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Fernwärme immer teurer - Mieterverein Luebeck

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Aus dem <strong>Mieterverein</strong><br />

<strong>Fernwärme</strong> <strong>immer</strong> <strong>teurer</strong><br />

■ Lübeck<br />

- <strong>Fernwärme</strong><br />

sollte, wie Stadtwerke<br />

und Stadt propagierten, die<br />

preiswerteste Heizart für Wohnungen<br />

sein. Tatsache ist aber,<br />

wie viele Kunden und Mieter<br />

feststellen mussten, dass die<br />

<strong>Fernwärme</strong>kosten von Jahr zu<br />

Jahr und auch im Vergleich zur<br />

bisherigen Zentralheizung um<br />

inflationäre Spannen gestiegen<br />

sind.<br />

Erst einmal im Geschäft, haben<br />

die Stadtwerke offensichtlich<br />

ihre Monopolstellung bei der<br />

Lieferung von <strong>Fernwärme</strong> ausgenutzt.<br />

Der Rückzug von Vermietern,Wohnungsunternehmen<br />

und Hausverwaltungen auf<br />

eigene Zentralheizungsanlagen<br />

ist durch die Vertragsgestaltung<br />

mit dem <strong>Fernwärme</strong>lieferanten<br />

Stadtwerke und aufgrund von<br />

Sachzwängen regelmäßig ausgeschlossen<br />

und nicht mehr<br />

möglich.<br />

Dem Angebot der Stadtwerke,<br />

die Wohnraumbeheizung kostenlos<br />

zu übernehmen, konnten<br />

diese nicht widerstehen. Ersparten<br />

sich doch so Vermieter,<br />

Wohnungsunternehmen und<br />

Hausverwaltungen die Investition<br />

von Kosten für die notwendige<br />

Sanierung und Erneuerung<br />

der Zentralheizungsanlagen.<br />

Die Nachteile haben die Mieter<br />

zu tragen, deren Heizkosten unangemessen<br />

gestiegen sind, oftmals<br />

um ein Vielfaches der bisherigen<br />

Heizkosten, ohne dass<br />

mehr geheizt oder die Wohnung<br />

wärmer wurde.<br />

Übel für die Mieter ist, dass die<br />

in den Heizkostenabrechnungen<br />

der Stadtwerke aufgeführten<br />

Preise und Kosten überhaupt<br />

nicht mehr sachlich und rechnerisch<br />

nachvollziehbar und nachprüfbar<br />

sind. Die in den Rechnungen<br />

aufgeführten „Wärme-,<br />

Arbeits- und Grund-Preise“ sagen<br />

nichts aus, sie basieren fast<br />

ausschließlich auf Preis-, Gleitund<br />

Preisanpassungsklauseln<br />

und -formeln. Welche Mengen<br />

an Gas und/oder Heizöl tatsächlich<br />

zur Erzeugung von Wärme<br />

16 MieterZeitung 6/2002<br />

verwendet, „verbraucht“ wurden,<br />

ergibt sich aus den Heizkostenabrechnungen<br />

für den Endverbraucher<br />

nicht. Stattdessen<br />

wird in einer graphischen Darstellung<br />

nur die durchschnittliche<br />

Ölpreisentwicklung angegeben,<br />

nicht aber der Verbrauch<br />

an Heizöl in Liter oder Gas in<br />

Kubikmeter.<br />

Der Mieter erkennt aus der Abrechnung<br />

nur eins, nämlich dass<br />

die Kosten auf unerklärliche<br />

Weise gegenüber vorher unangemessen<br />

gestiegen sind. Dabei<br />

sollte doch die <strong>Fernwärme</strong> als<br />

„Abfallprodukt“ bei der Erzeugung<br />

von Strom und Warmwasser<br />

(zum Beispiel für das<br />

Schwimmbad Ziegelstraße)<br />

ganz besonders günstig sein,<br />

und zwar auf Dauer, wie auch<br />

den Vermietern und Wohnungsverwaltungen<br />

beim Abschluss<br />

der <strong>Fernwärme</strong>lieferverträge<br />

gesagt wurde.<br />

Welche Kosten eines Heizwerkes<br />

zum Beispiel bei der gleichzeitigen<br />

Erzeugung von Strom<br />

