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Frauenförderplan 2007 - Gemeinde Nottuln

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Computerprogramme auf dienstlichen EDV-Anlagen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Nottuln</strong> ist verpflichtet, entsprechend dem Gesetz zum Schutz<br />

der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz<br />

(Beschäftigtenschutzgesetz) Hinweisen auf sexuelle Belästigung nachzugehen<br />

und durch geeignete Maßnahmen ein belästigungsfreies Arbeitsklima zu<br />

schaffen und so darauf hin zu wirken, dass sexuelle Belästigungen am<br />

Arbeitsplatz unterbleiben.<br />

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Verletzung der<br />

arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Pflichten. Besonders<br />

schwerwiegend ist die sexuelle Belästigung dann, wenn ein<br />

Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird, berufliche Vorteile versprochen oder<br />

Nachteile angedroht werden, z.B. bei Auszubildenden und ungesicherten<br />

Arbeitsverhältnissen.<br />

Vor allem Dienstkräfte mit Leitungsaufgaben haben sexuellen Belästigungen<br />

entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen nachzugehen.<br />

Die von sexueller Belästigung Betroffenen bzw. die Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter, die einen Vorfall sexueller Belästigung bekannt machen wollen,<br />

haben das Recht, sich direkt an die/den nächsthöhere/n Vorgesetzte/n, an die<br />

Personalabteilung, an den Personalrat oder an die Gleichstellungsbeauftragte<br />

zu wenden. Sie unterliegen dem besonderen Schutz und der besonderen<br />

Fürsorgepflicht der/des Dienstvorgesetzten und dürfen keine persönlichen oder<br />

beruflichen Nachteile erfahren. Bekannt gewordenen Fällen ist nachzugehen,<br />

eine sofortige Reaktion der Verantwortlichen ist notwendig. Maßnahmen<br />

haben sich nicht gegen die von Belästigung Betroffenen zu richten, sondern<br />

gegen den/die die Maßnahmen Auslösende/n (Verursacherprinzip).<br />

1.5 Vermeidung von Mobbing am Arbeitsplatz<br />

Mobbing ist die gezielt gegen eine Person gerichtete, andauernde und<br />

wiederholt erfolgte feindselige Handlung wie z.B. Beleidigung, üble Nachrede<br />

und Schikane.<br />

Mobbing lässt sich u.a. festmachen an:<br />

- Intrigen,<br />

- Übermäßiger und unsachlicher Kritik an der Arbeit,<br />

- Vorenthalten wichtiger Informationen,<br />

- Diskriminierenden Äußerungen über Kleidung, Privatleben, Aussehen,<br />

Ausdrucksweise u.ä. von Beschäftigten,<br />

- Indifferentem Führungsstil.<br />

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