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Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl

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Name der<br />

abgegebenen<br />

Behörde<br />

<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />

des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 91<br />

Kabel Deutschland<br />

Vertrieb + Service<br />

GmbH<br />

Südwestpark 15 *<br />

90449 Nürnberg<br />

Kurze Schilderung der Bedenken<br />

und Anregungen<br />

Im Baugebiet nördlich der Bahn, am Bruckberg, wurde für<br />

sechs Bauparzellen eine Stichstraße mit Wendehammer<br />

erst kürzlich beschlossen. Um nur einige zu nennen.<br />

Für eine zukunftsfähige Gesamtlösung im Bebauungsgebiet<br />

8a“Grieß Ost“ müsste der vorhandene Plan um eine Häuserreihe<br />

nach Osten erweitert werden. Damit entstünden<br />

völlig neue Entscheidungskriterien für eine Erschließung<br />

und würde eine optimale Straßenführung erlauben.<br />

Siehe Anlage mit Handskizze.<br />

Der Gemeinde blieben im Verhältnis eine Menge künftiger<br />

Unterhaltskosten erspart.<br />

wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 07.08.12.<br />

Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen<br />

unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden<br />

Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass<br />

unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu<br />

sichern sind, nicht <strong>über</strong>baut und vorhandene Überdeckungen<br />

nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung<br />

unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden,<br />

benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren<br />

Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen<br />

sowie <strong>die</strong> notwendigen Arbeiten durchführen zu können.<br />

Entscheidung oder Stellungnahme<br />

des <strong>Markt</strong>rates<br />

Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />

zur Kenntnis und stellt fest:<br />

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />

Abwägungsbeschluss Nr. 104/2012 einstimmig<br />

Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt den Abwägungen wie vorgetragen zu. Nach Billigung des Entwurfes,<br />

in dem <strong>die</strong> abgewogenen Stellungnahmen bereits eingearbeitet sind, ist <strong>die</strong> Bürgerbeteiligung<br />

nach §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

2a. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Billigung des Entwurfes<br />

Die behandelten Anregungen und Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und<br />

des Vorentwurfes wurden in den aufzustellenden Bebauungsplan eingearbeitet. Die Änderungen<br />

wurden von Frau Kellhuber erläutert<br />

Billigungsbeschluss Nr. 105/2012 einstimmig<br />

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8a „Gries Ost“<br />

des Architekturbüros Kellhuber vom 04.12.2012 in der vorgelegten Form, mit Begründung und<br />

Umweltbericht, sowie Lageplan für Ausgleichsfläche, vorbehaltlich der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages,<br />

zu.<br />

Die Verwaltung wird ermächtigt, <strong>die</strong> Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB durchzuführen.<br />

3. Bericht des Bürgermeisters<br />

3.1. Innbrücke <strong>Markt</strong>l Einmündung Kr AÖ 16 in Kr AÖ 22<br />

Bgm. Gschwendtner gibt seine E-Mail an Polizei, Landrat, Straßenbauamt und Landratsamt wegen<br />

der starken Sichtbehinderung bei der Einmündung der Kr AÖ 16 in <strong>die</strong> Kr AÖ 22, bekannt.<br />

Weiters wird auf <strong>die</strong> Risse und Asphaltschäden auf dem Rad- bzw. Gehweg <strong>über</strong> <strong>die</strong> Brücke hingewiesen.

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