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Niederschrift über die öffentliche/nicht ... - Gemeinde Altenbeken

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<strong>Niederschrift</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong>/<strong>nicht</strong> <strong>öffentliche</strong> Sitzung des Bau-, Natur-,<br />

Umwelt- und Verkehrsausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong><br />

bau/22/04-09/<br />

Sitzungstermin: Donnerstag, den 14.05.2009<br />

Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />

Sitzungsende: 20:55 Uhr<br />

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses<br />

Anwesend:<br />

Bürgermeister<br />

Herr Hans Jürgen Wessels,<br />

Ausschussvorsitzender<br />

Frau Dagmar Kleinemeier,<br />

Vertreter<br />

Herr Konrad Dommes,<br />

Ausschussmitglieder<br />

Herr Franz Bendfeld, Frau Rita Gehlhaus, Herr Herbert Gockel, Herr Andreas Kersting, Herr<br />

Thomas Keuter, Herr Herbert Raabe, Herr Yosef Sarsur, Herr Alfons Schreckenberg, Frau<br />

Viktoria Singerhoff, Herr Hermann Striewe, Herr Christoph Weber,<br />

Verwaltungsmitarbeiter<br />

Herr Jörg Hauptfleisch, Herr Ewald Pelizäus, Herr Thomas Sänger,<br />

Entschuldigt:<br />

Ausschussmitglieder<br />

Herr Hubertus Abraham,<br />

Öffentlicher Teil<br />

Tagesordnung:<br />

TOP 1 Bestellung eines Schriftführers<br />

Im Ausschuss bestand Einigkeit dar<strong>über</strong>, den TOP Info der Verwaltung<br />

(Sanierung Sporthalle Schwaney) vorzuziehen, da alle Fachplaner für <strong>die</strong><br />

Präsentation des Sanierungskonzeptes bereits zu Beginn der Sitzung anwesend<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong>, den 26.05.2009<br />

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waren (Protokollierung siehe TOP 3).<br />

Zum Schriftführer wurde in der heutigen Sitzung Herr Hauptfleisch bestellt.<br />

TOP 2 Änderung des Flächennutzungsplanes (Ausweisung einer allgemeinen<br />

Wohngebietsfläche im Ortsteil Buke)<br />

Vorlage: BA/670/09<br />

Herr Hauptfleisch erläuterte dem Ausschuss den Anlass sowie den aktuellen<br />

Stand im Verfahren zur etwaigen Änderung des Flächennutzungsplanes südlich<br />

der Driburger Straße in Buke (im Bereich der Teichanlagen).<br />

Die Bezirksregierung habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass <strong>die</strong>ser Bereich<br />

insbesondere aus Gründen des Freiraumschutzes sehr hochwertig sei. Eine<br />

landesplanerische Zustimmung zur Ausweisung eines Allgemeinen<br />

Wohngebietes in <strong>die</strong>sem Bereich komme allenfalls dann in Betracht, wenn für<br />

andere peripher gelegene Flächen (Freiraum) <strong>die</strong> Wohngebietsausweisung im<br />

Flächennutzungsplan – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Regionalplanes<br />

– zurückgenommen werde. Dabei könne <strong>nicht</strong> ausgeschlossen werden, dass <strong>die</strong><br />

Bezirksregierung im Rahmen solch eines „Flächentausches“ eine<br />

Rückausweisung von Flächen in größerem Umfang fordern wird als für <strong>die</strong><br />

Neuausweisung benötigt werden.<br />

Der Ausschuss diskutierte anschließend <strong>über</strong> Flächen, <strong>die</strong> <strong>über</strong>haupt für einen<br />

Flächentausch im Ortsteil Buke in Frage kämen. Dies seien zum einen <strong>die</strong><br />

Wohngebietsfläche nördlich des Baugebietes „Orthagen“ und zum anderen das<br />

Allgemeine Wohngebiet nördlich der B64 (zwischen Hühnerfeld und Wiesenweg).<br />

