur und Landschaft<br />
Das Plangebiet befindet sich nach dem Regionalplan der<br />
Region Südostoberbayern im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet<br />
(Nr. 39). In landschaftlichen Vorbehaltsgebieten<br />
kommt den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege<br />
besonderes Gewicht zu. Die Charakteristik<br />
der Landschaft und ihrer Teilbereiche soll erhalten werden.<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der<br />
Neuaufstellung entsprechend geändert.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Flächenbilanzierung wird im Rahmen<br />
der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans<br />
vollzogen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Das Wasserwirtschaftsamt wird beteiligt.<br />
Die Stellungnahme liegt vor.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Untere Naturschutzbehörde wird beteiligt.<br />
Die Stellungnahme liegt vor.
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 84<br />
Bayerisches Landesamt<br />
für Denkmalpflege<br />
Referat G 23<br />
Dr. Gregor<br />
Schlicksbier<br />
LRA Altötting, SG 51<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
Größere Eingriffe in das Landschaftsgefüge sollen vermieden<br />
werden, wenn sie <strong>die</strong> ökologische Bilanz deutlich verschlechtern<br />
(RP 18 B I 3.1 Z). Dadurch sollen einzelne Teilbereiche<br />
ohne größere Veränderungen erhalten und in<br />
ihrem charakteristischen Landschaftsbild gesichert werden.<br />
Auch ergeben sich infolgedessen Beschränkungen für mögliche<br />
Erweiterungen sowie hohe Anforderungen an <strong>die</strong> Einbindung<br />
in <strong>die</strong> Landschaft. Wir bitten daher um Abstimmung<br />
mit der unteren Naturschutzbehörde.<br />
Zusammenfassung<br />
Die o.g. Planung steht aus Sicht der höheren Landesplanungsbehörde<br />
den Erfordernissen der Raumordnung nicht<br />
grundsätzlich entgegen. Wir bitten um Abstimmung mit dem<br />
Wasserwirtschaftsamt sowie der unteren Naturschutzbehör-<br />
de.<br />
Bodendenkmalpflegerische Belange:<br />
Nach unserem bisherigen Kenntnisstand besteht gegen <strong>die</strong><br />
oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege<br />
kein Einwand. Wir weisen jedoch daraufhin, dass eventuell<br />
zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an<br />
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder <strong>die</strong><br />
Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2<br />
DSchG unterliegen.<br />
Art. 8 Abs. l DSchG:<br />
Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet, <strong>die</strong>s unverzüglich<br />
der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt<br />
für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet<br />
sind auch der Eigentümer und der Besitzer des<br />
Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der<br />
Arbeiten, <strong>die</strong> zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines<br />
der Verpflichteten befreit <strong>die</strong> übrigen. Nimmt der Finder<br />
an den Arbeiten, <strong>die</strong> zu dem Fund geführt haben, aufgrund<br />
eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an<br />
den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.<br />
Art. 8 Abs. 2 DSchG:<br />
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis<br />
zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert<br />
zu belassen, wenn nicht <strong>die</strong> Untere Denkmalschutzbehörde<br />
<strong>die</strong> Gegenstände vorher freigibt oder <strong>die</strong> Fortsetzung der<br />
Arbeiten gestattet.<br />
Sachgebiet 52 (Hochbau):<br />
1. Die Ermöglichung verschiedenster Dachformen (Satteldach,<br />
Pultdach, Walmdach, Zeltdach, Flachdach) in Verbindung<br />
mit unterschiedlichen, in Abhängigkeit von der<br />
Dachform geregelten Dachneigungen von faktisch<br />
0 - 35° ist aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht als<br />
sehr bedenklich zu beurteilen, weil <strong>die</strong>s zu einer erheblichen<br />
Unruhe im Siedlungsbild führt und dadurch <strong>die</strong> an sich wünschenswerte<br />
Entstehung eines homogenen, in sich zusammengehörigen<br />
Baugebietes nicht mehr in ausreichendem<br />
Maße gewährleistet werden kann. Dabei sind auch <strong>die</strong> bisherige<br />
im Umfeld vorhandene Bebauung sowie <strong>die</strong> Ortsrandlage<br />
zu berücksichtigen.<br />
Auch dürfte es teilweise schwierig sein, städtebauliche oder<br />
gestalterische Gründe für <strong>die</strong> in <strong>die</strong>ser Weise getroffenen<br />
Festsetzungen anzuführen. So wäre es wohl kaum begründbar,<br />
warum beispielsweise ein Gebäude mit zwei<br />
gegenläufigen, firstseitig aneinander gesetzten Pultdächern<br />
und einer Dachneigung von 28° (Satteldächer dürfen nach<br />
der vorgesehenen Regelung eine Dachneigung von bis zu<br />
35° haben) oder ein Satteldach mit 10° Dachneigung (wie<br />
für Pultdächer erlaubt) nicht mehr zulässig sein soll.<br />
Es wird daher als notwendig erachtet, <strong>die</strong> zulässigen Dachformen<br />
erheblich einzuschränken (z.B. auf Satteldächer und<br />
ggf. noch Walm-, Zelt- sowie firstseitig gegeneinandergestellte<br />
Pultdächer) und <strong>die</strong> Bandbreite zulässiger Dachnei-<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: 13:1<br />
Da in vergleichbaren Siedlungsgebieten in <strong>Markt</strong>l<br />
bereits <strong>die</strong> zulässigen Dachformen (außer Flachdach)<br />
im Bestand vertreten sind, und der <strong>Markt</strong>rat<br />
den Bauherrn für <strong>die</strong>ses Baugebiet <strong>die</strong> größtmögliche<br />
Freiheit ermöglichen will, wird eine großzügige<br />
Regelung vorgesehen.<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l will Hausgestaltungen zulassen,<br />
<strong>die</strong> der zeitlichen Entwicklung Rechnung tragen.<br />
Diese Freiheit soll vor allem Anreiz für <strong>die</strong> Ansiedelung<br />
junger Familien sein.<br />
Baukörper mit Flach- bzw. Pultdächern tragen zur<br />
Kostendämmung bei, da sich der umbaute Raum<br />
reduziert. Somit können in der Regel <strong>die</strong> Baukosten<br />
verringert werden. Ebenso ergeben sich bei<br />
<strong>die</strong>sen Dachformen energetische Vorteile, da<br />
weniger Volumen beheizt werden muß.<br />
Da <strong>die</strong> 5 Bauparzellen am Rand eines größeren<br />
Siedlungsgebiets kaum von größeren Straßen<br />
einsehbar sind, ist eine erhebliche Unruhe im<br />
wahrnehmbaren Siedlungsbild nicht zu erwarten.<br />
Zudem sind <strong>die</strong> Dachneigungen in Abhängigkeit<br />
von Dachformen festgesetzt, so dass sicherge-
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 85<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
gungen wesentlich enger zu fassen sowie eine zum vorhandenen<br />
Ortsbild passende Mindestdachneigung vorzugeben<br />
und <strong>die</strong>se Regelungen einheitlich für alle Dachformen gelten<br />
zu lassen (Vorgeschlagene Dachneigung: 22 – 32°).<br />
2. Ebenso sollte im Interesse des Siedlungsbildes <strong>die</strong> Farbpalette<br />
der Dachdeckungen eingeschränkt werden.<br />
Um einerseits eine harmonische “Einfügung“ künftiger Dächer<br />
in <strong>die</strong> bestehende Bebauung zu gewährleisten und<br />
andererseits aber auch zu ermöglichen, dass im Falle einer<br />
