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Freibeträge - PSD Bank Berlin-Brandenburg eG

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Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung<br />

• Das Gesetz regelt nunmehr die notwendige Verfahrensweise sowohl<br />

mit als auch ohne Vorliegen einer Patientenverfügung mit dem<br />

Ergebnis, dass mit Patientenverfügung und Vollmacht die<br />

Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten der Bevollmächtigten und<br />

der Ärzte sehr erleichter werden<br />

• Daraus folgt auch, dass Ärzte grundsätzlich nicht mehr zumindest<br />

schriftlich abgefasste Patientenverfügungen ignorieren dürfen,<br />

sondern im Gegenteil nach den Weisungen des Bevollmächtigten auch<br />

befolgen müssen.<br />

• Für den Fall, dass das Gesetz ausnahmsweise darüber hinaus die<br />

Bestellung eines vom Gericht zu ernennenden Betreuers notwendig<br />

macht, können für dieses Amt entsprechende Angehörige<br />

vorgeschlagen werden.<br />

Martin Sukowski - Rechtsanwalt und Notar

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