Während Einigkeit darin bestand, das Allgemeine Wohngebiet zwischen<br />

Hühnerfeld und Wiesenweg <strong>nicht</strong> „aufzugeben“, schloß man eine<br />

Rückausweisung der Fläche nördlich des Baugebietes „Orthagen“ grundsätzlich<br />

<strong>nicht</strong> aus.<br />

Im Ausschuss brachte man allerdings Unverständnis zum Standpunkt und zur<br />

Forderung der Bezirksregierung zum Ausdruck. So könne der hier in Rede<br />

stehende Bereich an der Driburger Straße aufgrund der Eingrenzung von Bahn,<br />

Driburger Straße und B64 <strong>nicht</strong> als besonders hochwertig hinsichtlich des<br />

Freiraumschutzes eingestuft werden. Schließlich ginge es lediglich um <strong>die</strong><br />

Schaffung von Planungsrecht für 2-3 neue Bauplätze. Dass für <strong>die</strong><br />

Verhandlungen zum geforderten Flächentausch <strong>die</strong> ganze Fläche – insbesondere<br />

einschließlich der im östlichen Bereich bereits vorhandenen Bebauung „Am<br />

Springe“ – zugrunde gelegt werde, sei <strong>nicht</strong> nachvollziehbar. Schließlich sollten<br />

<strong>die</strong> Teichanlagen bestehen bleiben und auch bspw. für das Flurstück 543 kein<br />

Baurecht geschaffen werden. Somit könnten aus Sicht des Ausschusses<br />

allenfalls 1.000 – 2.000 m² als Flächengröße für einen Flächentausch<br />

herangezogen werden. Dass hierfür jedoch eventuell <strong>die</strong> gesamte Fläche nördlich<br />

des Baugebietes „Orthagen“ (Größe ca. 0,9 ha) aufgegeben werden solle, dürfe<br />

<strong>nicht</strong> einfach hingenommen werden.<br />

Herr Pelizäus erklärte, dass <strong>die</strong> bereits vorhandene Bebauung im Bereich „Am<br />

Springe“ (nördlich der B64) bei einer Flächennutzungsplanänderung<br />

berücksichtigt werden müsse und entsprechend als Wohngebiet auszuweisen<br />

sei. Dar<strong>über</strong> hinaus könne auf Ebene des Flächennutzungsplanes keine<br />

kleinsträumige Differenzierung zwischen bebaubaren und <strong>nicht</strong> bebaubaren<br />

Flächen vorgenommen werden. Derartige konkretisierende Festsetzungen<br />

blieben einem Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Demgemäß müsse <strong>die</strong><br />

26.05.2009<br />

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gesamte Fläche – wie in dem Übersichtsplan zur Verwaltungsvorlage dargestellt<br />

– als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für <strong>die</strong> Bezirksregierung sei<br />

<strong>die</strong>se Fläche dann Ausgangspunkt für <strong>die</strong> Verhandlungen.<br />

Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass <strong>über</strong> das Thema zunächst in<br />

den Fraktionen weiter beraten werden soll.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt den Fraktionsvorsitzenden mitzuteilen,<br />

welche Flächen in <strong>Altenbeken</strong>, Buke und Schwaney grundsätzlich für einen<br />

Flächentausch in Frage kommen.<br />

TOP 3 Info der Verwaltung<br />

Sanierung Sporthalle Schwaney<br />

Vorlage: BA/671/09<br />

Sanierung der Sporthalle in Schwaney<br />

Zur Vorstellung des Sanierungskonzeptes für <strong>die</strong> Sporthalle Schwaney waren<br />

Herr Bentfeld und Herr Wigge (Planungsgemeinschaft) sowie Herr Beckmann<br />

(Fachplaner Heizung/Lüftung) und Herr Sander (Fachplaner Elektrotechnik)<br />

anwesend.<br />

Kernpunkte des Sanierungskonzeptes sind:<br />

1. Fassade<br />

Für <strong>die</strong> Fassade ist eine Verkleidung mit Trespa-Platten (Vorschlag des<br />

