Freibeträge - PSD Bank Berlin-Brandenburg eG
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Norbert Ellermann - Rechtsanwalt und Steuerberater<br />
Besondere (persönliche) <strong>Freibeträge</strong> (II)<br />
• Für Kinder / Stiefkinder:<br />
Besonderer Versorgungsfreibetrag bei Erwerb von Todes<br />
wegen (§ 17 Abs. 2 ErbStG nach Altersstufen gestaffelt: z.B.<br />
52.000 € ab Schwangerschaft 1 bis zu 5 Lebensjahren; 10.300 €<br />
von mehr als 20 Lebensjahren bis zur Vollendung des 27.<br />
Lebensjahres)<br />
Einschränkung: Kürzung in Höhe des Kapitalwertes der<br />
Versorgungsbezüge an die Kinder, die nicht der Erbschaftsteuer<br />
unterliegen<br />
1 (Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber<br />
bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.)