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Januar/Februar - Münchener Anwaltverein

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Nachrichten | Beiträge<br />

Nachbarschaftsstreitigkeiten in den letzten vier Jahren in 29 Prozent bis<br />

44 Prozent der Fälle mit einer gütlichen Einigung (Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />

2007: 41 Prozent, 2008: 42 Prozent, 2009: 44 Prozent, 2010: 39<br />

Prozent; Ehrschutzstreitigkeiten 2007: 38 Prozent, 2008: 40 Prozent,<br />

2009: 44 Prozent, 2010: 29 Prozent). Bei den - zahlenmäßig allerdings<br />

sehr geringen - Streitigkeiten über Ansprüche nach dem Allgemeinen<br />

Gleichbehandlungsgesetz lag die Erfolgsquote zwischen 40 Prozent und<br />

100 Prozent.<br />

„Diese Ergebnisse sind nicht erstaunlich“, so Merk abschließend. „Wenn<br />

man miteinander an einem Tisch sitzt, bevor die Fronten endgültig festgefahren<br />

sind, lassen sich häufig gute Ergebnisse erzielen. Es ist nicht<br />

jedes Mal gleich ein Richterspruch notwendig. Deshalb schreiben wir die<br />

Erfolgsgeschichte der obligatorischen Streitschlichtung nun in Bayern auf<br />

Dauer fort. Die Schlichtung hat ihren festen Platz in unserer Rechtsordnung<br />

gefunden.“<br />

Zentrales Testamentsregister -<br />

mehr Sicherheit und Bürgerservice im Erbrecht<br />

(PM 133/11 vom 29.12.2011)<br />

Zum 1. <strong>Januar</strong> 2012 nahm das neue Zentrale Testamentsregister seine<br />

Arbeit auf. Damit wird im Todesfall noch zügiger die wichtige Frage<br />

geklärt werden können, ob der Verstorbene ein Testament errichtet und<br />

beim Gericht oder einem Notar hinterlegt hat oder nicht. So kann ein<br />

Erbschein schneller erteilt werden- und der kann für Erben wichtig sein,<br />

um z.B. über Konten des Erblassers verfügen zu können.<br />

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: „Bislang waren im Todesfall<br />

