Wohnresidenz Schwaighauser Park Kempten - Realgrund AG
Wohnresidenz Schwaighauser Park Kempten - Realgrund AG
Wohnresidenz Schwaighauser Park Kempten - Realgrund AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
BV 579 WOHNRESIDENZ SCHWAIGHAUSER PARK<br />
SCHWAIGHAUSER WEG 6 + 8 87435 KEMPTEN<br />
BAUBESCHREIBUNG<br />
Regelungen, Empfehlungen<br />
und Hinweise zur Gewährleistung<br />
Angaben in der Baubeschreibung dienen der<br />
vorgesehenen Verwendung als Eigentumswohnung<br />
und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung<br />
im Sinne § 633 des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Statt<br />
der angegebenen Baustoffe und Produkte<br />
sowie Konstruktionsweisen kann die Verkäuferin<br />
gleichwertige oder technisch notwendige<br />
andere verwenden bzw. anwenden.<br />
Dies gilt auch für angegebene Fabrikate,<br />
deren Benennung lediglich eine beispielhafte<br />
Angabe darstellt.<br />
Die Baubeschreibung enthält manchmal die<br />
Formulierung „oder“ bzw. „oder gleichwertig“<br />
oder eine ähnliche Formulierung. Damit lässt<br />
sich die Verkäuferin die Möglichkeit offen,<br />
zwischen zwei oder mehreren Ausführungsalternativen<br />
zu wählen.<br />
Soweit Einrichtungsgegenstände oder Ähnliches<br />
in den Verkaufsplänen dargestellt, in<br />
dieser Baubeschreibung aber nicht beschrieben<br />
sind, gehören diese nicht zum<br />
Leistungsumfang; sie stellen nur den Möblierungsvorschlag<br />
des Architekten dar. Lediglich<br />
die sanitären Einrichtungsgegenstände<br />
in den Bädern, Duschbädern und<br />
WC’s, die gezeichnet und in der Baubeschreibung<br />
beschrieben sind, sind Leistungsbestandteil<br />
in der Wohnung.<br />
In den Untergeschoss- und Kellerräumen<br />
sind Ver- und Entsorgungsleitungen untergebracht.<br />
Deshalb können sich unter den<br />
Decken und vor den Wänden nicht verkleidete<br />
Leitungen befinden.<br />
Zur Abwicklung, Nutzung und Gewährleistung<br />
wird auf folgende Themen hingewiesen:<br />
Das Betreten einer Baustelle ist mit Risiken<br />
verbunden und erfordert im eigenen<br />
Interesse des Käufers eine besondere Vorsicht.<br />
Es gilt nur die allgemeine Verkehrsicherungspflicht.<br />
Eine besondere Sorgfalts-<br />
pflicht gegenüber dem Käufer wird nicht<br />
vereinbart.<br />
Gewährleistung, Wartung, Pflege, Zwischenanstriche:<br />
Die Gewährleistung richtet<br />
sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen<br />
Gesetzbuches (BGB) für das Werkvertragsrecht.<br />
Die Dauer der Gewährleistung<br />
beträgt für das Bauwerk danach 5 Jahre ab<br />
Abnahme. Soweit Sonder- und<br />
Gemeinschaftseigentum unabhängig voneinander<br />
abgenommen werden, beginnen<br />
und enden auch die Verjährungsfristen unabhängig<br />
voneinander.<br />
Für die neu hergestellten oder gelieferten<br />
Sachen, die nicht Bauleistung sind, z.B. bei<br />
kurzlebigen Verbrauchsgütern, sonstigen<br />
gelieferten Teilen, beweglichen mechanischen<br />
Teilen sowie für Geräte wie Pumpen<br />
oder Antriebsmotore beträgt die Gewährleistungsfrist<br />
2 Jahre.<br />
Bei normaler Abnutzung von Teilen und<br />
Anlagen, die einem bestimmungsgemäßen<br />
Verschleiß unterliegen, insbesondere soweit<br />
deswegen einen Reparaturbedürftigkeit eintritt,<br />
bestehen keine Gewährleistungsansprüche.<br />
Dies gilt auch beim Vorliegen von<br />
geringfügigen Haarrissen in Bauteilen, Putzen<br />
etc., die auf bauphysikalischen Eigenschaften<br />
der Baustoffe oder auf natürlichen<br />
Vorgängen bei der Nachhärtung oder beim<br />
Trocknen des Bauwerks beruhen.<br />
Die laufende Wartung der technischen Anlagen<br />
wie Garagentor, Aufzüge, Heizung,<br />
Entlüftung der sanitären Installationen ist<br />
Aufgabe der Wohnungseigentümer (Wohnungseigentümergemeinschaft/Verwalter).<br />
Der Abschluss von Wartungsverträgen ist<br />
regelmäßig erforderlich.<br />
Mit elastischem Material ausgefüllte Fugen<br />
innerhalb des Sondereigentums sind ebenfalls<br />
laufend durch den Wohnungseigentümer<br />
und im Bereich des Gemeinschaftseigentums<br />
durch die Wohnungseigentümergemeinschaft/Verwalter<br />
zu warten und in<br />
BV 579 Baubeschreibung_Gesamt_09.10.2007.doc Seite - 9 -