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Dichterviertel, 1. Änderung - Stadt Rastatt

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TOP 3<br />

Beratungsergebnis:<br />

mit Stimmen-<br />

einstimmig<br />

mehrheit<br />

Anzahl<br />

JA<br />

Anzahl<br />

NEIN<br />

1/2<br />

Drucksache Nr.: 2013-004<br />

Sitzung: GR 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013<br />

Federführender Dezernent: Bürgermeister Hartweg, Dezernat II<br />

Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: KB 4.10<br />

Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 5<br />

TOP: Bebauungsplan "<strong>Dichterviertel</strong>, <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong>" in <strong>Rastatt</strong><br />

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB<br />

(Bebauungsplan der Innenentwicklung) und § 11 BauGB (Städtebaulicher<br />

Vertrag)<br />

- Billigung der Planung<br />

Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit<br />

Gemeinderat 3<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2013 öffentlich Entscheidung<br />

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO): -<br />

Abstimmung mit städt. Gesellschaften: -<br />

Finanzielle Auswirkungen: -<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1 (Geltungsbereich)<br />

Anlage 2 (Auszug geltender Bebauungsplan)<br />

Anlage 3 (Entwurfsplanung)<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Anzahl<br />

Enthaltungen<br />

vorangegangene Drucksachen:<br />

-<br />

Die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Dichterviertel</strong>, <strong>1.</strong> <strong>Änderung</strong>“ in <strong>Rastatt</strong> gemäß<br />

§ 2 BauGB wird beschlossen.<br />

Die Entwurfsplanung des Büros raith, hertelt, fuß wird gebilligt.<br />

***<br />

laut Beschlussvorschlag<br />

abweichender Beschlussvorschlag


I. Sachdarstellung und Begründung:<br />

Das Grundstück Flst.Nr. 5302/39 (Anlage 1) befindet sich aktuell im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes „<strong>Dichterviertel</strong>“ (Rechtskraft: 17.05.2002). Der Bebauungsplan setzt für<br />

diese noch unbebaute Fläche einen öffentlichen Spielplatz fest (Anlage 2). Stattdessen soll<br />

jetzt eine Baufläche für ein Wohnhaus ausgewiesen werden, da der Gemeinderat schon am<br />

13. Dezember 2004 mit dem Beschluss zur Bündelung der Spielplatzaktivitäten am Quar-<br />

tierspark an der Friedrichsfeste festlegte, dass der Spielplatz an der Goethestraße nicht her-<br />

gestellt werden soll und somit ein Erwerb dieser Fläche durch die <strong>Stadt</strong> nicht in Frage kam.<br />

Das Grundstück gehörte dem Bund bis zum Jahr 201<strong>1.</strong> Die Bundesanstalt für Immobilien-<br />

aufgaben übernimmt jedoch weiterhin die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung.<br />

Sie hat das Planungsbüro raith, hertelt, fuß aus Karlsruhe für die Erarbeitung eines Bebau-<br />

ungsplanes vorgesehen und mit einem städtebaulichen Vorentwurf beauftragt.<br />

Das Büro raith, hertelt, fuß schlägt die Bebauung mit einem zweigeschossigen (Vollgeschos-<br />

se) Wohnungsbau vor, der etwas von der Straße zurückgesetzt wird. Die überbaute Fläche<br />

des Gebäudes liegt bei ca. 170 qm. Insgesamt wird in Anlehnung an die Nachbarbebauung<br />

eine GRZ von 0,4 bzw. 0,6 mit Nebenanlagen angestrebt. Bei einer Traufhöhe von 7,0 m<br />

sollte es möglich sein, sechs Wohneinheiten in dem Gebäude unterzubringen. Je Geschoss<br />

können zwei WE eingerechnet werden. Die Erdgeschosswohnungen könnten die Möglichkeit<br />

erhalten, einen kleinen Terrassen-/Gartenanteil zu nutzen. Die Gebäudelänge beträgt in Ost-<br />

Westrichtung max. 16,00 m (Anlage 3).<br />

Die Anordnung der Stellplätze, wie im Vorentwurf dargestellt, ist möglich. Bei Umsetzung der<br />

Planung müsste die vorhandene Straßenlampe verlegt werden, der vorhandene Bordstein<br />

abgesenkt werden und wenigstens einer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf<br />

der Fahrbahn gekennzeichneten Längsstellplätze entfallen. Die Gehwegfläche müsste auf<br />

die gesamte Länge angeglichen werden. Alle erforderlichen <strong>Änderung</strong>en gehen zu Lasten<br />

des Bauherrn.<br />

Mit dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung der Planung wird die artenschutzrechtliche<br />

Vorprüfung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen<br />

beteiligten Träger durchgeführt. Zudem folgt die Aushandlung des städtebaulichen Vertrages<br />

mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.<br />

***<br />

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