verschiedenste Meldungen zwischen Gerichten, Notaren und Standesämtern<br />

auszutauschen, um die wichtige Frage zu klären, ob ein<br />

Testament vorliegt oder nicht - und das alles in Papierform! Das war<br />

nicht nur umständlich und langwierig, sondern auch fehleranfällig. Mit<br />

dem Zentralen Testamentsregister haben wir ein modernes Verfahren,<br />

das unsere Nachlassverfahren noch effizienter und schneller macht!“<br />

Dazu werden bei Gericht oder Notar verwahrte Testamente und<br />

Erbverträge in einem neuen Register der Bundesnotarkammer in Berlin<br />

erfasst. Im Todesfall werden dann die verwahrende Stelle und das<br />

Nachlassgericht künftig unmittelbar durch das Zentrale Testamentsregister<br />

informiert - und zwar in elektronischer Form.<br />

Die Umstellung erfordert einen hohen organisatorischen Aufwand im<br />

Dienste der Bürger. So sind in den nächsten fünf Jahren rund 15 Millionen<br />

Karteikarten von mehr als 5.000 Geburtsstandesämtern in das Zentrale<br />

Testamentsregister zu überführen.<br />

Die Vorbereitungen für die Einführung des Zentralen Testamentsregisters<br />

liefen dementsprechend seit Monaten auf Hochtouren. Das Bayerische<br />

Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Planungen<br />

in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren<br />

und der Bundesnotarkammer in Berlin vorgenommen, die bereits mit dem<br />

Zentralen Vorsorgeregister umfassende Erfahrung mit der Betreuung<br />

eines großen Registers hat.<br />

Die Ministerin betont: „Besonders wichtig war mir bei alledem, dass<br />

keine Abstriche beim Thema Datenschutz gemacht werden. Im<br />

Zentralen Testamentsregister werden keine Inhalte von Testamenten<br />

oder Erbverträgen gespeichert. Erfasst werden nur Informationen, die<br />

zum Wiederauffinden einer letztwilligen Verfügung unbedingt erforderlich<br />

sind; zum Beispiel der Name des Erblassers. Alle Daten werden<br />

verschlüsselt gespeichert. Nur Amtsträger wie Notare und Gerichte<br />

können hierauf zugreifen. Für den Registerabruf ist zu Lebzeiten des<br />

Erblassers dessen Einverständnis notwendig. Damit wird das<br />

Nachlassverfahren noch sicherer und bürgerfreundlicher!“<br />

Pfändungsschutzkonto<br />

(PM 134/11 vom 30.12.2011)<br />

Verbraucherschutzministerin Merk warnt Banken vor<br />

Sondergebühren: "Ein Aufpreis für die Ärmsten wäre Rechtsbruch!<br />

Pfändungsschutzkonten müssen kostenneutral sein!"<br />

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk warnt<br />

anlässlich der Neuregelung des Pfändungsschutzkontos (so genanntes<br />

„P-Konto“) zum 1. <strong>Januar</strong> 2012 die Kreditwirtschaft nachdrücklich davor,<br />

für das P-Konto höhere Gebühren zu verlangen als für „reguläre“<br />

Konten. „Es geht nicht an, dass sich Kreditinstitute auf Kosten der<br />

Schwachen durch überhöhte Kontoführungsgebühren bereichern“, so<br />

Merk. „Durch das P-Konto soll verschuldeten Menschen das Existenzminimum<br />

garantiert werden. Es wäre widersinnig, wenn dadurch gleichzeitig<br />

neue Schulden angehäuft würden! Nicht zuletzt wäre es auch<br />

rechtlich äußerst problematisch. Ich rate daher Verbrauchern, sich hiergegen<br />

zur Wehr zu setzen.“<br />

Zugleich machte Merk verschuldete Verbraucher erneut darauf aufmerksam,<br />

dass Bankguthaben seit dem 1. <strong>Januar</strong> 2012 nur noch dann vor<br />

Pfändungen geschützt sind, wenn sie sich auf einem P-Konto befinden.<br />

„Wer sich Forderungen seiner Gläubiger ausgesetzt sieht und sein Konto<br />

jetzt nicht auf ein P-Konto umstellt, riskiert, am Geldautomaten mit leeren<br />

Händen dazustehen“, so Merk. „Gerade wer schon jetzt durch einen<br />

Beschluss des Vollstreckungsgerichts einen bestimmten Betrag auf seinem<br />

Konto gegen Pfändungen gesichert hat, muss aktiv werden! Er sollte<br />

möglichst rasch mit seiner Bank vereinbaren, dass sein Konto kurzfristig<br />

als so genanntes Pfändungsschutzkonto weitergeführt wird.<br />

Hintergrund:<br />

Konten genießen innerhalb gewisser Grenzen Pfändungsschutz. Bisher<br />

wurde dieser Schutz durch Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts<br />

gewährt. Seit dem 1. Juli 2010 ist daneben auch die Einrichtung eines<br />

besonderen Pfändungsschutzkontos möglich, bei dem gewisse Beträge<br />

automatisch von der Pfändung freigestellt werden. Seit 1. <strong>Januar</strong> 2012 ist<br />

der Schutz dann in der Regel nur noch über das Pfändungsschutzkonto<br />

möglich. Für die betroffenen Schuldner besteht daher Handlungsbedarf.<br />

Die Frage, ob die Banken für die Einrichtung und Führung eines Pfändungsschutzkontos<br />

zusätzliche Gebühren verlangen können, beschäftigt<br />

derzeit vielfach die Gerichte. Sie gewinnt durch die erhöhte Bedeutung<br />

des P-Kontos neue Dringlichkeit. Bisher haben die Instanzgerichte, soweit<br />

ersichtlich, Sondergebühren einvernehmlich als rechtswidrig angesehen.<br />

Personalia<br />

Amtswechsel beim Bayerischen Anwaltsgerichtshof<br />

Erstmals Frau an der Spitze des höchsten bayerischen<br />

Anwaltsgerichts<br />

Die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin<br />

Dr. Beate Merk hat Mitte Dezember<br />

Frau Rechtsanwältin Irina Lindenberg-<br />

Lange zur neuen Präsidentin des Bayerischen<br />

Anwaltsgerichtshofs bestellt. Diese folgt damit<br />

Herrn Rechtsanwalt Dr. Bauer nach, der bislang<br />

dem Gericht vorsaß.<br />

Sie ist die erste Frau an der Spitze des<br />

Bayerischen Anwaltsgerichtshofs.<br />

Rechtsanwalt Dr. Klaus Bauer wurde 1975 zur Rechtsanwaltschaft<br />

zugelassen. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Erb-, Gesellschafts-<br />

MAV-Mitteilungen <strong>Januar</strong>/<strong>Februar</strong> 2012

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