Fernwärme immer teurer - Mieterverein Luebeck
Fernwärme immer teurer - Mieterverein Luebeck
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Aus dem <strong>Mieterverein</strong><br />
<strong>Fernwärme</strong> <strong>immer</strong> <strong>teurer</strong><br />
■ Lübeck<br />
- <strong>Fernwärme</strong><br />
sollte, wie Stadtwerke<br />
und Stadt propagierten, die<br />
preiswerteste Heizart für Wohnungen<br />
sein. Tatsache ist aber,<br />
wie viele Kunden und Mieter<br />
feststellen mussten, dass die<br />
<strong>Fernwärme</strong>kosten von Jahr zu<br />
Jahr und auch im Vergleich zur<br />
bisherigen Zentralheizung um<br />
inflationäre Spannen gestiegen<br />
sind.<br />
Erst einmal im Geschäft, haben<br />
die Stadtwerke offensichtlich<br />
ihre Monopolstellung bei der<br />
Lieferung von <strong>Fernwärme</strong> ausgenutzt.<br />
Der Rückzug von Vermietern,Wohnungsunternehmen<br />
und Hausverwaltungen auf<br />
eigene Zentralheizungsanlagen<br />
ist durch die Vertragsgestaltung<br />
mit dem <strong>Fernwärme</strong>lieferanten<br />
Stadtwerke und aufgrund von<br />
Sachzwängen regelmäßig ausgeschlossen<br />
und nicht mehr<br />
möglich.<br />
Dem Angebot der Stadtwerke,<br />
die Wohnraumbeheizung kostenlos<br />
zu übernehmen, konnten<br />
diese nicht widerstehen. Ersparten<br />
sich doch so Vermieter,<br />
Wohnungsunternehmen und<br />
Hausverwaltungen die Investition<br />
von Kosten für die notwendige<br />
Sanierung und Erneuerung<br />
der Zentralheizungsanlagen.<br />
Die Nachteile haben die Mieter<br />
zu tragen, deren Heizkosten unangemessen<br />
gestiegen sind, oftmals<br />
um ein Vielfaches der bisherigen<br />
Heizkosten, ohne dass<br />
mehr geheizt oder die Wohnung<br />
wärmer wurde.<br />
Übel für die Mieter ist, dass die<br />
in den Heizkostenabrechnungen<br />
der Stadtwerke aufgeführten<br />
Preise und Kosten überhaupt<br />
nicht mehr sachlich und rechnerisch<br />
nachvollziehbar und nachprüfbar<br />
sind. Die in den Rechnungen<br />
aufgeführten „Wärme-,<br />
Arbeits- und Grund-Preise“ sagen<br />
nichts aus, sie basieren fast<br />
ausschließlich auf Preis-, Gleitund<br />
Preisanpassungsklauseln<br />
und -formeln. Welche Mengen<br />
an Gas und/oder Heizöl tatsächlich<br />
zur Erzeugung von Wärme<br />
16 MieterZeitung 6/2002<br />
verwendet, „verbraucht“ wurden,<br />
ergibt sich aus den Heizkostenabrechnungen<br />
für den Endverbraucher<br />
nicht. Stattdessen<br />
wird in einer graphischen Darstellung<br />
nur die durchschnittliche<br />
Ölpreisentwicklung angegeben,<br />
nicht aber der Verbrauch<br />
an Heizöl in Liter oder Gas in<br />
Kubikmeter.<br />
Der Mieter erkennt aus der Abrechnung<br />
nur eins, nämlich dass<br />
die Kosten auf unerklärliche<br />
Weise gegenüber vorher unangemessen<br />
gestiegen sind. Dabei<br />
sollte doch die <strong>Fernwärme</strong> als<br />
„Abfallprodukt“ bei der Erzeugung<br />
von Strom und Warmwasser<br />
(zum Beispiel für das<br />
Schwimmbad Ziegelstraße)<br />
ganz besonders günstig sein,<br />
und zwar auf Dauer, wie auch<br />
den Vermietern und Wohnungsverwaltungen<br />
beim Abschluss<br />
der <strong>Fernwärme</strong>lieferverträge<br />
gesagt wurde.<br />
Welche Kosten eines Heizwerkes<br />
zum Beispiel bei der gleichzeitigen<br />
Erzeugung von Strom<br />
und Warmwasser entstehen und<br />
