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Niederschrift über die 28. Sitzung der ... - Stadt Niddatal

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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>28.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Niddatal</strong> am 27.11.2008 im Bürgerhaus Bönstadt<br />

Beginn: 20:00 Uhr<br />

Ende: 21:05 Uhr<br />

Als stimmberechtigt waren anwesend:<br />

Hans-Peter Wittmann<br />

Robert Roth<br />

Michael Hahn<br />

Torsten Hahn<br />

Hans-Joachim Mücke<br />

Oliver Herbert<br />

Silke Merz<br />

Florian Porth<br />

Stephanie Rotter<br />

Kai Hagemann<br />

Wernfried Fürtig<br />

Wolfgang Hesse<br />

Achim Gutsch<br />

Rolf Lamade<br />

Waltraud Lang<br />

Hildegard Steineck-Landfried<br />

Dieter Eisenberg<br />

Markus Nikleniewicz<br />

Sebastian Weikert<br />

Ottmar Komma<br />

Rüdiger Weitzel<br />

Lothar Lösch<br />

Entschuldigt fehlten:<br />

Gerhard Einhoff<br />

Jürgen Künze<br />

Elisabeth Hengster<br />

Reinhard Schwarz<br />

Manfred Boche<br />

Dr. Jens Komma<br />

Melanie Doliwa<br />

Andreas Momberger<br />

Frank Uwe Pfuhl<br />

Vom Magistrat waren anwesend:<br />

Dr. Bernhard Hertel -Bürgermeister-<br />

Kurt Meisinger<br />

Harald Bagehorn<br />

Gudrun Karmer<br />

Erhard Reiter<br />

Entschuldigt fehlte:<br />

Werner Adler<br />

Renate Fritz-Mann<br />

Schriftführer:<br />

Thomas Herdt<br />

Tagesordnung<br />

1. Mitteilungen des Magistrates<br />

2. Vorlage des Ersten Nachtragshaushaltes 2008<br />

(Vorlage-Nr.: 67/2008)<br />

3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Kaichen:<br />

Festlegung des Standortes<br />

(Vorlage-Nr.: 68/2008)<br />

4. Erweiterung <strong>der</strong> Kita Assenheim:<br />

Festlegung des Kostenrahmens<br />

(Vorlage-Nr.: 69/2008)<br />

5. Bebauungsplan K 11 "Hundeschule", <strong>Niddatal</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />

a) Beratung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung<br />

gemäß § 3 (2) BauGB und <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (2)<br />

BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />

und Beschlussfassung hierzu<br />

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB<br />

(Vorlage-Nr.: 65/2008)<br />

6. Bebauungsplan K 10 "Große Wiese", <strong>Niddatal</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />

a) Beratung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und<br />

<strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen<br />

und Beschlussfassung hierzu<br />

b) Beschluss des Entwurfes zur Offenlegung<br />

gemäß § 3 (2) BauGB<br />

(Vorlage-Nr.: 66/2008)<br />

7. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und <strong>der</strong>en Ausschüsse<br />

(Vorlage-Nr.: 70/2008)<br />

8. Sechste Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Entschädigungssatzung<br />

(Vorlage-Nr.: 71/2008)


<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann eröffnet <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> und stellt <strong>die</strong> fristgerechte<br />

Ladung sowie <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit fest.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann fragt, ob Einwendungen bzw. Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />

bezüglich <strong>der</strong> Tagesordnung bestehen.<br />

Dies nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann erteilt Bürgermeister Dr. Hertel vor Einstieg<br />

in <strong>die</strong> Tagesordnung das Wort.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel teilt mit, dass 2 Bürgerinnen und Bürger aus <strong>Niddatal</strong> für ihren Einsatz<br />

für <strong>die</strong> Allgemeinheit, <strong>die</strong> Ehrenamtscard verliehen bekommen haben.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel <strong>über</strong>reicht Herrn Kai Hagemann <strong>die</strong> Ehrenamtscard und verweist<br />

auf sein ehrenamtliches Engagement beim Arbeitersamariterbund.<br />

Frau Konstanze Schwinge ist lei<strong>der</strong> aus privaten Gründen verhin<strong>der</strong>t. Ihr wird <strong>die</strong> Ehrenamtscard<br />

zugestellt.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel verleiht den Ehrenbrief des Landes Hessen an Herrn Reinhold<br />

