Niederschrift über die öffentliche/nicht ... - Gemeinde Altenbeken
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<strong>Niederschrift</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>öffentliche</strong>/<strong>nicht</strong> <strong>öffentliche</strong> Sitzung des Bau-, Natur-,<br />
Umwelt- und Verkehrsausschusses der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong><br />
bau/22/04-09/<br />
Sitzungstermin: Donnerstag, den 14.05.2009<br />
Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr<br />
Sitzungsende: 20:55 Uhr<br />
Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses<br />
Anwesend:<br />
Bürgermeister<br />
Herr Hans Jürgen Wessels,<br />
Ausschussvorsitzender<br />
Frau Dagmar Kleinemeier,<br />
Vertreter<br />
Herr Konrad Dommes,<br />
Ausschussmitglieder<br />
Herr Franz Bendfeld, Frau Rita Gehlhaus, Herr Herbert Gockel, Herr Andreas Kersting, Herr<br />
Thomas Keuter, Herr Herbert Raabe, Herr Yosef Sarsur, Herr Alfons Schreckenberg, Frau<br />
Viktoria Singerhoff, Herr Hermann Striewe, Herr Christoph Weber,<br />
Verwaltungsmitarbeiter<br />
Herr Jörg Hauptfleisch, Herr Ewald Pelizäus, Herr Thomas Sänger,<br />
Entschuldigt:<br />
Ausschussmitglieder<br />
Herr Hubertus Abraham,<br />
Öffentlicher Teil<br />
Tagesordnung:<br />
TOP 1 Bestellung eines Schriftführers<br />
Im Ausschuss bestand Einigkeit dar<strong>über</strong>, den TOP Info der Verwaltung<br />
(Sanierung Sporthalle Schwaney) vorzuziehen, da alle Fachplaner für <strong>die</strong><br />
Präsentation des Sanierungskonzeptes bereits zu Beginn der Sitzung anwesend<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong>, den 26.05.2009<br />
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waren (Protokollierung siehe TOP 3).<br />
Zum Schriftführer wurde in der heutigen Sitzung Herr Hauptfleisch bestellt.<br />
TOP 2 Änderung des Flächennutzungsplanes (Ausweisung einer allgemeinen<br />
Wohngebietsfläche im Ortsteil Buke)<br />
Vorlage: BA/670/09<br />
Herr Hauptfleisch erläuterte dem Ausschuss den Anlass sowie den aktuellen<br />
Stand im Verfahren zur etwaigen Änderung des Flächennutzungsplanes südlich<br />
der Driburger Straße in Buke (im Bereich der Teichanlagen).<br />
Die Bezirksregierung habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass <strong>die</strong>ser Bereich<br />
insbesondere aus Gründen des Freiraumschutzes sehr hochwertig sei. Eine<br />
landesplanerische Zustimmung zur Ausweisung eines Allgemeinen<br />
Wohngebietes in <strong>die</strong>sem Bereich komme allenfalls dann in Betracht, wenn für<br />
andere peripher gelegene Flächen (Freiraum) <strong>die</strong> Wohngebietsausweisung im<br />
Flächennutzungsplan – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Regionalplanes<br />
– zurückgenommen werde. Dabei könne <strong>nicht</strong> ausgeschlossen werden, dass <strong>die</strong><br />
Bezirksregierung im Rahmen solch eines „Flächentausches“ eine<br />
Rückausweisung von Flächen in größerem Umfang fordern wird als für <strong>die</strong><br />
Neuausweisung benötigt werden.<br />
Der Ausschuss diskutierte anschließend <strong>über</strong> Flächen, <strong>die</strong> <strong>über</strong>haupt für einen<br />
Flächentausch im Ortsteil Buke in Frage kämen. Dies seien zum einen <strong>die</strong><br />
Wohngebietsfläche nördlich des Baugebietes „Orthagen“ und zum anderen das<br />
Allgemeine Wohngebiet nördlich der B64 (zwischen Hühnerfeld und Wiesenweg).<br />
