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Protokoll zur Marktgemeinderatssitzung vom 14.12.10 - Markt Marktl

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Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14. Dezember 2010<br />

im Sitzungssaal des Rathauses <strong>Markt</strong>l Seite 97<br />

Zur Sitzung sind anwesend: 1.Bgm Gschwendtner<br />

und die <strong>Markt</strong>gemeinderatsmitglieder (12)<br />

Frész Josef, Grabmeier Manfred, Heimerl-Sejpka Jutta, Hofenauer Wolfgang,<br />

Hüttinger Johann, Obermeier Ludwig, Schneidermeier Walter,<br />

Schreder Ludwig Schwarzfischer Klaus, Sprüderer Maria, Stadler Roland,<br />

Völker Günter;<br />

Es fehlen entschuldigt: Baumgartner Max, Neumayr Peter;<br />

Weiter anwesend: Kämmerer Strasser<br />

Die Beschlussfähigkeit wurde <strong>vom</strong> Bürgermeister zu Beginn der <strong><strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung</strong><br />

festgestellt.<br />

Vorsitzender: 1. Bgm Gschwendtner Schriftführer: Biebl<br />

_________________________________________________________________________________________<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlich<br />

1. Genehmigung der Niederschrift 11/2010 <strong>vom</strong> Dienstag, 16. November 2010<br />

2. Bericht des Bürgermeisters<br />

3. Bauplanvorlagen (<br />

4. Antrag dpw Deutsche Plakatwerbung GmbH, Koblenz, auf Erteilung der Genehmigung <strong>zur</strong><br />

Anbringung einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2<br />

5. Bebauungsplan Ortsmitte Nr. 14: Änderung im Bereich Flurstück 91<br />

6. Erlass Friedhofsgebührensatzung 2011<br />

7. Nachtragshaushalt 2010: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung<br />

8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />

Beschluss Nr. 130/2010: einstimmig<br />

Genehmigung der Tagesordnung ohne Einwendungen<br />

Tagesordnungspunkte<br />

1. Genehmigung der Niederschrift 11/2010 <strong>vom</strong> 16.11.2010<br />

Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzungen Nr. 11/2010 <strong>vom</strong> 16.11.2010 wurde mit<br />

der Ladung <strong>zur</strong> Sitzung zugestellt.<br />

Beschluss Nr. 131/2010: einstimmig<br />

Genehmigung der Niederschrift 11/2010 <strong>vom</strong> 16.11.2010 ohne Einwendungen.<br />

2. Bericht des Bürgermeisters<br />

2.1. Wasserleitung Schatzhof<br />

Nach Mitteilung des beauftragten Planungsbüros <strong>vom</strong> 22.11.2010 verzögern sich die Arbeiten <strong>zur</strong><br />

Verlegung der Wasserleitung in <strong>Markt</strong>lberg. Aufgrund der starken Auftragslage waren im Novem-


Fortsetzungsblatt <strong>zur</strong> Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.12.2010 –öffentlich- Seite 98<br />

ber 2010 keine Kapazitäten für Spül-Bohr-Arbeiten verfügbar. Wegen des Wintereinbruchs ist außerdem<br />

ein Einbau der PE-Leitung nicht möglich. Je nach Witterung kann der Leitungsbau ab Mitte<br />

Februar 2011 erfolgen.<br />

2.2. Städtebauförderung<br />

Die Regierung von Oberbayern hat die Mitteilung der <strong>Markt</strong>gemeinde <strong>Markt</strong>l hinsichtlich des Verzichts<br />

auf die Stellung eines Jahresantrags <strong>zur</strong> Erlangung von Städtebauförderungsmitteln <strong>zur</strong><br />

Kenntnis genommen. Mit Beschluss Nr. 129/2010 hatte der <strong>Markt</strong>gemeinderat mangels ausreichender<br />

