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Begründung der Gemeinde Nottuln zum Bebauungsplan Nr. 109

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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong> „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“<br />

maximalen Verkaufsflächengröße von 100 m² abgegrenzt wird. Die Typen <strong>der</strong> Tankstellen an<br />

großen Ausfallstraßen und Autobahnen (Großtankstellen) entsprechen einem an<strong>der</strong>en<br />

Tankstellentyp als <strong>der</strong> in Innenstadtlagen (Kleintankstellen). Insofern soll hier nicht <strong>der</strong><br />

regionstypische Durchschnittswert gewählt werden. Aufgrund <strong>der</strong> geringen Maße <strong>der</strong><br />

Großtankstellen in <strong>der</strong> näheren Region können hier keine regionstypischen Beispiele<br />

herangezogen werden. Ein Zuschlag von 20 m² wird aufgrund <strong>der</strong> Lage als angemessen<br />

empfunden. Die Größenordnung von Autobahnhöfen wird hier nicht gesehen, da trotz <strong>der</strong><br />

unmittelbaren Nähe zur Autobahn hier kein Autohof besteht, son<strong>der</strong>n ein Gewerbe- und<br />

Industriegebiet. Überdies soll die angemessene Größenordnung von 100 m² eine<br />

zukunftsfähige Ausrichtung <strong>der</strong> Tankstellenshops gewährleisten.<br />

Eine städtebauliche Verträglichkeit ist bei einem typischen Tankstellensortiment geben. Ein<br />

negativer Einfluss auf den zentralen Versorgungsbereich o<strong>der</strong> Nahversorgungsbereiche<br />

besteht nicht. Dies wurde ebenfalls im mit Hilfe <strong>der</strong> Untersuchung von Junker und Kruse<br />

(2008) aufgezeigt. Da hier ein Angebotsbebauungsplan erstellt wird, wurde ebenfalls<br />

untersucht, inwieweit zwei Tankstellenshops Auswirkungen hervorrufen würden. Auch wenn<br />

die Shops gem. <strong>Bebauungsplan</strong> mit 100 m² größer sind als die untersuchten 80 m² zeigen<br />

die Ergebnisse, dass die Umsat<strong>zum</strong>verteilungen so minimal sind, dass auch bei Shops mit<br />

100 m² keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. Mehr als zwei Shops sind nicht<br />

untersucht worden, da <strong>zum</strong> einen nicht davon auszugehen ist, dass sich mehr als zwei<br />

Tankstellen mit Shop wirtschaftlich an einem Standort betreiben lassen würden und <strong>zum</strong><br />

an<strong>der</strong>en die Flächen, auf denen Tankstellen zulässig sind, begrenzt sind.<br />

Abstandsklassen<br />

S. Abschnitt 1.7.1<br />

I.9.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl<br />

Mit <strong>der</strong> festgesetzten Grundflächenzahl werden die Vorgaben des § 17 BauNVO im Sinne<br />

eines flächensparenden dichten Bauens übernommen.<br />

Eine Geschossflächenzahl wird nicht festgelegt, da hierzu kein städtebaulicher Grund<br />

besteht. Eine Begrenzung <strong>der</strong> Geschosse ist im Gegensatz zu Wohnbebauung bei dem<br />

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