Während Einigkeit darin bestand, das Allgemeine Wohngebiet zwischen<br />
Hühnerfeld und Wiesenweg <strong>nicht</strong> „aufzugeben“, schloß man eine<br />
Rückausweisung der Fläche nördlich des Baugebietes „Orthagen“ grundsätzlich<br />
<strong>nicht</strong> aus.<br />
Im Ausschuss brachte man allerdings Unverständnis zum Standpunkt und zur<br />
Forderung der Bezirksregierung zum Ausdruck. So könne der hier in Rede<br />
stehende Bereich an der Driburger Straße aufgrund der Eingrenzung von Bahn,<br />
Driburger Straße und B64 <strong>nicht</strong> als besonders hochwertig hinsichtlich des<br />
Freiraumschutzes eingestuft werden. Schließlich ginge es lediglich um <strong>die</strong><br />
Schaffung von Planungsrecht für 2-3 neue Bauplätze. Dass für <strong>die</strong><br />
Verhandlungen zum geforderten Flächentausch <strong>die</strong> ganze Fläche – insbesondere<br />
einschließlich der im östlichen Bereich bereits vorhandenen Bebauung „Am<br />
Springe“ – zugrunde gelegt werde, sei <strong>nicht</strong> nachvollziehbar. Schließlich sollten<br />
<strong>die</strong> Teichanlagen bestehen bleiben und auch bspw. für das Flurstück 543 kein<br />
Baurecht geschaffen werden. Somit könnten aus Sicht des Ausschusses<br />
allenfalls 1.000 – 2.000 m² als Flächengröße für einen Flächentausch<br />
herangezogen werden. Dass hierfür jedoch eventuell <strong>die</strong> gesamte Fläche nördlich<br />
des Baugebietes „Orthagen“ (Größe ca. 0,9 ha) aufgegeben werden solle, dürfe<br />
<strong>nicht</strong> einfach hingenommen werden.<br />
Herr Pelizäus erklärte, dass <strong>die</strong> bereits vorhandene Bebauung im Bereich „Am<br />
Springe“ (nördlich der B64) bei einer Flächennutzungsplanänderung<br />
berücksichtigt werden müsse und entsprechend als Wohngebiet auszuweisen<br />
sei. Dar<strong>über</strong> hinaus könne auf Ebene des Flächennutzungsplanes keine<br />
kleinsträumige Differenzierung zwischen bebaubaren und <strong>nicht</strong> bebaubaren<br />
Flächen vorgenommen werden. Derartige konkretisierende Festsetzungen<br />
blieben einem Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Demgemäß müsse <strong>die</strong><br />
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gesamte Fläche – wie in dem Übersichtsplan zur Verwaltungsvorlage dargestellt<br />
– als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für <strong>die</strong> Bezirksregierung sei<br />
<strong>die</strong>se Fläche dann Ausgangspunkt für <strong>die</strong> Verhandlungen.<br />
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dass <strong>über</strong> das Thema zunächst in<br />
den Fraktionen weiter beraten werden soll.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt den Fraktionsvorsitzenden mitzuteilen,<br />
welche Flächen in <strong>Altenbeken</strong>, Buke und Schwaney grundsätzlich für einen<br />
Flächentausch in Frage kommen.<br />
TOP 3 Info der Verwaltung<br />
Sanierung Sporthalle Schwaney<br />
Vorlage: BA/671/09<br />
Sanierung der Sporthalle in Schwaney<br />
Zur Vorstellung des Sanierungskonzeptes für <strong>die</strong> Sporthalle Schwaney waren<br />
Herr Bentfeld und Herr Wigge (Planungsgemeinschaft) sowie Herr Beckmann<br />
(Fachplaner Heizung/Lüftung) und Herr Sander (Fachplaner Elektrotechnik)<br />
anwesend.<br />
Kernpunkte des Sanierungskonzeptes sind:<br />
1. Fassade<br />
Für <strong>die</strong> Fassade ist eine Verkleidung mit Trespa-Platten (Vorschlag des<br />
