04.05.2013 Aufrufe

Niederschrift über die 28. Sitzung der ... - Stadt Niddatal

Niederschrift über die 28. Sitzung der ... - Stadt Niddatal

Niederschrift über die 28. Sitzung der ... - Stadt Niddatal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6<br />

TOP 7: Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und <strong>der</strong>en<br />

Ausschüsse<br />

(Vorlage-Nr.: 70/2008)<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann verweist auf <strong>die</strong> Vorlage.<br />

Aus <strong>der</strong> Diskussion heraus bittet <strong>Stadt</strong>verordneter Dieter Eisenberg, dass <strong>der</strong><br />

Magistrat eine Erstliste für Restanden erstellen solle.<br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenvorsteher Hans-Peter Wittmann lässt sodann <strong>über</strong> <strong>die</strong> nachstehende<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

und <strong>der</strong>en Ausschüsse abstimmen.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Geschäftsordnung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung und<br />

<strong>der</strong>en Ausschüssen<br />

Artikel 1<br />

§ 12 erhält folgende Ergänzungen:<br />

(7) Wird ein Antrag aus <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung an den Magistrat zur<br />

Prüfung und Berichterstattung <strong>über</strong>wiesen o<strong>der</strong> hat eine solche Vorlage einen<br />

Prüfungsauftrag – auch sinngemäß – zum Inhalt, hat <strong>der</strong> Magistrat innerhalb von<br />

drei Monaten zu berichten. In Eilfällen kann <strong>die</strong>se Frist von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung<br />

auf einen Monat verkürzt werden. Kann ein inhaltlicher Bericht<br />

des Magistrates bis zum Ablauf <strong>der</strong> Frist nicht vorgelegt werden, ist <strong>die</strong>ses vom<br />

Magistrat schriftlich mitzuteilen. Die Angelegenheit wird in <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />

nächsten <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung aufgenommen. Der Magistrat<br />

erläutert <strong>die</strong> Gründe für <strong>die</strong> Verzögerung und <strong>die</strong> voraussichtliche Bearbeitungszeit.<br />

Die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung ist ermächtigt, <strong>die</strong> Frist für <strong>die</strong> Vorlage<br />

des Berichtes <strong>über</strong> einen Zeitraum von in <strong>der</strong> Regel einem bis zu drei Monaten<br />

zu verlängern. Liegt auch nach Ablauf <strong>der</strong> Fristverlängerung keine Antwort<br />

des Magistrates vor, wird <strong>die</strong> Angelegenheit erneut auf <strong>die</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung genommen. Für das weitere Verfahren gilt Satz 6<br />

entsprechend.<br />

(8) Der Magistrat hat Beschlüsse <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung unverzüglich<br />

auszuführen beziehungsweise mit <strong>der</strong> Ausführung zu beginnen. Sollte sich<br />

<strong>die</strong> Ausführung verzögern, so berichtet <strong>der</strong> Magistrat unverzüglich nach Bekanntwerden<br />

<strong>der</strong> dafür maßgeblichen Gründe, spätestens jedoch drei Monate<br />

nach Beschlussfassung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung schriftlich <strong>über</strong> den<br />

Stand solcher Verfahren und <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>ungsgründe. Konnte <strong>die</strong> Ausführung<br />

auch nach weiteren drei Monaten nicht begonnen werden, so hat <strong>der</strong> Magistrat<br />

erneut schriftlich <strong>über</strong> den Sachstand sowie <strong>über</strong> <strong>die</strong> Hin<strong>der</strong>ungsgründe<br />

zu berichten.<br />

Artikel 2<br />

§ 29 Absatz 4 wird folgen<strong>der</strong> Satz angefügt:<br />

Wird <strong>die</strong> Einwendung für begründet erachtet, muss eine neue Fassung <strong>der</strong> beanstandeten<br />

Stelle <strong>der</strong> Versammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Die<br />

dann genehmigte <strong>Nie<strong>der</strong>schrift</strong> ist in <strong>der</strong> üblichen Form zu unterzeichnen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!