Turba. Herr Turba ist unter an<strong>der</strong>em seit 1993 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht in<br />

Frankfurt.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann beglückwünscht Herrn Hagemann und<br />

Herrn Turba für <strong>die</strong> Ehrenamtscard bzw. den Landesehrenbrief und bedankt sich im Namen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung für ihr ehrenamtliches Engagement.<br />

TOP 1: Mitteilungen des Magistrates<br />

Bürgermeister Dr. Hertel gibt für den Magistrat acht Mitteilungen bekannt:<br />

- Ankauf von Ackerland in <strong>der</strong> Gemarkung Kaichen<br />

- Ausbau des Fußweges in <strong>der</strong> Verlängerung „Am Viehtrieb“<br />

- Erschließung Baugebiet A 11 „Zwischen Silzweg und Wetter“<br />

- Kunst am Fluss<br />

- Auszahlung <strong>der</strong> Rücklage Altpapier des Abfallwirtschaftsbetriebes an <strong>die</strong><br />

Kommunen<br />

- Widmung <strong>der</strong> L 3187, Ortsdurchfahrt Assenheim<br />

- Beschluss <strong>über</strong> den Ausbau <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt Assenheim<br />

- Auflösung <strong>der</strong> Flüchtlingshilfe Wetterau gGmbH<br />

TOP 2: Vorlage des Ersten Nachtragshaushaltes 2008<br />

(Vorlage-Nr.. 67/2008)<br />

Bürgermeister Dr. Hertel legt den Entwurf des Ersten Nachtragshaushaltsplanes<br />

für das Haushaltsjahr 2008 vor und empfiehlt, <strong>die</strong> Entwurfsunterlagen ohne Aussprache<br />

in den Haupt- und Finanzausschuss zu <strong>über</strong>weisen.


3<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann lässt sodann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Empfehlung<br />

abstimmen.<br />

Für <strong>die</strong> Empfehlung Gegen <strong>die</strong> Empfehlung Enthaltung<br />

22 --- ---<br />

TOP 3: Neubau Feuerwehrgerätehaus Kaichen:<br />

Festlegung des Standortes<br />

(Vorlage-Nr.: 68/2008)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />

erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel trägt <strong>die</strong> Gegen<strong>über</strong>stellung <strong>der</strong> beiden alternativen<br />

Standorte vor und beantwortet Verständnisfragen.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel schlägt des Weiteren vor, bis zur Klärung <strong>der</strong> noch<br />

offenen Fragen den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Über <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise<br />

kann dann in einer gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses<br />

und des Bauausschusses beraten werden.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel führt weiter aus, dass <strong>der</strong> Magistrat sich für einen Neubau<br />

des Feuerwehrgerätehauses im Gewerbegebiet ausgesprochen hat und<br />

<strong>die</strong>s auch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung empfiehlt.<br />

Nach kurzer Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann<br />

<strong>über</strong> den Vorschlag von Bürgermeister Dr. Hertel, den Tagesordnungspunkt zu<br />

vertragen und <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise in einer gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> des<br />

Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses zu beraten, abstimmen.<br />

Für den Vorschlag Gegen den Vorschlag Enthaltungen<br />

22 --- ---<br />

TOP 4: Erweiterung <strong>der</strong> Kita Assenheim:<br />

Festlegung des Kostenrahmens<br />

(Vorlage-Nr.: 69/2008)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />

erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel erläutert ausführlich <strong>die</strong> Vorlage und beantwortet Verständnisfragen.<br />

Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter<br />

Wittmann <strong>über</strong> den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.


4<br />

„Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt: Die Investitionssumme<br />

für den Erweiterungsbau <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte Assenheim wird unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> gewährten För<strong>der</strong>ung im Rahmen des Investitionsprogramms<br />

„Kin<strong>der</strong>betreuungsfinanzierung“ in Höhe von 450.000,-<br />

Euro auf 600.000,- Euro festgelegt.“<br />

Für den Beschluss- Gegen den Beschluss- Enthaltungen<br />

vorschlag vorschlag<br />

22 2 ---<br />

TOP 5: Bebauungsplan K 11 "Hundeschule", <strong>Niddatal</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />

a) Beratung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und<br />

<strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen<br />

Stellungnahmen und Beschlussfassung hierzu<br />

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB<br />

(Vorlage-Nr.: 65/2008)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />

erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel erläutert nach einmal kurz <strong>die</strong> Vorlage. Da we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausschussvorsitzende noch sein Stellvertreter heute Abend anwesend sind berichtet<br />