von den Stadtwerken den<br />
Stromkunden, als Warmwasserkosten<br />
von den Stadtwerken<br />
dem städtischen Schwimmbad<br />
in Rechnung gestellt und welcher<br />
Kostenanteil letztlich als<br />
„Abfallprodukt <strong>Fernwärme</strong>“<br />
den Wohnraum- und Büronutzern<br />
berechnet werden, ergibt<br />
sich aus den einzelnen Abrechnungen<br />
nicht, die den Verbrauchern<br />
zugestellt werden.<br />
Es muss aber für die Stadtwerke<br />
lohnend sein, wenn man bedenkt,<br />
wie zügig diese in der<br />
Hansestadt Lübeck das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />
aufbaut. Und das,<br />
obwohl das neue Stromkraftwerk<br />
Siems nicht gebaut werden<br />
soll, dessen „Abfallprodukt<br />
Wärme“, das bei der Stromerzeugung<br />
angefallen wäre, nicht<br />
die Trave aufheizen, sondern<br />
sinnvollerweise in das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />
der Stadtwerke Lübeck<br />
geleitet werden sollte. Und was<br />
nun?<br />
Jetzt ist festzustellen, dass zum<br />
Beispiel für eine rund 70 Quadratmeter<br />
große Wohnung allein<br />
an Heizkosten für das Jahr<br />
2001 rund 1 436 Euro (2 808<br />
Mark) angefallen sind. Das sind<br />
40,12 Mark je Quadratmeter<br />
und Jahr (3,34 Mark je Quadratmeter<br />
und Monat). Vor Übernahme<br />
der Wärmelieferung<br />
durch die Stadtwerke betrugen<br />
die Heizkosten für diese Wohnung<br />
rund 0,60 Mark je Quadratmeter<br />
und Monat. Sie sind<br />
mithin zwischenzeitlich um<br />
Unsere Sprechstunden nur nach Vereinbarung<br />
■ Lübeck:<br />
Montag und Dienstag von 14.30 bis 17.00 Uhr,<br />
Donnerstag von 14.30 bis 18.00 Uhr<br />
■ Ahrensburg:<br />
1. und 3. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
■ Bad Oldesloe:<br />
2. und 4. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
■ Eutin:<br />
1. und 3. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
■ Mölln:<br />
Jeden 3. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 17.00 Uhr<br />
■ Reinfeld:<br />
Jeden 4. Mittwoch des Monats von 18.30 bis 19.30<br />
■ ... und telefonische<br />
Sprechstunde montags bis donnerstags von<br />
12.00 bis 13.00 Uhr, Telefon 04 51 / 7 12 27<br />
rund 457 Prozent gestiegen, obwohl<br />
die Heizölpreise innerhalb<br />
dieses Zeitraumes nicht um<br />
mehr als 457 Prozent gestiegen<br />
sind!<br />
Nachfolgende Plausibilitätsberechnung<br />
beweist auch, dass die<br />
Heizkosten der Stadtwerke Lübeck<br />
total überhöht sind: Der<br />
durchschnittliche Heizölverbrauch<br />
für eine in Schleswig-<br />
Holstein gelegene Wohnung,<br />
wie eine Heizkostenverteilerfirma<br />
auf der Grundlage der von<br />
ihr erstellten Heizkostenabrechnungen<br />
feststellte, beträgt rund<br />
20 Liter je Quadratmeter jährlich.<br />
Das sind bei einem durchschnittlichen<br />
Heizölpreis für<br />
2001 von 0,60 Mark je Liter für<br />
eine 70 Quadratmeter große<br />
Wohnung jährlich 840 Mark.<br />
Hinzu kommen Heizungsnebenkosten<br />
(Betriebsstrom, Wartung,<br />
Abrechnungskosten)<br />
durchschnittlich in Höhe von<br />
rund 12,5 Prozent (105 Mark),<br />
so dass insgesamt die Heizkosten<br />
jährlich 945 Mark betragen<br />
würden. Das sind bei 70 Quadratmeter<br />
jährlich 13,50 Mark je<br />
Quadratmeter (1,12 Mark je<br />
Quadratmeter monatlich).<br />
Dieser Durchschnittswert kann,<br />