Planungsbüros: hellgrau mit farbigen Applikationen) geplant. Die Planung sieht<br />

dar<strong>über</strong> hinaus <strong>die</strong> Errichtung eines Fahrradunterstandes vor. Das Dach soll mit<br />

Kalzip-Platten saniert werden; durch entsprechende Aufständerungen wird der<br />

Aufbau von Photovoltaik-Elementen möglich sein. Die Warmwasseraufbereitung<br />

soll mit solarer Unterstützung erfolgen. Zur Vorbeugung von<br />

Vandalismusschäden sollen <strong>die</strong> Fallrohre bis 2m Höhe als Gussrohre (SML), und<br />

ab 2m Höhe dann wieder als normale Zinkblechrohre ausgeführt werden.<br />

Herr Wessels wies darauf hin, dass <strong>die</strong>s erst einmal ein Planentwurf sei.<br />

Insbesondere hinsichtlich der äußeren Gestaltung des Gebäudes im Rahmen der<br />

Sanierung werden <strong>die</strong> Nutzer der Sporthalle, insbesondere <strong>die</strong> Grundschule,<br />

noch beteiligt werden.<br />

Auf entsprechende Nachfrage erklärte Herr Sänger, dass <strong>die</strong> Wasserschäden im<br />

Inneren des Gebäudes dadurch entstanden sind, dass <strong>die</strong> innen liegende<br />

Dachentwässerung im Winter eingefroren war.<br />

Herr Pelizäus erklärte auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob auch der Bau einer<br />

Tribüne geplant sei, dass lediglich eine Sanierung des Gebäudes in seinem<br />

Bestand geplant sei. Erweiterungen oder sonstige Ausbauten hingegen seien<br />

momentan <strong>nicht</strong> in der Planung.<br />

2. Heizung / Lüftung<br />

Herr Beckmann erklärte, dass der Einbau eines Kreuzwärmetauschers<br />

(Wärmerückgewinnung) geplant sei. Die Umkleideräume werden zurzeit von<br />

einem Brennwertkessel im Gebäude durch eine unter dem Sporthallenboden<br />

verlegte Leitung mit Wärme versorgt. Um den Sporthallenboden zu schonen und<br />

um <strong>die</strong> vorhandene Überkapazität des Brennwertkessels zu nutzen, sei geplant,<br />

<strong>über</strong> eine Fernwärmeleitung außerhalb des Gebäudes <strong>die</strong> Umkleideräume sowie<br />

<strong>die</strong> Grundschule Schwaney mit Wärme zu versorgen. Beim Bau <strong>die</strong>ser<br />

26.05.2009<br />

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Fernwärmeleitung solle dann durch das Legen entsprechender Abzweige auch<br />

eine etwaige spätere Versorgung des HOT und des Kindergartengebäudes mit<br />

Wärme berücksichtigt werden.<br />

3. Elektrotechnik<br />

Herr Sander führte aus, dass eine Beleuchtung <strong>über</strong> tageslichtabhängige<br />

Sensoren geplant sei. Hierdurch könne eine Energieeinsparung von bis zu 70%<br />

erzielt werden.<br />

4. Kosten<br />

Die Gesamtkosten für <strong>die</strong> geplante Sanierung werden auf ca. 695.000,- Euro<br />

geschätzt. Durch einen Dämmputz anstelle der geplanten Trespa-Platten könnten<br />

<strong>die</strong> Kosten um ca. 40.000,- Euro reduziert werden. Weitere ca. 24.000,- Euro<br />

könnten eingespart werden, wenn <strong>die</strong> Innendecke der Halle ausgebessert und<br />

<strong>nicht</strong> komplett saniert werden würde.<br />

5. Zeitachse / Umsetzung<br />

Die politischen Beschlüsse sollen so gefasst werden, dass <strong>die</strong><br />

