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Begründung der Gemeinde Nottuln zum Bebauungsplan Nr. 109

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<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong> „Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch“<br />

I.9.4 Straßenverkehrsflächen<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

Die Grundkonzeption <strong>der</strong> Erschließung ist bereits in Abschnitt I.5 erläutert worden. Diese soll<br />

zur Sicherung <strong>der</strong> Erschließung nahezu vollständig als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt<br />

werden. Lediglich bei kleineren Sticherschließungen für wenige Anlieger soll die Erschließung<br />

durch Gemeinschaftsanlagen und Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sichergestellt werden (s.u.).<br />

Verkehrsflächen mit beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung<br />

Es wird ein kurzer reiner Fuß- und Radweg von einem Stichweg in Richtung Wirtschaftsweg<br />

festgesetzt, um für Fußgänger und Radfahrer einen verkehrsarmen Anschluss in Richtung<br />

<strong>der</strong> Ortsteile <strong>Nottuln</strong> und Appelhülsen zu ermöglichen.<br />

I.9.5 Gemeinschaftsanlagen<br />

An zwei Stellen werden Gemeinschaftsanlagen festgesetzt.<br />

Innerhalb des Eingangsbereiches im GE2 wird eine Gemeinschaftsstellplatzanlage festgesetzt.<br />

Da in diesem Bereich Stellplätze und Garagen nur innerhalb <strong>der</strong> dafür vorgesehen Flächen<br />

errichtet werden dürfen, wird so vermieden, dass Stellplätze im vor<strong>der</strong>en Bereich zwischen<br />

Gebäude und Straßenseite errichtet werden. Zudem findet eine Bündelung <strong>der</strong><br />

Stellplatzflächen statt. Dieser Gemeinschaftsstellplatzanlage sind alle Grundstücke im GE2<br />

zugeordnet.<br />

Eine weitere Gemeinschaftsanlage ist im Nordwesten des Geltungsbereiches als<br />

Gemeinschaftserschließungshof festgesetzt. Grund dafür ist, dass in diesem Bereich kleinere<br />

Flächen für wenig flächenintensive Gewerbebetriebe angeboten werden sollen. Um flexibel<br />

auf künftige Grundstücksaufteilungen und damit einhergehende unterschiedliche<br />

erfor<strong>der</strong>liche Radien <strong>der</strong> Wendeanlagen reagieren zu können, wird hier keine öffentliche o<strong>der</strong><br />

private Straße son<strong>der</strong>n ein Gemeinschaftserschließungshof festgesetzt. Innerhalb des<br />

Erschließungshofes können gem. <strong>der</strong> Zweckbestimmung auch Garagen errichtet werden.<br />

Flächen für die Be- und Entladung, Stellplätze sowie eine entsprechende Gestaltung können<br />

entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen auf <strong>der</strong> Fläche stattfinden.<br />

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