Niederschrift über die 28. Sitzung der ... - Stadt Niddatal
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<strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>28.</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Niddatal</strong> am 27.11.2008 im Bürgerhaus Bönstadt<br />
Beginn: 20:00 Uhr<br />
Ende: 21:05 Uhr<br />
Als stimmberechtigt waren anwesend:<br />
Hans-Peter Wittmann<br />
Robert Roth<br />
Michael Hahn<br />
Torsten Hahn<br />
Hans-Joachim Mücke<br />
Oliver Herbert<br />
Silke Merz<br />
Florian Porth<br />
Stephanie Rotter<br />
Kai Hagemann<br />
Wernfried Fürtig<br />
Wolfgang Hesse<br />
Achim Gutsch<br />
Rolf Lamade<br />
Waltraud Lang<br />
Hildegard Steineck-Landfried<br />
Dieter Eisenberg<br />
Markus Nikleniewicz<br />
Sebastian Weikert<br />
Ottmar Komma<br />
Rüdiger Weitzel<br />
Lothar Lösch<br />
Entschuldigt fehlten:<br />
Gerhard Einhoff<br />
Jürgen Künze<br />
Elisabeth Hengster<br />
Reinhard Schwarz<br />
Manfred Boche<br />
Dr. Jens Komma<br />
Melanie Doliwa<br />
Andreas Momberger<br />
Frank Uwe Pfuhl<br />
Vom Magistrat waren anwesend:<br />
Dr. Bernhard Hertel -Bürgermeister-<br />
Kurt Meisinger<br />
Harald Bagehorn<br />
Gudrun Karmer<br />
Erhard Reiter<br />
Entschuldigt fehlte:<br />
Werner Adler<br />
Renate Fritz-Mann<br />
Schriftführer:<br />
Thomas Herdt<br />
Tagesordnung<br />
1. Mitteilungen des Magistrates<br />
2. Vorlage des Ersten Nachtragshaushaltes 2008<br />
(Vorlage-Nr.: 67/2008)<br />
3. Neubau Feuerwehrgerätehaus Kaichen:<br />
Festlegung des Standortes<br />
(Vorlage-Nr.: 68/2008)<br />
4. Erweiterung <strong>der</strong> Kita Assenheim:<br />
Festlegung des Kostenrahmens<br />
(Vorlage-Nr.: 69/2008)<br />
5. Bebauungsplan K 11 "Hundeschule", <strong>Niddatal</strong>,<br />
<strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />
a) Beratung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung<br />
gemäß § 3 (2) BauGB und <strong>der</strong> Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (2)<br />
BauGB eingegangenen Stellungnahmen<br />
und Beschlussfassung hierzu<br />
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB<br />
(Vorlage-Nr.: 65/2008)<br />
6. Bebauungsplan K 10 "Große Wiese", <strong>Niddatal</strong>,<br />
<strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />
a) Beratung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und<br />
<strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß<br />
§ 3 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen<br />
und Beschlussfassung hierzu<br />
b) Beschluss des Entwurfes zur Offenlegung<br />
gemäß § 3 (2) BauGB<br />
(Vorlage-Nr.: 66/2008)<br />
7. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
und <strong>der</strong>en Ausschüsse<br />
(Vorlage-Nr.: 70/2008)<br />
8. Sechste Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Entschädigungssatzung<br />
(Vorlage-Nr.: 71/2008)
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann eröffnet <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> und stellt <strong>die</strong> fristgerechte<br />
Ladung sowie <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit fest.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann fragt, ob Einwendungen bzw. Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />
bezüglich <strong>der</strong> Tagesordnung bestehen.<br />
Dies nicht <strong>der</strong> Fall.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann erteilt Bürgermeister Dr. Hertel vor Einstieg<br />
in <strong>die</strong> Tagesordnung das Wort.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel teilt mit, dass 2 Bürgerinnen und Bürger aus <strong>Niddatal</strong> für ihren Einsatz<br />
für <strong>die</strong> Allgemeinheit, <strong>die</strong> Ehrenamtscard verliehen bekommen haben.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel <strong>über</strong>reicht Herrn Kai Hagemann <strong>die</strong> Ehrenamtscard und verweist<br />
auf sein ehrenamtliches Engagement beim Arbeitersamariterbund.<br />
