bürgerschaftswahl bürgerschaftswahl - Mieterverein Lübeck
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2003<br />
tauschprogramm sowie eine<br />
Verbesserung des Wohnumfeldes.<br />
Es sollten alle Möglichkeiten genutzt<br />
werden, die Vermietbarkeit<br />
leer stehender Wohnungen zu erhöhen.<br />
Gerade in den vergangenen<br />
fünf Jahren haben nachahmenswerte<br />
Beispiele von Wohnungsunternehmen<br />
in <strong>Lübeck</strong><br />
gezeigt, dass es grundsätzlich<br />
möglich ist, durch Verbesserung<br />
des Wohnumfeldes und Sanierung<br />
sogar die Vermietbarkeit<br />
von Wohnungen in Hochhäusern<br />
zu verbessern.<br />
Der übelste Weg aus unserer<br />
Sicht ist jedoch der Abriss von<br />
Wohngebäuden, insbesondere<br />
wenn auch noch öffentlich gefördert<br />
wird, um Leerstand abzubauen<br />
und Vermietbarkeit zu<br />
höheren Mieten zu erreichen.<br />
Als Interessenverband der Mieter<br />
können wir uns damit nicht<br />
einverstanden erklären.<br />
Schon die öffentliche geförderte<br />
Modernisierung von Wohnungen<br />
ist zweifelhaft, wenn dadurch<br />
die Zahl der vermietbaren<br />
Wohnungen sich um ein Drittel<br />
verringert und die Miete sich<br />
häufig verdoppelt. Im Ergebnis<br />
verschwinden dadurch viele<br />
Wohnungen vom Markt, die<br />
Mieter mit geringem selbstverdienten<br />
Einkommen gerade noch<br />
bezahlen konnten. Nach Modernisierung<br />
sind sie oft auf staatliche<br />
Zuschüsse angewiesen.<br />
Eine Möglichkeit, es allen<br />
Recht zu machen, gibt es in diesem<br />
Bereich sicherlich auch<br />
nicht. Es sollte aber auf kommunaler<br />
Ebene mehr als bisher versucht<br />
werden, neue Lösungen<br />
der eingangs erwähnten Art zu<br />
prüfen, die häufig noch nicht<br />
einmal Kosten verursachen. ■<br />
2003<br />
25<br />
■ <strong>Lübeck</strong><br />
Mietspiegel 2002<br />
LÜBECK<br />
Mieterhöhungen überprüfen lassen<br />
Grundsätzlich ist zu empfehlen, Mieterhöhungsverlangen<br />
der Vermieter<br />
durch den <strong>Mieterverein</strong> überprüfen zu<br />
lassen, bevor die Zustimmung zur<br />
Mieterhöhung vom Mieter erteilt wird.<br />
Dem Mieter steht eine Überlegungsund<br />
Zustimmungsfrist von wenigstens<br />
zwei vollen Kalendermonaten zu,<br />
die ausgenutzt werden sollten. Zur<br />
Überprüfung sollte der dafür erstellte<br />
- Wie schon berichtet,<br />
ist am 1. September<br />
2002 der neue Mietspiegel<br />
in Kraft getreten. Das ist seit<br />
1993, als der erste Mietspiegel<br />
veröffentlicht wurde, der fünfte<br />
Mietspiegel für den Bereich der<br />
Hansestadt <strong>Lübeck</strong>.<br />
Insgesamt waren fünf Arbeitskreissitzungen<br />
erforderlich. Es<br />
bestand von Anfang an Einigkeit<br />
darin, dass nach den neuen<br />
gesetzlichen Bestimmungen die<br />
Übersicht über die in <strong>Lübeck</strong><br />
üblicherweise gezahlten Mieten<br />
als „qualifizierter“ Mietspiegel<br />
erstellt werden sollte. Denn nur<br />
dadurch ist sichergestellt, dass<br />
der neue Mietspiegel grundsätzlich<br />
bei Mieterhöhungsverlangen<br />
als Begründungsmittel und<br />
bei Mieterhöhungsprozessen als<br />
vorrangiges Beweismittel zu<br />
berücksichtigen ist.<br />
Stichtag für die repräsentative<br />
Erhebung der Mietwerte ist der<br />
1. April 2002 gewesen. Dabei<br />
waren grundsätzlich nur die<br />
Mieten zu berücksichtigen, die<br />