je nach Verbrauch, nach oben<br />
und unten abweichen, vielleicht<br />
um durchschnittlich 25 bis 30<br />
Prozent.<br />
Es ist aber die Feststellung gerechtfertigt,<br />
dass 3,34 Mark je<br />
Quadratmeter monatlich, wie<br />
von den Stadtwerken gefordert,<br />
unmöglich sind. Die Differenz<br />
zwischen den vorstehend berechneten<br />
durchschnittlichen<br />
Heizkosten und den <strong>Fernwärme</strong>heizkosten<br />
kassieren die<br />
Stadtwerke. Sicherlich zum Teil<br />
zur Deckung der Baukosten für<br />
die Erweiterung des <strong>Fernwärme</strong>leitungsnetzes<br />
und weiteren<br />
Heizwerken zur Erzeugung von<br />
Strom und <strong>Fernwärme</strong>.<br />
Aber muss es wirklich eine Abzockerei<br />
dieses Umfanges sein?<br />
Es kann doch von den Mietern<br />
und auch von den Wohnungseigentümern<br />
nicht gefordert und<br />
erwartet werden, mit den Kosten<br />
für <strong>Fernwärme</strong> und Strom<br />
das Defizit der Stadtwerke im<br />
Personennahverkehr zu finanzieren.<br />
■<br />
25
<strong>Mieterverein</strong> Lübeck e.V, Mühlenstraße 28,<br />
23552 Lübeck, Tel. 04 51/7 12 27<br />
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16+17:<br />
Ulrich Klempin, Lübeck<br />
25<br />
Allen Mitgliedern und ihren<br />
Angehörigen wünschen Vorstand,<br />
Geschäftsführung und<br />
Angestellte der Geschäftsstelle<br />
des <strong>Mieterverein</strong>s<br />
Lübeck ein<br />
frohes Weihnachtsfest<br />
und alles Gute und<br />
viel Glück für 2003.<br />
Zwischen Weihnachten und<br />
Neujahr finden keine Sprechstunden<br />
statt. Es wird nur<br />
zeitweise eine Notbesetzung<br />
erreichbar sein. Um Verständnis<br />
wird gebeten.<br />
Die Vermieter verdienen mit<br />
■ Eine für die Mieter<br />
außerdem noch negative<br />
Begleiterscheinung der Umstellung<br />
von Zentralheizungsanlagen<br />
auf <strong>Fernwärme</strong> der<br />
Stadtwerke Lübeck ist die Tatsache,<br />
dass die Mieter auch<br />
noch überhöhte Mieten zu zahlen<br />
haben.<br />
Denn in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
der Wohnungsunternehmen,<br />
die ihre<br />
Wohnanlagen oder einzelne<br />
Häuser und Hochhäuser mit einer<br />
eigenen Zentralheizungsanlage<br />
versorgt haben, sind die<br />
Baukosten dafür von Anfang an<br />
angesetzt worden. Das bedeutet,<br />
dass als so genannte laufende<br />
Aufwendungen Abschreibungen,<br />
Kapitalkosten, Instandhaltungs-<br />
und Verwaltungskosten-<br />
Pauschalen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungenangesetzt<br />
wurden. Die gebildeten<br />
Rücklagen für die notwendige<br />
Erneuerung beziehungsweise<br />
Instandsetzung der Heizungsanlage<br />
werden nun nach Anschluss<br />
der Zentralheizungsleitungen<br />
an das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />
der Stadtwerke nicht mehr<br />
benötigt. Sie werden also von<br />
den Vermietern „versilbert“.<br />
Werden nunmehr die in den<br />
Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
angesetzten Baukosten<br />
nicht um die darin enthaltenen<br />
Herstellungskosten für die zentrale<br />
Heizungsanlage reduziert,<br />
bedeutet das, dass die dafür in<br />
den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />
enthaltenen laufenden<br />
Aufwendungen weiterhin mit<br />
der Miete von den Mietern bezahlt<br />
