Amtsblatt - Mohlsdorf-Teichwolframsdorf
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Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften,<br />
die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der<br />
Fassung der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt<br />
geändert am 4.5.2010 (GVBl. S. 113), enthalten sind oder aufgrund<br />
der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist<br />
die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres<br />
nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter<br />
Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO).<br />
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung<br />
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.<br />
Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO geltend gemacht,<br />
so kann auch nach Ablauf der in § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO<br />
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong>, 14.03.2012<br />
Häckert, Beauftragter<br />
In der 2. Gemeinderatssitzung am 31. Januar<br />
2012 des Gemeinderates der Gemeinde<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> wurden<br />
folgende Beschlüsse gefasst:<br />
öffentlicher Teil<br />
– Beschluss-Nr. 07 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
die Erweiterung der Tagesordnung – TOP 10 – Beratung und<br />
Beschlussfassung – 2. Teilrechnung – Türen Erich-Weinert-Straße 2/2a.<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschlus-Nr. 08 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />
lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 22. Dezember 2011<br />
(<strong>Mohlsdorf</strong>) – öffentlicher Teil.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 09 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />
lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 22. Dezember 2011<br />
(<strong>Teichwolframsdorf</strong>) – öffentlicher Teil.<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 10 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> genehmigt<br />
lt. § 42 (2) ThürKO die Niederschrift vom 03. Januar 2012<br />
– öffentlicher Teil.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 11 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
in Abwägung aller Entscheidungskriterien, das Amt des am<br />
22. April 2012 neu zu wählenden hauptamtlichen Bürgermeisters der<br />
Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer<br />
Kommunal-Besoldungsverordnung (ThürKomBesV) in die Besoldungsgruppe<br />
A 15 einzustufen.<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 12 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt,<br />
Frau Annelie Lieder zum Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl,<br />
Gemeinderatswahl und Wahl des Landrates am 22. April 2012<br />
und vorsorglich für eine evtl. stattfindende Stichwahl am 06. Mai 2012<br />
zu berufen. Als Stellvertreter wird Frau Beate Herzog berufen.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 13 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt,<br />
die anliegende Richtlinie zur Stärkung der örtlichen Gemeinschaft ab 01.<br />
Januar 2012 für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<br />
<strong>Teichwolframsdorf</strong> in Kraft zu setzen. Die Finanzierung für das Haushaltsjahr<br />
2012 ist über einen Ansatz im Haushalt der Gemeinde zu sichern.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 14 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
das Rederecht für Herrn Pagel.<br />
Seite 13<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 15 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> hebt<br />
den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
„Motorsport-Anlage Sorge-Settendorf“ auf Grund des Nichthandelns<br />
des Vorhabenträgers auf. Damit endet das Verfahren. Die Verwaltung<br />
wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu geben.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 16 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Landgemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
fasst gem. § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des<br />
Bebauungsplanes „Kirschallee“ im Ortsteil Waltersdorf in der in der<br />
Anlage gekennzeichneten Abgrenzung (Gemarkung Waltersdorf/Berga,<br />
Flur 5, Flurstücke 238/2, 245/3 und 242 (tlw.). Die Verwaltung wird beauftragt,<br />
den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 17 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
das Rederecht zur Sache für Herrn Liez.<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 18 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
das Rederecht für Herrn Günter Halbauer.<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 19 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> fasst<br />
gem. § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Ergänzungssatzung<br />
„Greizer Weg“ (Satzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) in der in der<br />
Anlage gekennzeichneten Abgrenzung in der Gemarkung <strong>Teichwolframsdorf</strong>,<br />
Flur 2 zur Einbeziehung dieser Flächen in den Innenbereich<br />
(§ 34 BauGB) zur Schaffung der Voraussetzungen zum Bau von Wohnhäusern.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt<br />
zu geben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vorhabenträger.<br />
• mehrheitlich beschlossen<br />
– Beschluss-Nr. 20 – 02./2012<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> beschließt<br />
die Finanzierung der Ausgaben in Höhe von 19.475,54 Euro<br />
an die Firma Glaserei & Tischlerei/Manfred Hilbert über die Zuweisung<br />
zur Förderung der Bildung der Landgemeinde zu tätigen.<br />
• einstimmig beschlossen<br />
Einladung zur Informationsveranstaltung<br />
der Jagdvorsteher und Stellvertreter<br />
der Jagdgenossenschaften innerhalb der<br />
Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
Der Beauftragte der Gemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> lädt<br />
alle Jagdvorsteher und Stellvertreter der Jagdgenossenschaften zu einer<br />
Informationsveranstaltung über die weitere Existenz ihrer Jagdgenossenschaften<br />
ein. Die Versammlung findet am Donnerstag, den<br />
12. April 2012, 19:00 Uhr, im Hotel „Gudd“, Raasdorfer Str. 2, in<br />
07987 <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> statt.<br />
Mit der rechtskräftigen Bildung der Landgemeinde <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
ist in diesem Territorium zeitgleich eine große Jagdgenossenschaft<br />
<strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong> entstanden. Die in der Gemeinde<br />
vorhandenen Jagdgenossenschaften befinden sich in Auflösung.<br />
Daraus ergeben sich für die Jagdbezirke und den dazu gehörigen Jagdgenossenschaften,<br />
welche innerhalb des Territoriums der Landgemeinde<br />
vorhanden sind, Konsequenzen. Bei Verhinderung wird um die Teilnahme<br />
eines beauftragten Jagdgenossen gebeten.<br />
Christian Häckert, Beauftragter der Gemeinde und Notjagdvorsteher der<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Mohlsdorf</strong>-<strong>Teichwolframsdorf</strong><br />
Grünschittannahme<br />
Am Samstag, 31. März 2012 in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr<br />
erfolgt auf dem Lagerplatz des Bauhofes der Gemeinde (Greizer<br />
Straße)die Annahme von Grünschnitt.