Frau Konstanze Schwinge ist lei<strong>der</strong> aus privaten Gründen verhin<strong>der</strong>t. Ihr wird <strong>die</strong> Ehrenamtscard<br />
zugestellt.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel verleiht den Ehrenbrief des Landes Hessen an Herrn Reinhold<br />
Turba. Herr Turba ist unter an<strong>der</strong>em seit 1993 ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht in<br />
Frankfurt.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann beglückwünscht Herrn Hagemann und<br />
Herrn Turba für <strong>die</strong> Ehrenamtscard bzw. den Landesehrenbrief und bedankt sich im Namen<br />
<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung für ihr ehrenamtliches Engagement.<br />
TOP 1: Mitteilungen des Magistrates<br />
Bürgermeister Dr. Hertel gibt für den Magistrat acht Mitteilungen bekannt:<br />
- Ankauf von Ackerland in <strong>der</strong> Gemarkung Kaichen<br />
- Ausbau des Fußweges in <strong>der</strong> Verlängerung „Am Viehtrieb“<br />
- Erschließung Baugebiet A 11 „Zwischen Silzweg und Wetter“<br />
- Kunst am Fluss<br />
- Auszahlung <strong>der</strong> Rücklage Altpapier des Abfallwirtschaftsbetriebes an <strong>die</strong><br />
Kommunen<br />
- Widmung <strong>der</strong> L 3187, Ortsdurchfahrt Assenheim<br />
- Beschluss <strong>über</strong> den Ausbau <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt Assenheim<br />
- Auflösung <strong>der</strong> Flüchtlingshilfe Wetterau gGmbH<br />
TOP 2: Vorlage des Ersten Nachtragshaushaltes 2008<br />
(Vorlage-Nr.. 67/2008)<br />
Bürgermeister Dr. Hertel legt den Entwurf des Ersten Nachtragshaushaltsplanes<br />
für das Haushaltsjahr 2008 vor und empfiehlt, <strong>die</strong> Entwurfsunterlagen ohne Aussprache<br />
in den Haupt- und Finanzausschuss zu <strong>über</strong>weisen.
3<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann lässt sodann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Empfehlung<br />
abstimmen.<br />
Für <strong>die</strong> Empfehlung Gegen <strong>die</strong> Empfehlung Enthaltung<br />
22 --- ---<br />
TOP 3: Neubau Feuerwehrgerätehaus Kaichen:<br />
Festlegung des Standortes<br />
(Vorlage-Nr.: 68/2008)<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />
erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel trägt <strong>die</strong> Gegen<strong>über</strong>stellung <strong>der</strong> beiden alternativen<br />
Standorte vor und beantwortet Verständnisfragen.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel schlägt des Weiteren vor, bis zur Klärung <strong>der</strong> noch<br />
offenen Fragen den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Über <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise<br />
kann dann in einer gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> des Haupt- und Finanzausschusses<br />
und des Bauausschusses beraten werden.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel führt weiter aus, dass <strong>der</strong> Magistrat sich für einen Neubau<br />
des Feuerwehrgerätehauses im Gewerbegebiet ausgesprochen hat und<br />
<strong>die</strong>s auch <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung empfiehlt.<br />
Nach kurzer Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann<br />
<strong>über</strong> den Vorschlag von Bürgermeister Dr. Hertel, den Tagesordnungspunkt zu<br />
vertragen und <strong>die</strong> weitere Vorgehensweise in einer gemeinsamen <strong>Sitzung</strong> des<br />
Haupt- und Finanzausschusses und des Bauausschusses zu beraten, abstimmen.<br />
Für den Vorschlag Gegen den Vorschlag Enthaltungen<br />
22 --- ---<br />
TOP 4: Erweiterung <strong>der</strong> Kita Assenheim:<br />
Festlegung des Kostenrahmens<br />
(Vorlage-Nr.: 69/2008)<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />
erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel erläutert ausführlich <strong>die</strong> Vorlage und beantwortet Verständnisfragen.<br />
Nach eingehen<strong>der</strong> Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter<br />
Wittmann <strong>über</strong> den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.