Sanierungsmaßnahme im nächsten Jahr umgesetzt werden kann.<br />

Herr Weber trug vor, dass in der Sporthalle <strong>Altenbeken</strong> eine Tribüne vorhanden<br />

sei und schlug eine Überprüfung vor, ob auch in der Sporthalle Schwaney eine<br />

Tribüne gebaut werden könne. Herr Wessels erklärte, dass man <strong>über</strong> <strong>die</strong>se Frage<br />

noch im Anschluss an <strong>die</strong> Beteiligung der Sporthallennutzer nachdenken solle.<br />

Breitbandversorgung<br />

Herr Pelizäus gab dem Ausschuss anhand von Kartenmaterial einen Überblick<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Streckenplanung für <strong>die</strong> Breitbandversorgung von Buke, dem<br />

Gewerbegebiet sowie von Schwaney.<br />

Aktueller Stand zur EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />

Herr Pelizäus erklärte dem Ausschuss, dass aus den Gesprächen im Rahmen<br />

des letzten „Runden Tisches“ <strong>die</strong> Erkenntnis für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong><br />

gewonnen werden konnte, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen <strong>die</strong><br />

Umsetzung der EU-Richtlinie vorgebracht werden müssen, da für <strong>die</strong> betroffenen<br />

Gewässer der Wasserverband Obere Lippe (WOL) und <strong>nicht</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Altenbeken</strong> gewässerunterhaltungspflichtig sei.<br />

TOP 4 Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />

Herr Schreckenberg wies darauf hin, dass <strong>die</strong> Feldwege im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

aufgrund immer größerer und schwererer landwirtschaftlicher Fahrzeuge immer<br />

stärker in Mitleidenschaft gezogen würden und fragte an, welche Möglichkeiten<br />

es gebe, <strong>die</strong> Feldwege entsprechend zu schützen. Herr Pelizäus erklärte, dass<br />

<strong>die</strong>sbezüglich lediglich eine Tonnagen-Begrenzung in Frage käme.<br />

Frau Singerhoff wies darauf hin, dass im Rahmen der Baumaßnahme<br />

„Hochwasserschutz Schwaney“ der anfallende Mutterboden <strong>über</strong> <strong>die</strong> Straßen<br />

„Am Saule“ und „Am Stadtgraben“ abgefahren werde und fragte an, ob es für <strong>die</strong><br />

Abfuhr des Mutterbodens auch eine alternative Route gebe, da es in dem v.g.<br />

Bereich zahlreiche (spielende) Kinder gebe. Herr Pelizäus erklärte, dass man<br />

sich seitens der Verwaltung nach einer alternativen Route umsehen werde.<br />

Festzuhalten bliebe allerdings, dass <strong>die</strong> Abfuhr des Mutterbodens ohnehin <strong>nicht</strong><br />

mehr lange dauern werde.<br />

26.05.2009<br />

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Auf <strong>die</strong> Frage von Herrn Weber, ob es hinsichtlich des Standortes für ein neues<br />

AKC-Heim schon „Gegenwehr“ aus dem Baugebiet „Drillers Wiese“ gebe, erklärte<br />

Herr Wessels, dass man an <strong>die</strong>sem Standort auf keinen Fall ein „Fetenhaus“<br />

genehmigen wolle. Die Beschlusslage des Rates sei im übrigen, dass es bei dem<br />

Standort an der Kuhlbornstraße nur dann verbleibt, sofern bis zur nächsten<br />

Ratssitzung (04.06.2009) mehrheitlich kein anderer Standort gefunden wird.<br />

Frau Kleinemeier sprach an, dass im Ort Gerüchte kursierten, wonach der Aldi-<br />