Planungsbüros: hellgrau mit farbigen Applikationen) geplant. Die Planung sieht<br />
dar<strong>über</strong> hinaus <strong>die</strong> Errichtung eines Fahrradunterstandes vor. Das Dach soll mit<br />
Kalzip-Platten saniert werden; durch entsprechende Aufständerungen wird der<br />
Aufbau von Photovoltaik-Elementen möglich sein. Die Warmwasseraufbereitung<br />
soll mit solarer Unterstützung erfolgen. Zur Vorbeugung von<br />
Vandalismusschäden sollen <strong>die</strong> Fallrohre bis 2m Höhe als Gussrohre (SML), und<br />
ab 2m Höhe dann wieder als normale Zinkblechrohre ausgeführt werden.<br />
Herr Wessels wies darauf hin, dass <strong>die</strong>s erst einmal ein Planentwurf sei.<br />
Insbesondere hinsichtlich der äußeren Gestaltung des Gebäudes im Rahmen der<br />
Sanierung werden <strong>die</strong> Nutzer der Sporthalle, insbesondere <strong>die</strong> Grundschule,<br />
noch beteiligt werden.<br />
Auf entsprechende Nachfrage erklärte Herr Sänger, dass <strong>die</strong> Wasserschäden im<br />
Inneren des Gebäudes dadurch entstanden sind, dass <strong>die</strong> innen liegende<br />
Dachentwässerung im Winter eingefroren war.<br />
Herr Pelizäus erklärte auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob auch der Bau einer<br />
Tribüne geplant sei, dass lediglich eine Sanierung des Gebäudes in seinem<br />
Bestand geplant sei. Erweiterungen oder sonstige Ausbauten hingegen seien<br />
momentan <strong>nicht</strong> in der Planung.<br />
2. Heizung / Lüftung<br />
Herr Beckmann erklärte, dass der Einbau eines Kreuzwärmetauschers<br />
(Wärmerückgewinnung) geplant sei. Die Umkleideräume werden zurzeit von<br />
einem Brennwertkessel im Gebäude durch eine unter dem Sporthallenboden<br />
verlegte Leitung mit Wärme versorgt. Um den Sporthallenboden zu schonen und<br />
um <strong>die</strong> vorhandene Überkapazität des Brennwertkessels zu nutzen, sei geplant,<br />
<strong>über</strong> eine Fernwärmeleitung außerhalb des Gebäudes <strong>die</strong> Umkleideräume sowie<br />
<strong>die</strong> Grundschule Schwaney mit Wärme zu versorgen. Beim Bau <strong>die</strong>ser<br />
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Fernwärmeleitung solle dann durch das Legen entsprechender Abzweige auch<br />
eine etwaige spätere Versorgung des HOT und des Kindergartengebäudes mit<br />
Wärme berücksichtigt werden.<br />
3. Elektrotechnik<br />
Herr Sander führte aus, dass eine Beleuchtung <strong>über</strong> tageslichtabhängige<br />
Sensoren geplant sei. Hierdurch könne eine Energieeinsparung von bis zu 70%<br />
erzielt werden.<br />
4. Kosten<br />
Die Gesamtkosten für <strong>die</strong> geplante Sanierung werden auf ca. 695.000,- Euro<br />
geschätzt. Durch einen Dämmputz anstelle der geplanten Trespa-Platten könnten<br />
<strong>die</strong> Kosten um ca. 40.000,- Euro reduziert werden. Weitere ca. 24.000,- Euro<br />
könnten eingespart werden, wenn <strong>die</strong> Innendecke der Halle ausgebessert und<br />
<strong>nicht</strong> komplett saniert werden würde.<br />
5. Zeitachse / Umsetzung<br />
Die politischen Beschlüsse sollen so gefasst werden, dass <strong>die</strong><br />
Sanierungsmaßnahme im nächsten Jahr umgesetzt werden kann.<br />
Herr Weber trug vor, dass in der Sporthalle <strong>Altenbeken</strong> eine Tribüne vorhanden<br />
sei und schlug eine Überprüfung vor, ob auch in der Sporthalle Schwaney eine<br />
