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Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl

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Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 89<br />

Amt f. Ernährung,<br />

Landwirtschaft u.<br />

Forsten Töging a.<br />

Inn<br />

Wasserzweckverband<br />

Inn Salzach<br />

Verbund Innkraftwerke<br />

GmbH<br />

Wasserwirtschaftsamt<br />

Traunstein<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

erfogen.<br />

In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende<br />

Trassen mit einer Leitungszone für <strong>die</strong> Unterbringung<br />

der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich<br />

geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt <strong>über</strong> Baumstandorte<br />

und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“<br />

der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />

Ausgabe 1989 –s. hier u.a. Abs. 3 – zu beachten. Wir<br />

bitten sicherzustellen, dass durch <strong>die</strong> Baumpflanzungen der<br />

Bau, <strong>die</strong> Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />

nicht behindert werden.<br />

Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen von Seiten des<br />

Amtes für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Töging<br />

keine grundsätzlichen Einwände.<br />

Es wird gebeten in den Bebauungsplan den Hinweis aufzunehmen,<br />

dass <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />

der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

auftretenden Immissionen in Form von Geruch, Staub und<br />

Lärm zu dulden sind.<br />

Seitens des Zweckverbandes bestehen keine Einwände zur<br />

Aufstellung des o.g. Bebauungsplans.<br />

Nach interner Prüfung des o.g. Sachverhalts dürfen wir<br />

Ihnen mitteilen, dass wir gegen den o.g. Bebauungsplan<br />

keine Bedenken haben. Für Fragen stehen wir gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Abwasserentsorgung<br />

Schmutzwasser:<br />

Nach Nr. 5.4.1-Schmutzwasser-der Begründung zum Bebauungsplanentwurf<br />

ist <strong>die</strong> abwassertechnische Erschließung<br />

des geplanten Wohnbaugebietes gesichert. Die Leistungsfähigkeit<br />

der Mischwasserbehandlungsanlagen ist<br />

hierbei vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu prüfen.<br />

Niederschlagswasser:<br />

Mit den Festlegungen zur Niederschlagswasserentsorgung<br />

besteht Einverständnis. Die Eignung des Untergrundes zur<br />

Versickerung nach den Regeln der Technik ist im Rahmen<br />

der Bauleitplanung durch <strong>die</strong> <strong>Markt</strong>gemeinde zu erkunden.<br />

Inwiefern <strong>die</strong> Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />

(NWFreiV v. 1.Okt. 2008) sowie <strong>die</strong> „Technischen Regeln<br />

zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser<br />

in das Grundwasser“-TRENGW (AllMBlNr.<br />

1/2009 S. 4) vom 17.Dez. 2008 hier Anwendung findet ist<br />

vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu <strong>über</strong>prüfen.<br />

Für genehmigungspflichtige Einleitungen weisen wir darauf<br />

hin, dass – zur Bewertung des Verschmutzungspotentials –<br />

<strong>die</strong> „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“<br />

des DWA Merkblattes M 153 zu beachten sind.<br />

Wasserversorgung<br />

Entsprechend der Ausführungen in der Begründung zum<br />

Bebauungsplan (s. Nr. 5.3 – Wasserversorgung) ist <strong>die</strong><br />

Trinkwasserversorgung mit dem Anschluss an das zentrale<br />

Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes Inn-Salzach-<br />

Gruppe gesichert. Der Versorgungsträger ist zu dem Vorhaben<br />

zu hören. Die Leistungsfähigkeit der Anlagen ist eigenverantwortlich<br />

zu prüfen.<br />

Wasserschutzgebietsbelange werden durch <strong>die</strong> Änderungen<br />

nicht berührt.<br />

Oberflächengewässer und Grundwasser<br />

Im Norden an das Bebauungsplangebiet 8a Gries Ost angrenzend<br />

befindet sich ein Bach. Inwiefern hieraus eine<br />

potentielle Überschwemmungsgefahr resultiert, ist uns nicht<br />

bekannt.<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich das Bebauungsplangebiet<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird aufgenommen.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Informationen zu Oberflächengewässer und<br />

zum Grundwasser werden als Hinweis im Bebauungsplan<br />

aufgenommen.

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