4<br />
„Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung beschließt: Die Investitionssumme<br />
für den Erweiterungsbau <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte Assenheim wird unter<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> gewährten För<strong>der</strong>ung im Rahmen des Investitionsprogramms<br />
„Kin<strong>der</strong>betreuungsfinanzierung“ in Höhe von 450.000,-<br />
Euro auf 600.000,- Euro festgelegt.“<br />
Für den Beschluss- Gegen den Beschluss- Enthaltungen<br />
vorschlag vorschlag<br />
22 2 ---<br />
TOP 5: Bebauungsplan K 11 "Hundeschule", <strong>Niddatal</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />
a) Beratung <strong>der</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und<br />
<strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen<br />
Stellungnahmen und Beschlussfassung hierzu<br />
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB<br />
(Vorlage-Nr.: 65/2008)<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />
erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel erläutert nach einmal kurz <strong>die</strong> Vorlage. Da we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Ausschussvorsitzende noch sein Stellvertreter heute Abend anwesend sind berichtet<br />
Bürgermeister Dr. Hertel von den Beratungen im Ausschuss. Der Ausschuss<br />
empfehle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> Vorlage zuzustimmen.<br />
Nach einer kurzen Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter<br />
Wittmann <strong>über</strong> den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.<br />
zu a):<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nimmt <strong>die</strong> während <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäß<br />
§ 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und stimmt<br />
den Beschlussvorschlägen zu.<br />
zu b):<br />
Die sich aus <strong>der</strong> Beschlussfassung zu a) ergebenden Än<strong>der</strong>ungen sind in<br />
den Bebauungsplan aufzunehmen und Bestandteil desselben.<br />
Der so ergänzte Bebauungsplan K 11 "Hundeschule", <strong>Niddatal</strong>, <strong>Stadt</strong>teil<br />
Kaichen, wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.<br />
a)<br />
Für den Beschluss- Gegen den Beschluss- Enthaltungen<br />
vorschlag vorschlag<br />
19 3 ---<br />
b)<br />
Für den Beschluss- Gegen den Beschluss- Enthaltungen<br />
vorschlag vorschlag<br />
19 3 ---
5<br />
TOP 6: Bebauungsplan K 10 "Große Wiese", <strong>Niddatal</strong>, <strong>Stadt</strong>teil Kaichen:<br />
a) Beratung <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (1) BauGB<br />
und <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten<br />
Anregungen und Beschlussfassung hierzu<br />
b) Beschluss des Entwurfes zur Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB<br />
(Vorlage-Nr.: 66/2008<br />
<strong>Stadt</strong>verordneter Michael Hahn verlässt wegen Wi<strong>der</strong>streit <strong>der</strong> Interessen<br />
(§ 25 HGO) für <strong>die</strong>sen Punkt den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />
erteilt Bürgermeister Dr. Hertel das Wort.<br />
Bürgermeister Dr. Hertel erläutert nach einmal kurz <strong>die</strong> Vorlage. Da we<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Ausschussvorsitzende noch sein Stellvertreter heute Abend anwesend sind berichtet<br />
Bürgermeister Dr. Hertel von den Beratungen im Ausschuss. Der Ausschuss<br />
empfehle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> Vorlage zuzustimmen.<br />
Nach einer kurzen Diskussion lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter<br />
Wittmann <strong>über</strong> den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.<br />
zu a):<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung nimmt <strong>die</strong> im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung<br />
<strong>der</strong> Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
gemäß § 3 (1) BauGB vorgebrachten Anregungen zur Kenntnis und stimmt<br />
den Beschlussvorschlägen zu.<br />
zu b):<br />
Nachdem <strong>der</strong> Entwurf des Bebauungsplanes K 10 "Große Wiese", <strong>Niddatal</strong>,<br />
<strong>Stadt</strong>teil Kaichen, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange<br />
mit Schreiben vom 04.04.2008 vorgelegt wurde, <strong>die</strong>se ihre Stellungnahmen<br />
abgegeben haben und <strong>die</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit stattgefunden<br />
hat, beschließt <strong>die</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung den vorliegenden<br />
Entwurf des Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen und Begründung<br />
Die sich aus <strong>der</strong> Beschlussfassung zu den Anregungen <strong>der</strong> Behörden und<br />
<strong>der</strong> Öffentlichkeit ergebenden Än<strong>der</strong>ungen sind in den Entwurf aufzunehmen<br />
und somit Bestandteil desselben.<br />
a)<br />
Für den Beschluss- Gegen den Beschluss Enthaltungen<br />
vorschlag vorschlag<br />
18 --- 3<br />
b)<br />
Für den Beschluss- Gegen den Beschluss Enthaltungen<br />
vorschlag vorschlag<br />
18 --- 3
6<br />
TOP 7: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und <strong>der</strong>en<br />
Ausschüsse<br />
(Vorlage-Nr.: 70/2008)<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage.<br />