und Warmwasser entstehen und<br />

von den Stadtwerken den<br />

Stromkunden, als Warmwasserkosten<br />

von den Stadtwerken<br />

dem städtischen Schwimmbad<br />

in Rechnung gestellt und welcher<br />

Kostenanteil letztlich als<br />

„Abfallprodukt <strong>Fernwärme</strong>“<br />

den Wohnraum- und Büronutzern<br />

berechnet werden, ergibt<br />

sich aus den einzelnen Abrechnungen<br />

nicht, die den Verbrauchern<br />

zugestellt werden.<br />

Es muss aber für die Stadtwerke<br />

lohnend sein, wenn man bedenkt,<br />

wie zügig diese in der<br />

Hansestadt Lübeck das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />

aufbaut. Und das,<br />

obwohl das neue Stromkraftwerk<br />

Siems nicht gebaut werden<br />

soll, dessen „Abfallprodukt<br />

Wärme“, das bei der Stromerzeugung<br />

angefallen wäre, nicht<br />

die Trave aufheizen, sondern<br />

sinnvollerweise in das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />

der Stadtwerke Lübeck<br />

geleitet werden sollte. Und was<br />

nun?<br />

Jetzt ist festzustellen, dass zum<br />

Beispiel für eine rund 70 Quadratmeter<br />

große Wohnung allein<br />

an Heizkosten für das Jahr<br />

2001 rund 1 436 Euro (2 808<br />

Mark) angefallen sind. Das sind<br />

40,12 Mark je Quadratmeter<br />

und Jahr (3,34 Mark je Quadratmeter<br />

und Monat). Vor Übernahme<br />

der Wärmelieferung<br />

durch die Stadtwerke betrugen<br />

die Heizkosten für diese Wohnung<br />

rund 0,60 Mark je Quadratmeter<br />

und Monat. Sie sind<br />

mithin zwischenzeitlich um<br />

Unsere Sprechstunden nur nach Vereinbarung<br />

■ Lübeck:<br />

Montag und Dienstag von 14.30 bis 17.00 Uhr,<br />

Donnerstag von 14.30 bis 18.00 Uhr<br />

■ Ahrensburg:<br />

1. und 3. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

■ Bad Oldesloe:<br />

2. und 4. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

■ Eutin:<br />

1. und 3. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

■ Mölln:<br />

Jeden 3. Mittwoch des Monats von 15.00 bis 17.00 Uhr<br />

■ Reinfeld:<br />

Jeden 4. Mittwoch des Monats von 18.30 bis 19.30<br />

■ ... und telefonische<br />

Sprechstunde montags bis donnerstags von<br />

12.00 bis 13.00 Uhr, Telefon 04 51 / 7 12 27<br />

rund 457 Prozent gestiegen, obwohl<br />

die Heizölpreise innerhalb<br />

dieses Zeitraumes nicht um<br />

mehr als 457 Prozent gestiegen<br />

sind!<br />

Nachfolgende Plausibilitätsberechnung<br />

beweist auch, dass die<br />

Heizkosten der Stadtwerke Lübeck<br />

total überhöht sind: Der<br />

durchschnittliche Heizölverbrauch<br />

für eine in Schleswig-<br />

Holstein gelegene Wohnung,<br />

wie eine Heizkostenverteilerfirma<br />

auf der Grundlage der von<br />

ihr erstellten Heizkostenabrechnungen<br />

feststellte, beträgt rund<br />

20 Liter je Quadratmeter jährlich.<br />

Das sind bei einem durchschnittlichen<br />

Heizölpreis für<br />

2001 von 0,60 Mark je Liter für<br />

eine 70 Quadratmeter große<br />

Wohnung jährlich 840 Mark.<br />

Hinzu kommen Heizungsnebenkosten<br />

(Betriebsstrom, Wartung,<br />

Abrechnungskosten)<br />

durchschnittlich in Höhe von<br />

rund 12,5 Prozent (105 Mark),<br />

so dass insgesamt die Heizkosten<br />

jährlich 945 Mark betragen<br />

würden. Das sind bei 70 Quadratmeter<br />

jährlich 13,50 Mark je<br />

Quadratmeter (1,12 Mark je<br />

Quadratmeter monatlich).<br />