Aufbringung von Solaranlagen eine farblich dazu passende<br />
Dachdeckung gewählt werden kann, wird im Interesse eines<br />
möglichst intakten Landschaftsbildes dringend empfohlen,<br />
<strong>die</strong> zulässigen Dachfarben auf „ziegelrot“, „rotbraun“ und<br />
ggf. „graubraun“ zu beschränken. Die Farbe „anthrazit“<br />
sollte dagegen – auch unter Berücksichtigung der Wirkung<br />
in den Außenbereich – nicht zugelassen werden.<br />
3. Bei der Festsetzung zur Grundflächenzahl und zur Geschoßflächenzahl<br />
wird <strong>die</strong> Anbringung eines ergänzenden<br />
Hinweises auf § 19 bzw. § 20 BauNVO empfohlen.<br />
4. Bei der Zeichenerklärung sollte unter Punkt 5.3 klargestellt<br />
werden, dass es sich hier um eine öffentliche bzw.<br />
öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt (Zugang zum<br />
Spielplatz).<br />
5. In Festsetzung II. 1.2 müsste <strong>die</strong> Gültigkeit des Art. 6<br />
Abs. 5 Satz 1 BayBO konkret angeordnet werden (vgl. Art. 6<br />
Abs. 5 Satz 3 BayBO).<br />
6. Aufgeständerte Solaranlagen auf Dächern sollten ausschließlich<br />
bei Flachdächern sowie ggf. bei extrem flach<br />
geneigten Pultdächern (Vorschlag bis zu max. 5° Dachneigung),<br />
sofern <strong>die</strong>se Dachformen trotz der in Punkt 1 geäußerten<br />
Bedenken weiterhin möglich sein sollten, zugelassen<br />
werden.<br />
7. Bei den unter den Hinweisen genannten reduzierten<br />
Grenzabständen sollte klargestellt werden, dass <strong>die</strong>se nur<br />
bis zu einer Gehölzhöhe von 2 m gelten.<br />
8. Der letzte Satz des Punktes „IV. Hinweise“ müsste wohl<br />
mit dem Wort „Vor“ anstatt „Der“ beginnen.<br />
9. Die in den letzten drei Sätzen der Hinweise zur „Wasserwirtschaft“<br />
enthaltenen Forderungen stellen letztlich auch<br />
„Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen“ dar, <strong>die</strong><br />
dann aber als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen werden sollten.<br />
Sachgebiet 53 (Landschaftspflege, Grünordnung und<br />
Gartenbau):<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
stellt ist, dass symmetrisch geneigte Dächer eine<br />
Dachneigung zwischen 20 – 35 ° aufweisen.<br />
In folgenden Punkten wird der Anregung entsprochen:<br />
Die zulässige Spannbreite bei Sattel-, Walm und<br />
Zeltdächern wird von 20 – 35 ° auf 22 – 32 °<br />
verringert.<br />
Damit wird <strong>die</strong> Eindeutigkeit der städtebaulichen<br />
Zielsetzung, <strong>die</strong>se Dachformen mit einer Dachneigung<br />
von<br />
22 - 32°, jedoch auch deutlich davon abgesetzt<br />
Pult- und Flachdächer zuzulassen, verdeutlicht.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Da es keine städtebauliche Begründung gibt,<br />
gerade unter dem Aspekt der Solaranlagen auf<br />
den Dächern (erwünscht; in der Farbwirkung<br />
anthrazit – schwarz), anthrazit auszuschließen,<br />
wird <strong>die</strong> Festsetzung so belassen. Ziel ist es<br />
Dächer in der Farbe blau, aus städtebaulichen<br />
Gründen (fehlende Einfügbarkeit) auszuschließen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird ergänzt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Zeichenerklärung wird ergänzt um „öffentlich<br />
gewidmete Verkehrsfläche“<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Festsetzung wird ergänzt.<br />
Beschluss: 12:2<br />
Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass<br />
eine Aufständerung bei Flach- und Pultdächern<br />
bis zu einer Dachneigung von maximal 5° erlaubt<br />
wird.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird entsprechend ergänzt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Satz wird entsprechend korrigiert.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
In den Festsetzungen dürfen Garagenzufahrten<br />
und Stellplätze nur mit einem wasserdurchlässigen<br />
Belag versehen werden. Deshalb wird der<br />
letzte Satz bei den Hinweisen gestrichen. Der<br />
Verweis auf <strong>die</strong> Verordnung kann nicht festgesetzt<br />
werden, <strong>die</strong>se ist zu beachten. Der Bau von<br />
Zisternen kann in einer städtebaulichen Satzung<br />
nicht bindend festgesetzt werden.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Unter Punkt 2 der textlichen Festsetzungen zur
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 86<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
Obwohl unter Punkt 2.0 der textlichen Festsetzungen zur<br />
Grünordnung <strong>die</strong> Verwendung von Nadelgehölzen generell<br />
untersagt wird, wird unter Punkt 4.0 nur <strong>die</strong> Pflanzung von<br />
„landschaftsfremden hochwüchsigen Baumarten mit bizarren<br />
Wuchsformen und auffälliger Laub- und Nadelfärbung<br />
wie Edeltannen oder Edelfichten, Zypressen, Thujen usw.“<br />
verboten. Hier ist eine einheitliche Festlegung erforderlich.<br />
Außerdem sollte sich das Pflanzverbot von landschaftsfremden<br />
und bizarren Wuchsformen auch auf Großsträucher<br />
beziehen, nicht nur auf hochwüchsige Baumarten.<br />
Im Bereich des geplanten Kinderspielplatzes wäre ein Verbot<br />
von hochgiftigen Pflanzen notwendig.<br />
Unter Hinweise, Grenzabstände ist zu vervollständigen,<br />
dass sich der Grenzabstand von mindestens 0,5 Metern auf<br />
Gehölze bezieht, <strong>die</strong> maximal eine Höhe von 2,00 Metern<br />
erreichen.<br />
Immissionsschutzgesetz:<br />
Durch das Vorhaben sind keine negativen Einwirkungen auf<br />
<strong>die</strong> Nachbarschaft zu erwarten.<br />
Hinweis: Bei Kinderspielplätzen bleiben lediglich emotionale<br />
Äußerungen der Kinder ungeachtet. Lärm z. B. durch Spielgeräte<br />
(Ball-, Skatergeräusche) liegen im Anwendungsbereich<br />
der Anforderungen des Schallschutzes.<br />
Rechtsgrundlagen: §§ 1, 2, 50 BImSchG<br />
Naturschutzfachliche Stellungnahme:<br />
Ausgleichsflächenberechnung:<br />
Um den Faktor 0,3 aus naturschutzfachlicher Sicht zu rechtfertigen,<br />
dürfen für <strong>die</strong> Eingrünungsfläche im Osten des<br />
Baugebietes keine Ziergehölze verwendet werden, sondern<br />
nur heimische Gehölze gem. der Pflanzliste des Bebauungsplanes.<br />
Ähnliches gilt für <strong>die</strong> textliche Festsetzung (III.2.0) des Bebauungsplanes.<br />
Um als Minimierung berücksichtigt werden<br />
zu können, müssen <strong>die</strong> festgelegten Pflanzungen aus Arten<br />
der Pflanzliste des Bebauungsplanes zusammengesetzt<br />
sein.<br />
Um <strong>die</strong> volle ökologische Wirksamkeit der Eingrünung<br />
(I.8.1) zu erreichen, muss <strong>die</strong> geplante Pflanzung außerhalb<br />
einer ev. Einzäunung liegen.<br />
Um <strong>die</strong> Umsetzung der Maßnahmen zur Ein- und<br />
Durchgrünung zu sichern, wird der Gemeinde empfohlen,<br />
mit den jeweiligen Grundstücksbesitzern einen städtebaulichen<br />
Vertrag abzuschließen, da bei einer nicht erfolgten<br />
Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine Nachbilanzierung<br />
des Ausgleichs notwendig würde.<br />
Auch <strong>die</strong> Umsetzung der Eingrünung durch <strong>die</strong> Gemeinde in<br />
Vorleistung mit anschließender Umlage der Unkosten auf<br />
den Baulandpreis wäre denkbar.<br />
Da zu der geplanten Ausgleichsfläche kaum Angaben vor-<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Grünordnung wird für <strong>die</strong> textliche Mindestbepflanzung<br />
