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Amtsblatt - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf

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Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />

die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der<br />

Fassung der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />

geändert am 4.5.2010 (GVBl. S. 113), enthalten sind oder aufgrund<br />

der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist<br />

die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />

nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />

Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />

schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO).<br />

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung<br />

oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />

Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO geltend gemacht,<br />

so kann auch nach Ablauf der in § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO<br />

genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, 14.03.2012<br />

Häckert, Beauftragter<br />

In der 2. Gemeinderatssitzung am 31. Januar<br />

2012 des Gemeinderates der Gemeinde<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wurden<br />

folgende Beschlüsse gefasst:<br />

öffentlicher Teil<br />

– Beschluss-Nr. 07 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die Erweiterung der Tagesordnung – TOP 10 – Beratung und<br />

Beschlussfassung – 2. Teilrechnung – Türen Erich-Weinert-Straße 2/2a.<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschlus-Nr. 08 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 22. Dezember 2011<br />

(<strong>Mohlsdorf</strong>) – öffentlicher Teil.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 09 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 22. Dezember 2011<br />

(<strong>Teichwolframsdorf</strong>) – öffentlicher Teil.<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 10 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />

lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 03. Januar 2012<br />

– öffentlicher Teil.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 11 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

in Abwägung aller Entscheidungskriterien, das Amt des am<br />

22. April 2012 neu zu wählenden hauptamtlichen Bürgermeisters der<br />

Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer<br />

Kommunal-Besoldungsverordnung (ThürKomBesV) in die Besoldungsgruppe<br />

A 15 einzustufen.<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 12 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt,<br />

Frau Annelie Lieder zum Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl,<br />

Gemeinderatswahl und Wahl des Landrates am 22. April 2012<br />

und vorsorglich für eine evtl. stattfindende Stichwahl am 06. Mai 2012<br />

zu berufen. Als Stellvertreter wird Frau Beate Herzog berufen.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 13 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt,<br />

die anliegende Richtlinie zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft ab 01.<br />

Januar 2012 für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<br />

<strong>Teichwolframsdorf</strong> in Kraft zu setzen. Die Finanzierung für das Haushaltsjahr<br />

2012 ist über einen Ansatz im Haushalt der Gemeinde zu sichern.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 14 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

das Rederecht für Herrn Pagel.<br />

Seite 13<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 15 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> hebt<br />

den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

„Motorsport-Anlage Sorge-Settendorf“ auf Grund des Nichthandelns<br />

des Vorhabenträgers auf. Damit endet das Verfahren. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu geben.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 16 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Landgemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

fasst gem. § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des<br />

Bebauungsplanes „Kirschallee“ im Ortsteil Waltersdorf in der in der<br />

Anlage gekennzeichneten Abgrenzung (Gemarkung Waltersdorf/Berga,<br />

Flur 5, Flurstücke 238/2, 245/3 und 242 (tlw.). Die Verwaltung wird beauftragt,<br />

den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 17 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

das Rederecht zur Sache für Herrn Liez.<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 18 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

das Rederecht für Herrn Günter Halbauer.<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 19 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> fasst<br />

gem. § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung<br />

„Greizer Weg“ (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) in der in der<br />

Anlage gekennzeichneten Abgrenzung in der Gemarkung <strong>Teichwolframsdorf</strong>,<br />

Flur 2 zur Einbeziehung dieser Flächen in den Innenbereich<br />

(§ 34 BauGB) zur Schaffung der Voraussetzungen zum Bau von Wohnhäusern.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt<br />

zu geben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.<br />

• mehrheitlich beschlossen<br />

– Beschluss-Nr. 20 – 02./2012<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />

die Finanzierung der Ausgaben in Höhe von 19.475,54 Euro<br />

an die Firma Glaserei & Tischlerei/Manfred Hilbert über die Zuweisung<br />

zur Förderung der Bildung der Landgemeinde zu tätigen.<br />

• einstimmig beschlossen<br />

Einladung zur Informationsveranstaltung<br />

der Jagdvorsteher und Stellvertreter<br />

der Jagdgenossenschaften innerhalb der<br />

Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

Der Beauftragte der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> lädt<br />

alle Jagdvorsteher und Stellvertreter der Jagdgenossenschaften zu einer<br />

Informationsveranstaltung über die weitere Existenz ihrer Jagdgenossenschaften<br />

ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den<br />

12. April 2012, 19:00 Uhr, im Hotel „Gudd“, Raasdorfer Str. 2, in<br />

07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> statt.<br />

Mit der rechtskräftigen Bildung der Landgemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

ist in diesem Territorium zeitgleich eine große Jagdgenossenschaft<br />

<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> entstanden. Die in der Gemeinde<br />

vorhandenen Jagdgenossenschaften befinden sich in Auflösung.<br />

Daraus ergeben sich für die Jagdbezirke und den dazu gehörigen Jagdgenossenschaften,<br />

welche innerhalb des Territoriums der Landgemeinde<br />

vorhanden sind, Konsequenzen. Bei Verhinderung wird um die Teilnahme<br />

eines beauftragten Jagdgenossen gebeten.<br />

Christian Häckert, Beauftragter der Gemeinde und Notjagdvorsteher der<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />

Grünschittannahme<br />

Am Samstag, 31. März 2012 in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr<br />

erfolgt auf dem Lagerplatz des Bauhofes der Gemeinde (Greizer<br />

Straße)die Annahme von Grünschnitt.

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