Haushaltsmittel auf eine Bedarfsanmeldung verzichtet. Frau Steinkirchner erklärte sich bereit,<br />

eine erneute Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm zu unterstützen, sollte sich die finanzielle<br />

Situation der <strong>Markt</strong>gemeinde soweit verbessert haben.<br />

2.3. Gehweg Bereich Innbrücke – Nettomarkt in Bergham<br />

der <strong>Markt</strong>gemeinderat <strong>Markt</strong>l sprach sich in seiner Sitzung am 19.10.2010 mit einstimmigem Beschluss<br />

Nr. 112/2010 dafür aus, mit Rücksichtnahme auf die Anlieger aus dem Bereich Gewerbegebiet<br />

Bergham, Aiching, Dornitzen und Oberpiesing, den geplanten Gehweg Oberstrom außerhalb<br />

der Innbrücke bis zum Nettomarkt zu verlängern. Beim Abstimmungsgespräch <strong>zur</strong> Straßenbauplanung<br />

am 23.11.2010 mit den Vertretern des Bauamtes Traunstein, des Landratsamtes Altötting und<br />

den Grundeigentümern wurde vereinbart, dass der <strong>Markt</strong> <strong>Markt</strong>l die Grundstücksfragen direkt mit<br />

dem Landratsamt Altötting bespricht und regelt. Mit Schreiben <strong>vom</strong> 30.11.2010 wurde das Landratsamt<br />

Altötting um Mitteilung gebeten, ob seitens des Landkreises Altötting Bereitschaft besteht,<br />

für den geplanten Gehweg Innbrücke – Nettomarkt die erforderlichen Grundstücksflächen <strong>zur</strong> Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong>10.12.2010 teilte das Landratsamt Altötting mit, dass die erforderlichen Flächen<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden. Es ist jedoch eine Vereinbarung für die Verkehrssicherungspflicht<br />

zwischen Landkreis und Gemeinde zu treffen.<br />

2.4. Innbrücke<br />

Gestern am Montag, 13.12.2010 wurde ab 11.00 Uhr der Verkehr auf den neuen Brückenüberbau<br />

gelegt. In den letzten Wochen waren noch die Straßenanschlüsse auf den neuen Überbau hergestellt<br />

worden und es wurden die Leitungen der Telekom und die Entwässerungsleitung der Gemeinde<br />

verlegt. In den verbleibenden Arbeitstagen vor der Weihnachtspause sollen noch die Leitplanken<br />

sowie der Straßenbelag und das Geländer der alten Brücke ausgebaut bzw. demontiert werden.<br />

Aufgrund der beengten Platzverhältnisse muss die Kreisstraße AÖ 16 im Brückenbereich weiterhin<br />

<strong>zur</strong> Benutzung als Baustelleneinrichtungsfläche gesperrt bleiben. Voraussichtlich Ende März 2011<br />

wird der alte Überbau der Innbrücke abgebrochen sein. Im Anschluss werden die drei Brückenpfeiler<br />

erneuert. Auch die alten Widerlager werden bis auf die Fundamente abgebrochen und neu eingerichtet.<br />

Im Spätherbst 2011 ist geplant, den neuen Überbau in seine endgültige Lage zu verschieben.<br />

Das Staatliche Bauamt Traunstein bittet alle Verkehrsteilnehmer auch im Namen des Landkreises<br />

Altötting und des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l um Verständnis und vorsichtige Fahrweise im Bereich der Brückenbaustelle.<br />

2.5. Gefahrenstelle Fußgängerquerung Simbacher Straße beim EDEKA-<strong>Markt</strong>l<br />

Die aufgrund des Hinweises von MGr Neumayr im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall erneut<br />

beantragte Verkehrsschau (s. SN10/2010, <strong>vom</strong> 19.10.2010, Seite 82, TOP 6.1.) fand am Montag,<br />

13.12.2010, mit den Vertretern der Polizei und des Landratsamts im Anschluss an den Termin<br />

anlässlich der Umlegung des Verkehrs auf den Überbau der neuen Innbrücke statt. Die Vertreter der<br />

Behörden lehnten jegliche vorgeschlagene Maßnahme (Verkehrsspiegel, Abweisbaken) ab. Maßnahmen<br />

werden nicht für notwendig erachtet.


