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Ein teurer Ausrutscher<br />
Bei einer Fortbildungsveranstaltung des<br />
Landessportbundes hatte Willi W., der<br />
Vorsitzende des SV W. erfahren, dass<br />
Sportlern und Zuschauern wollten die<br />
Party offenbar fortsetzen.<br />
Bedauerlicherweise passierte dann<br />
Vereine nicht nur eine Verkehrssiche- aber das, was die Stimmung der Umsterungspflicht<br />
haben, sondern dass darüber henden deutlich trübte. Eine Zuschauerin<br />
hinaus nach der Rechtsprechung des BGH rutschte auf einer quer über den Weg ver-<br />
sogar eine so genannte gesteigerte Streulaufenden zugefrorenen Abwasserrinne<br />
pflicht besteht bei Grundstücken mit Ein- aus und zog sich einen Oberschenkelhalsrichtungen,<br />
die einen starken Besucherverbruch zu. Rettungswagen, stationärer<br />
kehr mit sich bringen wie z.B. Gast- und Krankenhausaufenthalt, zwei Operationen<br />
Sportstätten, Theatern, Kinos und Gast- und ein anschließender sechswöchiger<br />
stätten (BGH AZ: VI ZR 4/92). Bei solchen Reha-Aufenthalt waren die unmittelbaren<br />
Grundstücken könne sogar die Verpflich- Folgen des Unfalls.<br />
tung bestehen, auch während der Nacht-<br />
Willi W. und sein Verein wurden bezeit<br />
zu streuen.<br />
reits kurz nach dem Biathlon-Wochenende<br />
Umso mehr ärgerte er sich, dass<br />
auf ihre versäumte Verkehrssicherungs-<br />
ausgerechnet ihm und seinem Verein an pflicht hingewiesen und mit den finanziel-<br />
einem Februar-Wochenende ein folgenlen Forderungen der Zuschauerin und ihrer<br />
schwerer Fehler unterlaufen war:<br />
Krankenkasse konfrontiert. Daran bestand<br />
Der Verein war Ausrichter der Landes- kein Zweifel: Die Haftung des Vereins<br />
Biathlonmeisterschaften und hatte eigent- wegen Verletzung der Streupflicht war<br />
lich alles bestens organisiert. Die sport- nicht wegzudiskutieren.<br />
lichen Wettkämpfe konnten bei guter<br />
Neben einem hohen Schmerzensgeld,<br />
Schneelage unter großem Zuschaueran- Verdienstausfall und dem Ersatz der Kosdrang<br />
problemlos durchgeführt werden. ten für eine Haushaltshilfe machte der<br />
Für das leibliche Wohl der Zuschauer war Rechtsanwalt der Zuschauerin geltend,<br />
am Rande des Geschehens mit Verkaufs- dass seine Mandantin als selbstständige<br />
ständen eine „Fressmeile“ aufgebaut wor- Gastwirtin auch Anspruch auf die Kosten<br />
den, die auch ordentlichen Zuspruch fand. für eine qualifizierte Ersatzkraft während<br />
Selbst als in den Abendstunden des ersten ihrer unfallbedingten Ausfallzeiten habe.<br />
Tages die Temperatur rapide „in den Kel-<br />
Einschließlich der nicht unerheblichen<br />
ler“ ging, nahm das Treiben an den Stän- Rechtsanwaltsgebühren wäre der Verein<br />
den kein Ende. Zahlreiche Gruppen von mit einem sechsstelligen Euro-Betrag be-<br />
ARAG Sportversicherung informiert<br />
lastet worden, wenn nicht die frühzeitig<br />
eingeschaltete Sporthaftpflichtversicherung<br />
der ARAG die Regulierung des gesamten<br />
Schadens übernommen hätte.<br />
Wenige Wochen später besuchte<br />
Willi W. die Zuschauerin während der<br />
Reha, überreichte ihr einen Strauß<br />
Blumen und entschuldigte sich auch<br />
noch einmal persönlich für das Versäumnis<br />
seines Helferteams. Als er die Klinik<br />
wieder verließ war er froh, dass alles so<br />
gut verlaufen war und schwor sich, dass<br />
sein Verein nie mehr wieder in eine solche<br />
Situation kommen werde.<br />
*Namen von der Redaktion geändert<br />
Quelle: aragvid-arag 03/12<br />
Weitere Informationen, Prospektmaterial und Anträge<br />
erhalten Sie bei der ARAG Sportversicherung,<br />
Versicherungsbüro Sporthilfe Niedersachsen,<br />
Ferdinand-Wilhelm-Fricke-Weg 10, 30169 Hannnover<br />
oder unter www.ARAG-Sport.de<br />
April 2012 29