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bürgerschaftswahl bürgerschaftswahl - Mieterverein Lübeck

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Aus dem <strong>Mieterverein</strong><br />

■ <strong>Lübeck</strong><br />

- Im März 2003<br />

wird die Bürgerschaft<br />

der Hansestadt <strong>Lübeck</strong> neu gewählt.<br />

Nach der Bürgerschaftswahl<br />

1998 kam es zu folgender<br />

Sitzverteilung:<br />

● SPD 23 Sitze<br />

● CDU 22 Sitze<br />

● Grüne 4 Sitze<br />

Vor fünf Jahren hatten wir den<br />

in der Bürgerschaft vertretenen<br />

Parteien unsere wohnungspolitischen<br />

Forderungen und Vorstellungen<br />

in Form von wohnungspolitischen<br />

Prüfsteinen<br />

in den Weg gelegt. Diese haben<br />

an Aktualität nichts verloren,<br />

können also auch als Maßstab<br />

für die diesjährige Bürgerschaftswahl<br />

gelten. Jeder kann<br />

auch selber überprüfen, ob und<br />

inwieweit die in der Bürgerschaft<br />

vertretenen Abgeordneten<br />

und Parteien sowie der Bürgermeister<br />

ihre damaligen Zusagen<br />

und Absichtserklärungen<br />

nach der Wahl eingehalten und<br />

in der jetzt auslaufenden Wahlperiode<br />

in Taten umgesetzt haben.<br />

MIETSPIEGEL<br />

16 MieterZeitung 1/2003<br />

BÜRGERSCHAFTSWAHL<br />

Bürgermeister und alle drei Parteien<br />

haben ihr Versprechen eingehalten.<br />

Am 1. September<br />

2002 ist der neue Mietspiegel in<br />

Kraft getreten, der von der Hansestadt<br />

<strong>Lübeck</strong> als „qualifizierter<br />

Mietspiegel“ unter Mitarbeit<br />

und mit der erforderlichen Zustimmung<br />

der Interessenverbände<br />

der Mieter und Vermieter<br />

erstellt wurde. Es war aber ein<br />

hartes Stück Arbeit, den in der<br />

Bürgerschaft vertretenen Parteien<br />

und Abgeordneten die Zustimmung<br />

abzuringen, dass die<br />

Hansestadt <strong>Lübeck</strong> die Kosten<br />

für die Erstellung des Mietspiegels<br />

trägt.<br />

Teilweise wurde von den Abgeordneten<br />

sowohl von der CDU<br />

als auch der SPD die unverständliche<br />

Meinung vertreten,<br />

die Kosten sollten von denen getragen<br />

werden, die „vom Mietspiegel<br />

profitieren“. Diese Bürgerschaftsabgeordnetenmeinten<br />

damit die Vermieter, Wohnungsunternehmen<br />

und Mieter.<br />

Diese Abgeordneten lassen<br />

außer Acht, dass der Mietspiegel<br />

in erster Linie für alle Bürger<br />

dieser Stadt eine soziale Funktion<br />

hat. Erst dadurch wird eine<br />

Rechts- und Chancengleichheit<br />

zwischen den Vertragsparteien<br />

hergestellt.<br />

Mieter sollten ganz besonders<br />

darauf achten und den Bürgerschaftskandidaten<br />

ihrer Wahl<br />

die Zusage abverlangen, sich<br />

vorbehaltlos für die weitere Erstellung<br />

und Finanzierung eines<br />

Mietspiegels für <strong>Lübeck</strong> einzusetzen.<br />

TRAVE NICHT<br />

PRIVATISIEREN<br />

Alle drei Parteien haben sich vor<br />

fünf Jahren gegen eine Privatisierung<br />

der städtischen Wohnungsbaugesellschaft<br />

Trave<br />

ausgesprochen. Auch in den<br />

vergangenen fünf Jahren haben<br />

sie zu dieser Zusage gestanden,<br />

obwohl für einige Abgeordnete<br />

die Versuchung groß war, durch<br />

Verkauf oder teilweisen Verkauf<br />

der Trave städtische Haushaltslöcher<br />

zu stopfen. Ganz besonders<br />

häufig und immer wieder<br />