Bürgermeister Dr. Hertel von den Beratungen im Ausschuss. Der Ausschuss<br />

empfehle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> Vorlage zuzustimmen.<br />

Nach einer kurzen Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter<br />

Wittmann <strong>über</strong> den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.<br />

zu a):<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nimmt <strong>die</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäß<br />

§ 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt<br />

den Beschlussvorschlägen zu.<br />

zu b):<br />

Die sich aus <strong>der</strong> Beschlussfassung zu a) ergebenden Än<strong>der</strong>ungen sind in<br />

den Bebauungsplan aufzunehmen und Bestandteil desselben.<br />

Der so ergänzte Bebauungsplan K 11 "Hundeschule", <strong>Niddatal</strong>, <strong>Stadt</strong>teil<br />

Kaichen, wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.<br />

a)<br />

Für den Beschluss- Gegen den Beschluss- Enthaltungen<br />

vorschlag vorschlag<br />

19 3 ---<br />

b)<br />

Für den Beschluss- Gegen den Beschluss- Enthaltungen<br />

vorschlag vorschlag<br />

19 3 ---


5<br />

TOP 6: Bebauungsplan K 10 "Große Wiese", <strong>Niddatal</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />

a) Beratung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (1) BauGB<br />

und <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten<br />

Anregungen und Beschlussfassung hierzu<br />

b) Beschluss des Entwurfes zur Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />

(Vorlage-Nr.: 66/2008<br />

<strong>Stadt</strong>verordneter Michael Hahn verlässt wegen Wi<strong>der</strong>streit <strong>der</strong> Interessen<br />

(§ 25 HGO) für <strong>die</strong>sen Punkt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />

erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />

Bürgermeister Dr. Hertel erläutert nach einmal kurz <strong>die</strong> Vorlage. Da we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Ausschussvorsitzende noch sein Stellvertreter heute Abend anwesend sind berichtet<br />

Bürgermeister Dr. Hertel von den Beratungen im Ausschuss. Der Ausschuss<br />

empfehle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> Vorlage zuzustimmen.<br />

Nach einer kurzen Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter<br />

Wittmann <strong>über</strong> den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.<br />

zu a):<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nimmt <strong>die</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />

gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen zur Kenntnis und stimmt<br />

den Beschlussvorschlägen zu.<br />

zu b):<br />

Nachdem <strong>der</strong> Entwurf des Bebauungsplanes K 10 "Große Wiese", <strong>Niddatal</strong>,<br />

<strong>Stadt</strong>teil Kaichen, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />

mit Schreiben vom 04.04.2008 vorgelegt wurde, <strong>die</strong>se ihre Stellungnahmen<br />

abgegeben haben und <strong>die</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit stattgefunden<br />

hat, beschließt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung den vorliegenden<br />

Entwurf des Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen und Begründung<br />

Die sich aus <strong>der</strong> Beschlussfassung zu den Anregungen <strong>der</strong> Behörden und<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit ergebenden Än<strong>der</strong>ungen sind in den Entwurf aufzunehmen<br />

und somit Bestandteil desselben.<br />

a)<br />

Für den Beschluss- Gegen den Beschluss Enthaltungen<br />

vorschlag vorschlag<br />

18 --- 3<br />

b)<br />

Für den Beschluss- Gegen den Beschluss Enthaltungen<br />

vorschlag vorschlag<br />

18 --- 3


6<br />

TOP 7: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und <strong>der</strong>en<br />

Ausschüsse<br />

(Vorlage-Nr.: 70/2008)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage.<br />

Aus <strong>der</strong> Diskussion heraus bittet <strong>Stadt</strong>verordneter Dieter Eisenberg, dass <strong>der</strong><br />

Magistrat eine Erstliste für Restanden erstellen solle.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann lässt sodann <strong>über</strong> <strong>die</strong> nachstehende<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und <strong>der</strong>en Ausschüsse abstimmen.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und<br />

<strong>der</strong>en Ausschüssen<br />

Artikel 1<br />

§ 12 erhält folgende Ergänzungen:<br />

(7) Wird ein Antrag aus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung an den Magistrat zur<br />

