Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 87<br />
Bayer. Bauernverband<br />
Geschäftsstelle<br />
Mühl-dorf/Altötting<br />
e.on Bayern<br />
EBY-NCEfB<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
handen sind, kann hierzu noch nicht Stellung genommen<br />
werden.<br />
Gesundheitswesen:<br />
In der Pflanzliste sind u. a. Faulbaum und Pfaffenhütchen<br />
empfohlen. Diese Sträucher sind als giftig bzw. teilweise<br />
giftig anzusehen.<br />
Entsprechend der Bekanntmachung einer Liste giftiger<br />
Pflanzenarten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz<br />
und Reaktorsicherheit vom 17.4.2000 (veröffentlicht<br />
im Bundesanzeiger v. 06.05.2000, Jahrgang 52, Nr. 86, S.<br />
8517) wird davor gewarnt, <strong>die</strong>se Sträucher an Plätzen anzupflanzen,<br />
<strong>die</strong> Kindern – hier wegen des Wohngebiets - als<br />
Aufenthalts- oder Spielort <strong>die</strong>nen.<br />
Das Pfaffenhütchen enthält in allen Teilen der Pflanze,<br />
besonders im Samen, Alkaloidevonin, sowie in kleinen<br />
Mengen das herzwirksame Evomonosid. Insbesondere<br />
wenn Kinder <strong>die</strong> verlockend aussehenden Früchte essen,<br />
kann es zu Übelkeit, Reizung von Magen und Darm, teilweise<br />
verbunden mit blutigem Durchfall, kommen. Ferner treten<br />
Kreislaufstörungen und auch Krämpfe auf. Als tödliche Dosis<br />
gelten 30 bis 40 Früchte. Schädigungen können auch an<br />
Leber und Niere auftreten. Beim Faulbaum sind alle Pflanzenbestandteile<br />
giftig, vor allem durch das enthaltende<br />
Glucofrangulin. In der Rinde befinden sich giftige Glycoside,<br />
Gerbstoffe und Saponine. Beim Verzehr von Pflanzenbestandteilen<br />
kann es zu Unwohlsein mit Übelkeit, Brechreiz,<br />
Bauchschmerzen und evtl. blutigem Durchfall kommen.<br />
Deshalb sollten Faulbaum und Pfaffenhütchen aus der<br />
Pflanzliste gestrichen oder zumindest nicht empfohlen werden.<br />
Der Bayer. Bauernverband als Träger öffentl. Belange und<br />
Interessenvertretung der bayer. Bauern gibt hiermit zu o.g.<br />
Planung folgende Stellungnahme ab:<br />
Gegen <strong>die</strong> Planung bestehen unsererseits keine Bedenken.<br />
Es wird jedoch angeregt, den Hinweis aufzunehmen, dass<br />
<strong>die</strong> Immissionen wie Staub, Lärm und Gerüche, <strong>die</strong> bei der<br />
Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen unvermeidlich entstehen, entschädigungslos<br />
zu dulden sind.<br />
Außerdem ist bei der Eingrünungsbepflanzung (5m breiter<br />
Grünstreifen) auf der Ostseite des Plangebiets ein ausreichender<br />
Grenzabstand einzuhalten, damit <strong>die</strong> anschließenden<br />
landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht durch <strong>über</strong>hängende<br />
Äste und einzudringende Wurzeln, sowie durch<br />
Schattenwurf beeinträchtigt werden. Bei Sträuchern sollen<br />
mindestens 2 m Grenzabstand, bei Bäumen mind. 4 m<br />
eingehalten werden.<br />
Zu o.g. Bauleitplanverfahren nehmen wir wie folgt Stellung:<br />
Hinweisen möchten wir auf unsere bereits im Geltungsbereich<br />
vorhandenen Anlagen (siehe beiliegende Planunterlagen).<br />
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen<br />
Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, <strong>die</strong><br />
Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt<br />
werden. Der Schutzzonenbereich für Kabel beträgt<br />
bei Aufgrabungen je 0,5 m rechts und links der<br />
Trassenachse.<br />
Wir weisen darauf hin, dass <strong>die</strong> Trassen unterirdischer Versorgungsleitungen<br />
von Bepflanzungen freizuhalten sind, da<br />
sonst <strong>die</strong> Betriebssicherheit und Reparaturmöglichkeit eingeschränkt<br />
werden. Bäume und tifwurzelnde Sträucher<br />
dürfen aus Gründen des Baumschutzes (DIN 18920) bis zu<br />
einem Abstand von 2,5 m zur Trassenachse gepflanzt werden.<br />
Wird <strong>die</strong>ser Abstand unterschritten, so sind im Einver-<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Im weiteren Verfahren wird <strong>die</strong> Ausgleichsfläche<br />
mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Faulbaum und Pfaffenhütchen werden aus der<br />
Pflanzenliste entfernt.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird aufgenommen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Grenzabstände werden unter den Hinweisen<br />
bereits aufgeführt.<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.