Tribüne gebaut werden könne. Herr Wessels erklärte, dass man <strong>über</strong> <strong>die</strong>se Frage<br />
noch im Anschluss an <strong>die</strong> Beteiligung der Sporthallennutzer nachdenken solle.<br />
Breitbandversorgung<br />
Herr Pelizäus gab dem Ausschuss anhand von Kartenmaterial einen Überblick<br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> Streckenplanung für <strong>die</strong> Breitbandversorgung von Buke, dem<br />
Gewerbegebiet sowie von Schwaney.<br />
Aktueller Stand zur EU-Wasserrahmenrichtlinie<br />
Herr Pelizäus erklärte dem Ausschuss, dass aus den Gesprächen im Rahmen<br />
des letzten „Runden Tisches“ <strong>die</strong> Erkenntnis für <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong><br />
gewonnen werden konnte, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen <strong>die</strong><br />
Umsetzung der EU-Richtlinie vorgebracht werden müssen, da für <strong>die</strong> betroffenen<br />
Gewässer der Wasserverband Obere Lippe (WOL) und <strong>nicht</strong> <strong>die</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Altenbeken</strong> gewässerunterhaltungspflichtig sei.<br />
TOP 4 Anfragen von Ausschussmitgliedern<br />
Herr Schreckenberg wies darauf hin, dass <strong>die</strong> Feldwege im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
aufgrund immer größerer und schwererer landwirtschaftlicher Fahrzeuge immer<br />
stärker in Mitleidenschaft gezogen würden und fragte an, welche Möglichkeiten<br />
es gebe, <strong>die</strong> Feldwege entsprechend zu schützen. Herr Pelizäus erklärte, dass<br />
<strong>die</strong>sbezüglich lediglich eine Tonnagen-Begrenzung in Frage käme.<br />
Frau Singerhoff wies darauf hin, dass im Rahmen der Baumaßnahme<br />
„Hochwasserschutz Schwaney“ der anfallende Mutterboden <strong>über</strong> <strong>die</strong> Straßen<br />
„Am Saule“ und „Am Stadtgraben“ abgefahren werde und fragte an, ob es für <strong>die</strong><br />
Abfuhr des Mutterbodens auch eine alternative Route gebe, da es in dem v.g.<br />
Bereich zahlreiche (spielende) Kinder gebe. Herr Pelizäus erklärte, dass man<br />
sich seitens der Verwaltung nach einer alternativen Route umsehen werde.<br />
Festzuhalten bliebe allerdings, dass <strong>die</strong> Abfuhr des Mutterbodens ohnehin <strong>nicht</strong><br />
mehr lange dauern werde.<br />
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Auf <strong>die</strong> Frage von Herrn Weber, ob es hinsichtlich des Standortes für ein neues<br />
AKC-Heim schon „Gegenwehr“ aus dem Baugebiet „Drillers Wiese“ gebe, erklärte<br />
Herr Wessels, dass man an <strong>die</strong>sem Standort auf keinen Fall ein „Fetenhaus“<br />
genehmigen wolle. Die Beschlusslage des Rates sei im übrigen, dass es bei dem<br />
Standort an der Kuhlbornstraße nur dann verbleibt, sofern bis zur nächsten<br />
Ratssitzung (04.06.2009) mehrheitlich kein anderer Standort gefunden wird.<br />
Frau Kleinemeier sprach an, dass im Ort Gerüchte kursierten, wonach der Aldi-<br />
Markt <strong>nicht</strong> an der Hüttenstraße realisiert werden könne und fragte nach, ob <strong>die</strong>s<br />
stimme. Dies wurde seitens der Verwaltung verneint.<br />
TOP 5 Bauanträge<br />
Vorlage: BA/648/09<br />
I. Nachfolgend aufgeführte Bauanträge wurden zwischenzeitlich mit der<br />
Erklärung des Einvernehmens nach § 36 BauGB an das Bauordnungsamt<br />
des Kreises Paderborn zur weiteren Bearbeitung <strong>über</strong>sandt:<br />