Prüfung und Berichterstattung <strong>über</strong>wiesen o<strong>der</strong> hat eine solche Vorlage einen<br />

Prüfungsauftrag – auch sinngemäß – zum Inhalt, hat <strong>der</strong> Magistrat innerhalb von<br />

drei Monaten zu berichten. In Eilfällen kann <strong>die</strong>se Frist von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

auf einen Monat verkürzt werden. Kann ein inhaltlicher Bericht<br />

des Magistrates bis zum Ablauf <strong>der</strong> Frist nicht vorgelegt werden, ist <strong>die</strong>ses vom<br />

Magistrat schriftlich mitzuteilen. Die Angelegenheit wird in <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />

nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung aufgenommen. Der Magistrat<br />

erläutert <strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong> Verzögerung und <strong>die</strong> voraussichtliche Bearbeitungszeit.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ist ermächtigt, <strong>die</strong> Frist für <strong>die</strong> Vorlage<br />

des Berichtes <strong>über</strong> einen Zeitraum von in <strong>der</strong> Regel einem bis zu drei Monaten<br />

zu verlängern. Liegt auch nach Ablauf <strong>der</strong> Fristverlängerung keine Antwort<br />

des Magistrates vor, wird <strong>die</strong> Angelegenheit erneut auf <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung genommen. Für das weitere Verfahren gilt Satz 6<br />

entsprechend.<br />

(8) Der Magistrat hat Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung unverzüglich<br />

auszuführen beziehungsweise mit <strong>der</strong> Ausführung zu beginnen. Sollte sich<br />

<strong>die</strong> Ausführung verzögern, so berichtet <strong>der</strong> Magistrat unverzüglich nach Bekanntwerden<br />

<strong>der</strong> dafür maßgeblichen Gründe, spätestens jedoch drei Monate<br />

nach Beschlussfassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung schriftlich <strong>über</strong> den<br />

Stand solcher Verfahren und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>ungsgründe. Konnte <strong>die</strong> Ausführung<br />

auch nach weiteren drei Monaten nicht begonnen werden, so hat <strong>der</strong> Magistrat<br />

erneut schriftlich <strong>über</strong> den Sachstand sowie <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>ungsgründe<br />

zu berichten.<br />

Artikel 2<br />

§ 29 Absatz 4 wird folgen<strong>der</strong> Satz angefügt:<br />

Wird <strong>die</strong> Einwendung für begründet erachtet, muss eine neue Fassung <strong>der</strong> beanstandeten<br />

Stelle <strong>der</strong> Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die<br />

dann genehmigte <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> ist in <strong>der</strong> üblichen Form zu unterzeichnen.


Artikel 3<br />

§ 32 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung<br />

7<br />

Für den Geschäftsgang <strong>der</strong> Ausschüsse finden <strong>die</strong> Vorschriften <strong>die</strong>ser Geschäftsordnung<br />

mit Ausnahme des § 19 Abs. 3 Satz 1 u. 2 und des § 29 Abs. 5<br />

und 6 sinngemäß Anwendung, soweit sich nicht ausdrücklich aus dem Gesetz<br />

o<strong>der</strong> aus <strong>die</strong>ser Geschäftsordnung Abweichendes ergibt.<br />

Artikel 4<br />

Diese Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung tritt am Tage <strong>der</strong> Beschlussfassung in<br />

Kraft.<br />

Für <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung Gegen <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung Enthaltungen<br />

22 --- ---<br />

TOP 8: Sechste Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Entschädigungssatzung<br />

(Vorlage-Nr.: 71/2008)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />

gibt noch einige erläuternde Hinweise.<br />

Da keine Wortmeldungen zu verzeichnen sind, lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />

Hans-Peter Wittmann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Sechste Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Entschädigungssatzung<br />

abstimmen.<br />

Für <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungs- Gegen <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungs- Enthaltungen<br />

satzung satzung<br />

19 --- 3<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind und keine weiteren Punkte auf <strong>der</strong><br />

Tagesordnung stehen bedankt sich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann<br />

für <strong>die</strong> gute Zusammenarbeit und schließt <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />

Die Mitteilungen des Magistrates sind dem Original <strong>die</strong>ser <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> beigefügt.<br />

Hans-Peter Wittmann Herdt<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Schriftführer

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