Fortsetzungsblatt <strong>zur</strong> Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.12.2010 –öffentlich- Seite 99<br />

Im <strong>Markt</strong>gemeinderat wird Kritik an der Haltung der Verkehrsbehörden geübt. Gefahrene 50 km/h<br />

seien einfach zu schnell in diesem Gefahrenbereich. Weitere Schritte wolle sich das Gremium vorbehalten.<br />

3. Bauplanvorlagen<br />

3.1. Bauantrag Maierhofer Franz, Fürstenberg 38, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Maierhofer Franz, Fürstenberg 38, 84533<br />

<strong>Markt</strong>l, genommen.<br />

Das Bauvorhaben umfasst den Anbau eines Einfamilienwohnhauses an das bestehende Wohnhaus<br />

in 84533 <strong>Markt</strong>l, Fürstenberg 38, auf dem Grundstück Fl.Nr. 715 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und fällt unter die Beurteilungskriterien des § 35<br />

BauGB „Bauen im Außenbereich“.<br />

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />

Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist die Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen.<br />

Bei der Behandlung der häuslichen Abwässer sind die „technischen Regeln für den Bau und Betrieb<br />

von Kleinkläranlagen“ (TRKleinkläranlagen) zu beachten:<br />

Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig<br />

unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „technischen<br />

Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />

“TRENGW (AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84) <strong>vom</strong> 07.02.2000 sind dabei zu beachten.<br />

Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen<br />

zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.<br />

Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />

Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />

zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />

Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />

Beschluss Nr. 132/2010: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen <strong>zur</strong> eingereichten Planung.<br />

3.2. Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44, 84533 <strong>Markt</strong>l<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Bauantrag Kronwitter Hermann, Gerling 44, 84533<br />

<strong>Markt</strong>l, genommen. Das Bauvorhaben umfasst die Errichtung eines Carports in 84533 <strong>Markt</strong>l, Gerling<br />

44, auf dem Grundstück, Fl.Nr. 577 der Gemarkung <strong>Markt</strong>lberg.<br />

Mit Bescheid des Landratsamtes Altötting <strong>vom</strong> 03.02.2009, BV.Nr. 2008/0512 wurde die Genehmigung<br />

<strong>zur</strong> Errichtung einer Fertigungs- und Lagerhalle als Betriebserweiterung, erteilt.<br />

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB.<br />

Die Nachbarunterschriften sind vollzählig aufgeführt.<br />

Nach Erstellung des Schnurgerüstes ist die Gemeindeverwaltung rechtzeitig zu verständigen.<br />

Die anfallenden Dach – und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig<br />

unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „technischen<br />

Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser<br />

“TRENGW (AllMBl >Nr. 3/2000 S. 84) <strong>vom</strong> 07.02.2000 sind dabei zu beachten.


Fortsetzungsblatt <strong>zur</strong> Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.12.2010 –öffentlich- Seite 100<br />

Die punktuelle Versickerung von Regenwasser über einen Sickerschacht ist nur noch in Ausnahmefällen<br />

zulässig, bzw. wenn zwingende Gründe eine der vorgenannten Lösungen ausschließen.<br />

Die Gemeinde ist vor Fertigstellung der Sickereinrichtungen zu verständigen.<br />

Auf der Baustelle sind Bauschutt und Baustellenabfälle getrennt zu erfassen und anschließend getrennt<br />

zu entsorgen. Bauschutt ist nur in Bauschuttdeponien und Baustellenabfälle sind nur auf dem<br />

Gelände des Müllheizkraftwerkes Burgkirchen abzulagern.<br />

Beschluss Nr. 133/2010: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat erteilt sein Einvernehmen <strong>zur</strong> eingereichten Planung.<br />

