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Dichterviertel, 1. Änderung - Stadt Rastatt

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I. Sachdarstellung und Begründung:<br />

Das Grundstück Flst.Nr. 5302/39 (Anlage 1) befindet sich aktuell im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplanes „<strong>Dichterviertel</strong>“ (Rechtskraft: 17.05.2002). Der Bebauungsplan setzt für<br />

diese noch unbebaute Fläche einen öffentlichen Spielplatz fest (Anlage 2). Stattdessen soll<br />

jetzt eine Baufläche für ein Wohnhaus ausgewiesen werden, da der Gemeinderat schon am<br />

13. Dezember 2004 mit dem Beschluss zur Bündelung der Spielplatzaktivitäten am Quar-<br />

tierspark an der Friedrichsfeste festlegte, dass der Spielplatz an der Goethestraße nicht her-<br />

gestellt werden soll und somit ein Erwerb dieser Fläche durch die <strong>Stadt</strong> nicht in Frage kam.<br />

Das Grundstück gehörte dem Bund bis zum Jahr 201<strong>1.</strong> Die Bundesanstalt für Immobilien-<br />

aufgaben übernimmt jedoch weiterhin die Planungskosten für die Bebauungsplanänderung.<br />

Sie hat das Planungsbüro raith, hertelt, fuß aus Karlsruhe für die Erarbeitung eines Bebau-<br />

ungsplanes vorgesehen und mit einem städtebaulichen Vorentwurf beauftragt.<br />

Das Büro raith, hertelt, fuß schlägt die Bebauung mit einem zweigeschossigen (Vollgeschos-<br />

se) Wohnungsbau vor, der etwas von der Straße zurückgesetzt wird. Die überbaute Fläche<br />

des Gebäudes liegt bei ca. 170 qm. Insgesamt wird in Anlehnung an die Nachbarbebauung<br />

eine GRZ von 0,4 bzw. 0,6 mit Nebenanlagen angestrebt. Bei einer Traufhöhe von 7,0 m<br />

sollte es möglich sein, sechs Wohneinheiten in dem Gebäude unterzubringen. Je Geschoss<br />

können zwei WE eingerechnet werden. Die Erdgeschosswohnungen könnten die Möglichkeit<br />

erhalten, einen kleinen Terrassen-/Gartenanteil zu nutzen. Die Gebäudelänge beträgt in Ost-<br />

Westrichtung max. 16,00 m (Anlage 3).<br />

Die Anordnung der Stellplätze, wie im Vorentwurf dargestellt, ist möglich. Bei Umsetzung der<br />

Planung müsste die vorhandene Straßenlampe verlegt werden, der vorhandene Bordstein<br />

abgesenkt werden und wenigstens einer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf<br />

der Fahrbahn gekennzeichneten Längsstellplätze entfallen. Die Gehwegfläche müsste auf<br />

die gesamte Länge angeglichen werden. Alle erforderlichen <strong>Änderung</strong>en gehen zu Lasten<br />

des Bauherrn.<br />

Mit dem Aufstellungsbeschluss und der Billigung der Planung wird die artenschutzrechtliche<br />

Vorprüfung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen<br />

beteiligten Träger durchgeführt. Zudem folgt die Aushandlung des städtebaulichen Vertrages<br />

mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.<br />

***<br />

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