pro Bauparzelle <strong>die</strong> ersatzweise Verwendung<br />
von Nadelgehölzen untersagt. Ein generelles<br />
Verbot der Pflanzung von Nadelgehölzen<br />
kann bei der Formulierung unter <strong>die</strong>sem Punkt<br />
nicht abgeleitet werden. Selbstverständlich dürfen<br />
heimische Nadelbäume zusätzlich zu der<br />
geforderten Mindestbepflanzung gepflanzt werden.<br />
Unter Punkt 4 wird ein generelles Verbot der<br />
Pflanzung von „fremdländischen und/oder in<br />
ihrem Wuchscharakter landschaftsfremden Laub-<br />
und Nadelbäumen“ festgesetzt.<br />
Nachdem Großsträucher nicht <strong>die</strong> städtebauliche<br />
Dimension besitzen, wie Bäume, erscheint es<br />
nicht angemessen, das Verbot auch auf<br />
Großstäucher auszudehnen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Es wird ein Punkt unter den textlichen Festsetzung<br />
zur Grünordnung ergänzt, der ein Verbot<br />
von hochgiftigen Pflanzen im Kinderspielbereich<br />
festsetzt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird ergänzt.<br />
Wird zur Kenntnis genommen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Für <strong>die</strong> Eingrünung im Osten wird <strong>die</strong> Verwendung<br />
von Ziergehölzen ausgeschlossen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Nachdem <strong>die</strong> Eingrünung eine Minimierungsmaßnahme<br />
darstellt und keine Ausgleichsfläche<br />
wird dem Verbot der Einzäunung nicht stattgegeben.<br />
Eingrünungsmaßnahmen auf dem Baugrundstück<br />
zur Minimierung entsprechen nicht<br />
dem Status einer Ausgleichsfläche und gelten<br />
auch bei der Zugehörigkeit zum Garten als anrechenbare<br />
Minimierungsmaßnahme trotz der üblichen<br />
Garteneinzäunung.<br />
Beschluss: einstimmig
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 87<br />
Bayer. Bauernverband<br />
Geschäftsstelle<br />
Mühl-dorf/Altötting<br />
e.on Bayern<br />
EBY-NCEfB<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
handen sind, kann hierzu noch nicht Stellung genommen<br />
werden.<br />
Gesundheitswesen:<br />
In der Pflanzliste sind u. a. Faulbaum und Pfaffenhütchen<br />
empfohlen. Diese Sträucher sind als giftig bzw. teilweise<br />
giftig anzusehen.<br />
Entsprechend der Bekanntmachung einer Liste giftiger<br />
Pflanzenarten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit vom 17.4.2000 (veröffentlicht<br />
im Bundesanzeiger v. 06.05.2000, Jahrgang 52, Nr. 86, S.<br />
8517) wird davor gewarnt, <strong>die</strong>se Sträucher an Plätzen anzupflanzen,<br />
<strong>die</strong> Kindern – hier wegen des Wohngebiets - als<br />
Aufenthalts- oder Spielort <strong>die</strong>nen.<br />
Das Pfaffenhütchen enthält in allen Teilen der Pflanze,<br />
besonders im Samen, Alkaloidevonin, sowie in kleinen<br />
Mengen das herzwirksame Evomonosid. Insbesondere<br />
wenn Kinder <strong>die</strong> verlockend aussehenden Früchte essen,<br />
kann es zu Übelkeit, Reizung von Magen und Darm, teilweise<br />
verbunden mit blutigem Durchfall, kommen. Ferner treten<br />
Kreislaufstörungen und auch Krämpfe auf. Als tödliche Dosis<br />
gelten 30 bis 40 Früchte. Schädigungen können auch an<br />
Leber und Niere auftreten. Beim Faulbaum sind alle Pflanzenbestandteile<br />
giftig, vor allem durch das enthaltende<br />
Glucofrangulin. In der Rinde befinden sich giftige Glycoside,<br />
Gerbstoffe und Saponine. Beim Verzehr von Pflanzenbestandteilen<br />
kann es zu Unwohlsein mit Übelkeit, Brechreiz,<br />
Bauchschmerzen und evtl. blutigem Durchfall kommen.<br />
Deshalb sollten Faulbaum und Pfaffenhütchen aus der<br />
Pflanzliste gestrichen oder zumindest nicht empfohlen werden.<br />
Der Bayer. Bauernverband als Träger öffentl. Belange und<br />
Interessenvertretung der bayer. Bauern gibt hiermit zu o.g.<br />
Planung folgende Stellungnahme ab:<br />
Gegen <strong>die</strong> Planung bestehen unsererseits keine Bedenken.<br />
Es wird jedoch angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass<br />
<strong>die</strong> Immissionen wie Staub, Lärm und Gerüche, <strong>die</strong> bei der<br />
Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen unvermeidlich entstehen, entschädigungslos<br />
zu dulden sind.<br />
Außerdem ist bei der Eingrünungsbepflanzung (5m breiter<br />
Grünstreifen) auf der Ostseite des Plangebiets ein ausreichender<br />
Grenzabstand einzuhalten, damit <strong>die</strong> anschließenden<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht durch <strong>über</strong>hängende<br />
Äste und einzudringende Wurzeln, sowie durch<br />
Schattenwurf beeinträchtigt werden. Bei Sträuchern sollen<br />
mindestens 2 m Grenzabstand, bei Bäumen mind. 4 m<br />
eingehalten werden.<br />
Zu o.g. Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Hinweisen möchten wir auf unsere bereits im Geltungsbereich<br />
vorhandenen Anlagen (siehe beiliegende Planunterlagen).<br />
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen<br />
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, <strong>die</strong><br />
Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt<br />
werden. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt<br />
bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links der<br />
Trassenachse.<br />
Wir weisen darauf hin, dass <strong>die</strong> Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen<br />
von Bepflanzungen freizuhalten sind, da<br />
sonst <strong>die</strong> Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt<br />
werden. Bäume und tifwurzelnde Sträucher<br />
dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu<br />
einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.<br />
Wird <strong>die</strong>ser Abstand unterschritten, so sind im Einver-<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Im weiteren Verfahren wird <strong>die</strong> Ausgleichsfläche<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Faulbaum und Pfaffenhütchen werden aus der<br />
Pflanzenliste entfernt.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird aufgenommen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Grenzabstände werden unter den Hinweisen<br />
bereits aufgeführt.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 88<br />
Dt. Telekom Technik<br />
GmbH<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
nehmen mit der E.On Bayern AG geeignete Schutzmaßnahmen<br />
durchzuführen. Die elektrische Erschließung der<br />
kommenden Bebauung lässt sich voraussichtlich aus unseren<br />
bestehenden Trafostationen <strong>Markt</strong>l 5 und 16 durchführen.<br />
Zur elektrischen Versorgung des geplanten Gebietes<br />
sind Niederspannungskabel und Verteilerschränke erforderlich.<br />
Für <strong>die</strong> Unterbringung <strong>die</strong>ser Anlagenteile in den öffentlichen<br />
Flächen sind <strong>die</strong> einschlägigen DIN-Vorschriften DIN<br />
1998 zu beachten. Eine Kabelverlegung ist in der Regel nur<br />
in Gehwegen, Versorgungsstreifen, Begleitstreifen oder<br />
Grünstreifen ohne Baumbestand möglich.<br />
Damit <strong>die</strong> Kabelverlegearbeiten mit dem Beginn der Baumaßnahme<br />
koordiniert werden können, bitten wir Sie, Herrn<br />
Stephan Pomper unter der Telefonnr. 08721/980-483 mind.<br />
3 Monate voher zu verständigen.<br />
Hinweis: In unseren Bestandsplänen sind Kundenkabel für<br />