ist diese Meinung von der so<br />

genannten „Mittelstandsvereinigung“<br />

der CDU vertreten<br />

worden.<br />

Mit uns sind die in der Bürgerschaft<br />

vertretenen drei Parteien<br />

mehrheitlich weiterhin der Meinung<br />

gewesen, dass nur mit einer<br />

städtischen Wohnungsbaugesellschaft<br />

Trave kommunale<br />

Wohnungspolitik aktiv betrieben<br />

werden kann, um dafür zu<br />

sorgen, dass in schwierigen sozialen<br />

Fällen Wohnungssuchende<br />

angemessen mit Wohnraum<br />

versorgt werden können. Durch<br />

Privatisierung gehen nicht nur<br />

städtische Belegungsrechte verloren,<br />

sondern die nach Verkauf<br />

mehr als bisher gewinnorientierte<br />

Geschäftspolitik des Investors<br />

würde zwangsläufig zu<br />

höheren Mieten führen.<br />

Mit Bedauern mussten wir zur<br />

Kenntnis nehmen, dass die Hansestadt<br />

<strong>Lübeck</strong> sich mit dem<br />

Verkauf von 4 500 Wohnungen<br />

der Heimstätten GmbH einverstanden<br />

erklärt hat. An dieser<br />

Gesellschaft war die Hansestadt<br />

<strong>Lübeck</strong> mit 37,5 Prozent beteiligt<br />

und hatte dadurch ein Mitspracherecht<br />

bei der Belegung<br />

von Heimstätten-Wohnungen.<br />

Bürgerschaftswähler sollten<br />

sich von den Kandidaten ihres<br />

Wahlkreises die Zusage geben<br />

lassen, weiterhin gegen den<br />

Verkauf der Trave zu stimmen.<br />

MASSVOLLE ABGABEN-<br />

UND GEBÜHRENPOLITIK<br />

Auf Anfrage haben sich alle<br />

Parteien für tragbare kommunale<br />

Abgaben und Gebühren ausgesprochen,<br />

verweisen aber auf<br />

Umstände und Zwänge, die<br />

außerhalb des Bereiches des<br />

städtischen Haushaltes ihre Ursache<br />

haben.<br />

Einen wesentlichen Einfluss auf<br />

die Höhe von Abgaben und Ge-<br />

bühren hat die Hansestadt <strong>Lübeck</strong><br />

aber dadurch aus den Händen<br />

gegeben, dass sie gerade<br />

erst jetzt und kurz vor der Kommunalwahl<br />

die Stadtwerke verkauft<br />

hat. Das sind einerseits die<br />

städtischen Verkehrsbetriebe<br />

und andererseits der städtische<br />

Betrieb „Energie und Wasser<br />

<strong>Lübeck</strong>“ (EWL). Dabei handelt<br />

es sich bei EWL um ein sehr<br />

profitables Unternehmen. Defizitär<br />

sind nur die Verkehrsbetriebe<br />

gewesen. Das gewinnträchtige<br />

Unternehmen EWL<br />

wurde sogar verkauft, ohne dass<br />

der Verkaufserlös in den städtischen<br />

Haushalt fließt. Ursprünglich<br />

sollten durch den<br />

Verkauf der Stadtwerke städtische<br />

Haushaltslöcher gestopft<br />

werden. Warum also dann überhaupt<br />

EWL verkauft werden<br />

soll, ist nicht nachvollziehbar.<br />

Deswegen haben wir uns auch<br />

gegen einen Verkauf und für<br />

kommunale Stadtwerke ausgesprochen.<br />

Wähler sollten sich<br />

auch gegenüber ihren Bürgerschafts-Kandidaten<br />

für kommunale<br />

Stadtwerke aussprechen. Es<br />

muss befürchtet werden, dass<br />

zum Beispiel die horrenden Fernwärmekosten,<br />

die von EWL geltend<br />

gemacht wurden, sich wahrscheinlich<br />

nicht verringern. Denn<br />

wie sonst soll der Kaufpreis sich<br />

amortisieren, den der von der<br />

Hansestadt <strong>Lübeck</strong> ausgewählte<br />

Käufer Schleswag zahlen soll?<br />

WEITERE FORDERUNGEN<br />

DES MIETERVEREINS<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> fordert ferner<br />