4. Antrag dpw Deutsche Plakatwerbung GmbH, Koblenz, auf Erteilung der Genehmigung <strong>zur</strong> Anbringung<br />

einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat Einsicht in den Antrag der Firma dpw Deutsche Plakatwerbung GmbH,<br />

Koblenz, <strong>vom</strong> 19.11.2010, auf Erteilung der Genehmigung <strong>zur</strong> Anbringung einer Werbetafel auf<br />

dem Grundstück Burghauser Straße 2. Die Tafel aus Aluminiumblech hat eine Größe von 2,90 m<br />

Höhe x 3,90 m Breite und soll direkt an der Außenwand des Nebengebäudes der Tankstelle angebracht<br />

werden. Die Werbeanlage soll der Ankündigung von Veranstaltungen, der Parteien und<br />

Wirtschaftswerbung dienen. Es wird Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes gestellt.<br />

Das gemeindliche Planungsbüro, das mit der Erstellung des gemeindlichen Bebauungsplans Ortsmitte<br />

betraut ist, nicht aus städtebaulicher Sicht wie folgt Stellung:<br />

Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplans Nr. 3“südlich der alten Bahnhofstraße“<br />

<strong>vom</strong> 5.5.1964 sowie im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 14<br />

„Ortsmitte“.<br />

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 14 enthält folgende Festsetzungen:<br />

§ 9 Werbeanlagen<br />

Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie müssen unterhalb der jeweils obersten Geschossdecke<br />

angebracht werden.<br />

Werbeanlagen auf, an oder in Dachflächen sind nicht zulässig. Am Gebäude sind Werbeanlagen bis zu einer<br />

Höhe von max. 40 cm und einer maximalen Fläche von 1,5 m² als Wandbeschriftungen oder Einzelbuchstaben<br />

zulässig, größere Werbeanlagen können in begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden. Unzulässig<br />

sind Werbeanlagen in grellen Farben, übermäßiger Größe, hoher Lichtleistung, wechselndem oder bewegtem<br />

Licht, drehbare Werbeträger und solche mit wechselnden Motiven sowie Laserwerbung, Skybeamer oder<br />

ähnliches.<br />

Die Aufzählung ist abschließend. Nicht aufgeführte Werbeanlagen sind gemäß dem in Aufstellung<br />

befindlichen Bebauungsplan nicht zulässig.<br />

Gemäß § 33 BauGB sind Vorhaben in Gebieten, für die ein Beschluss über die Aufstellung eines<br />

Bebauungsplanes gefasst ist, zulässig, wenn anzunehmen ist, dass das Vorhaben den künftigen<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegensteht. Mit der vorgesehenen Größenordnung<br />

entspricht die geplante Werbeanlage nicht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes<br />

Nr. 14 und ist somit nicht zulässig. Mit den bereits umgesetzten Maßnahmen im<br />

Ortskern (Parken Ortsmitte, Begrünung, Bushaltestelle mit Ortsinformation) wurde von der <strong>Markt</strong>gemeinde<br />

das Ziel verfolgt, die Identität und Qualität des Ortskernes zu stärken und zu erhalten.<br />

Diesem Ziel würde eine Werbeanlage in der geplanten Größenordnung aufgrund der für den Ortskern<br />

fremden Maßstäblichkeit widersprechen.<br />

Das gemeindliche Planungsbüro empfiehlt, den Bauantrag abzulehnen.


