Dichterviertel, 1. Änderung - Stadt Rastatt
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TOP 3<br />
Beratungsergebnis:<br />
mit Stimmen-<br />
einstimmig<br />
mehrheit<br />
Anzahl<br />
JA<br />
Anzahl<br />
NEIN<br />
1/2<br />
Drucksache Nr.: 2013-004<br />
Sitzung: GR 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013<br />
Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />
Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10<br />
Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 5<br />
TOP: Bebauungsplan "<strong>Dichterviertel</strong>, <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong>" in <strong>Rastatt</strong><br />
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB<br />
(Bebauungsplan der Innenentwicklung) und § 11 BauGB (Städtebaulicher<br />
Vertrag)<br />
- Billigung der Planung<br />
Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />
Gemeinderat 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013 öffentlich Entscheidung<br />
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />
Abstimmung mit städt. Gesellschaften: -<br />
Finanzielle Auswirkungen: -<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1 (Geltungsbereich)<br />
Anlage 2 (Auszug geltender Bebauungsplan)<br />
Anlage 3 (Entwurfsplanung)<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Anzahl<br />
Enthaltungen<br />
vorangegangene Drucksachen:<br />
-<br />
Die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Dichterviertel</strong>, <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong>“ in <strong>Rastatt</strong> gemäß<br />
§ 2 BauGB wird beschlossen.<br />
Die Entwurfsplanung des Büros raith, hertelt, fuß wird gebilligt.<br />
***<br />
laut Beschlussvorschlag<br />
abweichender Beschlussvorschlag
I. Sachdarstellung und Begründung:<br />
Das Grundstück Flst.Nr. 5302/39 (Anlage 1) befindet sich aktuell im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplanes „<strong>Dichterviertel</strong>“ (Rechtskraft: 17.05.2002). Der Bebauungsplan setzt für<br />
diese noch unbebaute Fläche einen öffentlichen Spielplatz fest (Anlage 2). Stattdessen soll<br />
jetzt eine Baufläche für ein Wohnhaus ausgewiesen werden, da der Gemeinderat schon am<br />
13. Dezember 2004 mit dem Beschluss zur Bündelung der Spielplatzaktivitäten am Quar-<br />
tierspark an der Friedrichsfeste festlegte, dass der Spielplatz an der Goethestraße nicht her-<br />
gestellt werden soll und somit ein Erwerb dieser Fläche durch die <strong>Stadt</strong> nicht in Frage kam.<br />
Das Grundstück gehörte dem Bund bis zum Jahr 201<strong>1.</strong> Die Bundesanstalt für Immobilien-<br />
aufgaben übernimmt jedoch weiterhin die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung.<br />
Sie hat das Planungsbüro raith, hertelt, fuß aus Karlsruhe für die Erarbeitung eines Bebau-<br />
ungsplanes vorgesehen und mit einem städtebaulichen Vorentwurf beauftragt.<br />
Das Büro raith, hertelt, fuß schlägt die Bebauung mit einem zweigeschossigen (Vollgeschos-<br />
se) Wohnungsbau vor, der etwas von der Straße zurückgesetzt wird. Die überbaute Fläche<br />
des Gebäudes liegt bei ca. 170 qm. Insgesamt wird in Anlehnung an die Nachbarbebauung<br />
eine GRZ von 0,4 bzw. 0,6 mit Nebenanlagen angestrebt. Bei einer Traufhöhe von 7,0 m<br />
sollte es möglich sein, sechs Wohneinheiten in dem Gebäude unterzubringen. Je Geschoss<br />
können zwei WE eingerechnet werden. Die Erdgeschosswohnungen könnten die Möglichkeit<br />
erhalten, einen kleinen Terrassen-/Gartenanteil zu nutzen. Die Gebäudelänge beträgt in Ost-<br />
Westrichtung max. 16,00 m (Anlage 3).<br />
Die Anordnung der Stellplätze, wie im Vorentwurf dargestellt, ist möglich. Bei Umsetzung der<br />
Planung müsste die vorhandene Straßenlampe verlegt werden, der vorhandene Bordstein<br />
abgesenkt werden und wenigstens einer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf<br />
der Fahrbahn gekennzeichneten Längsstellplätze entfallen. Die Gehwegfläche müsste auf<br />
die gesamte Länge angeglichen werden. Alle erforderlichen <strong>Änderung</strong>en gehen zu Lasten<br />
des Bauherrn.<br />
Mit dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung der Planung wird die artenschutzrechtliche<br />
Vorprüfung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen<br />
beteiligten Träger durchgeführt. Zudem folgt die Aushandlung des städtebaulichen Vertrages<br />
mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.<br />
***<br />
2/2