Januar/Februar - Münchener Anwaltverein
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Nachrichten | Beiträge<br />
Nachbarschaftsstreitigkeiten in den letzten vier Jahren in 29 Prozent bis<br />
44 Prozent der Fälle mit einer gütlichen Einigung (Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />
2007: 41 Prozent, 2008: 42 Prozent, 2009: 44 Prozent, 2010: 39<br />
Prozent; Ehrschutzstreitigkeiten 2007: 38 Prozent, 2008: 40 Prozent,<br />
2009: 44 Prozent, 2010: 29 Prozent). Bei den - zahlenmäßig allerdings<br />
sehr geringen - Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen<br />
Gleichbehandlungsgesetz lag die Erfolgsquote zwischen 40 Prozent und<br />
100 Prozent.<br />
„Diese Ergebnisse sind nicht erstaunlich“, so Merk abschließend. „Wenn<br />
man miteinander an einem Tisch sitzt, bevor die Fronten endgültig festgefahren<br />
sind, lassen sich häufig gute Ergebnisse erzielen. Es ist nicht<br />
jedes Mal gleich ein Richterspruch notwendig. Deshalb schreiben wir die<br />
Erfolgsgeschichte der obligatorischen Streitschlichtung nun in Bayern auf<br />
Dauer fort. Die Schlichtung hat ihren festen Platz in unserer Rechtsordnung<br />
gefunden.“<br />
Zentrales Testamentsregister -<br />
mehr Sicherheit und Bürgerservice im Erbrecht<br />
(PM 133/11 vom 29.12.2011)<br />
Zum 1. <strong>Januar</strong> 2012 nahm das neue Zentrale Testamentsregister seine<br />
Arbeit auf. Damit wird im Todesfall noch zügiger die wichtige Frage<br />
geklärt werden können, ob der Verstorbene ein Testament errichtet und<br />
beim Gericht oder einem Notar hinterlegt hat oder nicht. So kann ein<br />
Erbschein schneller erteilt werden- und der kann für Erben wichtig sein,<br />
um z.B. über Konten des Erblassers verfügen zu können.<br />
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Bislang waren im Todesfall<br />
verschiedenste Meldungen zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern<br />
auszutauschen, um die wichtige Frage zu klären, ob ein<br />
Testament vorliegt oder nicht - und das alles in Papierform! Das war<br />
nicht nur umständlich und langwierig, sondern auch fehleranfällig. Mit<br />
dem Zentralen Testamentsregister haben wir ein modernes Verfahren,<br />
das unsere Nachlassverfahren noch effizienter und schneller macht!“<br />
Dazu werden bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und<br />
Erbverträge in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin<br />
erfasst. Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das<br />
Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister<br />
informiert - und zwar in elektronischer Form.<br />
Die Umstellung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand im<br />
Dienste der Bürger. So sind in den nächsten fünf Jahren rund 15 Millionen<br />
Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das Zentrale<br />
Testamentsregister zu überführen.<br />
Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters<br />
liefen dementsprechend seit Monaten auf Hochtouren. Das Bayerische<br />
Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Planungen<br />
in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren<br />
und der Bundesnotarkammer in Berlin vorgenommen, die bereits mit dem<br />
Zentralen Vorsorgeregister umfassende Erfahrung mit der Betreuung<br />
eines großen Registers hat.<br />
Die Ministerin betont: „Besonders wichtig war mir bei alledem, dass<br />
keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im<br />
Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten<br />
oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die<br />
zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich<br />
sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden<br />
verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte<br />
