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Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl

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Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 87<br />

Bayer. Bauernverband<br />

Geschäftsstelle<br />

Mühl-dorf/Altötting<br />

e.on Bayern<br />

EBY-NCEfB<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

handen sind, kann hierzu noch nicht Stellung genommen<br />

werden.<br />

Gesundheitswesen:<br />

In der Pflanzliste sind u. a. Faulbaum und Pfaffenhütchen<br />

empfohlen. Diese Sträucher sind als giftig bzw. teilweise<br />

giftig anzusehen.<br />

Entsprechend der Bekanntmachung einer Liste giftiger<br />

Pflanzenarten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />

und Reaktorsicherheit vom 17.4.2000 (veröffentlicht<br />

im Bundesanzeiger v. 06.05.2000, Jahrgang 52, Nr. 86, S.<br />

8517) wird davor gewarnt, <strong>die</strong>se Sträucher an Plätzen anzupflanzen,<br />

<strong>die</strong> Kindern – hier wegen des Wohngebiets - als<br />

Aufenthalts- oder Spielort <strong>die</strong>nen.<br />

Das Pfaffenhütchen enthält in allen Teilen der Pflanze,<br />

besonders im Samen, Alkaloidevonin, sowie in kleinen<br />

Mengen das herzwirksame Evomonosid. Insbesondere<br />

wenn Kinder <strong>die</strong> verlockend aussehenden Früchte essen,<br />

kann es zu Übelkeit, Reizung von Magen und Darm, teilweise<br />

verbunden mit blutigem Durchfall, kommen. Ferner treten<br />

Kreislaufstörungen und auch Krämpfe auf. Als tödliche Dosis<br />

gelten 30 bis 40 Früchte. Schädigungen können auch an<br />

Leber und Niere auftreten. Beim Faulbaum sind alle Pflanzenbestandteile<br />

giftig, vor allem durch das enthaltende<br />

Glucofrangulin. In der Rinde befinden sich giftige Glycoside,<br />

Gerbstoffe und Saponine. Beim Verzehr von Pflanzenbestandteilen<br />

kann es zu Unwohlsein mit Übelkeit, Brechreiz,<br />

Bauchschmerzen und evtl. blutigem Durchfall kommen.<br />

Deshalb sollten Faulbaum und Pfaffenhütchen aus der<br />

Pflanzliste gestrichen oder zumindest nicht empfohlen werden.<br />

Der Bayer. Bauernverband als Träger öffentl. Belange und<br />

Interessenvertretung der bayer. Bauern gibt hiermit zu o.g.<br />

Planung folgende Stellungnahme ab:<br />

Gegen <strong>die</strong> Planung bestehen unsererseits keine Bedenken.<br />

Es wird jedoch angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass<br />

<strong>die</strong> Immissionen wie Staub, Lärm und Gerüche, <strong>die</strong> bei der<br />

Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen unvermeidlich entstehen, entschädigungslos<br />

zu dulden sind.<br />

Außerdem ist bei der Eingrünungsbepflanzung (5m breiter<br />

Grünstreifen) auf der Ostseite des Plangebiets ein ausreichender<br />

Grenzabstand einzuhalten, damit <strong>die</strong> anschließenden<br />

landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht durch <strong>über</strong>hängende<br />

Äste und einzudringende Wurzeln, sowie durch<br />

Schattenwurf beeinträchtigt werden. Bei Sträuchern sollen<br />

mindestens 2 m Grenzabstand, bei Bäumen mind. 4 m<br />

eingehalten werden.<br />

Zu o.g. Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:<br />

Hinweisen möchten wir auf unsere bereits im Geltungsbereich<br />

vorhandenen Anlagen (siehe beiliegende Planunterlagen).<br />

Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen<br />

Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, <strong>die</strong><br />

Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt<br />

werden. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt<br />

bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links der<br />

Trassenachse.<br />

Wir weisen darauf hin, dass <strong>die</strong> Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen<br />

von Bepflanzungen freizuhalten sind, da<br />

sonst <strong>die</strong> Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt<br />

werden. Bäume und tifwurzelnde Sträucher<br />

dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu<br />

einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.<br />

Wird <strong>die</strong>ser Abstand unterschritten, so sind im Einver-<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Im weiteren Verfahren wird <strong>die</strong> Ausgleichsfläche<br />

mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Faulbaum und Pfaffenhütchen werden aus der<br />

Pflanzenliste entfernt.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Der Hinweis wird aufgenommen.<br />

Beschluss: einstimmig<br />

Die Grenzabstände werden unter den Hinweisen<br />

bereits aufgeführt.<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

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