zum Kinderplan Ausbildung der Allianz
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<strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong> <strong>Ausbildung</strong>.<br />
<strong>Allianz</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong> <strong>Ausbildung</strong>.<br />
Für eine finanziell gesicherte <strong>Ausbildung</strong>.<br />
<strong>Allianz</strong> Lebensversicherungs-AG<br />
Meistens werden die Kleinen ja schneller groß,<br />
als einem lieb ist. Und mit zunehmendem Alter<br />
wachsen auch ihre Ansprüche und die Anfor<strong>der</strong>ungen,<br />
die das Leben an Sie stellt. Eltern, Großeltern,<br />
Verwandte o<strong>der</strong> Bekannte (z.B. Paten)<br />
können da Unterstützung bieten.<br />
Mit dem <strong>Allianz</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong> <strong>Ausbildung</strong> können<br />
Sie schon heute die Voraussetzungen für eine<br />
finanziell gesicherte <strong>Ausbildung</strong> schaffen – gerade<br />
auch für den Fall, wenn Sie vielleicht einmal<br />
nicht mehr für Ihr Kind sorgen können. Die finanzielle<br />
Absicherung kann neben einer <strong>Ausbildung</strong><br />
auch für an<strong>der</strong>e Zwecke herangezogen werden<br />
(z.B. Führerschein, Wohnung, Auslandsaufenthalte<br />
o<strong>der</strong> Existenzgründung)<br />
Wie funktioniert das?<br />
Sie zahlen regelmäßig1 •<br />
einen bestimmten Beitrag<br />
ein – z.B. einen Teil des Kin<strong>der</strong>geldes.<br />
• Zu einem von Ihnen festgelegten Termin erhalten<br />
Sie für Ihr Kind 6 Jahre lang eine monatliche<br />
Rente o<strong>der</strong> eine einmalige Kapitalzahlung o<strong>der</strong><br />
auch eine Kombination von beidem.<br />
• Falls Sie vorher sterben, wird die Leistung trotzdem<br />
erbracht – und zwar ohne Zahlung weiterer<br />
Beiträge.<br />
1 Eine abgekürzte Beitragszahlungsdauer (BZD) ist mgl. , aber mindestens 5 Jahre BZD.<br />
Habe ich weitere Möglichkeiten?<br />
Wenn Sie möchten, können Sie den Schutz für Ihr<br />
Kind auch erweitern:<br />
• Beitragsbefreiung bei Tod:<br />
Falls Sie als Versorger sterben und keine Beiträge<br />
mehr zahlen können, wird die vereinbarte Leistung<br />
von uns dennoch erbracht und mithin die<br />
finanzielle Versorgung Ihres Kindes sichergestellt.<br />
Sie können dabei auch Ihren Partner mit einbeziehen.<br />
Dann setzt die Beitragsbefreiung mit dem<br />
Tod des zuerst sterbenden Versorgers ein.<br />
• Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit:<br />
Wenn Sie als Versorger berufsunfähig werden,<br />
bleibt die Vorsorge für Ihr Kind ebenfalls in vollem<br />
Umfang erhalten, ohne dass weitere Beiträge<br />
zu zahlen sind.<br />
• Leistungsanpassung:<br />
Durch Einschluss von „Zuwachs“ erhöhen sich<br />
jährlich Versicherungsleistung und Beiträge. So<br />
erfolgt eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten<br />
und einen steigenden Lebensstandard.
Höhere Gesamtleistung<br />
durch Überschussbeteiligung.<br />
Die Gesamtleistung aus dem <strong>Allianz</strong> <strong>Kin<strong>der</strong>plan</strong><br />
<strong>Ausbildung</strong> setzt sich aus einem Garantieteil und<br />
<strong>der</strong> Überschussbeteiligung zusammen. Diese<br />
ist eine zusätzliche Leistung an Sie als unseren<br />
Kunden. Die zukünftige Überschussbeteiligung<br />
hängt von den Erträgen ab, die die <strong>Allianz</strong> aus<br />
ihren Kapitalanlagen erwirtschaftet. Sie kann<br />
also nur unverbindlich dargestellt und nicht<br />
garantiert werden.<br />
Die bereits erwirtschafteten Überschussanteile<br />
werden Ihrer Versicherung jedoch jährlich zugewiesen<br />
und gehen nicht mehr verloren. So erhöht<br />
sich bis <strong>zum</strong> Rentenbeginn Schritt für Schritt die<br />
garantierte Leistung.<br />
Ist mein Kind auf einen bestimmten<br />
Auszahlungstermin festgelegt?<br />
Nein. Schließlich weiß ja heute noch keiner, wann<br />
genau ein bestimmter Betrag benötigt wird. Deshalb<br />
können Sie den vereinbarten Auszahlungstermin<br />
um bis zu 5 Jahre vorziehen – je nach<br />
Studien- o<strong>der</strong> <strong>Ausbildung</strong>sbeginn des Kindes.<br />
Aber auch davor können bei Bedarf bereits Entnahmen<br />
erfolgen und zwar unter folgenden<br />
Voraussetzungen:<br />
• Mindestentnahmebetrag 1.000 €<br />
• mindestens verbleiben<strong>der</strong> Policen-/Rückkaufswert<br />
1.000 €<br />
• Bearbeitungsgebühr 15 € je Entnahme<br />
• keine Beleihung des Vertrags bzw. kein Policendarlehen.<br />
Was passiert, wenn ich vorübergehend keine<br />
Beiträge zahlen kann?<br />
Sie können für einen bestimmten Zeitraum niedrigere<br />
Beiträge zahlen o<strong>der</strong> auch mit <strong>der</strong> Beitragszahlung<br />
aussetzen – z.B. bei Arbeitslosigkeit<br />
bis zu einem Jahr. Dabei bleibt in diesem Zeitraum<br />
die Vorsorge in vollem Umfang erhalten.<br />
Die gestundeten Beiträge können Sie später ausgleichen.<br />
Bei Elternzeit können bis zu 3 Jahre Teilbeitragszahlungen<br />
vereinbart werden.<br />
Noch Fragen?<br />
Ihr Versicherungsfachmann vor Ort informiert<br />
Sie gern detailliert über Ihre Möglichkeiten.<br />
Natürlich auch mit einem individuellen und<br />
unverbindlichen Versorgungsvorschlag.<br />
Vorteile im Überblick.<br />
• Sie bieten Ihrem Kind eine gesicherte<br />
finanzielle Starthilfe.<br />
• Sicherheit durch Beitragsbefreiung<br />
bei Berufsunfähigkeit o<strong>der</strong> Tod – sofern<br />
vereinbart.<br />
• Flexible Auszahlungsmöglichkeiten.<br />
• Flexible Verwendungsmöglichkeiten.<br />
•<br />
<strong>Allianz</strong> als finanzstarker zukunftssicherer<br />
Partner.<br />
VM---0972Z0 (01V)30.07.07