Fortsetzungsblatt <strong>zur</strong> Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.12.2010 –öffentlich- Seite 101<br />

Nach Kenntnisnahme und Erörterung des Sachverhalts erging folgender<br />

Beschluss Nr. 134/2010: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat spricht sich mit Verweis auf die Festsetzungen in § 9 des in Aufstellung<br />

befindlichen Bebauungsplans Ortsmitte Nr. 14 gegen eine Erteilung der Baugenehmigung <strong>zur</strong> Anbringung<br />

einer Werbetafel auf dem Grundstück Burghauser Straße 2 aus.<br />

5. Bebauungsplan Ortsmitte Nr. 14: Änderung im Bereich Flurstück 91<br />

Im Bereich des Parkplatzes an der Schulstraße ist nach dem Bebauungsplan Ortsmitte Nr. 14 eine<br />

mögliche Erweiterung der Parkplatzfläche vorgesehen. Aufgrund der Einwendungen des Grundstückseigentümers<br />

sollte der Umgriff des Bebauungsplans reduziert werden. Bürgermeister<br />

Gschwendtner erläutert anhand des Lageplanes den Sachverhalt und die Empfehlung des gemeindlichen<br />

Planungsbüros.<br />

Nach Kenntnisnahme und Erörterung des Sachverhalts erging folgender<br />

Beschluss Nr. 134/2010: einstimmig<br />

Der Gemeinderat beschließt den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 14 Ortsmitte um den als Parkplatz<br />

ausgewiesenen Bereich des Grundstückes mit der Fl.Nr. 91 zu reduzieren. Die in der Klappe<br />

dargestellten Zeichnungsinhalte ersetzen den entsprechenden Bereich der Plandarstellung des Bebauungsplanes.<br />

Der Grundstückseigentümer ist diesbezüglich zu informieren.<br />

6. Erlass Friedhofsgebührensatzung 2011<br />

Nach dem Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l für die<br />

Jahre 2005 – 2008 waren die Friedhofsgebühren neu zu kalkulieren und es ist die Friedhofsgebührensatzung<br />

neu zu erlassen.<br />

Die Friedhofsgebühren wurden neu kalkuliert und <strong>vom</strong> <strong>Markt</strong>gemeinderat in der Sitzung am 14.<br />

September 2010 beschlossen (s. SN 9/2010, Seite 75, TOP 5., Beschluss Nr 103/2010).<br />

Die neue Friedhofsgebührensatzung liegt nun im Entwurf vor. Sie wird von Verwaltungsleiter Biebl<br />

erläutert. Von praktischer Bedeutung sind vor allem die Grabgebühr und die Bestattungsgebühren,<br />

die bei dem von der Gemeinde bestellten Generalübernehmer (Bestattungsunternehmen) anfallen.<br />

Die Bestattungsgebühren sind nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des<br />

Innern <strong>vom</strong> 12.11.2002, zuletzt geändert am 7. Mai 2010, durch die Gemeinde zu erheben.<br />

Nach Kenntnisnahme des Entwurfs der Friedhofsgebührensatzung sowie Erläuterung der wesentlichen<br />

Satzungsinhalte durch Verwaltungsleiter Biebl erging folgender<br />

Beschluss Nr. 135/2010: einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf <strong>vom</strong> 14.12.2010 einer Satzung des<br />

<strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Friedhofs und des Leichenhauses<br />

des <strong>Markt</strong>es <strong>Markt</strong>l sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen<br />

(Friedhofsgebührensatzung) als Satzung . Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als<br />

Anlage 1 beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.<br />

7. Nachtragshaushalt 2010: Beratung der Haushaltsansätze und Erlass der Haushaltssatzung<br />

Bürgermeister Gschwendtner erläuterte den Nachtragshaushalt 2010, der den Mitgliedern des<br />

<strong>Markt</strong>gemeinderates mit der Einladung <strong>zur</strong> Sitzung zugestellt worden war. Im Verwaltungshaushalt


Fortsetzungsblatt <strong>zur</strong> Niederschrift über die Sitzung Nr. 12/2010<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 14.12.2010 –öffentlich- Seite 102<br />

erhöhten sie die Einnahmen und Ausgaben um 52.000 Euro auf 3.165.000 Euro. Bei den Ausgaben<br />

im Vermögenshaushalt waren bei nur 4 Positionen Ansatzerhöhungen von insgesamt 17.000 Euro<br />

veranlasst. Im 2 – Jahresvergleich mit 2008 ergibt sich eine verschlechterte Finanzsituation von<br />