Markt <strong>nicht</strong> an der Hüttenstraße realisiert werden könne und fragte nach, ob <strong>die</strong>s<br />

stimme. Dies wurde seitens der Verwaltung verneint.<br />

TOP 5 Bauanträge<br />

Vorlage: BA/648/09<br />

I. Nachfolgend aufgeführte Bauanträge wurden zwischenzeitlich mit der<br />

Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB an das Bauordnungsamt<br />

des Kreises Paderborn zur weiteren Bearbeitung <strong>über</strong>sandt:<br />

1. Antrag des Herrn Thorsten Koch, Auf dem Heng 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />

Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Schwaney, Auf<br />

dem Heng, Gemarkung Schwaney, Flur 18, Flurstück 61<br />

2. Antrag der Eheleute Bertelt, Paderborner Straße 43, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />

Neubau eines Einfamilienhauses in Buke, Reelsberg 35a, Gemarkung Buke, Flur<br />

4, Flurstück 951<br />

3. Antrag des Herrn Markus Finke, Bredenweg 11, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />

Errichtung eines Gartenhauses in Schwaney, Bredenweg 11, Gemarkung<br />

Schwaney, Flur 14, Flurstück 328<br />

4. 1. Nachtrag zum Bauantrag der Deutschen Versuchs- und Prüf-Anstalt für<br />

Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA), Dune 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau<br />

eines Institutsgebäudes mit Versuchsschießstand in Buke, Dune 3, Gemarkung<br />

Buke, Flur 9, Flurstück 205<br />

5. Bauvoranfrage des Herrn Karl Bolbrock, Hühnerfeld 5, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />

Neubau einer Maschinenhalle in Buke, Gemarkung Buke, Flur 1, Flurstück 21<br />

6. Bauvoranfrage des Herrn Hubert Schadomsky, Adenauerstraße 17a, 33184<br />

<strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Wohnhauses in <strong>Altenbeken</strong>, Ahornstraße 41,<br />

Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 6, Flurstück 779<br />

7. Bauantrag des Herrn Claus Andrecht, An der Breien 7, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />

Neubau einer Werkstatt in Schwaney, An der Breien 7, Gemarkung Schwaney,<br />

Flur 14, Flurstück 268<br />

8. Bauantrag der St. Dionysius Schützenbruderschaft Buke, Konrad Dommes,<br />

Am Springe 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Schützenplatzes in Buke,<br />

Wiesenweg, Gemarkung Buke, Flur 5, Teilstück aus 190<br />

9. Bauantrag der Eheleute Anastasia und Friedrich Löwen, Zur Schmiede 71,<br />

33098 Paderborn, zum Neubau eines Einfamilienhauses in Buke, Dorfstraße,<br />

Gemarkung Buke, Flur 10, Flurstück Teil aus 1236<br />

26.05.2009<br />

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10. Bauantrag der Frau Anneliese Höschen, Feldmark 15, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />

Errichtung einer Parkplatzanlage mit 137 Stellplätzen in <strong>Altenbeken</strong>, Feldmark<br />

15, Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 10, Flurstück 290<br />

11. Bauantrag der Union SB Agrar GmbH & Co.KG, Am Krollsbach 81, 33334<br />

Gütersloh, zur Nutzungsänderung eines offenen Güllebehälters in einen<br />

Pferdestall in Buke, Höltenbrügge, Gemarkung Buke, Flur 5, Flurstück 587<br />

12. Bauantrag der St. Dionysius Schützenbruderschaft Buke, Konrad Dommes,<br />

Am Springe 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur Umsetzung einer Vogelstange in Buke,<br />

Wiesenweg, Gemarkung Buke, Flur 5, Flurstück 190<br />

13. Bauantrag der Eheleute Nadeschda und Andreas Klein, Am Springe 13,<br />

33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Carports in Buke, Am Springe 13,<br />

Gemarkung Buke, Flur 12, Flurstück 56<br />

14. Bauvoranfrage des Herrn Franz-Josef Driller, Wienackerstraße 25, 33184<br />

<strong>Altenbeken</strong>, zur Errichtung eines Altenteiler-Wohnhauses in <strong>Altenbeken</strong>,<br />

