Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 89<br />
Amt f. Ernährung,<br />
Landwirtschaft u.<br />
Forsten Töging a.<br />
Inn<br />
Wasserzweckverband<br />
Inn Salzach<br />
Verbund Innkraftwerke<br />
GmbH<br />
Wasserwirtschaftsamt<br />
Traunstein<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
erfogen.<br />
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende<br />
Trassen mit einer Leitungszone für <strong>die</strong> Unterbringung<br />
der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich<br />
geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt <strong>über</strong> Baumstandorte<br />
und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“<br />
der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen,<br />
Ausgabe 1989 –s. hier u.a. Abs. 3 – zu beachten. Wir<br />
bitten sicherzustellen, dass durch <strong>die</strong> Baumpflanzungen der<br />
Bau, <strong>die</strong> Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien<br />
nicht behindert werden.<br />
Gegen den o.g. Bebauungsplan bestehen von Seiten des<br />
Amtes für Ernährung, Landwirtschaft u. Forsten Töging<br />
keine grundsätzlichen Einwände.<br />
Es wird gebeten in den Bebauungsplan den Hinweis aufzunehmen,<br />
dass <strong>die</strong> durch <strong>die</strong> ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />
der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />
auftretenden Immissionen in Form von Geruch, Staub und<br />
Lärm zu dulden sind.<br />
Seitens des Zweckverbandes bestehen keine Einwände zur<br />
Aufstellung des o.g. Bebauungsplans.<br />
Nach interner Prüfung des o.g. Sachverhalts dürfen wir<br />
Ihnen mitteilen, dass wir gegen den o.g. Bebauungsplan<br />
keine Bedenken haben. Für Fragen stehen wir gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Abwasserentsorgung<br />
Schmutzwasser:<br />
Nach Nr. 5.4.1-Schmutzwasser-der Begründung zum Bebauungsplanentwurf<br />
ist <strong>die</strong> abwassertechnische Erschließung<br />
des geplanten Wohnbaugebietes gesichert. Die Leistungsfähigkeit<br />
der Mischwasserbehandlungsanlagen ist<br />
hierbei vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu prüfen.<br />
Niederschlagswasser:<br />
Mit den Festlegungen zur Niederschlagswasserentsorgung<br />
besteht Einverständnis. Die Eignung des Untergrundes zur<br />
Versickerung nach den Regeln der Technik ist im Rahmen<br />
der Bauleitplanung durch <strong>die</strong> <strong>Markt</strong>gemeinde zu erkunden.<br />
Inwiefern <strong>die</strong> Niederschlagswasserfreistellungsverordnung<br />
(NWFreiV v. 1.Okt. 2008) sowie <strong>die</strong> „Technischen Regeln<br />
zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser<br />
in das Grundwasser“-TRENGW (AllMBlNr.<br />
1/2009 S. 4) vom 17.Dez. 2008 hier Anwendung findet ist<br />
vom Vorhabensträger eigenverantwortlich zu <strong>über</strong>prüfen.<br />
Für genehmigungspflichtige Einleitungen weisen wir darauf<br />
hin, dass – zur Bewertung des Verschmutzungspotentials –<br />
<strong>die</strong> „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“<br />
des DWA Merkblattes M 153 zu beachten sind.<br />
Wasserversorgung<br />
Entsprechend der Ausführungen in der Begründung zum<br />
Bebauungsplan (s. Nr. 5.3 – Wasserversorgung) ist <strong>die</strong><br />
Trinkwasserversorgung mit dem Anschluss an das zentrale<br />
Versorgungsnetz des Wasserzweckverbandes Inn-Salzach-<br />
Gruppe gesichert. Der Versorgungsträger ist zu dem Vorhaben<br />
zu hören. Die Leistungsfähigkeit der Anlagen ist eigenverantwortlich<br />
zu prüfen.<br />
Wasserschutzgebietsbelange werden durch <strong>die</strong> Änderungen<br />
nicht berührt.<br />
Oberflächengewässer und Grundwasser<br />
Im Norden an das Bebauungsplangebiet 8a Gries Ost angrenzend<br />
befindet sich ein Bach. Inwiefern hieraus eine<br />
potentielle Überschwemmungsgefahr resultiert, ist uns nicht<br />
bekannt.<br />
Wir weisen darauf hin, dass sich das Bebauungsplangebiet<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird aufgenommen.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Informationen zu Oberflächengewässer und<br />
zum Grundwasser werden als Hinweis im Bebauungsplan<br />
aufgenommen.