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zum Kinderplan Ausbildung der Allianz

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<strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong> <strong>Ausbildung</strong>.<br />

<strong>Allianz</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong> <strong>Ausbildung</strong>.<br />

Für eine finanziell gesicherte <strong>Ausbildung</strong>.<br />

<strong>Allianz</strong> Lebensversicherungs-AG<br />

Meistens werden die Kleinen ja schneller groß,<br />

als einem lieb ist. Und mit zunehmendem Alter<br />

wachsen auch ihre Ansprüche und die Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />

die das Leben an Sie stellt. Eltern, Großeltern,<br />

Verwandte o<strong>der</strong> Bekannte (z.B. Paten)<br />

können da Unterstützung bieten.<br />

Mit dem <strong>Allianz</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong> <strong>Ausbildung</strong> können<br />

Sie schon heute die Voraussetzungen für eine<br />

finanziell gesicherte <strong>Ausbildung</strong> schaffen – gerade<br />

auch für den Fall, wenn Sie vielleicht einmal<br />

nicht mehr für Ihr Kind sorgen können. Die finanzielle<br />

Absicherung kann neben einer <strong>Ausbildung</strong><br />

auch für an<strong>der</strong>e Zwecke herangezogen werden<br />

(z.B. Führerschein, Wohnung, Auslandsaufenthalte<br />

o<strong>der</strong> Existenzgründung)<br />

Wie funktioniert das?<br />

Sie zahlen regelmäßig1 •<br />

einen bestimmten Beitrag<br />

ein – z.B. einen Teil des Kin<strong>der</strong>geldes.<br />

• Zu einem von Ihnen festgelegten Termin erhalten<br />

Sie für Ihr Kind 6 Jahre lang eine monatliche<br />

Rente o<strong>der</strong> eine einmalige Kapitalzahlung o<strong>der</strong><br />

auch eine Kombination von beidem.<br />

• Falls Sie vorher sterben, wird die Leistung trotzdem<br />

erbracht – und zwar ohne Zahlung weiterer<br />

Beiträge.<br />

1 Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer (BZD) ist mgl. , aber mindestens 5 Jahre BZD.<br />

Habe ich weitere Möglichkeiten?<br />

Wenn Sie möchten, können Sie den Schutz für Ihr<br />

Kind auch erweitern:<br />

• Beitragsbefreiung bei Tod:<br />

Falls Sie als Versorger sterben und keine Beiträge<br />

mehr zahlen können, wird die vereinbarte Leistung<br />

von uns dennoch erbracht und mithin die<br />

finanzielle Versorgung Ihres Kindes sichergestellt.<br />

Sie können dabei auch Ihren Partner mit einbeziehen.<br />

Dann setzt die Beitragsbefreiung mit dem<br />

Tod des zuerst sterbenden Versorgers ein.<br />

• Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit:<br />

Wenn Sie als Versorger berufsunfähig werden,<br />

bleibt die Vorsorge für Ihr Kind ebenfalls in vollem<br />

Umfang erhalten, ohne dass weitere Beiträge<br />

zu zahlen sind.<br />

• Leistungsanpassung:<br />

Durch Einschluss von „Zuwachs“ erhöhen sich<br />

jährlich Versicherungsleistung und Beiträge. So<br />

erfolgt eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten<br />

und einen steigenden Lebensstandard.


Höhere Gesamtleistung<br />

durch Überschussbeteiligung.<br />

Die Gesamtleistung aus dem <strong>Allianz</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong><br />

<strong>Ausbildung</strong> setzt sich aus einem Garantieteil und<br />

<strong>der</strong> Überschussbeteiligung zusammen. Diese<br />

ist eine zusätzliche Leistung an Sie als unseren<br />

Kunden. Die zukünftige Überschussbeteiligung<br />

hängt von den Erträgen ab, die die <strong>Allianz</strong> aus<br />

ihren Kapitalanlagen erwirtschaftet. Sie kann<br />

also nur unverbindlich dargestellt und nicht<br />

garantiert werden.<br />

Die bereits erwirtschafteten Überschussanteile<br />

werden Ihrer Versicherung jedoch jährlich zugewiesen<br />

und gehen nicht mehr verloren. So erhöht<br />

sich bis <strong>zum</strong> Rentenbeginn Schritt für Schritt die<br />

garantierte Leistung.<br />

Ist mein Kind auf einen bestimmten<br />

Auszahlungstermin festgelegt?<br />

Nein. Schließlich weiß ja heute noch keiner, wann<br />

genau ein bestimmter Betrag benötigt wird. Deshalb<br />

können Sie den vereinbarten Auszahlungstermin<br />

um bis zu 5 Jahre vorziehen – je nach<br />

Studien- o<strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong>sbeginn des Kindes.<br />

Aber auch davor können bei Bedarf bereits Entnahmen<br />

erfolgen und zwar unter folgenden<br />

Voraussetzungen:<br />

• Mindestentnahmebetrag 1.000 €<br />

• mindestens verbleiben<strong>der</strong> Policen-/Rückkaufswert<br />

1.000 €<br />

• Bearbeitungsgebühr 15 € je Entnahme<br />

• keine Beleihung des Vertrags bzw. kein Policendarlehen.<br />

Was passiert, wenn ich vorübergehend keine<br />

Beiträge zahlen kann?<br />

Sie können für einen bestimmten Zeitraum niedrigere<br />

Beiträge zahlen o<strong>der</strong> auch mit <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />

aussetzen – z.B. bei Arbeitslosigkeit<br />

bis zu einem Jahr. Dabei bleibt in diesem Zeitraum<br />

die Vorsorge in vollem Umfang erhalten.<br />

Die gestundeten Beiträge können Sie später ausgleichen.<br />

Bei Elternzeit können bis zu 3 Jahre Teilbeitragszahlungen<br />

vereinbart werden.<br />

Noch Fragen?<br />

Ihr Versicherungsfachmann vor Ort informiert<br />

Sie gern detailliert über Ihre Möglichkeiten.<br />

Natürlich auch mit einem individuellen und<br />

unverbindlichen Versorgungsvorschlag.<br />

Vorteile im Überblick.<br />

• Sie bieten Ihrem Kind eine gesicherte<br />

finanzielle Starthilfe.<br />

• Sicherheit durch Beitragsbefreiung<br />

bei Berufsunfähigkeit o<strong>der</strong> Tod – sofern<br />

vereinbart.<br />

• Flexible Auszahlungsmöglichkeiten.<br />

• Flexible Verwendungsmöglichkeiten.<br />

•<br />

<strong>Allianz</strong> als finanzstarker zukunftssicherer<br />

Partner.<br />

VM---0972Z0 (01V)30.07.07

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