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Wohnresidenz Schwaighauser Park Kempten - Realgrund AG

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BV 579 WOHNRESIDENZ SCHWAIGHAUSER PARK<br />

SCHWAIGHAUSER WEG 6 + 8 87435 KEMPTEN<br />

BAUBESCHREIBUNG<br />

Regelungen, Empfehlungen<br />

und Hinweise zur Gewährleistung<br />

Angaben in der Baubeschreibung dienen der<br />

vorgesehenen Verwendung als Eigentumswohnung<br />

und stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung<br />

im Sinne § 633 des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Statt<br />

der angegebenen Baustoffe und Produkte<br />

sowie Konstruktionsweisen kann die Verkäuferin<br />

gleichwertige oder technisch notwendige<br />

andere verwenden bzw. anwenden.<br />

Dies gilt auch für angegebene Fabrikate,<br />

deren Benennung lediglich eine beispielhafte<br />

Angabe darstellt.<br />

Die Baubeschreibung enthält manchmal die<br />

Formulierung „oder“ bzw. „oder gleichwertig“<br />

oder eine ähnliche Formulierung. Damit lässt<br />

sich die Verkäuferin die Möglichkeit offen,<br />

zwischen zwei oder mehreren Ausführungsalternativen<br />

zu wählen.<br />

Soweit Einrichtungsgegenstände oder Ähnliches<br />

in den Verkaufsplänen dargestellt, in<br />

dieser Baubeschreibung aber nicht beschrieben<br />

sind, gehören diese nicht zum<br />

Leistungsumfang; sie stellen nur den Möblierungsvorschlag<br />

des Architekten dar. Lediglich<br />

die sanitären Einrichtungsgegenstände<br />

in den Bädern, Duschbädern und<br />

WC’s, die gezeichnet und in der Baubeschreibung<br />

beschrieben sind, sind Leistungsbestandteil<br />

in der Wohnung.<br />

In den Untergeschoss- und Kellerräumen<br />

sind Ver- und Entsorgungsleitungen untergebracht.<br />

Deshalb können sich unter den<br />

Decken und vor den Wänden nicht verkleidete<br />

Leitungen befinden.<br />

Zur Abwicklung, Nutzung und Gewährleistung<br />

wird auf folgende Themen hingewiesen:<br />

Das Betreten einer Baustelle ist mit Risiken<br />

verbunden und erfordert im eigenen<br />

Interesse des Käufers eine besondere Vorsicht.<br />

Es gilt nur die allgemeine Verkehrsicherungspflicht.<br />

Eine besondere Sorgfalts-<br />

pflicht gegenüber dem Käufer wird nicht<br />

vereinbart.<br />

Gewährleistung, Wartung, Pflege, Zwischenanstriche:<br />

Die Gewährleistung richtet<br />

sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen<br />

Gesetzbuches (BGB) für das Werkvertragsrecht.<br />

Die Dauer der Gewährleistung<br />

beträgt für das Bauwerk danach 5 Jahre ab<br />

Abnahme. Soweit Sonder- und<br />

Gemeinschaftseigentum unabhängig voneinander<br />

abgenommen werden, beginnen<br />

und enden auch die Verjährungsfristen unabhängig<br />

voneinander.<br />

Für die neu hergestellten oder gelieferten<br />

Sachen, die nicht Bauleistung sind, z.B. bei<br />

kurzlebigen Verbrauchsgütern, sonstigen<br />

gelieferten Teilen, beweglichen mechanischen<br />

Teilen sowie für Geräte wie Pumpen<br />

oder Antriebsmotore beträgt die Gewährleistungsfrist<br />

2 Jahre.<br />

Bei normaler Abnutzung von Teilen und<br />

Anlagen, die einem bestimmungsgemäßen<br />

Verschleiß unterliegen, insbesondere soweit<br />

deswegen einen Reparaturbedürftigkeit eintritt,<br />

bestehen keine Gewährleistungsansprüche.<br />

Dies gilt auch beim Vorliegen von<br />

geringfügigen Haarrissen in Bauteilen, Putzen<br />

etc., die auf bauphysikalischen Eigenschaften<br />

der Baustoffe oder auf natürlichen<br />

Vorgängen bei der Nachhärtung oder beim<br />

Trocknen des Bauwerks beruhen.<br />

Die laufende Wartung der technischen Anlagen<br />

wie Garagentor, Aufzüge, Heizung,<br />

Entlüftung der sanitären Installationen ist<br />

Aufgabe der Wohnungseigentümer (Wohnungseigentümergemeinschaft/Verwalter).<br />

Der Abschluss von Wartungsverträgen ist<br />

regelmäßig erforderlich.<br />

Mit elastischem Material ausgefüllte Fugen<br />

innerhalb des Sondereigentums sind ebenfalls<br />

laufend durch den Wohnungseigentümer<br />

und im Bereich des Gemeinschaftseigentums<br />

durch die Wohnungseigentümergemeinschaft/Verwalter<br />

zu warten und in<br />

BV 579 Baubeschreibung_Gesamt_09.10.2007.doc Seite - 9 -

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