werden.<br />
Mit der (Kosten-)Miete zahlt<br />
der Mieter mithin Kosten doppelt,<br />
nämlich einmal an den<br />
Vermieter und zweitens mit den<br />
überhöhten <strong>Fernwärme</strong>-Heizkosten<br />
Kostenanteile für Herstellung,<br />
Kapitalkosten, Abschreibung,<br />
Rücklagen für Instandhaltung,<br />
Instandsetzung<br />
und Verwaltung. Das ist für<br />
Mieter nicht hinnehmbar.<br />
Es ist auch unangebracht und<br />
völlig deplaziert, im Zusammenhang<br />
mit der Zustellung<br />
von überhöhten Heizkostenabrechnungen<br />
durch die Stadtwerke<br />
den Mietern den lapidaren<br />
Rat zu geben, Rücklagen zur<br />
Begleichung von Heizkostennachzahlungen<br />
zu bilden oder<br />
Heizkostenvorauszahlungen zu<br />
erhöhen. Der Mieter kann auch<br />
mit dem Hinweis der Stadtwerke<br />
in Heizkostenabrechnungen<br />
für 2001 nichts anfangen, ab 1.<br />
Januar 2002 habe sich die Heizölpreisentwicklung<br />
entspannt,<br />
so dass wieder mit Preissenkungen<br />
im <strong>Fernwärme</strong>bereich zu<br />
rechnen sei. Der Mieter will<br />
nicht für Heizölpreisentwicklungen<br />
zahlen, sondern nur die<br />
Heizölmenge, die tatsächlich<br />
verbraucht wurde. ■<br />
Beitragszahlungen<br />
LÜBECK<br />
Mitglieder, die ihren Beitrag bisher noch nicht beglichen<br />
und uns auch keine Lastschrifteneinzugsermächtigung<br />
erteilt haben, bitten wir, unverzüglich den Beitrag<br />
zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu<br />
erteilen. Denn nur dann können wir unsere satzungsgemäßen<br />
Aufgaben erfüllen. Nach der Satzung ist der<br />
Beitrag am Anfang des Kalenderjahres zu entrichten.<br />
Werden offene Beiträge nicht bis zum Dezember 2002<br />
überwiesen, sind wir gezwungen, gerichtliche Hilfe in<br />
Anspruch zu nehmen. Das sind wir unter Beachtung<br />
des Gleichbehandlungsgrundsatzes den Mitgliedern<br />
schuldig, die ihre Zahlungspflichten ordnungsgemäß<br />
erfüllen. Äußerstenfalls wird von uns dem Gerichtsvollzieher<br />
Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. Dadurch<br />
entstehen den Zahlungsschuldnern zusätzliche Kosten.<br />
Der Jahresbeitrag 2003 sollte, sofern eine Einzugsermächtigung<br />
nicht erteilt wurde, spätestens bis Mitte<br />
Januar 2003 überwiesen werden. Der reguläre Beitrag<br />
beträgt 72 Euro.<br />
Wurde uns eine LEV-Einzugsermächtigung erteilt, wird<br />
Anfang Januar 2002 der Beitrag abgebucht. Für ausreichende<br />
Deckung auf dem Konto sollte gesorgt werden,<br />
da anderenfalls Stornokosten entstehen, die zu Lasten<br />
des Mitgliedes gehen.<br />
EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />
NEUES KONTO? NEUE ADRESSE?<br />
Bitte das Formular ausschneiden und ausgefüllt an den<br />
Mieterbund Lübeck, Postfach 2253, 23510 Lübeck<br />
zurücksenden<br />
450<br />
Mitgliedsnummer Geburtsdatum<br />
Name, Vorname<br />
Telefonnummer<br />
Alte Anschrift<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Neue Anschrift ab/seit<br />
Straße, Haus-Nr.<br />
PLZ Ort<br />
Neue Bankverbindung<br />
Wenn uns eine Beitragseinzugsermächtigung erteilt wurde und die<br />
Bankverbindung sich ändert:<br />
Bankleitzahl<br />
Name oder Kurzbezeichnung der Bank<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Kontonummer<br />
6/2002 MieterZeitung 17<br />
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