1. Antrag des Herrn Thorsten Koch, Auf dem Heng 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />
Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Schwaney, Auf<br />
dem Heng, Gemarkung Schwaney, Flur 18, Flurstück 61<br />
2. Antrag der Eheleute Bertelt, Paderborner Straße 43, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />
Neubau eines Einfamilienhauses in Buke, Reelsberg 35a, Gemarkung Buke, Flur<br />
4, Flurstück 951<br />
3. Antrag des Herrn Markus Finke, Bredenweg 11, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />
Errichtung eines Gartenhauses in Schwaney, Bredenweg 11, Gemarkung<br />
Schwaney, Flur 14, Flurstück 328<br />
4. 1. Nachtrag zum Bauantrag der Deutschen Versuchs- und Prüf-Anstalt für<br />
Jagd- und Sportwaffen e.V. (DEVA), Dune 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau<br />
eines Institutsgebäudes mit Versuchsschießstand in Buke, Dune 3, Gemarkung<br />
Buke, Flur 9, Flurstück 205<br />
5. Bauvoranfrage des Herrn Karl Bolbrock, Hühnerfeld 5, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />
Neubau einer Maschinenhalle in Buke, Gemarkung Buke, Flur 1, Flurstück 21<br />
6. Bauvoranfrage des Herrn Hubert Schadomsky, Adenauerstraße 17a, 33184<br />
<strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Wohnhauses in <strong>Altenbeken</strong>, Ahornstraße 41,<br />
Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 6, Flurstück 779<br />
7. Bauantrag des Herrn Claus Andrecht, An der Breien 7, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum<br />
Neubau einer Werkstatt in Schwaney, An der Breien 7, Gemarkung Schwaney,<br />
Flur 14, Flurstück 268<br />
8. Bauantrag der St. Dionysius Schützenbruderschaft Buke, Konrad Dommes,<br />
Am Springe 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Schützenplatzes in Buke,<br />
Wiesenweg, Gemarkung Buke, Flur 5, Teilstück aus 190<br />
9. Bauantrag der Eheleute Anastasia und Friedrich Löwen, Zur Schmiede 71,<br />
33098 Paderborn, zum Neubau eines Einfamilienhauses in Buke, Dorfstraße,<br />
Gemarkung Buke, Flur 10, Flurstück Teil aus 1236<br />
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10. Bauantrag der Frau Anneliese Höschen, Feldmark 15, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />
Errichtung einer Parkplatzanlage mit 137 Stellplätzen in <strong>Altenbeken</strong>, Feldmark<br />
15, Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 10, Flurstück 290<br />
11. Bauantrag der Union SB Agrar GmbH & Co.KG, Am Krollsbach 81, 33334<br />
Gütersloh, zur Nutzungsänderung eines offenen Güllebehälters in einen<br />
Pferdestall in Buke, Höltenbrügge, Gemarkung Buke, Flur 5, Flurstück 587<br />
12. Bauantrag der St. Dionysius Schützenbruderschaft Buke, Konrad Dommes,<br />
Am Springe 3, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur Umsetzung einer Vogelstange in Buke,<br />
Wiesenweg, Gemarkung Buke, Flur 5, Flurstück 190<br />
13. Bauantrag der Eheleute Nadeschda und Andreas Klein, Am Springe 13,<br />
33184 <strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Carports in Buke, Am Springe 13,<br />
Gemarkung Buke, Flur 12, Flurstück 56<br />
14. Bauvoranfrage des Herrn Franz-Josef Driller, Wienackerstraße 25, 33184<br />
<strong>Altenbeken</strong>, zur Errichtung eines Altenteiler-Wohnhauses in <strong>Altenbeken</strong>,<br />
Wienackerstraße, Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 17, Flurstück 115<br />