Dieser Durchschnittswert kann,<br />

je nach Verbrauch, nach oben<br />

und unten abweichen, vielleicht<br />

um durchschnittlich 25 bis 30<br />

Prozent.<br />

Es ist aber die Feststellung gerechtfertigt,<br />

dass 3,34 Mark je<br />

Quadratmeter monatlich, wie<br />

von den Stadtwerken gefordert,<br />

unmöglich sind. Die Differenz<br />

zwischen den vorstehend berechneten<br />

durchschnittlichen<br />

Heizkosten und den <strong>Fernwärme</strong>heizkosten<br />

kassieren die<br />

Stadtwerke. Sicherlich zum Teil<br />

zur Deckung der Baukosten für<br />

die Erweiterung des <strong>Fernwärme</strong>leitungsnetzes<br />

und weiteren<br />

Heizwerken zur Erzeugung von<br />

Strom und <strong>Fernwärme</strong>.<br />

Aber muss es wirklich eine Abzockerei<br />

dieses Umfanges sein?<br />

Es kann doch von den Mietern<br />

und auch von den Wohnungseigentümern<br />

nicht gefordert und<br />

erwartet werden, mit den Kosten<br />

für <strong>Fernwärme</strong> und Strom<br />

das Defizit der Stadtwerke im<br />

Personennahverkehr zu finanzieren.<br />

■<br />

25


<strong>Mieterverein</strong> Lübeck e.V, Mühlenstraße 28,<br />

23552 Lübeck, Tel. 04 51/7 12 27<br />

Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16+17:<br />

Ulrich Klempin, Lübeck<br />

25<br />

Allen Mitgliedern und ihren<br />

Angehörigen wünschen Vorstand,<br />

Geschäftsführung und<br />

Angestellte der Geschäftsstelle<br />

des <strong>Mieterverein</strong>s<br />

Lübeck ein<br />

frohes Weihnachtsfest<br />

und alles Gute und<br />

viel Glück für 2003.<br />

Zwischen Weihnachten und<br />

Neujahr finden keine Sprechstunden<br />

statt. Es wird nur<br />

zeitweise eine Notbesetzung<br />

erreichbar sein. Um Verständnis<br />

wird gebeten.<br />

Die Vermieter verdienen mit<br />

■ Eine für die Mieter<br />

außerdem noch negative<br />

Begleiterscheinung der Umstellung<br />

von Zentralheizungsanlagen<br />

auf <strong>Fernwärme</strong> der<br />

Stadtwerke Lübeck ist die Tatsache,<br />

dass die Mieter auch<br />

noch überhöhte Mieten zu zahlen<br />

haben.<br />

Denn in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

der Wohnungsunternehmen,<br />

die ihre<br />

Wohnanlagen oder einzelne<br />

Häuser und Hochhäuser mit einer<br />

eigenen Zentralheizungsanlage<br />

versorgt haben, sind die<br />

Baukosten dafür von Anfang an<br />

angesetzt worden. Das bedeutet,<br />

dass als so genannte laufende<br />

Aufwendungen Abschreibungen,<br />

Kapitalkosten, Instandhaltungs-<br />

und Verwaltungskosten-<br />

Pauschalen in den Wirtschaftlichkeitsberechnungenangesetzt<br />

wurden. Die gebildeten<br />

Rücklagen für die notwendige<br />

Erneuerung beziehungsweise<br />

Instandsetzung der Heizungsanlage<br />

werden nun nach Anschluss<br />

der Zentralheizungsleitungen<br />

an das <strong>Fernwärme</strong>netz<br />

der Stadtwerke nicht mehr<br />

benötigt. Sie werden also von<br />

den Vermietern „versilbert“.<br />

Werden nunmehr die in den<br />

Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

angesetzten Baukosten<br />

nicht um die darin enthaltenen<br />

Herstellungskosten für die zentrale<br />

Heizungsanlage reduziert,<br />

bedeutet das, dass die dafür in<br />

den Wirtschaftlichkeitsberechnungen<br />

enthaltenen laufenden<br />

Aufwendungen weiterhin mit<br />