Wienackerstraße, Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 17, Flurstück 115<br />

15. Bauantrag der Egge-Wasserwerke-GmbH, Rolandsweg 80, 33102<br />

Paderborn, zum Neubau eines Gebäudes mit Pumpen-, Filtrat- und<br />

Neutralisationsraum sowie Technik- und Betriebsräume in Buke, Hossengrund,<br />

Gemarkung Buke, Flur 11, Flurstück 140<br />

16. Bauantrag der Eheleute Rita und Sergej Stieben, Von-Stauffenberg-Straße<br />

21, 33102 Paderborn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in<br />

<strong>Altenbeken</strong>, Hüttenstraße 102, Gemarkung Buke, Flur 4, Flurstück 1054<br />

17. Bauantrag der Frau Eva-Maria Brockmeyer, Bahnhofstraße 1, 33184<br />

<strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in <strong>Altenbeken</strong>,<br />

Burgstraße 2, Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 23, Flurstück 306<br />

II. Folgende Unterlagen sind nach § 67 Bauordnung NW<br />

(Genehmigungsfreistellung) bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong> eingegangen:<br />

1. Bauantrag des Herrn Thorsten Müller, Eggering 33, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />

Errichtung eines Abstellraumes in <strong>Altenbeken</strong>, Eggering 33, Gemarkung<br />

<strong>Altenbeken</strong>, Flur 6, Flurstück 534<br />

2. Bauantrag des Herrn Werner Georg, Federathweg 21, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />

Errichtung eines Carports in <strong>Altenbeken</strong>, Federathweg 5, Gemarkung<br />

<strong>Altenbeken</strong>, Flur 17, Flurstück 1013<br />

III. Für folgende Anträge war noch <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erteilung des Einvernehmens zu<br />

beraten:<br />

1. Bauvoranfrage des Herrn Johannes Benstein, Am Marktplatz 7, 33184<br />

<strong>Altenbeken</strong>, zur Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme für eine<br />

spätere Bebaubarkeit in Schwaney, Industriestraße, Gemarkung Schwaney, Flur<br />

5, Flurstück 223<br />

26.05.2009<br />

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2. Bauvoranfrage der Firma Z.I.S. Kunststoff GmbH, Industriestraße 15, 33184<br />

<strong>Altenbeken</strong>, zur Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme zur<br />

Betriebserweiterung und Neubau einer offenen Überdachung und einer<br />

Produktionshalle in Buke, Industriestraße 15, Gemarkung Buke, Flur 6, Flurstück<br />

180, 181, 182, 339, 381, 403<br />

Anmerkung: Gemäss den Antragsunterlagen soll das Bodenmaterial, welches im<br />

Rahmen der Geländeprofilierung auf dem Betriebsgrundstück der Z.I.S.<br />

Kunststoff GmbH anfallen wird, auf dem Grundstück des Herrn Benstein zur<br />

beantragten Geländeprofilierung verwendet werden.<br />

Herr Pelizäus erklärte, dass der Kreis Paderborn als Baugenehmigungsbehörde<br />

dahingehend Bedenken geäußert hat, dass auf dem Grundstück des Herrn<br />

Benstein <strong>die</strong> Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme für eine spätere<br />

Bebaubarkeit beantragt wurde. Sofern auf <strong>die</strong>ser Grundlage eine Genehmigung<br />

erteilt werden würde, hätte der Kreis Paderborn zumindest „moralisch“ bereits<br />

eine Bebauung des Grundstück mit genehmigt, obwohl das Grundstück<br />

tatsächlich noch gar <strong>nicht</strong> erschlossen ist. Allein für <strong>die</strong> Geländeprofilierung sei<br />

eine plangemäße Erschließung hingegen <strong>nicht</strong> erforderlich. Hier reiche eine An-<br />

und Abfahrt <strong>über</strong> den vorhandenen Feldweg (auf Grundlage einer Vereinbarung<br />

zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und dem Grundstückseigentümer) grundsätzlich aus.<br />