15. Bauantrag der Egge-Wasserwerke-GmbH, Rolandsweg 80, 33102<br />
Paderborn, zum Neubau eines Gebäudes mit Pumpen-, Filtrat- und<br />
Neutralisationsraum sowie Technik- und Betriebsräume in Buke, Hossengrund,<br />
Gemarkung Buke, Flur 11, Flurstück 140<br />
16. Bauantrag der Eheleute Rita und Sergej Stieben, Von-Stauffenberg-Straße<br />
21, 33102 Paderborn, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in<br />
<strong>Altenbeken</strong>, Hüttenstraße 102, Gemarkung Buke, Flur 4, Flurstück 1054<br />
17. Bauantrag der Frau Eva-Maria Brockmeyer, Bahnhofstraße 1, 33184<br />
<strong>Altenbeken</strong>, zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport in <strong>Altenbeken</strong>,<br />
Burgstraße 2, Gemarkung <strong>Altenbeken</strong>, Flur 23, Flurstück 306<br />
II. Folgende Unterlagen sind nach § 67 Bauordnung NW<br />
(Genehmigungsfreistellung) bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong> eingegangen:<br />
1. Bauantrag des Herrn Thorsten Müller, Eggering 33, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />
Errichtung eines Abstellraumes in <strong>Altenbeken</strong>, Eggering 33, Gemarkung<br />
<strong>Altenbeken</strong>, Flur 6, Flurstück 534<br />
2. Bauantrag des Herrn Werner Georg, Federathweg 21, 33184 <strong>Altenbeken</strong>, zur<br />
Errichtung eines Carports in <strong>Altenbeken</strong>, Federathweg 5, Gemarkung<br />
<strong>Altenbeken</strong>, Flur 17, Flurstück 1013<br />
III. Für folgende Anträge war noch <strong>über</strong> <strong>die</strong> Erteilung des Einvernehmens zu<br />
beraten:<br />
1. Bauvoranfrage des Herrn Johannes Benstein, Am Marktplatz 7, 33184<br />
<strong>Altenbeken</strong>, zur Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme für eine<br />
spätere Bebaubarkeit in Schwaney, Industriestraße, Gemarkung Schwaney, Flur<br />
5, Flurstück 223<br />
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2. Bauvoranfrage der Firma Z.I.S. Kunststoff GmbH, Industriestraße 15, 33184<br />
<strong>Altenbeken</strong>, zur Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme zur<br />
Betriebserweiterung und Neubau einer offenen Überdachung und einer<br />
Produktionshalle in Buke, Industriestraße 15, Gemarkung Buke, Flur 6, Flurstück<br />
180, 181, 182, 339, 381, 403<br />
Anmerkung: Gemäss den Antragsunterlagen soll das Bodenmaterial, welches im<br />
Rahmen der Geländeprofilierung auf dem Betriebsgrundstück der Z.I.S.<br />
Kunststoff GmbH anfallen wird, auf dem Grundstück des Herrn Benstein zur<br />
beantragten Geländeprofilierung verwendet werden.<br />
Herr Pelizäus erklärte, dass der Kreis Paderborn als Baugenehmigungsbehörde<br />
dahingehend Bedenken geäußert hat, dass auf dem Grundstück des Herrn<br />
Benstein <strong>die</strong> Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme für eine spätere<br />
Bebaubarkeit beantragt wurde. Sofern auf <strong>die</strong>ser Grundlage eine Genehmigung<br />
erteilt werden würde, hätte der Kreis Paderborn zumindest „moralisch“ bereits<br />
eine Bebauung des Grundstück mit genehmigt, obwohl das Grundstück<br />
tatsächlich noch gar <strong>nicht</strong> erschlossen ist. Allein für <strong>die</strong> Geländeprofilierung sei<br />
eine plangemäße Erschließung hingegen <strong>nicht</strong> erforderlich. Hier reiche eine An-<br />
und Abfahrt <strong>über</strong> den vorhandenen Feldweg (auf Grundlage einer Vereinbarung<br />
