Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
Niederschrift über die Sitzung - Markt Marktl
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Name der<br />
abgegebenen<br />
Behörde<br />
<strong>Niederschrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> Nr. 12/2012<br />
des <strong>Markt</strong>gemeinderates <strong>Markt</strong>l am 04.12.2012 – öffentlich - Seite 85<br />
Kurze Schilderung der Bedenken<br />
und Anregungen<br />
gungen wesentlich enger zu fassen sowie eine zum vorhandenen<br />
Ortsbild passende Mindestdachneigung vorzugeben<br />
und <strong>die</strong>se Regelungen einheitlich für alle Dachformen gelten<br />
zu lassen (Vorgeschlagene Dachneigung: 22 – 32°).<br />
2. Ebenso sollte im Interesse des Siedlungsbildes <strong>die</strong> Farbpalette<br />
der Dachdeckungen eingeschränkt werden.<br />
Um einerseits eine harmonische “Einfügung“ künftiger Dächer<br />
in <strong>die</strong> bestehende Bebauung zu gewährleisten und<br />
andererseits aber auch zu ermöglichen, dass im Falle einer<br />
Aufbringung von Solaranlagen eine farblich dazu passende<br />
Dachdeckung gewählt werden kann, wird im Interesse eines<br />
möglichst intakten Landschaftsbildes dringend empfohlen,<br />
<strong>die</strong> zulässigen Dachfarben auf „ziegelrot“, „rotbraun“ und<br />
ggf. „graubraun“ zu beschränken. Die Farbe „anthrazit“<br />
sollte dagegen – auch unter Berücksichtigung der Wirkung<br />
in den Außenbereich – nicht zugelassen werden.<br />
3. Bei der Festsetzung zur Grundflächenzahl und zur Geschoßflächenzahl<br />
wird <strong>die</strong> Anbringung eines ergänzenden<br />
Hinweises auf § 19 bzw. § 20 BauNVO empfohlen.<br />
4. Bei der Zeichenerklärung sollte unter Punkt 5.3 klargestellt<br />
werden, dass es sich hier um eine öffentliche bzw.<br />
öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt (Zugang zum<br />
Spielplatz).<br />
5. In Festsetzung II. 1.2 müsste <strong>die</strong> Gültigkeit des Art. 6<br />
Abs. 5 Satz 1 BayBO konkret angeordnet werden (vgl. Art. 6<br />
Abs. 5 Satz 3 BayBO).<br />
6. Aufgeständerte Solaranlagen auf Dächern sollten ausschließlich<br />
bei Flachdächern sowie ggf. bei extrem flach<br />
geneigten Pultdächern (Vorschlag bis zu max. 5° Dachneigung),<br />
sofern <strong>die</strong>se Dachformen trotz der in Punkt 1 geäußerten<br />
Bedenken weiterhin möglich sein sollten, zugelassen<br />
werden.<br />
7. Bei den unter den Hinweisen genannten reduzierten<br />
Grenzabständen sollte klargestellt werden, dass <strong>die</strong>se nur<br />
bis zu einer Gehölzhöhe von 2 m gelten.<br />
8. Der letzte Satz des Punktes „IV. Hinweise“ müsste wohl<br />
mit dem Wort „Vor“ anstatt „Der“ beginnen.<br />
9. Die in den letzten drei Sätzen der Hinweise zur „Wasserwirtschaft“<br />
enthaltenen Forderungen stellen letztlich auch<br />
„Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen“ dar, <strong>die</strong><br />
dann aber als verbindliche Festsetzungen in den Bebauungsplan<br />
aufgenommen werden sollten.<br />
Sachgebiet 53 (Landschaftspflege, Grünordnung und<br />
Gartenbau):<br />
Entscheidung oder Stellungnahme<br />
des <strong>Markt</strong>rates<br />
stellt ist, dass symmetrisch geneigte Dächer eine<br />
Dachneigung zwischen 20 – 35 ° aufweisen.<br />
In folgenden Punkten wird der Anregung entsprochen:<br />
Die zulässige Spannbreite bei Sattel-, Walm und<br />
Zeltdächern wird von 20 – 35 ° auf 22 – 32 °<br />
verringert.<br />
Damit wird <strong>die</strong> Eindeutigkeit der städtebaulichen<br />
Zielsetzung, <strong>die</strong>se Dachformen mit einer Dachneigung<br />
von<br />
22 - 32°, jedoch auch deutlich davon abgesetzt<br />
Pult- und Flachdächer zuzulassen, verdeutlicht.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Da es keine städtebauliche Begründung gibt,<br />
gerade unter dem Aspekt der Solaranlagen auf<br />
den Dächern (erwünscht; in der Farbwirkung<br />
anthrazit – schwarz), anthrazit auszuschließen,<br />
wird <strong>die</strong> Festsetzung so belassen. Ziel ist es<br />
Dächer in der Farbe blau, aus städtebaulichen<br />
Gründen (fehlende Einfügbarkeit) auszuschließen.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird ergänzt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Zeichenerklärung wird ergänzt um „öffentlich<br />
gewidmete Verkehrsfläche“<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Die Festsetzung wird ergänzt.<br />
Beschluss: 12:2<br />
Die Festsetzung wird dahingehend ergänzt, dass<br />
eine Aufständerung bei Flach- und Pultdächern<br />
bis zu einer Dachneigung von maximal 5° erlaubt<br />
wird.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Hinweis wird entsprechend ergänzt.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Der Satz wird entsprechend korrigiert.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
In den Festsetzungen dürfen Garagenzufahrten<br />
und Stellplätze nur mit einem wasserdurchlässigen<br />
Belag versehen werden. Deshalb wird der<br />
letzte Satz bei den Hinweisen gestrichen. Der<br />
Verweis auf <strong>die</strong> Verordnung kann nicht festgesetzt<br />
werden, <strong>die</strong>se ist zu beachten. Der Bau von<br />
Zisternen kann in einer städtebaulichen Satzung<br />
nicht bindend festgesetzt werden.<br />
Beschluss: einstimmig<br />
Unter Punkt 2 der textlichen Festsetzungen zur