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Freibeträge - PSD Bank Berlin-Brandenburg eG

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Norbert Ellermann - Rechtsanwalt und Steuerberater<br />

Besondere (persönliche) <strong>Freibeträge</strong> (II)<br />

• Für Kinder / Stiefkinder:<br />

Besonderer Versorgungsfreibetrag bei Erwerb von Todes<br />

wegen (§ 17 Abs. 2 ErbStG nach Altersstufen gestaffelt: z.B.<br />

52.000 € ab Schwangerschaft 1 bis zu 5 Lebensjahren; 10.300 €<br />

von mehr als 20 Lebensjahren bis zur Vollendung des 27.<br />

Lebensjahres)<br />

Einschränkung: Kürzung in Höhe des Kapitalwertes der<br />

Versorgungsbezüge an die Kinder, die nicht der Erbschaftsteuer<br />

unterliegen<br />

1 (Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber<br />

bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.)

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