Der Ausschuss brachte in der anschließenden Diskussion deutlich zum Ausdruck,<br />

dass man eine Erweiterung des Betriebes der Z.I.S. Kunststoff GmbH begrüße.<br />

Insofern bestünden auch keine Bedenken gegen einen Bodenabtrag auf dem<br />

Betriebsgrundstück der Z.I.S. Kunststoff GmbH. Bedenken wurden seitens des<br />

Ausschusses allerdings dahingehend erhoben, dass das anfallende Material zur<br />

Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme einer Bebauung auf dem<br />

Grundstück des Herrn Benstein eventuell tatsächlich <strong>nicht</strong> geeignet ist. Sei <strong>die</strong><br />

Geländeprofilierung auf dem Grundstück des Herrn Benstein erst einmal erfolgt –<br />

so <strong>die</strong> Bedenken des Ausschusses – so könne <strong>nicht</strong> ausgeschlossen werden,<br />

dass das Grundstück auch langfristig <strong>nicht</strong> bebaut wird. Dies könne sich<br />

gegebenenfalls negativ auf <strong>die</strong> Gewerbeflächenentwicklung auswirken. Auch<br />

gelte es zu verhindern, dass auf dem Grundstück des Herrn Benstein eine<br />

Bodendeponie entstehe, <strong>die</strong> dann <strong>über</strong> Jahrzehnte genutzt werde. Da man im<br />

Ausschuss für das Grundstück auf Dauer keine Entwicklungsmöglichkeiten sah,<br />

schlug man vor, dass seitens der Verwaltung bei dem Grundstückseigentümer bis<br />

zur nächsten Ratssitzung abgefragt wird, ob <strong>die</strong>ser mit einer Herausnahme<br />

seines Grundstücks aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwaney/Buke“<br />

einverstanden wäre. Herr Pelizäus entgegnete, dass man davon ausgehen<br />

könne, dass <strong>die</strong>s der Grundstückseigentümer zu gegebener Zeit selbst wünschen<br />

wird. Sollte das Grundstück zur Herstellung einer Bebaubarkeit tatsächlich<br />

erschlossen werden, würden Erschließungs- und Anschlussbeiträge in<br />

beträchtlicher Höhe anfallen. Herr Wessels merkte an, dass der<br />

Grundstückseigentümer wegen der Erschließungsbeiträge einer Rücknahme der<br />

Flächen aus dem B-Plan voraussichtlich zustimmen werde, außer es ergäbe sich<br />

tatsächlich eine Gewerbeentwicklung und das wäre dann ja auch im<br />

<strong>Gemeinde</strong>interesse.<br />

Der Ausschuss beschloss einstimmig, <strong>die</strong> beiden Bauvoranfragen zur weiteren<br />

Beratung an den Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong> zu verweisen. Eine<br />

Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses erfolgte <strong>nicht</strong>. Den<br />

Fraktionsvorsitzenden werden für <strong>die</strong> anstehenden Beratungen im Rat <strong>die</strong><br />

Querschnitte der beantragten Geländeprofilierung auf dem Grundstück des Herrn<br />

26.05.2009<br />

Seite: 7/3


Benstein zugesendet.<br />

3. Bauantrag der BGB Grundstücksgesellschaft Herten, Hohewardstraße 345-<br />

349, 45699 Herten, zum Neubau eines Aldi-SB-Marktes auf den Grundstücken<br />

Germarkung Buke, Flur 4, Flurstücke 856, 857, 933 und 934<br />

Herr Pelizäus stellte dem Ausschuss <strong>die</strong> Ansichten des geplanten Aldi-Marktes<br />

vor.<br />

Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss einstimmig das<br />

Einvernehmen zu erteilen.<br />

__________________________ ___________________________<br />

Vorsitzender Schriftführer<br />

26.05.2009<br />

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