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3.7 Ortsgemeinde Kalenborn - Verbandsgemeinde Altenahr

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VG <strong>Altenahr</strong>: Begründung zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes<br />

Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB 7. OG <strong>Kalenborn</strong> 22<br />

Der Planung stehen somit keine immissionsschutzrechtlichen Gründe entgegen.<br />

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung bzw. evt. Genehmigungsverfahren sind Eingriff<br />

und Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln sowie geeignete<br />

Maßnahmen zum Ausgleich verbindlich festzusetzen. Weiterhin sind Festsetzungen zur<br />

Ergänzung der äußeren Eingrünung und der inneren Durchgrünung zu treffen.<br />

Auszug aus der landesplanerischen Stellungnahme vom 12.07.2007 (Kurzfassung):<br />

Ergebnis der Umweltprüfung (UP):<br />

Die Planung ist (in Abhängigkeit vom Ergebnis der Immissionsschutzgutachten) vertretbar<br />

(siehe Umweltbericht Seite 169 f.).<br />

Siehe auch Begründung zu <strong>Kalenborn</strong>, Fläche Nr. 9.<br />

Erschließung:<br />

Die Fläche ist bereits bebaut, eine ausreichende Erschließung vorhanden.<br />

VGV <strong>Altenahr</strong>, Bauabteilung: Dipl.-Ing. R. Hoffmann Stand: März 2009<br />

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