Fernwärme immer teurer - Mieterverein Luebeck
Fernwärme immer teurer - Mieterverein Luebeck
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<strong>Mieterverein</strong> Lübeck e.V, Mühlenstraße 28,<br />
23552 Lübeck, Tel. 04 51/7 12 27<br />
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16+17:<br />
Ulrich Klempin, Lübeck<br />
25<br />
Allen Mitgliedern und ihren<br />
Angehörigen wünschen Vorstand,<br />
Geschäftsführung und<br />
Angestellte der Geschäftsstelle<br />
des <strong>Mieterverein</strong>s<br />
Lübeck ein<br />
frohes Weihnachtsfest<br />
und alles Gute und<br />
viel Glück für 2003.<br />
Zwischen Weihnachten und<br />
Neujahr finden keine Sprechstunden<br />
statt. Es wird nur<br />
zeitweise eine Notbesetzung<br />
erreichbar sein. Um Verständnis<br />
wird gebeten.<br />
Die Vermieter verdienen mit<br />
■ Eine für die Mieter<br />
außerdem noch negative<br />
Begleiterscheinung der Umstellung<br />
von Zentralheizungsanlagen<br />
auf <strong>Fernwärme</strong> der<br />
Stadtwerke Lübeck ist die Tatsache,<br />
dass die Mieter auch<br />
noch überhöhte Mieten zu zahlen<br />
haben.<br />
Denn in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
der Wohnungsunternehmen,<br />
die ihre<br />
Wohnanlagen oder einzelne<br />
Häuser und Hochhäuser mit einer<br />
eigenen Zentralheizungsanlage<br />
versorgt haben, sind die<br />
Baukosten dafür von Anfang an<br />
angesetzt worden. Das bedeutet,<br />
dass als so genannte laufende<br />
Aufwendungen Abschreibungen,<br />
Kapitalkosten, Instandhaltungs-<br />
und Verwaltungskosten-<br />
Pauschalen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungenangesetzt<br />
wurden. Die gebildeten<br />
Rücklagen für die notwendige<br />
Erneuerung beziehungsweise<br />
Instandsetzung der Heizungsanlage<br />
werden nun nach Anschluss<br />
der Zentralheizungsleitungen<br />
an das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />
der Stadtwerke nicht mehr<br />
benötigt. Sie werden also von<br />
den Vermietern „versilbert“.<br />
Werden nunmehr die in den<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
angesetzten Baukosten<br />
nicht um die darin enthaltenen<br />
Herstellungskosten für die zentrale<br />
Heizungsanlage reduziert,<br />
bedeutet das, dass die dafür in<br />
den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
enthaltenen laufenden<br />
Aufwendungen weiterhin mit<br />
der Miete von den Mietern bezahlt<br />
werden.<br />
Mit der (Kosten-)Miete zahlt<br />
der Mieter mithin Kosten doppelt,<br />
nämlich einmal an den<br />
Vermieter und zweitens mit den<br />
überhöhten <strong>Fernwärme</strong>-Heizkosten<br />
Kostenanteile für Herstellung,<br />
Kapitalkosten, Abschreibung,<br />
Rücklagen für Instandhaltung,<br />
Instandsetzung<br />
und Verwaltung. Das ist für<br />
Mieter nicht hinnehmbar.<br />
Es ist auch unangebracht und<br />
völlig deplaziert, im Zusammenhang<br />
mit der Zustellung<br />
von überhöhten Heizkostenabrechnungen<br />
durch die Stadtwerke<br />
den Mietern den lapidaren<br />
Rat zu geben, Rücklagen zur<br />
Begleichung von Heizkostennachzahlungen<br />
zu bilden oder<br />
Heizkostenvorauszahlungen zu<br />
erhöhen. Der Mieter kann auch<br />
mit dem Hinweis der Stadtwerke<br />
in Heizkostenabrechnungen<br />
für 2001 nichts anfangen, ab 1.<br />
Januar 2002 habe sich die Heizölpreisentwicklung<br />
entspannt,<br />
so dass wieder mit Preissenkungen<br />
im <strong>Fernwärme</strong>bereich zu<br />
rechnen sei. Der Mieter will<br />
nicht für Heizölpreisentwicklungen<br />
zahlen, sondern nur die<br />
Heizölmenge, die tatsächlich<br />
verbraucht wurde. ■<br />
Beitragszahlungen<br />
LÜBECK<br />
Mitglieder, die ihren Beitrag bisher noch nicht beglichen<br />
und uns auch keine Lastschrifteneinzugsermächtigung<br />
erteilt haben, bitten wir, unverzüglich den Beitrag<br />
zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu<br />
erteilen. Denn nur dann können wir unsere satzungsgemäßen<br />
Aufgaben erfüllen. Nach der Satzung ist der<br />
Beitrag am Anfang des Kalenderjahres zu entrichten.<br />
Werden offene Beiträge nicht bis zum Dezember 2002<br />
überwiesen, sind wir gezwungen, gerichtliche Hilfe in<br />
Anspruch zu nehmen. Das sind wir unter Beachtung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes den Mitgliedern<br />
schuldig, die ihre Zahlungspflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen. Äußerstenfalls wird von uns dem Gerichtsvollzieher<br />
Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. Dadurch<br />
entstehen den Zahlungsschuldnern zusätzliche Kosten.<br />
Der Jahresbeitrag 2003 sollte, sofern eine Einzugsermächtigung<br />
nicht erteilt wurde, spätestens bis Mitte<br />
Januar 2003 überwiesen werden. Der reguläre Beitrag<br />
beträgt 72 Euro.<br />
Wurde uns eine LEV-Einzugsermächtigung erteilt, wird<br />
Anfang Januar 2002 der Beitrag abgebucht. Für ausreichende<br />
Deckung auf dem Konto sollte gesorgt werden,<br />
da anderenfalls Stornokosten entstehen, die zu Lasten<br />
des Mitgliedes gehen.<br />
EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />
NEUES KONTO? NEUE ADRESSE?<br />
Bitte das Formular ausschneiden und ausgefüllt an den<br />
Mieterbund Lübeck, Postfach 2253, 23510 Lübeck<br />
zurücksenden<br />
450<br />
Mitgliedsnummer Geburtsdatum<br />
Name, Vorname<br />
Telefonnummer<br />
Alte Anschrift<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Neue Anschrift ab/seit<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Neue Bankverbindung<br />
Wenn uns eine Beitragseinzugsermächtigung erteilt wurde und die<br />
Bankverbindung sich ändert:<br />
Bankleitzahl<br />
Name oder Kurzbezeichnung der Bank<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Kontonummer<br />
6/2002 MieterZeitung 17<br />
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