in den letzten vier Jahren vereinbart<br />
(Neuverträge) oder geändert<br />
worden sind, und zwar für<br />
(nicht preisgebundene) Wohnungen<br />
vergleichbarer Art,<br />
Größe, Ausstattung, Beschaffenheit<br />
und Lage (kurz „ortsübliche<br />
Vergleichsmiete“).<br />
Die Zahl der mietspiegelrele-<br />
vanten Altbauwohnungen ohne<br />
Sammelheizung/ohne Bad hat<br />
sich weiterhin reduziert, so dass<br />
Baualtersklassen zusammengefasst<br />
werden konnten und im<br />
neuen Mietspiegel grundsätzlich<br />
von einer Wohnung mit<br />
Sammelheizung und Bad ausgegangen<br />
wird.<br />
NUNMEHR<br />
EINIGE AUSWERTUNGS-<br />
ERGEBNISSE:<br />
Die Spannweite der im neuen<br />
Mietspiegel ausgewiesenen<br />
Netto-Kaltmieten ist im Vergleich<br />
zum letzten Mietspiegel<br />
geringer geworden und reicht<br />
● von 4,33 Euro je Quadratmeter<br />
für große, einfach ausgestattete<br />
Wohnungen der Baualtersklasse<br />
1919 bis 1948 (Feld C1)<br />
● bis 6,12 Euro je Quadratmeter<br />
für mittelgroße Wohnungen<br />
der jüngsten Baualtersklasse<br />
(Feld H3).<br />
Während die günstigste Durchschnittsmiete<br />
in einem Feld um<br />
3,3 Prozent gestiegen ist, ist die<br />
höchste Durchschnittsmiete um<br />
13,3 Prozent gesunken.<br />
Die durchschnittliche Netto-<br />
Kaltmiete für alle mietspiegelrelevanten<br />
Wohnungen liegt mit<br />
einem Wert von 5,02 Euro je<br />
Quadratmeter unter dem für den<br />
letzten Mietspiegel ermittelten<br />
Frage- und Berechnungsbogen angefordert<br />
und ausgefüllt an uns zurückgeschickt<br />
werden. Erforderlichenfalls<br />
sollte eine Beratung in Anspruch genommen<br />
werden und dabei der Mietvertrag<br />
und Mieterhöhungsverlangen<br />
mitgebracht werden. Nehmen Sie dieses<br />
Recht als Mitglied in Anspruch.<br />
Nur dann können Sie sicher sein, nicht<br />
zu viel Miete zu zahlen.<br />
Wert von 5,15 Euro je Quadratmeter.<br />
Das bedeutet, unter<br />
Berücksichtigung aller Mietspiegelfelder<br />
ist ein prozentualer<br />
Rückgang der Mieten um 2,5<br />
Prozent festzustellen. Dieser<br />
Rückgang der Mieten ist ein<br />
Kennzeichen des sich in <strong>Lübeck</strong><br />
weiterhin entspannten Wohnungsmarktes.<br />
Insbesondere bei<br />
den neueren Wohnungen ist ein<br />
Rückgang der Durchschnittsmiete<br />
zu verzeichnen. Es gibt<br />
immer weniger Mieter, die sich<br />
teure, große Wohnungen leisten<br />
können.<br />
Aber auch kleinere Wohnungen<br />
unter 40 Quadratmeter sind<br />
überdurchschnittlich vom<br />
Rückgang der Mieten betroffen.<br />
Zusammenfassend kann festgestellt<br />
werden, dass sich die Entwicklung<br />
auf dem Wohnungsmarkt<br />
durchaus zutreffend in der<br />
Mietwerttabelle widerspiegelt.<br />
Die Mietspiegelbroschüre ist erhältlich<br />
zum Preis von drei Euro<br />
bei der Bürgerinformation,<br />
Breite Straße, im Verwaltungszentrum<br />
Kronsforder Allee, Bereich<br />
Wohnen, den Stadtteilbüros<br />
und auch beim <strong>Mieterverein</strong><br />
<strong>Lübeck</strong> in der Geschäftsstelle<br />
Mühlenstraße 28. ■<br />
<strong>Mieterverein</strong> <strong>Lübeck</strong> e.V, Mühlenstraße 28,<br />
23552 <strong>Lübeck</strong>, Tel. 04 51/7 12 27<br />
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16+17:<br />
Ulrich Klempin, <strong>Lübeck</strong><br />
1/2003 MieterZeitung 17