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PTA_ITRevision_ITSicherheit_UEberblick.pdf - PTA GmbH

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IT-Revision und IT-Sicherheit<br />

GDPdU --Grundsätze Grundsätze zum zum Datenzugriff Datenzugriff und und zur zur Prüfbarkeit Prüfbarkeit digitaler digitaler Unterlagen Unterlagen<br />

• Durch Änderungen in der Abgabenordung (AO) und im Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) ist seit dem 1. Januar 2002 dem Außenprüfer<br />

der Finanzverwaltung der elektronischen Datenzugriff möglich:<br />

– Unmittelbarer Zugriff (Abschnitt I. 2. a der GDPdU)<br />

Vor Ort im Nur-Lese-Zugriff auf die Buchhaltungsdaten, Stammdaten<br />

und Verknüpfungen inkl. Filterung und Sortierung der steuerlich relevanten<br />

Daten mit vorhandenen Auswertungsprogrammen gewähren.<br />

– Mittelbarer Zugriff (Abschnitt I. 2. b der GDPdU)<br />

Entsprechend den Vorgaben des Prüfers werden die steuerlich relevanten<br />

Daten maschinell ausgewertet, um anschließend dem Prüfer<br />

einen Nur-Lese-Zugriff zu ermöglichen.<br />

– Datenträgerüberlassung (Abschnitt I. 2. c der GDPdU):<br />

Die gewünschten originär digital erzeugten steuerrelevanten Daten und<br />

Aufzeichnungen sowie alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen<br />

in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen.<br />

siehe auch Präsentationen zu "GDPdU" und "Ordnungsmäßige Software"<br />

12.02.2007 <strong>PTA</strong> <strong>GmbH</strong>, Unternehmensberatung 9

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