Aus <strong>der</strong> Diskussion heraus bittet <strong>Stadt</strong>verordneter Dieter Eisenberg, dass <strong>der</strong><br />
Magistrat eine Erstliste für Restanden erstellen solle.<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann lässt sodann <strong>über</strong> <strong>die</strong> nachstehende<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
und <strong>der</strong>en Ausschüsse abstimmen.<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und<br />
<strong>der</strong>en Ausschüssen<br />
Artikel 1<br />
§ 12 erhält folgende Ergänzungen:<br />
(7) Wird ein Antrag aus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung an den Magistrat zur<br />
Prüfung und Berichterstattung <strong>über</strong>wiesen o<strong>der</strong> hat eine solche Vorlage einen<br />
Prüfungsauftrag – auch sinngemäß – zum Inhalt, hat <strong>der</strong> Magistrat innerhalb von<br />
drei Monaten zu berichten. In Eilfällen kann <strong>die</strong>se Frist von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />
auf einen Monat verkürzt werden. Kann ein inhaltlicher Bericht<br />
des Magistrates bis zum Ablauf <strong>der</strong> Frist nicht vorgelegt werden, ist <strong>die</strong>ses vom<br />
Magistrat schriftlich mitzuteilen. Die Angelegenheit wird in <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />
nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung aufgenommen. Der Magistrat<br />
erläutert <strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong> Verzögerung und <strong>die</strong> voraussichtliche Bearbeitungszeit.<br />
Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ist ermächtigt, <strong>die</strong> Frist für <strong>die</strong> Vorlage<br />
des Berichtes <strong>über</strong> einen Zeitraum von in <strong>der</strong> Regel einem bis zu drei Monaten<br />
zu verlängern. Liegt auch nach Ablauf <strong>der</strong> Fristverlängerung keine Antwort<br />
des Magistrates vor, wird <strong>die</strong> Angelegenheit erneut auf <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung genommen. Für das weitere Verfahren gilt Satz 6<br />
entsprechend.<br />
(8) Der Magistrat hat Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung unverzüglich<br />
auszuführen beziehungsweise mit <strong>der</strong> Ausführung zu beginnen. Sollte sich<br />
<strong>die</strong> Ausführung verzögern, so berichtet <strong>der</strong> Magistrat unverzüglich nach Bekanntwerden<br />
<strong>der</strong> dafür maßgeblichen Gründe, spätestens jedoch drei Monate<br />
nach Beschlussfassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung schriftlich <strong>über</strong> den<br />
Stand solcher Verfahren und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>ungsgründe. Konnte <strong>die</strong> Ausführung<br />
auch nach weiteren drei Monaten nicht begonnen werden, so hat <strong>der</strong> Magistrat<br />
erneut schriftlich <strong>über</strong> den Sachstand sowie <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>ungsgründe<br />
zu berichten.<br />
Artikel 2<br />
§ 29 Absatz 4 wird folgen<strong>der</strong> Satz angefügt:<br />
Wird <strong>die</strong> Einwendung für begründet erachtet, muss eine neue Fassung <strong>der</strong> beanstandeten<br />
Stelle <strong>der</strong> Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die<br />
dann genehmigte <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> ist in <strong>der</strong> üblichen Form zu unterzeichnen.
Artikel 3<br />
§ 32 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung<br />
7<br />
Für den Geschäftsgang <strong>der</strong> Ausschüsse finden <strong>die</strong> Vorschriften <strong>die</strong>ser Geschäftsordnung<br />
mit Ausnahme des § 19 Abs. 3 Satz 1 u. 2 und des § 29 Abs. 5<br />
und 6 sinngemäß Anwendung, soweit sich nicht ausdrücklich aus dem Gesetz<br />
o<strong>der</strong> aus <strong>die</strong>ser Geschäftsordnung Abweichendes ergibt.<br />
Artikel 4<br />
Diese Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung tritt am Tage <strong>der</strong> Beschlussfassung in<br />
Kraft.<br />
Für <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung Gegen <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ung Enthaltungen<br />
22 --- ---<br />
TOP 8: Sechste Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Entschädigungssatzung<br />
(Vorlage-Nr.: 71/2008)<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage und<br />
gibt noch einige erläuternde Hinweise.<br />
Da keine Wortmeldungen zu verzeichnen sind, lässt <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher<br />
Hans-Peter Wittmann <strong>über</strong> <strong>die</strong> Sechste Än<strong>der</strong>ungssatzung zur Entschädigungssatzung<br />
abstimmen.<br />
Für <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungs- Gegen <strong>die</strong> Än<strong>der</strong>ungs- Enthaltungen<br />
satzung satzung<br />
19 --- 3<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind und keine weiteren Punkte auf <strong>der</strong><br />
Tagesordnung stehen bedankt sich <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann<br />
für <strong>die</strong> gute Zusammenarbeit und schließt <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong>.<br />
Die Mitteilungen des Magistrates sind dem Original <strong>die</strong>ser <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> beigefügt.<br />
Hans-Peter Wittmann Herdt<br />
<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Schriftführer