Eigenerzeugungsanlagen nur enthalten, sofern der Anlageneigentümer<br />
einen Betriebsservicevertrag für sein Kabel<br />
mit der E.On Bayern AG abgeschlossen hat. Sollte kein<br />
Vertragsverhältnis zwischen Anlageneigentümer und der<br />
E.ONBay.AG vorliegen, sind wir von der Dokumentation<br />
und Auskunftspflicht des Kundenkabels freigestellt.<br />
Wir bedanken uns für <strong>die</strong> Beteiligung am Verfahren. Sollten<br />
Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.<br />
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgd. Telekom genannt)-<br />
als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />
i.S.v.§ 68 Abs. 1 TKG – hat <strong>die</strong> Dt. Telekom Technik GmbH<br />
beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der<br />
Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren<br />
Dritter entgegenzunmehmen und dementsprechend <strong>die</strong><br />
erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o.g.<br />
Planung nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Im Bereich entlang der Griesstraße befinden sich Telekommunikationslinien<br />
der Telekom, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> geplanten<br />
Baumaßnahmen möglicher weise berührt werden. Wir bitten<br />
Sie, bei der Planung und Bauausführung darauf zu achten,<br />
dass <strong>die</strong>se Linien nicht verändert weden müssen bzw. beschädigt<br />
werden.<br />
Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Baugebietes<br />
durch <strong>die</strong> Telekom ist <strong>die</strong> Verlegung neuer Telekommunikationslinien<br />
im Plangebiet und außerhalb des<br />
Plangebietes einer Prüfung vorbehalten.<br />
Wir machen darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen<br />
Gründen eine unterirdische Versorgung des Neubaugebietes<br />
durch <strong>die</strong> Telekom nur bei Ausnutzung aller Vorteile<br />
einer koordinierten Erschließung möglich ist. Wir beantragen<br />
daher folgendes sicherzustellen,<br />
- dass für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes<br />
im Erschließungsgebiet eine ungehinderte, unentgeltliche<br />
und kostenfreie Nutzung der künftigen Straßen und Wege<br />
möglich ist,<br />
-dass eine rechtzeitige und einvernehmliche Abstimmung<br />
der Lage und der Dimensionierung der Leitungszonen vorgenommen<br />
wird und eine Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen<br />
für Straßenbau und Leitungsbau durch den Erschließungsträger<br />
erfolgt.<br />
-Wir bitten dem Vorhabenträger aufzuerlegen, dass <strong>die</strong>ser<br />
für das Vorhaben einen Bauablaufzeitenplan aufstellt und<br />
mit uns unter Berücksichtigung der Belange der Telekom<br />
abzustimmen hat, damit Bauvorbereitung, Kabelbestellung,<br />
Kabelverlegung, Ausschreibung von Tiefbauleistungen usw.<br />
rechtzeitig eingeleitet werden können. Für unsere Baumaßnahme<br />
wird eine Vorlaufzeit von 4 Monaten benötigt.<br />
- Eine Erweiterung unserer Telekommunikationsinfrastruktur<br />
außerhalb des Plangebietes, kann aus wirtschaftlichen<br />
Erwägungen heraus, auch in oberirdischer Bauweise<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 89<br />
Amt f. Ernährung,<br />
Landwirtschaft u.<br />
Forsten Töging a.<br />
Inn<br />
Wasserzweckverband<br />
Inn Salzach<br />
Verbund Innkraftwerke<br />
GmbH<br />
Wasserwirtschaftsamt<br />
Traunstein<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
erfogen.<br />
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende<br />
Trassen mit einer Leitungszone für <strong>die</strong> Unterbringung<br />
der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich<br />
geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt <strong>über</strong> Baumstandorte<br />
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“<br />
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />
Ausgabe 1989 –s. hier u.a. Abs. 3 – zu beachten. Wir<br />
bitten sicherzustellen, dass durch <strong>die</strong> Baumpflanzungen der<br />
Bau, <strong>die</strong> Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />
nicht behindert werden.<br />
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen von Seiten des<br />
Amtes für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Töging<br />
keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Es wird gebeten in den Bebauungsplan den Hinweis aufzunehmen,<br />
dass <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />
der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
auftretenden Immissionen in Form von Geruch, Staub und<br />
Lärm zu dulden sind.<br />
Seitens des Zweckverbandes bestehen keine Einwände zur<br />
Aufstellung des o.g. Bebauungsplans.<br />
Nach interner Prüfung des o.g. Sachverhalts dürfen wir<br />
Ihnen mitteilen, dass wir gegen den o.g. Bebauungsplan<br />
keine Bedenken haben. Für Fragen stehen wir gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Abwasserentsorgung<br />
Schmutzwasser:<br />
Nach Nr. 5.4.1-Schmutzwasser-der Begründung zum Bebauungsplanentwurf<br />
ist <strong>die</strong> abwassertechnische Erschließung<br />
des geplanten Wohnbaugebietes gesichert. Die Leistungsfähigkeit<br />
der Mischwasserbehandlungsanlagen ist<br />
hierbei vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu prüfen.<br />
Niederschlagswasser:<br />
Mit den Festlegungen zur Niederschlagswasserentsorgung<br />
besteht Einverständnis. Die Eignung des Untergrundes zur<br />
Versickerung nach den Regeln der Technik ist im Rahmen<br />
der Bauleitplanung durch <strong>die</strong> <strong>Markt</strong>gemeinde zu erkunden.<br />
Inwiefern <strong>die</strong> Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />
(NWFreiV v. 1.Okt. 2008) sowie <strong>die</strong> „Technischen Regeln<br />
zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser<br />
in das Grundwasser“-TRENGW (AllMBlNr.<br />
1/2009 S. 4) vom 17.Dez. 2008 hier Anwendung findet ist<br />
vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu <strong>über</strong>prüfen.<br />
Für genehmigungspflichtige Einleitungen weisen wir darauf<br />
hin, dass – zur Bewertung des Verschmutzungspotentials –<br />
<strong>die</strong> „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“<br />
des DWA Merkblattes M 153 zu beachten sind.<br />
Wasserversorgung<br />
Entsprechend der Ausführungen in der Begründung zum<br />
Bebauungsplan (s. Nr. 5.3 – Wasserversorgung) ist <strong>die</strong><br />
Trinkwasserversorgung mit dem Anschluss an das zentrale<br />
Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes Inn-Salzach-<br />
Gruppe gesichert. Der Versorgungsträger ist zu dem Vorhaben<br />
zu hören. Die Leistungsfähigkeit der Anlagen ist eigenverantwortlich<br />
zu prüfen.<br />
Wasserschutzgebietsbelange werden durch <strong>die</strong> Änderungen<br />
nicht berührt.<br />
Oberflächengewässer und Grundwasser<br />
Im Norden an das Bebauungsplangebiet 8a Gries Ost angrenzend<br />
befindet sich ein Bach. Inwiefern hieraus eine<br />
potentielle Überschwemmungsgefahr resultiert, ist uns nicht<br />
bekannt.<br />
Wir weisen darauf hin, dass sich das Bebauungsplangebiet<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird aufgenommen.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Informationen zu Oberflächengewässer und<br />
zum Grundwasser werden als Hinweis im Bebauungsplan<br />
aufgenommen.