und weiterhin Wohnungsleerstände<br />

zu beseitigen, notfalls<br />

durch ein kommunales Belegungsrecht,<br />

ein Wohnungs-<br />

BÜRGERSCHAFTSWAHL<br />

25


2003<br />

tauschprogramm sowie eine<br />

Verbesserung des Wohnumfeldes.<br />

Es sollten alle Möglichkeiten genutzt<br />

werden, die Vermietbarkeit<br />

leer stehender Wohnungen zu erhöhen.<br />

Gerade in den vergangenen<br />

fünf Jahren haben nachahmenswerte<br />

Beispiele von Wohnungsunternehmen<br />

in <strong>Lübeck</strong><br />

gezeigt, dass es grundsätzlich<br />

möglich ist, durch Verbesserung<br />

des Wohnumfeldes und Sanierung<br />

sogar die Vermietbarkeit<br />

von Wohnungen in Hochhäusern<br />

zu verbessern.<br />

Der übelste Weg aus unserer<br />

Sicht ist jedoch der Abriss von<br />

Wohngebäuden, insbesondere<br />

wenn auch noch öffentlich gefördert<br />

wird, um Leerstand abzubauen<br />

und Vermietbarkeit zu<br />

höheren Mieten zu erreichen.<br />

Als Interessenverband der Mieter<br />

können wir uns damit nicht<br />

einverstanden erklären.<br />

Schon die öffentliche geförderte<br />

Modernisierung von Wohnungen<br />

ist zweifelhaft, wenn dadurch<br />

die Zahl der vermietbaren<br />

Wohnungen sich um ein Drittel<br />

verringert und die Miete sich<br />

häufig verdoppelt. Im Ergebnis<br />

verschwinden dadurch viele<br />

Wohnungen vom Markt, die<br />

Mieter mit geringem selbstverdienten<br />

Einkommen gerade noch<br />

bezahlen konnten. Nach Modernisierung<br />

sind sie oft auf staatliche<br />

Zuschüsse angewiesen.<br />

Eine Möglichkeit, es allen<br />

Recht zu machen, gibt es in diesem<br />

Bereich sicherlich auch<br />

nicht. Es sollte aber auf kommunaler<br />

Ebene mehr als bisher versucht<br />

werden, neue Lösungen<br />

der eingangs erwähnten Art zu<br />

prüfen, die häufig noch nicht<br />

einmal Kosten verursachen. ■<br />

2003<br />

25<br />

■ <strong>Lübeck</strong><br />

Mietspiegel 2002<br />

LÜBECK<br />

Mieterhöhungen überprüfen lassen<br />

Grundsätzlich ist zu empfehlen, Mieterhöhungsverlangen<br />

der Vermieter<br />

durch den <strong>Mieterverein</strong> überprüfen zu<br />

lassen, bevor die Zustimmung zur<br />

Mieterhöhung vom Mieter erteilt wird.<br />

Dem Mieter steht eine Überlegungsund<br />

Zustimmungsfrist von wenigstens<br />

zwei vollen Kalendermonaten zu,<br />

die ausgenutzt werden sollten. Zur<br />

Überprüfung sollte der dafür erstellte<br />

- Wie schon berichtet,<br />

ist am 1. September<br />

2002 der neue Mietspiegel<br />

in Kraft getreten. Das ist seit<br />

1993, als der erste Mietspiegel<br />

veröffentlicht wurde, der fünfte<br />

Mietspiegel für den Bereich der<br />

Hansestadt <strong>Lübeck</strong>.<br />

Insgesamt waren fünf Arbeitskreissitzungen<br />

erforderlich. Es<br />

bestand von Anfang an Einigkeit<br />

darin, dass nach den neuen<br />

gesetzlichen Bestimmungen die<br />

Übersicht über die in <strong>Lübeck</strong><br />

üblicherweise gezahlten Mieten<br />

als „qualifizierter“ Mietspiegel<br />

erstellt werden sollte. Denn nur<br />

dadurch ist sichergestellt, dass<br />

der neue Mietspiegel grundsätzlich<br />

bei Mieterhöhungsverlangen<br />

als Begründungsmittel und<br />

bei Mieterhöhungsprozessen als<br />

vorrangiges Beweismittel zu<br />

berücksichtigen ist.<br />

Stichtag für die repräsentative<br />

Erhebung der Mietwerte ist der<br />

1. April 2002 gewesen. Dabei<br />

waren grundsätzlich nur die<br />

Mieten zu berücksichtigen, die<br />

