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Fernwärme immer teurer - Mieterverein Luebeck

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<strong>Mieterverein</strong> Lübeck e.V, Mühlenstraße 28,<br />

23552 Lübeck, Tel. 04 51/7 12 27<br />

Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16+17:<br />

Ulrich Klempin, Lübeck<br />

25<br />

Allen Mitgliedern und ihren<br />

Angehörigen wünschen Vorstand,<br />

Geschäftsführung und<br />

Angestellte der Geschäftsstelle<br />

des <strong>Mieterverein</strong>s<br />

Lübeck ein<br />

frohes Weihnachtsfest<br />

und alles Gute und<br />

viel Glück für 2003.<br />

Zwischen Weihnachten und<br />

Neujahr finden keine Sprechstunden<br />

statt. Es wird nur<br />

zeitweise eine Notbesetzung<br />

erreichbar sein. Um Verständnis<br />

wird gebeten.<br />

Die Vermieter verdienen mit<br />

■ Eine für die Mieter<br />

außerdem noch negative<br />

Begleiterscheinung der Umstellung<br />

von Zentralheizungsanlagen<br />

auf <strong>Fernwärme</strong> der<br />

Stadtwerke Lübeck ist die Tatsache,<br />

dass die Mieter auch<br />

noch überhöhte Mieten zu zahlen<br />

haben.<br />

Denn in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

der Wohnungsunternehmen,<br />

die ihre<br />

Wohnanlagen oder einzelne<br />

Häuser und Hochhäuser mit einer<br />

eigenen Zentralheizungsanlage<br />

versorgt haben, sind die<br />

Baukosten dafür von Anfang an<br />

angesetzt worden. Das bedeutet,<br />

dass als so genannte laufende<br />

Aufwendungen Abschreibungen,<br />

Kapitalkosten, Instandhaltungs-<br />

und Verwaltungskosten-<br />

Pauschalen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungenangesetzt<br />

wurden. Die gebildeten<br />

Rücklagen für die notwendige<br />

Erneuerung beziehungsweise<br />

Instandsetzung der Heizungsanlage<br />

werden nun nach Anschluss<br />

der Zentralheizungsleitungen<br />

an das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />

der Stadtwerke nicht mehr<br />

benötigt. Sie werden also von<br />

den Vermietern „versilbert“.<br />

Werden nunmehr die in den<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

angesetzten Baukosten<br />

nicht um die darin enthaltenen<br />

Herstellungskosten für die zentrale<br />

Heizungsanlage reduziert,<br />

bedeutet das, dass die dafür in<br />

den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

enthaltenen laufenden<br />

Aufwendungen weiterhin mit<br />

der Miete von den Mietern bezahlt<br />

werden.<br />

Mit der (Kosten-)Miete zahlt<br />

der Mieter mithin Kosten doppelt,<br />

nämlich einmal an den<br />

Vermieter und zweitens mit den<br />

überhöhten <strong>Fernwärme</strong>-Heizkosten<br />

Kostenanteile für Herstellung,<br />

Kapitalkosten, Abschreibung,<br />

Rücklagen für Instandhaltung,<br />

Instandsetzung<br />

und Verwaltung. Das ist für<br />

Mieter nicht hinnehmbar.<br />

Es ist auch unangebracht und<br />

völlig deplaziert, im Zusammenhang<br />

mit der Zustellung<br />

von überhöhten Heizkostenabrechnungen<br />

durch die Stadtwerke<br />

den Mietern den lapidaren<br />

Rat zu geben, Rücklagen zur<br />

Begleichung von Heizkostennachzahlungen<br />

zu bilden oder<br />

Heizkostenvorauszahlungen zu<br />

erhöhen. Der Mieter kann auch<br />

mit dem Hinweis der Stadtwerke<br />

in Heizkostenabrechnungen<br />

für 2001 nichts anfangen, ab 1.<br />

Januar 2002 habe sich die Heizölpreisentwicklung<br />

entspannt,<br />

so dass wieder mit Preissenkungen<br />

im <strong>Fernwärme</strong>bereich zu<br />

rechnen sei. Der Mieter will<br />

nicht für Heizölpreisentwicklungen<br />

zahlen, sondern nur die<br />

Heizölmenge, die tatsächlich<br />

verbraucht wurde. ■<br />

Beitragszahlungen<br />

LÜBECK<br />

Mitglieder, die ihren Beitrag bisher noch nicht beglichen<br />

und uns auch keine Lastschrifteneinzugsermächtigung<br />

erteilt haben, bitten wir, unverzüglich den Beitrag<br />

zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu<br />

erteilen. Denn nur dann können wir unsere satzungsgemäßen<br />

Aufgaben erfüllen. Nach der Satzung ist der<br />

Beitrag am Anfang des Kalenderjahres zu entrichten.<br />

Werden offene Beiträge nicht bis zum Dezember 2002<br />

überwiesen, sind wir gezwungen, gerichtliche Hilfe in<br />

Anspruch zu nehmen. Das sind wir unter Beachtung<br />

des Gleichbehandlungsgrundsatzes den Mitgliedern<br />

schuldig, die ihre Zahlungspflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen. Äußerstenfalls wird von uns dem Gerichtsvollzieher<br />

Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. Dadurch<br />

entstehen den Zahlungsschuldnern zusätzliche Kosten.<br />

Der Jahresbeitrag 2003 sollte, sofern eine Einzugsermächtigung<br />

nicht erteilt wurde, spätestens bis Mitte<br />

Januar 2003 überwiesen werden. Der reguläre Beitrag<br />

beträgt 72 Euro.<br />

Wurde uns eine LEV-Einzugsermächtigung erteilt, wird<br />

Anfang Januar 2002 der Beitrag abgebucht. Für ausreichende<br />

Deckung auf dem Konto sollte gesorgt werden,<br />

da anderenfalls Stornokosten entstehen, die zu Lasten<br />

des Mitgliedes gehen.<br />

EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />

NEUES KONTO? NEUE ADRESSE?<br />

Bitte das Formular ausschneiden und ausgefüllt an den<br />

Mieterbund Lübeck, Postfach 2253, 23510 Lübeck<br />

zurücksenden<br />

450<br />

Mitgliedsnummer Geburtsdatum<br />

Name, Vorname<br />

Telefonnummer<br />

Alte Anschrift<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Neue Anschrift ab/seit<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Neue Bankverbindung<br />

Wenn uns eine Beitragseinzugsermächtigung erteilt wurde und die<br />

Bankverbindung sich ändert:<br />

Bankleitzahl<br />

Name oder Kurzbezeichnung der Bank<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Kontonummer<br />

6/2002 MieterZeitung 17<br />

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