der Miete von den Mietern bezahlt<br />

werden.<br />

Mit der (Kosten-)Miete zahlt<br />

der Mieter mithin Kosten doppelt,<br />

nämlich einmal an den<br />

Vermieter und zweitens mit den<br />

überhöhten <strong>Fernwärme</strong>-Heizkosten<br />

Kostenanteile für Herstellung,<br />

Kapitalkosten, Abschreibung,<br />

Rücklagen für Instandhaltung,<br />

Instandsetzung<br />

und Verwaltung. Das ist für<br />

Mieter nicht hinnehmbar.<br />

Es ist auch unangebracht und<br />

völlig deplaziert, im Zusammenhang<br />

mit der Zustellung<br />

von überhöhten Heizkostenabrechnungen<br />

durch die Stadtwerke<br />

den Mietern den lapidaren<br />

Rat zu geben, Rücklagen zur<br />

Begleichung von Heizkostennachzahlungen<br />

zu bilden oder<br />

Heizkostenvorauszahlungen zu<br />

erhöhen. Der Mieter kann auch<br />

mit dem Hinweis der Stadtwerke<br />

in Heizkostenabrechnungen<br />

für 2001 nichts anfangen, ab 1.<br />

Januar 2002 habe sich die Heizölpreisentwicklung<br />

entspannt,<br />

so dass wieder mit Preissenkungen<br />

im <strong>Fernwärme</strong>bereich zu<br />

rechnen sei. Der Mieter will<br />

nicht für Heizölpreisentwicklungen<br />

zahlen, sondern nur die<br />

Heizölmenge, die tatsächlich<br />

verbraucht wurde. ■<br />

Beitragszahlungen<br />

LÜBECK<br />

Mitglieder, die ihren Beitrag bisher noch nicht beglichen<br />

und uns auch keine Lastschrifteneinzugsermächtigung<br />

erteilt haben, bitten wir, unverzüglich den Beitrag<br />

zu zahlen oder uns eine Einzugsermächtigung zu<br />

erteilen. Denn nur dann können wir unsere satzungsgemäßen<br />

Aufgaben erfüllen. Nach der Satzung ist der<br />

Beitrag am Anfang des Kalenderjahres zu entrichten.<br />

Werden offene Beiträge nicht bis zum Dezember 2002<br />

überwiesen, sind wir gezwungen, gerichtliche Hilfe in<br />

Anspruch zu nehmen. Das sind wir unter Beachtung<br />

des Gleichbehandlungsgrundsatzes den Mitgliedern<br />

schuldig, die ihre Zahlungspflichten ordnungsgemäß<br />

erfüllen. Äußerstenfalls wird von uns dem Gerichtsvollzieher<br />

Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. Dadurch<br />

entstehen den Zahlungsschuldnern zusätzliche Kosten.<br />

Der Jahresbeitrag 2003 sollte, sofern eine Einzugsermächtigung<br />

nicht erteilt wurde, spätestens bis Mitte<br />

Januar 2003 überwiesen werden. Der reguläre Beitrag<br />

beträgt 72 Euro.<br />

Wurde uns eine LEV-Einzugsermächtigung erteilt, wird<br />

Anfang Januar 2002 der Beitrag abgebucht. Für ausreichende<br />

Deckung auf dem Konto sollte gesorgt werden,<br />

da anderenfalls Stornokosten entstehen, die zu Lasten<br />

des Mitgliedes gehen.<br />

EINZUGSERMÄCHTIGUNG<br />

NEUES KONTO? NEUE ADRESSE?<br />

Bitte das Formular ausschneiden und ausgefüllt an den<br />

Mieterbund Lübeck, Postfach 2253, 23510 Lübeck<br />

zurücksenden<br />

450<br />

Mitgliedsnummer Geburtsdatum<br />

Name, Vorname<br />

Telefonnummer<br />

Alte Anschrift<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Neue Anschrift ab/seit<br />

Straße, Haus-Nr.<br />

PLZ Ort<br />

Neue Bankverbindung<br />

Wenn uns eine Beitragseinzugsermächtigung erteilt wurde und die<br />

Bankverbindung sich ändert:<br />

Bankleitzahl<br />

Name oder Kurzbezeichnung der Bank<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Kontonummer<br />

6/2002 MieterZeitung 17<br />

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