in den letzten vier Jahren vereinbart<br />

(Neuverträge) oder geändert<br />

worden sind, und zwar für<br />

(nicht preisgebundene) Wohnungen<br />

vergleichbarer Art,<br />

Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />

und Lage (kurz „ortsübliche<br />

Vergleichsmiete“).<br />

Die Zahl der mietspiegelrele-<br />

vanten Altbauwohnungen ohne<br />

Sammelheizung/ohne Bad hat<br />

sich weiterhin reduziert, so dass<br />

Baualtersklassen zusammengefasst<br />

werden konnten und im<br />

neuen Mietspiegel grundsätzlich<br />

von einer Wohnung mit<br />

Sammelheizung und Bad ausgegangen<br />

wird.<br />

NUNMEHR<br />

EINIGE AUSWERTUNGS-<br />

ERGEBNISSE:<br />

Die Spannweite der im neuen<br />

Mietspiegel ausgewiesenen<br />

Netto-Kaltmieten ist im Vergleich<br />

zum letzten Mietspiegel<br />

geringer geworden und reicht<br />

● von 4,33 Euro je Quadratmeter<br />

für große, einfach ausgestattete<br />

Wohnungen der Baualtersklasse<br />

1919 bis 1948 (Feld C1)<br />

● bis 6,12 Euro je Quadratmeter<br />

für mittelgroße Wohnungen<br />

der jüngsten Baualtersklasse<br />

(Feld H3).<br />

Während die günstigste Durchschnittsmiete<br />

in einem Feld um<br />

3,3 Prozent gestiegen ist, ist die<br />

höchste Durchschnittsmiete um<br />

13,3 Prozent gesunken.<br />

Die durchschnittliche Netto-<br />

Kaltmiete für alle mietspiegelrelevanten<br />

Wohnungen liegt mit<br />

einem Wert von 5,02 Euro je<br />

Quadratmeter unter dem für den<br />

letzten Mietspiegel ermittelten<br />

Frage- und Berechnungsbogen angefordert<br />

und ausgefüllt an uns zurückgeschickt<br />

werden. Erforderlichenfalls<br />

sollte eine Beratung in Anspruch genommen<br />

werden und dabei der Mietvertrag<br />

und Mieterhöhungsverlangen<br />

mitgebracht werden. Nehmen Sie dieses<br />

Recht als Mitglied in Anspruch.<br />

Nur dann können Sie sicher sein, nicht<br />

zu viel Miete zu zahlen.<br />

Wert von 5,15 Euro je Quadratmeter.<br />

Das bedeutet, unter<br />

Berücksichtigung aller Mietspiegelfelder<br />

ist ein prozentualer<br />

Rückgang der Mieten um 2,5<br />

Prozent festzustellen. Dieser<br />

Rückgang der Mieten ist ein<br />

Kennzeichen des sich in <strong>Lübeck</strong><br />

weiterhin entspannten Wohnungsmarktes.<br />

Insbesondere bei<br />

den neueren Wohnungen ist ein<br />

Rückgang der Durchschnittsmiete<br />

zu verzeichnen. Es gibt<br />

immer weniger Mieter, die sich<br />

teure, große Wohnungen leisten<br />

können.<br />

Aber auch kleinere Wohnungen<br />

unter 40 Quadratmeter sind<br />

überdurchschnittlich vom<br />

Rückgang der Mieten betroffen.<br />

Zusammenfassend kann festgestellt<br />

werden, dass sich die Entwicklung<br />

auf dem Wohnungsmarkt<br />

durchaus zutreffend in der<br />

Mietwerttabelle widerspiegelt.<br />

Die Mietspiegelbroschüre ist erhältlich<br />

zum Preis von drei Euro<br />

bei der Bürgerinformation,<br />

Breite Straße, im Verwaltungszentrum<br />

Kronsforder Allee, Bereich<br />

Wohnen, den Stadtteilbüros<br />

und auch beim <strong>Mieterverein</strong><br />

<strong>Lübeck</strong> in der Geschäftsstelle<br />

Mühlenstraße 28. ■<br />

<strong>Mieterverein</strong> <strong>Lübeck</strong> e.V, Mühlenstraße 28,<br />

23552 <strong>Lübeck</strong>, Tel. 04 51/7 12 27<br />

Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16+17:<br />

Ulrich Klempin, <strong>Lübeck</strong><br />

1/2003 MieterZeitung 17

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