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 90<br />
Christl u. Hans-Peter<br />
Waldhör<br />
Schopperstr. 11<br />
84533 <strong>Markt</strong>l<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
im eingedeichten Bereich hinter den Stauhaltungsdämmen<br />
der Innstaustufe Stammham befindet. Über Grundwasserstände<br />
liegen uns keine Erkenntnisse vor.<br />
Altlasten und altlastenverdächtige Flächen<br />
Im Planungsbereich sind keine Altlasten bekannt.<br />
Sollten während der Baumaßnahme dennoch Bodenauffälligkeiten<br />
angetroffen werden, <strong>die</strong> auf eine Altlast o.ä. hinweisen,<br />
sind das Landratsamt Altötting und das Wasserwirtschaftsamt<br />
zu verständigen.<br />
Hinweis<br />
Das Landratsamt Altötting, Sachgebiet Wasserrecht und<br />
Sachgebiet Baurecht sowie das Gesundheitsamt am Landratsamt<br />
haben jeweils einen Abdruck des Schreibens erhalten.<br />
Ich bin aus folgenden Gründen mit der Bebauungsplanaufstellung<br />
Nr. 8a „Gries Ost „ nicht einverstanden<br />
Es gibt noch keine offizielle Auskunft dar<strong>über</strong>, wer für <strong>die</strong><br />
Erschließungskosten aufkommt. Sollen Altanlieger für etwas<br />
zahlen, was sie nicht brauchen und gar nicht wollen?<br />
Fällt der Baumbestand entlang des Binnengrabens dem<br />
Bau der Straße zum Opfer?<br />
In welcher Bauweise werden <strong>die</strong> Häuser zugelassen?<br />
Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, womöglich Reihenhäuser?<br />
Ein neues Baugebiet soll ausschließlich auf dem Grund und<br />
Boden des Eigentümers geplant und erschlossen werden.<br />
Damit trägt er allein <strong>die</strong> Kosten. Das ist im vorliegenden<br />
Plan nicht der Fall, weil ein langes Stück der Einbahnstraße<br />
auf Gemeindegrund geplant ist. Somit zahlen alle <strong>Markt</strong>ler<br />
Bürger <strong>die</strong>ses Teilstück der Straße.<br />
Auf Wunsch eines Einzelnen wird <strong>die</strong>ser Feldweg, der jahrzehntelang<br />
als Wander- und Radweg genützt wurde und für<br />
den Verkehr gesperrt war, zu einer normalen Straße.<br />
Dieser bestehende Feldweg könnte als Ausgleichsfläche<br />
genützt werden, wenn er nicht zur Straße ausgebaut würde.<br />
Eine Engstelle mit 3,50 m ist für Transport- und Räumfahrzeuge<br />
kaum passierbar.<br />
Beim Bau alternativer Straßenführungen (z.B. Bau einer<br />
Stichstraße) verliert <strong>die</strong> Gemeinde weniger Platz.<br />
Es wird viel weniger Grünfläche versiegelt.<br />
Ein Bau, z.B. einer Stichstraße mit Wendehammer, kommt<br />
der Gemeinde im Unterhalt viel billiger als <strong>die</strong> geplante<br />
Einbahnstraße. Die jetzige Lösung kommt dem Bau von<br />
zwei Straßen gleich.<br />
Kanal für Straßenabwässer, Gehsteige, Einfassungen, Begrünung<br />
der Straßenränder, alles muss mehrfach gerechnet<br />
werden. Dies gilt vor allem für künftige Pflege und Unterhalt.<br />
Der Winter<strong>die</strong>nst muss doppelte Wege räumen.<br />
Für 5-8 Bauparzellen gibt es im Gemeindegebiet genügend<br />
Beispiele für sinnvollere Erschließungen:<br />
z.B.: Seidl-Ainöderstr., Nepomukstraße in Bergham.<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Auf Grund der Planung werden keine Bäume<br />
gefällt. Die grabenbegleitenden Gehölze befinden<br />
sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans.<br />
Durch <strong>die</strong> Ausweisung des Gebiets sind<br />
keine Gehölze von Rodung betroffen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Es werden nur Einfamilienhäuser und Doppelhäuser<br />
zugelassen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l wird mit dem Erschließungsträger<br />
einen Erschließungsvertrag abschließen, in<br />
dem festgesetzt wird, dass sämtliche Erschließungskosten<br />
auch auf Gemeindegrund vom<br />
Vorhabensträger zu zahlen sind.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die geplante Erschließungsstraße für ein kleines<br />
Baugebiet ist weiterhin für Wanderer und Radfahrer<br />
geeignet.<br />
Ein Feldweg ist als Ausgleichsfläche nicht geeignet,<br />
außer <strong>die</strong> Erschließungsfunktion würde vollkommen<br />
aufgelassen und <strong>die</strong> Fläche würde ökologisch<br />
aufgewertet und ausschließlich der Natur<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Eine Engstelle in einer Breite von 3,5 m ist für<br />
jedes Räum- und Streufahrzeug und LKW-<br />
Verkehr ausreichend breit dimensioniert.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Beim Bau einer Stichstraße ist ein Wendehammer<br />
erforderlich, der deutlich mehr Platz in Anspruch<br />
nehmen<br />
würde.
Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 91<br />
Kabel Deutschland<br />
Vertrieb + Service<br />
GmbH<br />
Südwestpark 15 *<br />
90449 Nürnberg<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
Im Baugebiet nördlich der Bahn, am Bruckberg, wurde für<br />
sechs Bauparzellen eine Stichstraße mit Wendehammer<br />
erst kürzlich beschlossen. Um nur einige zu nennen.<br />
Für eine zukunftsfähige Gesamtlösung im Bebauungsgebiet<br />
8a“Grieß Ost“ müsste der vorhandene Plan um eine Häuserreihe<br />
nach Osten erweitert werden. Damit entstünden<br />
völlig neue Entscheidungskriterien für eine Erschließung<br />
und würde eine optimale Straßenführung erlauben.<br />
Siehe Anlage mit Handskizze.<br />
Der Gemeinde blieben im Verhältnis eine Menge künftiger<br />
Unterhaltskosten erspart.<br />
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 07.08.12.<br />
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen<br />
unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden<br />
Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass<br />
unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu<br />
sichern sind, nicht <strong>über</strong>baut und vorhandene Überdeckungen<br />
nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung<br />
unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden,<br />
benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren<br />
Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen<br />
sowie <strong>die</strong> notwendigen Arbeiten durchführen zu können.<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Abwägungsbeschluss Nr. 104/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt den Abwägungen wie vorgetragen zu. Nach Billigung des Entwurfes,<br />
in dem <strong>die</strong> abgewogenen Stellungnahmen bereits eingearbeitet sind, ist <strong>die</strong> Bürgerbeteiligung<br />
nach §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
2a. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Billigung des Entwurfes<br />
Die behandelten Anregungen und Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und<br />
des Vorentwurfes wurden in den aufzustellenden Bebauungsplan eingearbeitet. Die Änderungen<br />
wurden von Frau Kellhuber erläutert<br />
Billigungsbeschluss Nr. 105/2012 einstimmig<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8a „Gries Ost“<br />
des Architekturbüros Kellhuber vom 04.12.2012 in der vorgelegten Form, mit Begründung und<br />
Umweltbericht, sowie Lageplan für Ausgleichsfläche, vorbehaltlich der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages,<br />
zu.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, <strong>die</strong> Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB durchzuführen.<br />
3. Bericht des Bürgermeisters<br />
3.1. Innbrücke <strong>Markt</strong>l Einmündung Kr AÖ 16 in Kr AÖ 22<br />
Bgm. Gschwendtner gibt seine E-Mail an Polizei, Landrat, Straßenbauamt und Landratsamt wegen<br />
der starken Sichtbehinderung bei der Einmündung der Kr AÖ 16 in <strong>die</strong> Kr AÖ 22, bekannt.<br />
Weiters wird auf <strong>die</strong> Risse und Asphaltschäden auf dem Rad- bzw. Gehweg <strong>über</strong> <strong>die</strong> Brücke hingewiesen.
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 92<br />
Nochmals weist er daraufhin, dass das Ortsschild <strong>Markt</strong>l oberhalb des Berghamer Berges bei der<br />
Einmündung der Kr AÖ 24 bzw. gegen<strong>über</strong> an der Einmündung Gewerbegebiet angebracht werden<br />
soll. Außerdem wird angefragt, ob <strong>die</strong> Spundwände noch entfernt werden.<br />
Antwort Danzl: Die Frage der Spundwände ist noch nicht abschließend geklärt. Nach derzeitiger<br />
Einschätzung wird aber eine nochmalige Sperre der Innbrücke nicht erforderlich werden, weil eine<br />
anderweitige Lösung gefunden werden muss.<br />
MGr Schneidermeier erhielt einige Beschwerden wegen der schlechten Erkennbarkeit der Verkehrsinsel.<br />
Er weist darauf hin, dass <strong>die</strong>se extra so gebaut wurden wegen den Schwerlasttransporten.<br />
Bgm. Gschwendtner sagte, dass <strong>die</strong> Erkennbarkeit nach Anbringung der Straßenmarkierung<br />
besser werden sollte.<br />
Mgr Neumayr weist auf <strong>die</strong> schlechte bzw. nicht vorhandene Absicherung auf der Berghamer Seite<br />
der Brücke. Gerade in der Frostperiode könnte es hier zu Unfällen kommen.<br />
3.2. Wasserleitung Gries<br />
Im Zuge des Brückenneubaus musste <strong>die</strong> bestehende Abwasserdruckleitung neu verlegt werden<br />
und eine neue Trinkwasserleitung als Notverbund von der Berghamer Seite angeschlossen werden.<br />
Die Leitung im Bereich der neuen Brücke verlegte <strong>die</strong> Fa. Bauer Krandsberg im Auftrag des Straßenbauamtes.<br />
An <strong>die</strong>sen Auftrag hängte sich <strong>die</strong> Gemeinde <strong>Markt</strong>l mit den Anschlussarbeiten außerhalb der Brücke<br />
an. Bisher konnten aber noch keine konkreten Auftragssummen genannt werden, da es sich bei<br />
den Leistungen um reine Regiearbeiten handelt.<br />
Die folgende Aufstellung zeigt jetzt auf welche Leistungen zu welchem Kosten ausgeführt werden<br />
mussten.<br />
Zusätzlich kam <strong>die</strong> Erneuerung der Wasserleitung unter der Kreisstraße AÖ 22 zwischen<br />
Unterbräugasse und Gries mit einem zusätzlichen Zählerschacht hinzu.<br />
Folgende Leistungen und Kosten wurden ausgeführt.<br />
Abwasserdruckleitung<br />
Pos.1 Abwasserdruckleitung in Behelfslage außer Betrieb nehmen,<br />
Vorbereitung für Verschub, Abwasserdruckleitung<br />
von Innbrücke Endlage bis Anschlussschacht DN 1000 in<br />
Förgengasse komplett neu erstellen in HD PE DN 150,<br />
Abwasserdruckleitung aus HD PE DN 150 auf<br />
Berghamerseite von Innbrücke Endlage bis Zusammenschluss<br />
neu erstellen<br />
netto 42.312,40 €<br />
Pos.2 Umbau Abwasser isoliert durch Wiederlager in Endlage netto, 4.980,00 €<br />
Trinkwasserleitung<br />
47.292,40 €<br />
+MWST 8.985,55 €<br />
56.277,95 €<br />
Pos.1 Trinkwasserleitung aus HD PE DN 150 von Innbrücke Endlage<br />
bis Kreuzung Unterbräugasse erstellen<br />
netto, 24.205,00 €<br />
Pos.2 Trinkwasserleitung von Burghauserstraße <strong>über</strong> Böschung bis<br />
Förgengasse neu in HD PE DN 100 erstellen incl.<br />
Hauptschieberkreuz in Burghauserstraße<br />
