Wohnbebauung Leopoldplatz - Stadt Rastatt
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ist zu untersuchen, ob eine Höhenstaffelung (drei und max. fünf Ge-<br />
schosse) oder eine vertikale Gliederung (z.B. durch einen Versatz) ge-<br />
eignete Ergebnisse befördern.<br />
Im Westen, Süden und Osten sind sogenannte Punkthäuser, bzw.<br />
'<strong>Stadt</strong>villen' vorstellbar.<br />
Stellplätze: Für das Gesamtvorhaben ist zu untersuchen, ob 1,5 Stellplätze je<br />
Wohnung nachweisbar sind, die im Wesentlichen in einer Tiefgarage<br />
hergestellt werden können. Es ist auf jeden Fall auch ein nennenswer-<br />
ter Anteil oberirdischer Stellplätze vorzusehen, die Besuchern zur Ver-<br />
fügung stehen.<br />
Das Plangebiet ist in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemein-<br />
schaft <strong>Rastatt</strong> (wirksam seit dem 06.07.2006) als Fläche für den Gemeinbedarf und teilweise<br />
als Grünfläche/Parkanlage dargestellt. Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Gel-<br />
tungsbereichs des Bebauungsplans „Wohnpark Kehler Tor“ (rechtsverbindlich seit dem<br />
06.03.1985). An dieser Stelle sind eine „öffentliche Parkanlage“ und eine „Eislaufhalle“ fest-<br />
gesetzt.<br />
Die vorliegende Planung widerspricht den bisher verbindlichen Festsetzungen des Bebau-<br />
ungsplanes und kann nicht auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes realisiert<br />
werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Umsetzung der Pla-<br />
nung soll ein Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt werden. Der<br />
Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9.100 m² und ist in der Anlage 1 dargestellt.<br />
Die Planung dient der Innenentwicklung und entspricht den Vorgaben gemäß § 13 a Abs. 1<br />
Nr. 1 BauGB. Durch die Planung werden keine Vorhaben ermöglicht, die einer Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Es bestehen keine Anhalts-<br />
punkte für eine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und von<br />
Europäischen Vogelschutzgebieten. Der Vorhaben- und Erschließungsplan „<strong>Wohnbebauung</strong><br />
<strong>Leopoldplatz</strong>“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Von einer<br />
Umweltprüfung wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB<br />
abgesehen.<br />
Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung<br />
angepasst.<br />
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