zwischen der <strong>Gemeinde</strong> und dem Grundstückseigentümer) grundsätzlich aus.<br />
Der Ausschuss brachte in der anschließenden Diskussion deutlich zum Ausdruck,<br />
dass man eine Erweiterung des Betriebes der Z.I.S. Kunststoff GmbH begrüße.<br />
Insofern bestünden auch keine Bedenken gegen einen Bodenabtrag auf dem<br />
Betriebsgrundstück der Z.I.S. Kunststoff GmbH. Bedenken wurden seitens des<br />
Ausschusses allerdings dahingehend erhoben, dass das anfallende Material zur<br />
Geländeprofilierung als vorbereitende Maßnahme einer Bebauung auf dem<br />
Grundstück des Herrn Benstein eventuell tatsächlich <strong>nicht</strong> geeignet ist. Sei <strong>die</strong><br />
Geländeprofilierung auf dem Grundstück des Herrn Benstein erst einmal erfolgt –<br />
so <strong>die</strong> Bedenken des Ausschusses – so könne <strong>nicht</strong> ausgeschlossen werden,<br />
dass das Grundstück auch langfristig <strong>nicht</strong> bebaut wird. Dies könne sich<br />
gegebenenfalls negativ auf <strong>die</strong> Gewerbeflächenentwicklung auswirken. Auch<br />
gelte es zu verhindern, dass auf dem Grundstück des Herrn Benstein eine<br />
Bodendeponie entstehe, <strong>die</strong> dann <strong>über</strong> Jahrzehnte genutzt werde. Da man im<br />
Ausschuss für das Grundstück auf Dauer keine Entwicklungsmöglichkeiten sah,<br />
schlug man vor, dass seitens der Verwaltung bei dem Grundstückseigentümer bis<br />
zur nächsten Ratssitzung abgefragt wird, ob <strong>die</strong>ser mit einer Herausnahme<br />
seines Grundstücks aus dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schwaney/Buke“<br />
einverstanden wäre. Herr Pelizäus entgegnete, dass man davon ausgehen<br />
könne, dass <strong>die</strong>s der Grundstückseigentümer zu gegebener Zeit selbst wünschen<br />
wird. Sollte das Grundstück zur Herstellung einer Bebaubarkeit tatsächlich<br />
erschlossen werden, würden Erschließungs- und Anschlussbeiträge in<br />
beträchtlicher Höhe anfallen. Herr Wessels merkte an, dass der<br />
Grundstückseigentümer wegen der Erschließungsbeiträge einer Rücknahme der<br />
Flächen aus dem B-Plan voraussichtlich zustimmen werde, außer es ergäbe sich<br />
tatsächlich eine Gewerbeentwicklung und das wäre dann ja auch im<br />
<strong>Gemeinde</strong>interesse.<br />
Der Ausschuss beschloss einstimmig, <strong>die</strong> beiden Bauvoranfragen zur weiteren<br />
Beratung an den Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Altenbeken</strong> zu verweisen. Eine<br />
Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses erfolgte <strong>nicht</strong>. Den<br />
Fraktionsvorsitzenden werden für <strong>die</strong> anstehenden Beratungen im Rat <strong>die</strong><br />
Querschnitte der beantragten Geländeprofilierung auf dem Grundstück des Herrn<br />
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Benstein zugesendet.<br />
3. Bauantrag der BGB Grundstücksgesellschaft Herten, Hohewardstraße 345-<br />
349, 45699 Herten, zum Neubau eines Aldi-SB-Marktes auf den Grundstücken<br />
Germarkung Buke, Flur 4, Flurstücke 856, 857, 933 und 934<br />
Herr Pelizäus stellte dem Ausschuss <strong>die</strong> Ansichten des geplanten Aldi-Marktes<br />
vor.<br />
Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss einstimmig das<br />
Einvernehmen zu erteilen.<br />
__________________________ ___________________________<br />
Vorsitzender Schriftführer<br />
26.05.2009<br />
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