Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 91<br />
Kabel Deutschland<br />
Vertrieb + Service<br />
GmbH<br />
Südwestpark 15 *<br />
90449 Nürnberg<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
Im Baugebiet nördlich der Bahn, am Bruckberg, wurde für<br />
sechs Bauparzellen eine Stichstraße mit Wendehammer<br />
erst kürzlich beschlossen. Um nur einige zu nennen.<br />
Für eine zukunftsfähige Gesamtlösung im Bebauungsgebiet<br />
8a“Grieß Ost“ müsste der vorhandene Plan um eine Häuserreihe<br />
nach Osten erweitert werden. Damit entstünden<br />
völlig neue Entscheidungskriterien für eine Erschließung<br />
und würde eine optimale Straßenführung erlauben.<br />
Siehe Anlage mit Handskizze.<br />
Der Gemeinde blieben im Verhältnis eine Menge künftiger<br />
Unterhaltskosten erspart.<br />
wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 07.08.12.<br />
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen<br />
unseres Unternehmens, deren Lage aus den beiliegenden<br />
Bestandsplänen ersichtlich ist. Wir weisen darauf hin, dass<br />
unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu<br />
sichern sind, nicht <strong>über</strong>baut und vorhandene Überdeckungen<br />
nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung<br />
unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden,<br />
benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren<br />
Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen<br />
sowie <strong>die</strong> notwendigen Arbeiten durchführen zu können.<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
Der <strong>Markt</strong>rat von <strong>Markt</strong>l nimmt <strong>die</strong> Stellungnahme<br />
zur Kenntnis und stellt fest:<br />
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.<br />
Abwägungsbeschluss Nr. 104/2012 einstimmig<br />
Der <strong>Markt</strong>gemeinderat stimmt den Abwägungen wie vorgetragen zu. Nach Billigung des Entwurfes,<br />
in dem <strong>die</strong> abgewogenen Stellungnahmen bereits eingearbeitet sind, ist <strong>die</strong> Bürgerbeteiligung<br />
nach §3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
2a. Bebauungsplan 8a Gries Ost: Billigung des Entwurfes<br />
Die behandelten Anregungen und Stellungnahmen aus der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und<br />
des Vorentwurfes wurden in den aufzustellenden Bebauungsplan eingearbeitet. Die Änderungen<br />
wurden von Frau Kellhuber erläutert<br />
Billigungsbeschluss Nr. 105/2012 einstimmig<br />
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8a „Gries Ost“<br />
des Architekturbüros Kellhuber vom 04.12.2012 in der vorgelegten Form, mit Begründung und<br />
Umweltbericht, sowie Lageplan für Ausgleichsfläche, vorbehaltlich der Unterzeichnung des Erschließungsvertrages,<br />
zu.<br />
Die Verwaltung wird ermächtigt, <strong>die</strong> Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 BauGB durchzuführen.<br />
3. Bericht des Bürgermeisters<br />
3.1. Innbrücke <strong>Markt</strong>l Einmündung Kr AÖ 16 in Kr AÖ 22<br />
Bgm. Gschwendtner gibt seine E-Mail an Polizei, Landrat, Straßenbauamt und Landratsamt wegen<br />
der starken Sichtbehinderung bei der Einmündung der Kr AÖ 16 in <strong>die</strong> Kr AÖ 22, bekannt.<br />
Weiters wird auf <strong>die</strong> Risse und Asphaltschäden auf dem Rad- bzw. Gehweg <strong>über</strong> <strong>die</strong> Brücke hingewiesen.