540.000 Euro die auf den landesweiten Einbruch der Konjunktur <strong>zur</strong>ückzuführen ist.<br />

Nach Beantwortung von Fragen aus dem Gemeinderat zu den Reparaturkosten für den Unimog,<br />

zum Verfahren hinsichtlich der Gewerbesteuerumlage, zum aktuellen Schuldenstand pro Einwohner<br />

und zu den Schulbuskosten verlas abschließend Kämmerer Strasser die Nachtragshaushaltssatzung,<br />

in der auch die Höhe der erforderlichen Kreditaufnahme von 330.000 Euro festgesetzt ist.<br />

Es erging folgender<br />

Beschluss Nr. 136/2010: einstimmig (13 : 0)<br />

Der Nachtragshaushaltsplan 2010 und die Nachtragshaushaltssatzung 2010 –dokumentiert in den<br />

Anlagen 2 und 3 <strong>zur</strong> Niederschrift - werden genehmigt.<br />

8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge<br />

Jahresrückblick des Bürgermeisters<br />

In seinem Rückblick auf das Jahr 2010, das ein äußerst schwieriges Haushaltsjahr für die <strong>Markt</strong>gemeinde<br />

<strong>Markt</strong>l war, erinnerte Bürgermeister Gschwendtner an die großen Investitionen <strong>zur</strong> Erschließung<br />

des Gewerbegebietes Bergham, <strong>zur</strong> Errichtung der Bushaltestelle und des Parkplatzes an<br />

der Burghauser Straße, <strong>zur</strong> Erschließung des ehemaligen Antoniusheimgeländes für die Errichtung<br />

des EDEKA-<strong>Markt</strong>es mit Verwaltungsgebäude und die Schaffung von Bauparzellen <strong>zur</strong> Errichtung<br />

von Wohneigenheimen für Familien sowie die Gestaltung des Parkgeländes mit Öffnung <strong>zur</strong> Kreisstraße<br />

hin. Weiter wies er auf die Straßenbaumaßnahmen im Außenbereich hin, die in Zusammenarbeit<br />

mit dem Amt für ländliche Entwicklung verwirklicht werden konnten. In dem Zusammenhang<br />

dankte er den Anliegern, die sämtliche mit freiwilligen Beiträgen <strong>zur</strong> Finanzierung der Maßnahmen<br />

entscheidend beitrugen.<br />

Seinen Dank richtete Bürgermeister Gschwendtner an seine beiden Stellvertreter im Amt Roland<br />

Stadler und Ludwig Schreder für die Unterstützung und die faire partnerschaftliche Zusammenarbeit,sowie<br />

an den <strong>Markt</strong>gemeinderat für die gute und konstruktive Zusammenarbeit. Weiter dankte<br />

er der Gemeindeverwaltung für die effektive, fleißige und bürgerfreundliche Arbeit. Abschließend,<br />

aber nicht zuletzt, dankte er Herrn und Frau Kleiner von der Presse für die ausgezeichnete Berichterstattung.<br />

Mit den besten Wünschen zum Weihnachtsfest und zum neuen Jahr 2011 beschloss Bürgermeister<br />

Hubert Gschwendtner die letzte <strong><strong>Markt</strong>gemeinderatssitzung</strong> im ausklingenden Jahr 2010.<br />

Zweiter Bürgermeister Roland Stadler dankte Bürgermeister Gschwendtner für seine fleißige und<br />

konstruktive Arbeit und wünschte insbesondere ein gesundes neues Jahr in Erinnerung die schwere<br />

Erkrankung die er vor einem Jahr zu überstehen hatte und wieder genesen ist.<br />

Ende: 20.15 Uhr<br />

Gschwendtner Biebl<br />

1. Bürgermeister Schriftführer

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