können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des<br />
Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das<br />
Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher!“<br />
Pfändungsschutzkonto<br />
(PM 134/11 vom 30.12.2011)<br />
Verbraucherschutzministerin Merk warnt Banken vor<br />
Sondergebühren: "Ein Aufpreis für die Ärmsten wäre Rechtsbruch!<br />
Pfändungsschutzkonten müssen kostenneutral sein!"<br />
Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt<br />
anlässlich der Neuregelung des Pfändungsschutzkontos (so genanntes<br />
„P-Konto“) zum 1. <strong>Januar</strong> 2012 die Kreditwirtschaft nachdrücklich davor,<br />
für das P-Konto höhere Gebühren zu verlangen als für „reguläre“<br />
Konten. „Es geht nicht an, dass sich Kreditinstitute auf Kosten der<br />
Schwachen durch überhöhte Kontoführungsgebühren bereichern“, so<br />
Merk. „Durch das P-Konto soll verschuldeten Menschen das Existenzminimum<br />
garantiert werden. Es wäre widersinnig, wenn dadurch gleichzeitig<br />
neue Schulden angehäuft würden! Nicht zuletzt wäre es auch<br />
rechtlich äußerst problematisch. Ich rate daher Verbrauchern, sich hiergegen<br />
zur Wehr zu setzen.“<br />
Zugleich machte Merk verschuldete Verbraucher erneut darauf aufmerksam,<br />
dass Bankguthaben seit dem 1. <strong>Januar</strong> 2012 nur noch dann vor<br />
Pfändungen geschützt sind, wenn sie sich auf einem P-Konto befinden.<br />
„Wer sich Forderungen seiner Gläubiger ausgesetzt sieht und sein Konto<br />
jetzt nicht auf ein P-Konto umstellt, riskiert, am Geldautomaten mit leeren<br />
Händen dazustehen“, so Merk. „Gerade wer schon jetzt durch einen<br />
Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen bestimmten Betrag auf seinem<br />
Konto gegen Pfändungen gesichert hat, muss aktiv werden! Er sollte<br />
möglichst rasch mit seiner Bank vereinbaren, dass sein Konto kurzfristig<br />
als so genanntes Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird.<br />
Hintergrund:<br />
Konten genießen innerhalb gewisser Grenzen Pfändungsschutz. Bisher<br />
wurde dieser Schutz durch Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts<br />
gewährt. Seit dem 1. Juli 2010 ist daneben auch die Einrichtung eines<br />
besonderen Pfändungsschutzkontos möglich, bei dem gewisse Beträge<br />
automatisch von der Pfändung freigestellt werden. Seit 1. <strong>Januar</strong> 2012 ist<br />
der Schutz dann in der Regel nur noch über das Pfändungsschutzkonto<br />
möglich. Für die betroffenen Schuldner besteht daher Handlungsbedarf.<br />
Die Frage, ob die Banken für die Einrichtung und Führung eines Pfändungsschutzkontos<br />
zusätzliche Gebühren verlangen können, beschäftigt<br />
derzeit vielfach die Gerichte. Sie gewinnt durch die erhöhte Bedeutung<br />
des P-Kontos neue Dringlichkeit. Bisher haben die Instanzgerichte, soweit<br />
ersichtlich, Sondergebühren einvernehmlich als rechtswidrig angesehen.<br />
Personalia<br />
Amtswechsel beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof<br />
Erstmals Frau an der Spitze des höchsten bayerischen<br />
Anwaltsgerichts<br />
Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin<br />
Dr. Beate Merk hat Mitte Dezember<br />
Frau Rechtsanwältin Irina Lindenberg-<br />
Lange zur neuen Präsidentin des Bayerischen<br />
Anwaltsgerichtshofs bestellt. Diese folgt damit<br />
Herrn Rechtsanwalt Dr. Bauer nach, der bislang<br />
dem Gericht vorsaß.<br />
Sie ist die erste Frau an der Spitze des<br />
Bayerischen Anwaltsgerichtshofs.<br />
Rechtsanwalt Dr. Klaus Bauer wurde 1975 zur Rechtsanwaltschaft<br />
zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erb-, Gesellschafts-<br />
MAV-Mitteilungen <strong>Januar</strong>/<strong>Februar</strong> 2012