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Wohnbebauung Leopoldplatz - Stadt Rastatt

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ist zu untersuchen, ob eine Höhenstaffelung (drei und max. fünf Ge-<br />

schosse) oder eine vertikale Gliederung (z.B. durch einen Versatz) ge-<br />

eignete Ergebnisse befördern.<br />

Im Westen, Süden und Osten sind sogenannte Punkthäuser, bzw.<br />

'<strong>Stadt</strong>villen' vorstellbar.<br />

Stellplätze: Für das Gesamtvorhaben ist zu untersuchen, ob 1,5 Stellplätze je<br />

Wohnung nachweisbar sind, die im Wesentlichen in einer Tiefgarage<br />

hergestellt werden können. Es ist auf jeden Fall auch ein nennenswer-<br />

ter Anteil oberirdischer Stellplätze vorzusehen, die Besuchern zur Ver-<br />

fügung stehen.<br />

Das Plangebiet ist in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemein-<br />

schaft <strong>Rastatt</strong> (wirksam seit dem 06.07.2006) als Fläche für den Gemeinbedarf und teilweise<br />

als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Gel-<br />

tungsbereichs des Bebauungsplans „Wohnpark Kehler Tor“ (rechtsverbindlich seit dem<br />

06.03.1985). An dieser Stelle sind eine „öffentliche Parkanlage“ und eine „Eislaufhalle“ fest-<br />

gesetzt.<br />

Die vorliegende Planung widerspricht den bisher verbindlichen Festsetzungen des Bebau-<br />

ungsplanes und kann nicht auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisiert<br />

werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Umsetzung der Pla-<br />

nung soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Der<br />

Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9.100 m² und ist in der Anlage 1 dargestellt.<br />

Die Planung dient der Innenentwicklung und entspricht den Vorgaben gemäß § 13 a Abs. 1<br />

Nr. 1 BauGB. Durch die Planung werden keine Vorhaben ermöglicht, die einer Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhalts-<br />

punkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von<br />

Europäischen Vogelschutzgebieten. Der Vorhaben- und Erschließungsplan „<strong>Wohnbebauung</strong><br />

<strong>Leopoldplatz</strong>“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer<br />

Umweltprüfung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />

abgesehen.<br />

Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung<br />

angepasst.<br />

***<br />

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