netto, 4.800,00 €<br />
Pos.3 Wasserzählerschacht in Förgengasse incl. Zusammenschluss netto, 4.980,00 €
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 93<br />
mit GG DN 80 in 2,30 m Tiefe am Gehwegrand (somit ist der<br />
Rohrbruch außer Betrieb)<br />
Pos.4 Trinkwasserleitung auf Berghamerseite von Innbrücke Endlage<br />
bis einschließlich neuen Wasserzählerschacht in HD PE DN<br />
150<br />
Pos.5 Entlüfterschacht DN 1000 als Sonderanfertigung in<br />
Burghauserstraße<br />
netto, 10.220,00 €<br />
netto, 2.160,00 €<br />
46.365,00 €<br />
+MWST 8.809,35 €<br />
55.174,35 €<br />
3.3. Einladung Gemäldeausstellung Riedel Fritz<br />
Der Heimatbund <strong>Markt</strong>l lädt den Gemeinderat herzlich zur Eröffnung der Gemäldeausstellung von<br />
Fritz Riedel sen. am Freitag, 07.12.2012 um 19:00 Uhr im Heimatmuseum ein<br />
4. Bauplanvorlagen<br />
4.1 Bauantrag Stolze Isabel, Mangassen 43, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag, Stolze Isabel, Mangassen 43, 84533 <strong>Markt</strong>,<br />
genommen. Das Bauvorhaben umfasst den Einbau einer Betriebswohnung in eine Gewerbehalle,<br />
84533 <strong>Markt</strong>l, Mangassen 43, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 622 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg.<br />
Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting vom 12.10.2010, BV.Nr. 2010/0560 wurde <strong>die</strong> Genehmigung<br />
zur Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Reithalle mit Heu- und Strohlager in eine<br />
gewerbliche Reithalle, erteilt<br />
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert nach § 35 Abs. 4, BauGB<br />
Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />
Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist <strong>die</strong> Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen.<br />
Bei der Behandlung der häuslichen Abwässer sind <strong>die</strong> „technischen Regeln für den Bau und Betrieb<br />
von Kleinkläranlagen“ (TRKleinkläranlagen) zu beachten:<br />
Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig<br />
unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „technischen<br />
Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />
“TRENGW (AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84) vom 07.02.2000 sind dabei zu beachten.<br />
Die punktuelle Versickerung von Regenwasser <strong>über</strong> einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen<br />
zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.<br />
Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />
Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />
zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />
Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />
Beschluss Nr. 106/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur eingereichten Planung.<br />
4.2 Bauantrag Wenger Daniela, Schallhub 84 1/3, 84367 Zeilarn<br />
Bgm. Gschwendtner gibt bekannt, dass der Bauantrag zur Errichtung eines Bürogebäudes im Gewerbegebiet<br />
bei der Gemeinde eingereicht wurde. Dieser wird im Freistellungsverfahren durch <strong>die</strong><br />
Gemeinde genehmigt.<br />
5. Nachtragshaushalt 2012: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 94<br />
Bürgermeister Gschwendtner erläutert in einem Überblick den Nachtragshaushalt 2012, der den<br />
Mitgliedern des <strong>Markt</strong>gemeinderates mit der Einladung zur <strong>Sitzung</strong> zugestellt wurde.<br />
Es erging folgender<br />
Beschluss Nr. 107/2012 einstimmig<br />
Der Nachtragshaushaltsplan 2012 und <strong>die</strong> Nachtragshaushaltssatzung 2012 – dokumentiert in den<br />
Anlagen 1 und 2 zur <strong>Sitzung</strong>sniederschrift - werden genehmigt.<br />
6. Konzessionsabgabe<br />
Die Konzessionsabgabe wird nach wie vor nicht voll ausgeschöpft. Landwirtschaftliche Tarifvertragskunden<br />
mit einem Verbrauch von jährlich mehr als 5.000 kWh (Verbrauch <strong>über</strong> Sockelbetrag)<br />
werden von der Konzessionsabgabe freigestellt. Damit verzichtet der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l auf ihm zustehende<br />
Einnahmen. Es ist angesichts der angespannten Haushaltslage zu <strong>über</strong>prüfen, ob <strong>die</strong>se Kunden<br />
auch weiterhin freigestellt werden sollen. Die Gemeinde erhält von nicht freigestellten Kunden<br />
1,32 Ct./kWh.<br />
Bgm. Gschwendtner gibt Vergleichszahlen mit den anderen Landkreisgemeinden bekannt. Die<br />
Gemeinden Pleiskirchen, Haiming und Unterneukirchen erheben <strong>die</strong> volle Konzessionsabgabe, alle<br />
anderen Gemeinden erheben <strong>die</strong> Konzessionsabgaben in unterschiedlicher Höhe von 0,00 Ct bis<br />
1,32 Ct je kWh. Die Gemeinde Stammham erhebt 1,0 Ct je kWh. In <strong>Markt</strong>l gibt es rund 50 Landwirte<br />
mit KA-Ermäßigung<br />
In der Diskussion wurde u.a. angesprochen, dass <strong>die</strong> Landwirte durch <strong>die</strong> Hochspannungsmasten<br />
und Leitungen benachteiligt sind. Sie erhalten keine laufenden Leistungen dafür sondern wurden<br />
mit einer einmaligen Entschädigung abgefunden.<br />
Andererseits wird auf <strong>die</strong> volle Erhebung der Abgabe auch bei einkommensschwachen Personen<br />
hingewiesen.<br />
Beschluss Nr.: 108/2012 13:2<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt zum nächstmöglichen Zeitpunkt, wenn möglich ab 01.01.2013,<br />
auch von den bisher ermäßigten landwirtschaftlichen Tarifkunden mit einem Verbrauch von jährlich<br />
mehr als 5.000 kWh (Verbrauch <strong>über</strong> Sockelbetrag) eine Konzessionsabgabe in Höhe von 1,0<br />
Ct je kWh für den Verbrauch <strong>über</strong> dem Sockelbetrag zu erheben.<br />
7. TBM: Beteiligungsberichte 2010 und 2011<br />
Bgm. Gschwendtner gibt <strong>die</strong> Beteiligungsberichte der TBM von 2010 und 2011 dem <strong>Markt</strong>gemeinderat<br />
bekannt.<br />
8. Zuschussantrag Deutscher Kinderschutzbund<br />
Der Deutsche Kinderschutzbund Burghausen beantragt mit Schreiben vom 02.11.2012 <strong>die</strong> Gewährung<br />
eines Zuschusses für das Jahr 2012. Bisher wurden jährlich 100 € gewährt.<br />
Beschluss Nr. 109/2012: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l gewährt dem Deutschen Kinderschutzbund für 2012 wie im Vorjahr einen Zuschuss<br />
von 100 €.
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 95<br />
9. Entschlammung Löschweiher Mehltheurer<br />
Im Jahr 2010 führte <strong>die</strong> E.ON eine Spülbohrung von Queng zum Trafo in Mehlteurer durch.<br />
Nachdem <strong>die</strong>se Bohrung nicht exakt ausgeführt werden konnte, und das Bohrgestänge im bestehenden<br />
Löschweiher austrat, entleerte sich der Weiher <strong>über</strong> <strong>die</strong>se Bohrung.<br />
Diese Bohrung wurde nach vielen Expertengesprächen abgedichtet, und der Weiher füllte sich<br />
wieder.<br />
Heuer im Sommer war der Weiher wieder leer, was vermuten ließ, dass <strong>die</strong> abgedichtete Bohrung<br />
wieder undicht geworden ist.<br />
Die E.ON. hat jetzt das Bohrloch gesucht, und herausgefunden, dass das undichte Bohrloch tatsächlich<br />
<strong>die</strong> Ursache für das nochmalige Auslaufen des Weihers war. Die E.ON lässt nun <strong>die</strong>se<br />
Bohrung durch eine Fachfirma nochmal abdichten, und zwar dauerhaft, so Aussage der E.ON.<br />
Da der Löschweiher das letzte Mal im Jahr 2007 entschlammt wurde, war es notwendig, heuer<br />
wieder zu entschlammen und zwar bevor <strong>die</strong> Abdichtung ausgeführt wird.<br />
Diese Entschlammung geschah in der 48. KW 2012, durch <strong>die</strong> Fa. Alt-Neuöttinger Kieswerke. Die<br />
Kosten betragen ca. 1100 € Brutto.<br />
Generell sollte aber nachgedacht werden, welche Möglichkeiten es mittel- oder langfristig gibt, <strong>die</strong><br />
Löschwasserversorgung in <strong>die</strong>sem Bereich sicher zu stellen, sollte es dauerhaft möglich sein, <strong>die</strong>se<br />
Bohrung abzudichten, und den Löschweiher zu erhalten.<br />
Beschluss Nr. 110/2012: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der Entschlammung des Löschweihers Mehltheurer zu.<br />
10. Anträge MGr Völker<br />
10a Gehweg Innhornweg zum Friedhof<br />
Antrag MGr Völker sagt, dass das schräge Überqueren der Kr AÖ 16 vom Friedhof kommend zum<br />
Innhornweg und umgekehrt schwierig ist. Eine Lösung wäre ein Gehweg im Innhornweg rechts am<br />
Marterl vorbei zum Informationsschild an der Einmündung der Schulstraße in <strong>die</strong> Kr AÖ 16 und<br />
eine Weiterführung des Gehweges bis zum Friedhofsparkplatz.<br />
Ein Ortstermin mit Gemeinderat, Polizei, Landratsamt und Fachleuten wird vereinbart.<br />
10b Beleuchtung Innhornweg<br />
Die Abzweigung von der Kr AÖ 16 in den Innhornweg (nähe Anwesen Peschl) ist nicht ausgeleuchtet.<br />
Er regt eine Verlängerung der Beleuchtung im Innhornweg um zwei Lampen an.<br />
Dies wird auch beim Ortstermin besichtigt.<br />
10c Ortsschild <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l Leonberg<br />
MGr Völker weist darauf hin, dass in Leonberg kein Ortsschild angebracht ist. Dort sollte ein Ortsschild<br />
z.B. mit der Aufschrift <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l Leonberg aufgestellt werden.<br />
In der Diskussion wurde angesprochen, dass es der Verkehrssicherheit <strong>die</strong>nen würde und es wurde<br />
vorgeschlagen <strong>die</strong>s auch beim Ortstermin zu besichtigen. Weiters soll geprüft werden ob und welches<br />
Ortsschild aufgestellt werden kann.<br />
Beschluss Nr. 111/2012: 12:3<br />
Wenn <strong>die</strong> Verkehrsbehörde zustimmt, wird ein Ortsschild angebracht.<br />
11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 96<br />
11.1 Antrag Jodlbauer zu den Straßenbäumen in der Bahnhofstr.<br />
Bgm. gibt das Schreiben des Herrn Jodlbauer zur Kenntnis. Herr Jodlbauer weist auf <strong>die</strong> Gefährlichkeit<br />
der großen Bäume in der Bahnhofstr. hin. Er hat Bedenken zur Standfestigkeit der Bäume<br />
durch <strong>die</strong> durchgeführten Bauarbeiten und auch wegen des schlechten Zustands der bereits gefällten<br />
Bäume.<br />
Vorschlag:<br />
Ein stark geschädigter Baum beim Zaun des Herrn Jodlbauer wird entfernt.<br />
Die anderen Bäume (ca. 10 Stück) in der Bahnhofstr. werden begutachtet mit Sichtprüfung – Kosten<br />
ca. 300 € insgesamt. Sollte eine genauere Prüfung notwendig werden, wird entschieden ob <strong>die</strong><br />
betroffenen Bäume entfernt werden oder ob eine eingehende Sichtprüfung mit Hilfe von Spezialgeräten<br />
durchgeführt werden soll.<br />
Beschluss Nr. 112/2012: einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.<br />
11.2 Volksbegehren „Nein zu Stu<strong>die</strong>nbeiträgen in Bayern“<br />
MGr Baumgartner beantragt, dass während der Eintragungsfrist für das Volksbegehren „Nein zu<br />
Stu<strong>die</strong>nbeiträgen in Bayern“ mindestens an 2 Tagen (Vorschlag: <strong>die</strong> beiden Dienstage) <strong>die</strong> Verwaltung<br />
bis 18:00 Uhr geöffnet sein soll. Dem wird zugestimmt. Geschäftsleiter Riedhofer erklärt weiterhin,<br />
dass beim letzten Volksbegehren vorgeschrieben war, an einem Abend bis 20:00 Uhr geöffnet<br />
zu haben und auch einmal am Wochenende.<br />
11.3 Lampen Robert-Koch-Str./Bahnhofstr.<br />
MGr Neumayr berichtet, dass in der Robert-Koch-Straße und der Bahnhofstraße <strong>die</strong> Lampen nicht<br />
funktionieren. Weiterhin teilt er mit, dass seit einiger Zeit vor dem Haus von Frau Seidenschwan<br />
Leuchtkörper liegen. Bgm. Gschwendtner erklärt, dass <strong>die</strong> E.ON beauftragt wird, <strong>die</strong> Lampen an<br />
der Holznerwiese so bald wie möglich freizuschalten. Außerdem wird der Bauhof beauftragt, <strong>die</strong><br />
am Boden liegenden Leuchtkörper zu beseitigen<br />
11.4 Hundekotbehälter<br />
MGr Schwarzfischer bittet um Aufstellung eines Hundekotbehälters im Oberen Gries. Dieser sollte<br />
gegen<strong>über</strong> von der Tankstelle Kobler aufgestellt werden. Zur Zeit sind alle vorhandenen Hundetoiletten<br />
aufgestellt und es müssten neue bestellt werden.<br />
11.5 Löcher in Kr AÖ 15 bei Friedhof<br />
MGr Völker berichtet, dass auf der Kr AÖ 15 im Bereich des Friedhofs Absenkungen in der Straße<br />
sind, welche zu großen Wasserpfützen führen. Durch <strong>die</strong> fahrenden Autos wird das Wasser in den<br />
Pfützen an <strong>die</strong> Mauern gespritzt. Bgm. Gschwendtner erklärt, dass <strong>die</strong> Reparatur <strong>die</strong>ses Bereichs<br />
für 2013 vom Landkreis geplant ist.<br />
11.6 Straßenschäden Bahnhofstr.<br />
MGr Rusitschka weist auf <strong>die</strong> Straßenschäden in der Bahnhofstraße im Bereich des neuen Erschließungsgebiets<br />
Holznerwiese hin. Dort müssten dringend Ausbesserungsarbeiten durchgeführt<br />
werden. Bgm. Gschwendtner erklärt, dass bei einem Vollausbau <strong>die</strong>ses Teilstückes Straßenausbaubeiträge<br />
von den Anliegern zu erheben sind.<br />
11.7 Verkehrsmessung<br />
MGr Schneidermeier regt an, <strong>die</strong> gemeindliche Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich EDEKA<br />
aufzustellen.<br />
11.8 Piktogramm EDEKA
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 97<br />
MGr’in Heimerl-Sejpka und MGr Neumayr berichten, dass das Fußgängerpiktogramm an der Verkehrsinsel<br />
beim EDEKA viel zu klein ist. Dieses sollte schon etwas deutlicher angebracht werden.<br />
11.9 Strommast Stammhamer Str.<br />
MGr Obermeier erkundigt sich, ob <strong>die</strong> Stromleitungen im Bereich des Grundstücks von Herrn<br />
Rupprecht, Pater-Fröhlich-Str. 4, auch abgebaut werden, nachdem <strong>die</strong> E.ON jetzt <strong>die</strong><br />
Kabelverlegearbeiten entlang der GV-Str. nach Stammham fertiggestellt hat.<br />
Bgm. Gschwendtner will <strong>die</strong>sbezüglich nachfragen.<br />
Gschwendtner Riedhofer<br />
1. Bürgermeister Schriftführer<br />
Ende: 21:00 Uhr